Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 17. Juni 1904. 68. Jahrgang. No. 25. Vetlsge zur „Allgemeinen Leitung de>s Judentums" Lorrelpnnden?kn und Mschrichtm. - Deutschland. . 8. Berlin, 12. Juni. In kaum einstündiger Sitzung erledigte die heutige Repräsentanten-Versammlung ihre Tagesordnung. Bereits der geschäftliche Teil brachte eine kurze Debatte. Der Gemeindevorstand hat es nämlich in einem längeren Schreiben, das der Vorsitzende Geheimrat Blumenthal zur Verlesung brachte, abgelehnt, dem jüngst gefaßten Beschlüsse der Repräsentanten stattzugeben, die bei der Einweihungsseier der jüdischen Mädchenschule gehaltenen Reden drucken und allen Gemeindemitgliedern zugehen zu lassen.- Dem Eemeindevorstand erscheint eine derartige Maßnahme nicht angebracht und ein Grund, in besonders eindringlicher Weise die Aufmerksamkeit der Gemeindemitglieder auf die Schule zu lenken, um so weniger vorzuliegen, als es sich in der Tat nicht um eine Neuschöpfung, sondern nur um eine Verlegung der Schule handelt. Der Vorschlag des Gemeindevorftandes geht dahin, den jüdischen Zeitungen, welche zur Zeit nichts über die Feier gebracht haben, einen ausführlichen Bericht zu übersenden und in dem allgemeinen Verwaltungsberichte, welcher Ende dieses Jahres erscheint, in eingehender Weise der Feier zu gedenken, oder aber in einem Expose über die Schulen, wie es vor drei Jahren veröffentlicht wurde, eine ausführliche Darstellung über die Einweihung zu geben. Professor Geiger wünscht eine Diskussion über das Schreiben, in welche die Versammlung einwilligt. Dem Antragsteller gefallen die vom Vorstande gemachten Vorschläge, wieder ausführt, durchaus nicht. Die Veröffentlichung in den Zeitungen hält er für unzureichend, in dem allgemeinen Verwaltungsbericht oder auch in dem Expose verschwinde der Bericht unter der Menge anderer Zahlen und- Daten und nur die volle Wiedergabe der Reden spreche eine eindringliche" Sprache. Die jüdische Gemeinde betrachte nicht genug als ihre Devise, daß man die Feste feiern müsse, wie sie fallen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung, welche dem Ereignis zukommt, beantragt er deshalb, den Gemeindevorstand zu ersuchen, dem erstgefaßten Beschlüsse 'der Repräsentanten beizutreten. Der Antrag fand fast einstimmige Annahme. — Das dem jüdischen Krankenhaus durch' letztwillige Verfügung des Herrn Naumann-Alexander im Betrage von 3000 Mark am 1. Februar 1894 ausgesetzte Legat wurde angenommen. Die Zinsen dieses Kapitals sollen alljährlich am Todestage des Testators an arme Glaubensgenossen verteilt werden.. Nach dem Tode der Ehefrau sollen die Kapitalserträgnisse zur Hälfte an ihrem, zur anderen Hälfte an des Erblassers Todestage zur Verteilung gelangen. Herr Alexander ist inzwischen verstorben und das Legat damit fällig geworden. — Eine Zuwendung der Frau Justizrat Dr. Apolant zur Errichtung einer Dr. Samuel Apolant-Stiftung fand ebenfalls keinen Widerspruch. Hiernach sollen am 18. Ellul, dem Todestage des Predigers Dr. Apolant, 100 Mark an die Zöglinge der II. Religionsschule, welche diese Schule nach Absolvierung der ersten Klasse verlassen, zur Verteilung gelangen. Nach Vorschlag des Gemeindevorstandes soll allerdings die Zahlung an die gesetzlichen Vertreter der Zöglinge erfolgen. — Ueb er die Büchsen auf dem Friedhofe in Weißensee hat man sich nunmehr auch geeinigt. Die Kommission hat anstatt der unpraktischen Ständerbüchsen feste Kästen, die am Eingang zum Friedhof Aufstellung finden sollen, empfohlen. Die Ausgabe hierfür wird bewilligt. — Der Referent Prof. Blaschte stellt bei dieser Gelegenheit richtig, daß er in der vorletzten Repräsentanten-Versammlung nur davon gesprochen habe, daß es an einem Fonds fehle, um bedürftige jüdische Schüler mit Schulgeld zu unterstützen. — Debattelos werden alsdann folgende Subventionen genehmigt: an das israelitische Kurhospital Marienbad, an das israelitische Krankenheim Neuenahr, an die Kuranstalt in Soden, an das Teplitzer Badehospital je 100 Mark, an das israelitische Armenashl Meran, an das israelitische Kurhospital in Karlsbad, an die israelitische Kinderheilstätte Königsdorff-Jastrzemb, an den Unterstützungsverein Emser Heilquelle je 150 Mark, an das jüdische Krankenhaus Memel und den Deutsch-israelitischen Kinderhort Limburg a. L. je 300- Mark. Debattelos werden ferner bewilligt als Subvention 2O O00 Mark an die jüdische Reformgemeinde und 17 405 Mark an die israelitische Religionsgemeinde in Charlottenburg für die Dauer der Etatsperiode. Die letztgenannte Gemeinde hatte in Anbetracht der Erhöhung ihrer Beamtengeh älter und der gesteigerten Ausgaben für den Gottesdienst um eine Subvention, von 24800 Mark nachgesucht.— Eine längere Diskussion schloß sich an die Subventionsbewilligung für den Religionsverein Oranienburger Vorstadt. Herr Louis Sachs berichtet, daß dieser Religionsverein seit dem Jahre 1882 bereits eine Gemeindesubvention erhalte. Dieselbe betrug ursprünglich 350 Mark, wurde im Lause der Jahre von 1897 ab jedoch bis auf 2200 Mark pro Jahr erhöht. Außerdem ist in den letzten drei Jahren dem Verein eine außerordentliche Beihilfe von je 300 Mark bewilligt worden. Nunmehr erbittet der Verein eine Erhöhung um 1300 Mark jährlich unter der Begründung, daß er mit seinen bisherigen Einnahmen nicht in der Lage sei, seinen fälligen Verbindlichkeiten gerecht zü^werden, und ferner nicht die für ihn unabweisbare Pflicht erfüllen könne, der Ruhegehalts-, Witwen- und Waisenkasse der Nabinner Deutschlands beizutreten, wodurch eine jährliche Mehrausgabe von 100 Mark bedingt werde. In ihrer ersten Beratung'. hat die Subventionskommission die vorgebrachten Gründe nicht für ausreichend erachten können, über die im Vorjahre bewilligte Subvention von '2500 Mark herauszugehen, nach erneuter Beratung jedoch die Gewährung einer Jahressubvention von 2600 Mark für die Dauer der Etatsperiode empfohlen. Der Gemeindevorstand hat sich diesem Votum nicht angeschlofsen, und zwar aus dem Grunde, weil der jetzige Rabbiner und Schulleiter Dr. Wohlgemut, welcher zugleich Dozent am hiesigen Rabbinerseminar ist, offiziell aus der Gemeinde ausgeschieden ist und ihn dieser Austritt zur Anstellung bei einem von der Gemeinde subventionierten Verein ungeeignet mache. Der Gemeindevorstand will für die Folge die Subventionierung des Vereins davon abhängig machen, ob Dr. Wohlgemut sein Amt innerhalb des Vereins beibehält oder nicht; die Subvention soll nur auf ein Jahr bewilligt werden, um dem Verein Gelegenheit zu geben, innerhalb dieser Zeit den Vertrag mit dem genannten Rabbiner zu lösen. In Konsequenz seines Standpunktes hat der Gemeindevorstand auch den Zuschuß zur Pensionsversicherung des Rabbiners gestrichen und demgemäß nur eine Subvention von 2500 Mark pro 1904/05 bewilligt. Der Ausschuß I hat sich den gewichtigen Bedenken des Vorstandes voll angeschlossen. Wie sich noch herausgestellt hat, wird von den Mitgliedern des genannten Vereins die Schechita der Adaß-Jisroel-Gemeinde benutzt, da die von der Großgemeinde geschaffene Einrichtung nicht denjenigen rituellen Vorschriften entspreche, die wirklich gläubige Juden haben; die erkrankten Vereinsmitglieder werden ferner in das von der Adaß-Jisroel- Gemeinde errichtete Krankenheim überführt. Die Mitglieder des Ausschusses waren sich klar darüber, daß es nicht angängig sei, einen Verein, der sich in allem außerhalb unserer Religionsgemeinde stelle, aus den Taschen der Steuerzahler der Großgemeinde für die Folge zu unterstützen. Der Referent bittet noch den Gemeindevorstand, auf derartige Vorkommnisse ein wachsames Auge zu haben. Rechtsanwalt Dr. Ignatz Cohn teilt kurz mit, daß der Ausschuß III zu dem gleichen Resultat wie Ausschuß I gekommen ist. Professor Geiger spricht gegen diesen Beschluß. Er bekennt, daß er kein so großer Gönner der verschiedenen Religionsvereine sei, wie manche andere Mitglieder der Versammlung, ja, daß er die Existenzberechtigung dieser Vereine bestreite, nachdem die Gemeinde die einzige Aufgabe dieser privaten Vereine, Religionsschulen zu errichten, bereits überall erfüllt habe. Hier liege ein eklatanter Fall eines Vertrauensmißbrauches vor : ein Verein habe eine Subvention verlangt und der Großgemeinde gleichzeitig einen Schlag durch die Anstellung eines Rabbiners versetzt, der, nachdem er der Großgemeinde angehört hatte,