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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-06-17 · Heft 25 (17.6.1904) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 25 (17.6.1904)
Date
1904-06-17
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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ostentativ seinen Austritt aus derselben erklärt hat; die Gemeindeverwaltung müsse diesen Schlag dahin beantworten, daß sie die Subvention bis zur Zurücknahme der schweren Beleidigung sperrt und sie erst dann bewilligt, wenn der Rabbiner sein Amt niederlegt. Rechtsanwalt Dr. Cohn findet den Schwerpunkt ebenfalls darin, daß der Rabbiner aus der Gemeinde ausgetreten ist. Dieses Verhalten sei wenig würdig, und es sei nicht angängig, einen solchen Verein zu unterstützen. Doch nachdem einmal seit Jahren die Notwendigkeit des Bestehens dieses Vereins anerkannt sei, dürfe ihm nicht durch die plötzliche. Entziehung der Subvention ein Todesstoß versetzt wergen. Es sei wohl anzunehmen, daß der Verein bei Anstellung des Rabbiners nichts von dessen Austritt aus der Gemeinde gewußt habe. Der Gemeindevorstand habe in seinem Votum den richtigen Weg gefunden, welchen die Repräsentanten ebenfalls einschlagen sollten. Syndikus Justizrat Lilienthal konstatiert mit großer Freude, daß gegen den Grundsatz des Vorstandes von keiner Seite Widerspruch erhoben worden sei. Es sei stets Tradition der Gemeinde gewesen, für alle Richtungen Sorge zu tragen, und der Stolz der Gemeinde gewesen, daß innerhalb der Gemeinde auch für alle Richtungen Raum vorhanden sei. Umsomehr müsse die Verwaltung eine Grenze ziehen, daß ihre Tätigkeit dann aufhöre, wenn jemand sich in einen bewußten Gegensatz zur Gemeinde durch seine Austrittserklärung setze und damit offen erkläre, daß er mit der Gemeinde nichts mehr zu tun haben wolle. Dieser Grundsatz sei der allein richtige, und es sei gar keine Frage, daß die bisher gewährte Subvention dem Verein entzogen werde, falls er nicht dem Beschlüsse des Gemeindevorstandes Folge leiste. Denl. Standpunkte Geigers könne sich der Vorstand nicht anschließen, es läge darin eine ungeheure Härte, da es sich um einen seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Verein handle. Auch der Gemeindevorstand neige der Annahme zu, daß der Verein um den Austritt des neu angestellten Rabbiners nicht gewußt habe. Landgerichtsrat Dr. Pleßner hebt ausdrücklich hervor, daß sowohl die Subvention für drei Jahre wie der Zuschuß zur Pensionskasse seitens der Subventionskommission zu einer Zeit bewilligt worden sei, als der bisherige Rabbiner des Vereins, Herr Dr. Liebermänn, noch im Amte gewesen sei. Herr Louis Sachs ist der Ansicht, daß der Verein Herrn Dr. Wohlgemut nicht angestellt haben würde, wenn sein Austritt aus der Gemeinde ihm bekannt gewesen sei. Er bittet deshalb, nicht dem Anträge Geiger beizutreten', sondern den Antrag des Gemeindevorstandes zum Beschluß zu erheben. Geheimrat Blumenthal stellt noch richtig, daß das Krankenheim Eigentum eines besonderen Vereins sei und somit die Adaß-Jisroel-Gemeinde keinen Einfluß auf dasselbe habe. In der Abstimmung wurde alsdann der Antrag des Gemeindevorstandes mit allen gegen eine Stimme (Professor Geiger) angenommen. Damit schloß die öffentliche Sitzung. n. Berlin, 12. Juni. Die Bureaugehülfen der Rechtsanwälte haben vor einigen Tagen eine öffentliche Versammlung abgehalten, in der sie ihre Forderungen an ihre. Prinzipale begründeten. Das ist ihr gutes Recht, wenn sie glauben, ihre Arbeitskraft höher einschätzen oder mehr erzielen zu können. Kein vernünftiger Mensch, gleichviel ob Jude oder Christ, wird ihnen auch dieses Recht streitig machen. In der Tat stellte sich auch Herr Jnstizrat Wreschner als einer der wenigen irr der Versammlung anwesenden Arbeitgeber rückhaltlos, gleich dem sozialdemokratischen Stadtverordneten Dr. Liebknecht, auf den Boden der Forderungen der Angestellten. War es also — fragen wir mit Recht — durchaus notwendig, daß der Referent Herr Bauer zur Begründung dieser Forderungen mit dem schweren Geschütz des Antisemitismus anrückte, lediglich deshalb, weil ein Arbeitgeber, der Rechtsanwalt am Kammergericht, Herr Justizrat Salinger, erklärt hatte, es sei unter der Würde der Rechtsanwälte, mit ihren Angestellten zu unterhandeln? Hat sich nicht der christliche und hochkonservativ gesinnte Justizrat Wilke in demselben Sinne geäußert? Der „Vorwärts" unterdrückt daher auch schamhaft in seinem sonst so ausführlichen Bericht die antisemitischen Seitensprünge des Redners, mit um so größerem Behagen druckt sie das hiesige Antisemitenblatt ab, das auch von dem Protest des in der Versammlung ebenfalls anwesenden Rechtsanwalts Margoninsky, den unser Glaubensgenosse gegen den antisemitischen Ton des Referats richtete, Notiz nimmt, während das sozialdemokratische Zentralorgan diesen ihm offenbar unbequemen beziehungsweise wunden Punkt mit „christlicher Nächstenliebe" zudeckt und über die Ausführungen des Redners mit einigen nichtssagenden Redensarten hinweggeht. Schreiber dieser Zeilen, der Herrn Bauer persönlich kennt und weiß, daß derselbe bei der Organisation der Bureauangestellten der Rechtsanwälte seinen eifrigsten Mitarbeiter in einem jüdischen Kollegen Herrn Danziger hatte, kann deshalb auch nicht umhin, über den Ton seiner Verwunderung Ausdruck zu verleihen, der als charakteristisches Merkmal zu der dem Eingeweihten längst bekannten antisemitischen Unterströmung innerhalb der sozialdemokratischen Partei in dem Satze zum Durchbruch kam: „die Vorfahren des Herrn Salinger, der soviel von seiner Standesehre redet, sind ja in der Wahl ihres Berufes auch nicht so peinlich gewesen." Das weiß doch wohl jeder nur einigermaßen mit geschichtlichem Wissen ausgerüstete Mensch, daß, wenn Juden in früheren Jahrhunderten und zum Teil auch jetzt sich so massenhaft auf den Kaufmannsstand geworfen haben, dies nicht ihre Schuld ist, sondern derer, die ihnen so wenig Spielraum bei der Wahl ihres Berufes lassen und gelassen haben. Der Ton macht bekanntlich die Musik. Mit derartigen antisemitischen Weisen wird aber keine Sache, mag sie an und für sich noch so gerecht sein, gefördert; das mögen sich die Bureauangestellten zu ihrem eigenen Nutzen und Frommer: gesagt sein und sich nicht von irgendwelchem Rattenfänger ins antisemitische Schlepptau nehmen lassen. t. Danzig, 12. Juni. Am 5. d. M. hielt der Verband der Westpreußischen Synagogengemeinden im „Danziger Hof" dahier seine siebente. Tagung ab. Es waren 16 Gemeinden der Provinz durch stimmberechtigte Delegierte vertreten; außerdem wohnten zahlreiche persönliche Mitglieder aus der Stadt imd der Provinz den Verhandlungen bei, die von 10—3 Uhr währten. Der Verbandsvorsitzende, Rechtsanwalt Behrendt-Danzig, eröffnete nach Bildung des Bureaus die Tagung rnit Dankesworten an alle Mitarbeiter und verwies ans den eingehenden Verwaltungsbericht dss Verbandsausschusses, welcher den Mitgliedern zuvor gedruckt zugegangen war. Aus der umfangreichen Tätigkeit des Ausschusses im abgelaufenen Verwaltungsjahr hob er als besonders bemerkenswert hervor, daß es gelungen war, ein drohendes Schächtverbot abzuwenden, und konstatierte die erfreuliche Tatsache, daß das Vertrauen der Gemeinden zu dem Ausschuß in andauernder Zunahme begriffen sei und sich vor allem durch Einholung von Ratschlägen in allen wichtigeren Angelegenheiten äußere. In Dankbarkeit gedachte er auch des im letzten Jahr verstorbenen Begründers und Ehrenmitgliedes der Verbandes, Gustav Davidsohn-Danzig. Alsdann referierte Rabbiner. Dr. Freudenthal- Danzig über den Stand des Religionsunterrichts an den 49 Religionsschulen der Provinz, von denen 31 durch die Mitglieder des Westpreußischen Rabbinerverbandes inspiziert worden waren. Er konnte feststellen, daß in der weitaus überwiegenden Mehrzahl dieser Schulen der Unterricht sich in gutem Zustande befindet, und daß der Verband mit Erfolg bemüht war, zutage tretenden Mängeln abzuhelfen. Aus der Versammlung heraus wurde der Wunsch ausgesprochen, daß alle ungeeigneten Beamten ohne Rücksicht vom Lehramt ausgeschlossen werden möchten. Aus Antrag desselben Referenten genehmigte alsdann der Gemeindetag debattelos die Mittel zur Begründung einer Wanderbibliothek, zur Berufung von Predigern, die an den hohen Festtagen in den kleinen Gerneinden der Provinz amtiererr sollen, und zu Pensionsbeihilfen, welche den Kultusbeamten der Provinz den Eintritt in die Hilfskasse der Provinzen Ost-, Westpreußen und Pommern erleichtern sollen. Nachdem Kadisch-Danzig als Schatzmeister die Kassenverhältnisse dargelegt hatte, erörterte Rabbiner Dr. Rosenberg-Thorn die Frage derBezirksrabbinate auf Grund eines v orn Westpreußischen Rabbinerverband abgefaßten Gutachtens, welches dem Verbandsausschuß zur weiteren Prüfung der Angelegenheit überwiesen wurde. Die Redner, die aus der Mitte der Versammlung sich zu dieser Frage äußerten, hielten die Begründung solcher Rabbinatsbezirke noch nicht für durchführbar. . Hieraüf besprach der Verbandsvorsitzende die Stellungnahme des Westpreußischen Verbandes zu der Gesamtorganisation der deutschen Juden und empfahl, nachdem der Verband der deutschen Juden vor kurzem begründet worden sei, die bisherige ablehnende Haltung aufzugeben und im Interesse des Ganzen nicht mehr abseits zu stehen. Der Beitritt des Verbandes wurde infolgedessen nach kurzer Debatte einstimmig beschlossen.

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