Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 26 (24.6.1904)
- Date
- 1904-06-24
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Biel ist getan worden, aber noch viel bleibt zu tun übrig, um denen, die einst in dieses Haus einziehen, ihre letzten Tage sorgenfrei zu gestalten. Nunmehr erfolgte die Verlesung und Unterbringung der Urkunde in eine kupferne Hülle wie die Vermauerung der letzteren. Herr Architekt H. Nobert-Bochum, der Bauleiter und Urheber des Bauplanes, überreichte mit einer längeren Ansprache den blumengeschmückten Hammer dein Vorsitzenden,. Herrn Rechtsanwalt Dr. Kempenich-Dortmund zu den üblichen Hammerschlägen. Mit den Hammerschlägen des Herrn Architekten Robert-Bochum endete die wirkungsvolle Feier, zu der sich eine große Zuschauermenge eingefunden hatte und die vom Wetter begünstigt wurde. — Der Feier ging die dritte ordentliche Generalversammlung des Vereins „Israelitisches Altersheim in Westfalen" voraus, die im Kurgarten in Königsborn stattfand. Der Kassen-und Rechenschaftsbericht des Gesamtvorstandes wurde nach den üblichen Begrüßungen durch den Rechtsanwalt Dr. Kempenich-Dortmund von der Versammlung ohne- Debatte entgegengenommen und die beantragte Entlastung erteilt. An Stelle des durch den Tod ausgeschiedenen Herrn A. Elias-Dortmund wurde Herr Isidor Goldschmidt zum Mitglied des Gesamtvorstandes gewählt.- In längerem Vortrage erläuterte Architekt H. Nobert-Bochum an der Hand der ausgehängten Pläne die Anlage und Einrichtung des im Ban begriffenen Altersheim. Damit war die Tagesordnung der Generalversammlung erledigt. — Anschließend an diese Feier fand zugleich der vierzehnte ordentliche Gemeindetag des Verbandes der Shnagogengemeinden Westfalens im Kurhotel zu Königsborn statt. Die Verhandlungen wurden von Herrn Isidor Goldschmidt-Dortmund geleitet. Der Bericht des Vorstandes über die Verbandstätigkeit im 13. Geschäftsjahre wurde ohne Debatte entgegengenommen, ebenso der Kassenbericht des Rendanten und letzterem die Decharge erteilt. Das gleiche geschah mit dem Bericht über die Tätigkeit der Pensionskasse und der auch hierzu gewünschten Erteilung der Decharge. Nach Mitteilung des Etats für das nächste Jahr kam der vierte Punkt der Tagesordnung zur Verhandlung, der eine ausgedehnte und zum Teil hitzige Debatte hervorrief. Es war dies der Antrag auf die Stellungnahme zu der Anregung des deutschen israelitischen Gemeindebundes, die Errichtung von Bezirks-Näbbinaten betreffend. Während der Referent Rabbiner Dr. David-Bochum für die Errichtung von Bezirksrabbinaten eintrat, vertrat der Korreferent Rabbiner Dr. Koblenz-Bielefeld den entgegengesetzten Standpunkt. Das Ergebnis der mehrstündigen Debatte war die Annahme folgender Resolution mit 34 gegen 14 Stimmen: Der 14. Gemeindetag der westfälischen Shnagogengemeinde lehnt die Schaffung von Bezirksrabbinaten aus materiellen und ideellen Gründen prinzipiell ab. Bei dieser Gelegenheit fordert der Korreferent eine bessere Bezahlung der Religionslehrer. Zu Ausschußmitgliedern wurden an Stelle eines verstorbenen und freiwillig ausgeschiedenen Herrn die Herren Flörsheim-Dortmund und Nassau-Hagen neu gewählt. Als Revisoren für die Verbandskasse wählte man die Herren Wolff und Schild-Dortmund und als Revisoren der Pensionskasse die Herren Weiß und Posener-Bielefeld. Von der Bestimmung des Ortes für den nächsten Verbandstag nahm man vorläufig Abstand, doch wird derselbe voraussichtlich gelegentlich der Einweihung des Altersheims in Unna abgehalten werden. Eine längere Debatte entwickelte sich über die zum Statut der Beamtenpensionskasse des Verbandes beantragten Abänderungen, über die Herr Lilienfeld-Bochum referierte. Jedoch wurde die Beschlußfassung über die meisten Abänderungsanträge bis zum nächsten Gemeindetage vertagt und nur folgender Antrag angenommen. Der Paragraph soll in Zukunft folgenden Wortlaut haben: „Die Höhe der Unterstützungen (§ 9 und 10) wird vom Vorstande der Pensionskasse festgestellt. Für die Berechnung der aus der Kasse zu gewährenden Pensionen sowie Witwen- und Waisenunterftützungen sind die Bestimmungen des Pensions- und Reliktengesetzes für preußische Volksschullehrer vom 6. Juli 1885 beziehungsweise vom 4. Dezember 1899 maßgebend." I. Karlsruhe, 15. Juni. Am 28. v. M. starb hier Oberland esgerichtsrat Dr. Julius Heinsheimer, einer der tüchtigsten Juristen, im besten Mannesalter. Die Beerdigung fand am 31. v. M. unter großer Beteiligung auf dem israelitischen Friedhofe statt. Unter den Anwesenden bemerkten wir Justizminister Freiherrn v. Dnsch, mehrere Räte des Ministeriums des Innern, die Präsidenten und Räte des Oberlandesgerichts und viele Karlsruher und auswärtige Richter und Anwälte. Stadtrabbiner Dr. Appel richtete an die Trauerversammlung ergreifende Worte und betonte insbesondere, daß der Verstorbene nicht nur ein scharfsinniger Richter, sondern auch ein humaner Mensch gewesen sei. Der Erstchargierte der Verbindung „Cheruskia" legte einen Kranz an der Bahre des alten Herrn dieser Verbindung nieder. Dann schloß sich die Erde über der Leiche des zu früh Verstorbenen. Julius Heinsheimer wurde am 26. Dezember 1852 in Eppingen geboren, besuchte das hiesige Gymnasium, das er 1872 mit dem Zeugnis der Reife verließ. Er studierte in München, Heidelberg und Leipzig Jurisprudenz. Er amtierte als Amtsrichter und Oberamtsrichter in Pforzheim; sodann sieben Jahre als Landgerichtsrat in Mosbach. Im Jahre 1896 wurde er an das hiesige Landgericht versetzt. 1902 wurde er zum Oberlandesgerichtrat ernannt. Leider mußte er sich bald danach vom Dienst beurlauben und seit Januar dieses Jahres in den Ruhestand versetzen lassen. Ehre seinem Andenken! ---- Karlsruhe, 21. Juni. Die Einberufung der badischisraelitischen Landessynode zu ihrer vierten ordentlichen Tagung ist für Oktober d. I. in Aussicht genommen. In dem derselben zu unterbreitenden Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen für allgemeine kirchliche Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft des Großherzogtums für die Jahre 1905, 1906 und 1907 ist ein Mehrbetrag von 10 000 Mark für die notwendig gewordene weitere Aufbessernng unzulänglich besoldeter Religionslehrer vorgesehen. Einer in der vorigen Tagung der Synode von dem Abgeordneten Marx-Bruchsal gegebenen Anregung folgend, hat der Oberrat die Verordnung vom 13. März 1827 über die Rabbinatsbezirke einer Neubearbeitung unterzogen; die Synode wird sich hiernach mit dem Entwürfe einer umfassenden Rabbinats- und Bezirksverfassung zu beschäftigen haben. An der bestehenden Einteilung der Bezirksverbände soll übrigens nichts geändert werden. Denjenigen, die das Erscheinen des neuen Gebetbuchs ersehnen, kann die Erfüllung ihres Wunsches leider nicht in nahe Aussicht gestellt werden. Schwierigkeit und Umfang des Werkes lassen sich allein schon daraus erkennen, daß der Druck des ersten Bandes des Entwurfs bereits zwei Jahre dauert und, da derselbe erst bis zur Hälfte gediehen ist, jedenfalls noch ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen wird. Alsdann wird der Entwurf zu billigem Preise der Oeffentlichkeit übergeben werden, um den weitesten Kreisen — insbesondere auch in Norddeutschland, wo man sich auf das lebhafteste für das Unternehmen des Oberrats interessiert — die Prüfung und Beurteilung zu ermöglichen. Hierfür ist wiederum ein Jahr vorzusehen. Für die Durchsicht und Verarbeitung der zweifellos sehr zahlreichen Kritiken und Verbesserungsvorschlüge ist ebenfalls mindestens ein Jahr in Aussicht zu nehmen. Günstigenfalls wird hiernach die übernächste ordentliche Synode mit dem Entwürfe des ersten Bandes befaßt werden können. Inzwischen mag wohl der zweite Band (für Neujahrsfest und Versöhnungstag), für dessen Bearbeitung die Aufnahme, die der erste findet, mitentscheidend sein wird, soweit gefördert werden, daß in einigen Jahren mit dem Drucke auch dieses Teiles begonnen werden kann. Bei dieser Sachlage wäre es durchaus verfrüht, wenn diejenigen, denen die Schaffung eines neuen Gebetbuchs am Herzen liegt, durch die Herausforderungen einiger kampflustiger Gegner sich verleiten lassen würden, aus ihrer besonnenen Zurückhaltung herauszutreten. Auch späterhin wird der Oberrat dafür sorgen, daß das zur Erhaltung und Förderung wahrer Religiosität von ihm geschaffene Werk nicht zu einem Agitationsmittel für Parteizwecke mißbraucht werde, indem er jeglichen Zwang zur Benutzung desselben, sei es im Gottesdienste oder in der Schule, unbedingt ausschließen wird. Insbesondere liegt es ihm fern, die Wertschätzung des ungehinderten alten Gebetbuchs, wo dieselbe noch vorhanden ist, irgendwie beeinträchtigen zu wollen, zumal da das neue Gebetbuch sehr wohl mit und neben dem alten wird benutzt werden können. Der Oberrat wird im Gegenteil selbst Mehrheitsbeschlüssen aus Aenderung des altherkömmlichen Gottesdienstes in einzelnen Gemeinden um so eher die Berücksichtigung versagen können, wenn es den modern Gesinnten ermöglicht ist, durch Benutzung des neuen Gebetbuches ihr religiöses Bedürfnis auch im alten Gottesdienste zu befriedigen.