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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-06-24 · Heft 26 (24.6.1904) · p. Seite 307

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 26 (24.6.1904)
Date
1904-06-24
Page
Seite 307 (sequence 7)
Language
German
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daß der Kläger von den Abgaben für die Synagogengemeinde R. sreizustellen sei. Die Berufung der Gemeinde wurde vom kgl. Oberverwattungsgericht zurückgewiesen mit folgender Begründung: „Den öffentlichen Verbänden steht ein Besteuerungsrecht nur insoweit und nur in dem Umfange zu, als es ihnen durch ausdrückliche Gesetzesbestimmung verliehen ist. Bezüglich der altländischen Synagogengemeinden (Judenschasten) entscheidet in dieser Hinsicht das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 (Gesetzsammlung Seite 263). Während' 8 58 dieses Gesetzes Art und Umfang des Steuerbedarfs der Judenschasten sowie die Art der Unterverteilung dieses Bedarfs auf die Beitragspflichtigen regelt, entscheidet 8 35 die Frage, wer Mitglied der Judenschaft, also beitragspflichtig ist, und zwar dahin, daß alle innerhalb des Synagogenbezirks wohnenden Juden der betreffenden Synagogengemeinde angehören. Andere als in ihrem Bezirk „wohnende" Juden darf daher eine Synagogengemeinde nicht zu Abgaben heranziehen. Insbesondere ist dem Judengesetze von 1847 eine Besteuerung der Ausmärker (Forensen) fremd und es ist, da die Autonomie der öffentlichen Verbände ihre Schranke in der gesetzlichen Verfassung hat, auf welcher sie beruhen, für die Synagogengemeinde unmöglich, durch statutarische Bestimmung mit verbindender Kraft vorzuschreiben, daß von einem bestimmten Zeitpunkt ab Forensen steuerpflichtig sein sollten. Den politischen Gemeinden ist durch ausdrückliche Anordnung der Gemein d'dverfassungsgesetze und des Kommunalabgabengesetzes das Recht der Forensalbesteuerung verliehen; einer Uebertragung aus andere öffentliche Verbände sind diese lediglich für die politischen Gemeinden erlassenen Gesetzesvorschriften nicht fähig. Ist somit der Nachtrag zum Statut vom 1858, daß fortan auch Gewerbetreibende steuerpflichtig sein sollen, welche in N. ein Gewerbe betreiben, ohne selbst dort zu wohnen, gesetzwidrig und darum rechtsungiltig, so kann hieran nichts geändert werden, daß die staatliche Aufsichtsbehörde den Nachtrag genehmigt hat. Die Heranziehung entbehrte somit der gesetzlichen Grundlage; sie war daher außer Kraft zu setzen, wie seitens des Bezirksausschusses geschehen ist." Die Iuöenkrgge in der Ltudentenlchskt. Von Dr. S. Carpin. 3n der Sonntagsnummer eines hiesigen Lokalblattes vom 5. Juni d. I. findet sich im „Briefkasten" folgende Notiz: „Die sarbentragenden und unbedingte Satisfaktion gebenden Verbindungen, welche den großen Verbänden, Korps, Landsmannschaften, Burschenschaften und akademischen Turnvereinen angehören, nehmen Studenten mosaischen Glaubens nicht auf, höchstens lassen sie dieselben in dein einen oder anderen Fall als Konkneipanten zu. Aehnlich liegen die Verhältnisse in fast allen größeren Vereinen." Vielleicht handelt es sich hier bloß, wie so oft, um eine fingierte Anfrage, wahrscheinlich ist dies aber nicht, angesichts der offenkundigen Tatsache, daß besagtes Blatt seiner angeblichen politischen und religiösen Neutralität halber es nach Möglichkeit vermeidet, konfessionelle Fragen zu berühren. Deshalb halten wir es nicht für ausgeschlossen, daß sich in der Tat ein junger Glaubensgenosse, sei es ein angehender Mulus, dem noch die Freuden des akademischen Lebens bevorstehen, oder ein „krasser Fuchs", von der in den Coupletversen enthaltenen Wahrheit durchdrungen: „Auf jede Frage noch so schwer Antwortet prompt der Redakteur" an den „Briefkastenmann" Rat und Auskunft heischend gewandt hat. Wenn die Antwort nicht nach dem Wunsch des Fragestellers ausgefallen ist, so muß man, um ehrlich zu sein, zugeben, daß die Schuld nicht an dem betreffenden Redakteur liegt, sondern an den Verhältnissen, wie sie sich nach der seit den unglückseligen Attentaten des Jahres 1878 auf allen Gebieten eingetretenen Reaktion gestaltet haben. Von da ab entfaltete bekanntlich der „Antisemitismus", wie das neu entstandene Wort für die uralte Richtung des Judenhasses lautete, kühn sein Haupt, nicht am wenigsten in akademischen Kreisen, wo er am 18. Januar 1881 zu jenen empörenden Skandalszenen führte, bei denen wir, weil der Vorgang typisch ist, für den auch bei den angeblich Gebildeten vielfach eingetretenen sittlichen Tiefstand etwas länger verweilen müssen. - Als an dem besagten Tage die vor 10 Jahren erfolgte Gründung des Deutschen Reiches von der Studentenschaft durch einen großen Festkommers in der Tivoli-Brauerei am Tempelhoser Berg feierlich begangen wurde, kam es gerade während der Festrede, die den Höhepunkt der ganzen Veranstaltung bildete und von keinem geringeren als dem großen Toten des letzten Jahres, Theodor Mommsen, gehalten wurde, zu bedauerlichen Störungen. Veranlassung der turbulenten Szenen war die damals im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehende sogenannte Judensrage. Der geniale Geschichtsforscher behandelte nämlich an der Hand des bekannten Liedes: „Stoßt an, Burschenschaft lebe, hurra hoch!" die Bedeutung der damals populärsten, auch um die Gründung des Deutschen Reiches hochverdienten Persönlichkeit, des unvergeßlichen Kronprinzen, späteren Kaisers Friedrich. Als der greise Gelehrte bei Erörterung der Strophe: '„Stoßt an, freies Wort lebe, hurra hoch! Wer die Wahrheit weiß und sagt sie nicht. Der ist fürwahr ein erbärmlicher Wicht!" das kurz zuvor gefallene befreiende Wort von der „Schmach des Jahrhunderts", als welche der Kronprinz den Antisemitismus gebrandmarkt hatte, erwähnte, erhob sich auf seiten der Pächter der patentierten Schneidigkeit, der angeblich allein echten „deutschen Studenten" ein minutenlang währendes Gebrüll, welches der Redner mit seiner schwachen Stimme vergebens zu übertönen versuchte. Schließlich trat er ganz erschöpft ab. Wie er später einer bekannten, im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeit gegenüber sich äußerte, war dies einer der bittersten Augenblicke seines Lebens, da er zur Erkenntnis der geistigen und moralischen Minderwertigkeit eines beträchtlichen Teils der akademischen deutschen Jugend gelangte. Der Kommers löste sich unter allgemeinem Tumult, wobei es auch an Kontrahagen zwischen den Gegenparteien nicht fehlte, aus. Noch an demselben Abend versammelten sich die anwesenden etwa 70 studentischen Mitglieder des „fortschrittlichen Vereins Waldeck", welche sich auf Einladung des früh verstorbenen Philologen Emil Weyl und eines in der Reichshauptstadt ansässigen Rechtsanwalts an einem besonderen Tisch zusammengefunden hatten, in dem' Restaurant „Alte Post" (Ecke Burg- und Königstraße). Es wurde beschlossen, die „Freie wissenschaftliche Vereinigung" als Gegenrichtung gegen den „Verein deutscher Studenten" ins Leben zu rufen. Schon vorher hatte sich durch die Gründung des besagten Zentralvereins antisemitischer Studenten insofern eine reinliche Scheidung vollzogen, als diesem löblichen Beispiel folgend und in seine Fußtapfen tretend wissenschaftliche Fach vereine wie der philologische, naturwissenschaftliche k. Verein den Beschluß faßten, keine jüdischen Mitglieder mehr aufzunehmen;

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