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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-06-17 · Heft 25 (17.6.1904) · p. Seite 294

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 25 (17.6.1904)
Date
1904-06-17
Page
Seite 294 (sequence 6)
Language
German
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294 jeder derartigen Funktion gesprochen werden?" Nun, von einem „Müssen" kann allerdings keine Rede sein, aber als wünschenswert möchte ich es doch bezeichnen. Gerade im Interesse der Verinnerlichung dieser Funktionen muß das freie Wort gefordert werden. Denn die Gebete und Formeln sind in allen Fällen die gleichen, wahrend die Predigt die erwünschte Gelegenheit gibt, jeden Fall nach seiner Eigenart zu behandeln- Nun fragt Herr Iwri weiter: „Was soll man reden, wenn Herr Krethi oder Frau Ploni-Almoni in die Ewigkeit eingegangen sind, oder wenn der Herr Bräutigam Plethi das Fräulein Braut Penina zum Altäre führt?" Das ist in der Tat oft eine schwierige Frage, die aber nicht mit Herrn Iwri zu beantworten ist: „Man rede auch nur dort, wo wirklich etwas zu sagen ist." Denn da in der Mehrzahl der Fälle nicht allzu viel „zu sagen" sein wird, so würden die Kasualreden durch die obige Forderung aus den Aussterbeetat gesetzt werden, und das halte ich, wie schon erwähnt, keineswegs für richtig. Ich möchte Herrn Iwris Frage: „Was. soll man reden rc.?" zunächst einmal in negativer Fassung beantworten und sagen: „Vor allen Dingen niemals die Unwahrheit." Es darf unter keinen Umständen Vorkommen, daß der Rabbiner so mangelhaft unterrichtet ist, daß er in seiner Rede etwas objektiv Unwahres erwähnt, auch in der Großstadt nicht, wo ja oft genug der Rabbiner als ein völlig Fremder der Familie gegenübertritt; er muß sich ebenso genau informieren, daß ihm keine Worte unterlaufen, die — um mit Herrn Iwri zu reden — das leise, manchmal auch laute Kichern des unbarmherzigen Auditoriums herausfordern. Ich kann Herrn Iwri zu. meiner Freude gestehen, daß mir während meiner achtjährigen Amtstätigkeit noch nie ein solches Kichern, weder bei traurigen noch Lei freudigen Anlässen begegnet ist, und zahlreiche Kollegen werden ihm das Gleiche von sich bestätigen. Freilich stammen meine Erfahrungen nur aus einer kleinen und einer Mittelgemeinde, woselbst es naturgemäß leichter hält, der strikten Wahrheit treu zu bleiben, weil man gemeinhin über die Familienverhältnisse durch amtlichen oder gesellschaftlichen Verkehr bereits informiert ist. Aber, wie gesagt, auch in der Großgemeinde muß es möglich sein und ist es auch möglich, tatsächliche Unwahrheiten zu vermeiden. Herr Iwri meint: „Wenn über jeden eine Leichenrede gehalten werden muß . . ., darf man sich nicht wundern, wenn Allgemeinheiten, ja oft Plattheiten gesagt werden." Die Gefahr, in Allgemeinheiten oder gar Plattheiten zu verfallen, liegt in der Tat vor. Allein das darf noch keinen Grund abgeben, überall, wo es sich nicht um einen geradezu hervorragenden Toten handelt, die Grabrede zu versagen. Es gibt ja schließlich doch Mittel und Wege, sich vor Allgemeinheiten nach Möglichkeit zu schützen. Man knüpft an einen Gedanken aus der Thora- oder der Prophetenvorlesung des vergangenen oder des kommenden Sabbats an, und — last not least — man spricht nur wenige Minuten. Denn fürwahr! nicht auf die Länge der Rede kommt es an, sondern darauf, daß die Trostbedürftigen die untrügliche Empfindung haben: Der Redner ist mit dem Herzen bei der Sache und spricht nicht nach „Schemas." Wenn Herr Iwri nun aber behauptet: „Heute redet man über jedermann — für den gezahlt wird", so verdient diese Behauptung sicher entschiedene Zurückweisung. Freilich sind wir kontraktlich nur verpflichtet, „beanspruchte" Grabreden zu halten, und dieser Anspruch pflegt nur von denen erhoben zu werden, die die Funktion zu honorieren in der Lage sind. Wenn indessen Herr Iwri meinen sollte, daß wir über diese Vertragsbestimmung nicht hinausgehen, so unterschätzt er doch den Idealismus und den sittlichen Ernst der Rabbiner ganz gewaltig. Ich habe bis heute noch niemals das Reden an der Bahre von einer Aufforderung abhängig gemacht, und die meisten Kollegen werden es nicht anders halten. Sollte Herr Iwri gegenteilige Erfahrungen gemacht haben, so wird es sich um Ausnahmen handeln, und diese bestätigen ja hier die Regel. Herr Iwri macht sich darüber lustig, daß der Rabbiner von Gottesfurcht, Religion und Liebe vor Leuten spricht, „die oft zum erstenmal die Synagoge betreten, und denen der Theater- und Konzertsaal viel vertrautere Räume sein werden als das Familien- oder gar das Gotteshaus." Ich muß bekennen, daß ich hier der Logik des Herrn Iwri nicht zu folgen vermag. Also darum, weil Leute vor mir stehen, die mit den Forderungen der Religion vielleicht ungenügend vertraut sind und mit ihren Gebräuchen wenig oder keine Fühlung haben, darum soll ich es in ernster Stunde unterlassen, von diesen Dingen zu ihnen zu sprechen? Das verstehe, wer kann. Hätte Herr Iwri das Gegenteil gefordert, hätte er verlangt, man solle zu Leuten dieses Schlages mit ganz besonders eindringlichen Worten reden, so hätte man vielleicht einwenden können, daß manche „Kinder der Welt" es mit den „Kindern Gottes" noch aufzunehmen vermögen, aber. ich hätte die Forderung doch wenigstens begreiflich gefunden.- „Eine große Lüge," behauptet Herr Iwri, „geht durch unser religiöses Leben und macht selbst am Traualtar, selbst an der Bahre nicht Halt." Den ersten Teil des Satzes gebe ich zu, eine große Lüge ist vor allem die furchtbare Disharmonie zwischen Bahre und Leben. Wer wird kommen und uns das Mittel angeben, wie diese Disharmonie wieder in Harmonie, umgewandelt werden kann? Daß aber die Lüge selbst am Traualtar, selbst an der Bahre nicht Halt macht, das ist — wenigstens in dieser allgemeinen Form ausgesprochen — durchaus unrichtig. „Wie, hat man es durch derartig aufgeputzte Kasualien verhindert, daß dem Abfalle vom Judentum Einhalt geboten wurde?" fragt Herr Iwri weiter. Ich möchte mit einer Gegenfrage antworten: Wie kommt Herr Iwri auf den Gedanken, daß die Kasualien eigens zu dem Zwecke „aufgeputzt" worden sind, um dem Abfall einen Damm entgegenzusetzen? Oder glaubt er etwa gar, die Abfälle würden eine seltenere Erscheinung sein, wenn wir unseren alten Gebräuchen keine gefälligeren Formen gegeben hätten? Mir scheint, hier werden zwei Gegenstände gewaltsam zusammengebracht, die nichts mit einander.gemein haben. Unsere alten Bräuche sollen nicht durch „unjüdische Institutionen" verdrängt werden, verlangt Herr Iwri mit Recht. Allein den Beweis dafür, daß die Predigten bei Trauungen und Begräbnifsen eine „unjüdische Institution" sind, äst Herr Iwri schuldig geblieben, und er mußte ihn schuldig bleiben. Und selbst wenn er ziffernmäßig Nachweisen' könnte, daß es Rabbiner gibt, die sich bei Kasualreden Heuchelei und Unwahrheiten zu schulden kommen lassen, so wäre damit für das „Unjüdische" der Kasualreden nichts bewiesen; denn ein derartiges Verhalten wird von den ernsten Andersgläubigen nicht minder verpönt als von uns, da es irreligiös, da es unsittlich ist. Herr Iwri ist, nach seinen Artikeln zu urteilen, ein in jüdischen Dingen sehr erfahrener Mann; gerade darum aber habe ich geglaubt, seinem letzten Briefe entgegentreten und ihm zeigen zu sollen, daß in den rabbinischen Kreisen Deutschlands (und in Oesterreich wird es hoffentlich nicht anders sein) noch eine gute Dosis Jdealisnrus stecke. Ob dieser Idealismus uns immer das für das Judentum Richtige und Förderliche eingibt, will ich nicht beurteilen; den guten Willen aber, das ernste Streben und das ehrliche Handeln soll uns gewiß niemand absprechen.

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