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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-06-10 · Heft 24 (10.6.1904) · p. Seite 280

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 24 (10.6.1904)
Date
1904-06-10
Page
Seite 280 (sequence 4)
Language
German
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Wallungen jenes Krieges, der, wie immer er ende, noch andere größere Hervorbringen wird, als bloß die Erlassung neuer Judengesetze und die Einführung von Scheinreformen. Ueber die Juden in Indien berichtet das parlamentarische Blaubuch für das Jahr 1904 einige interessante Details. Danach gab es laut der Volkszählung im Jahre 1901 in Indien 18 228 Juden gegen 17 194 im Jahre 1881 und 12 009 im Jahre 1871. Davon lebten 15 848 im Vizekönigreich selbst und 2380 in den Vasallenstaaten. Von 1280 Juden, die hauptsächlich in den Provinzen. Bengalien, Bombay und Burma wohnen, wird angegeben, daß sie Hebräisch als ihre Muttersprache angemeldet haben. Ueber den Ursprung dieser Juden wird angegeben, daß ein großer Teil von ihnen bereits seit dem 15., die von Cochin sogar seit dem 8. Jahrhundert unserer Zeitrechnung in Indien wohnen. Die Juden von Kolaba in der Präsidentschaft Bombay, die sich selbst Beni Israel nennen, zerfallen in zwei Gruppen, von denen die eine, die Gruppe der weißen Beni Israel, sich durch Zuzug von Vorderasien rein erhalten haben, während die Gruppe der schwarzen Beni Israel Mischehen mit eingeborenen heidnischen Frauen geschlossen und dadurch ihre ursprünglich weiße Farbe eingebüßt haben. Die weißen Beni Israel, welche mit ihren schwarzen Glaubensgenossen in Feindschaft leben, ihre Frauen nicht heiraten und ihre Nahrungsmittel nicht genießen wollen, behaupten von ihnen, daß sie überhaupt kein jüdisches Blut in ihren Adern haben und bloß von ehemaligen Proselyten abstammen. Jedenfalls stehen die schwarzen Beni Israel geistig und gesellschaftlich unter ihren weißen Glaubensgenossen. Ätf Lrirk aus Laven. Mannheim, Anfang Juni, m 29. v. M. ist hier das dem Andenken unseres hervorragenden badischen Staatsmannes August Lamey von dem Bürgertum des ganzen Landes mit seltener Einmütigkeit gewidmete Denkmal feierlich enthüllt worden. Der Großherzog, der selbst gern zu der seinem einstmaligen treuen Berater geltenden Feier erschienen wäre, jedoch mit Rücksicht aus seine hohen Jahre sich Schonung auferlegen mußte, ließ sich durch den Erbgroßherzog vertreten. Auch die Erbgroßherzogin beehrte das Fest mit ihrer Anwesenheit. Außer den Ministern Schenkel und von Dusch hatten sich von Notabilitäten des Landes die vormaligen Minister Ellstätter und Eisenlohr, der ehemalige Gesandte von Jagemann, Vertretungen der Landstädte, der größeren Städte und der Kreisausschüsse eingesunden. Die Landessynagoge war durch Geheimen Regierungsrat Dr. Mayer, Konserenzrabbiner Dr. Steckelmacher und Shnodalausschußuütglied I. Zimmern, der Synagogenrat Mannheim durch Konsul Nauen vertreten. Nach der schönen Festrede des Vorsitzenden des Denkmalkomitees und Leiters des Kreisausschusses Mannheim, Rechtsanwalt König, fiel die Hülle von dem Denkmal, das den Staatsmann Lamey in seiner besten Manneskraft, an dem Ministertisch des Sitzungssaales der zweiten Kammer stehend, in schlichter und doch imponierender Haltung darstellt, mit einem Antlitz, in dessen Zügen Unerschrockenheit und Tatkraft, Herzensgute und Verstandesklarheit sich ausprägen. Allgemein war die Anerkennung des vortrefflichen Werkes, das der Karlsruher Bildhauer Professor Moest geschaffen hat. Nachdem Oberbürgermeister Beck am Schluffe einer begeisterten Rede auf den Großherzog, der aus eigener Initiative die Aera des modernen Rechtsstaates für sein Land heraufgeführt habe, das Denkmal in den Schutz der Stadt Mannheim übernommen hatte, wurden an den Stufen desselben zahlreiche Lorbeerkränze niedergelegt, darunter ein solcher des Großherzoglichen Oberrates der Israeliten durch Geheimen Regierungsrat Dr. Mayer, der auch Gelegenheit nahm, der Familie Lamey, insbesondere der greisen Lebensgefährtin des Gefeierten, zu versichernd daß die Israeliten Badens niemals vergessen würden, was der Edle für. sie getan habe. Bei dem Festmahle in der großen Halle des „Rosengartens" wurde eine Reihe von weiteren Ansprachen gehalten, die alle von der herzlichen Verehrung und Dankbarkeit für Lamey und von der fortdauernden Schätzung seines wahrhaft liberalen und patriotischen Wirkens Zeugnis gaben. Nach einerglänzenden Rede des Ministers Dr. Schenkel, in der derselbe zeigte, wie die Gesetzgebungswerke Lameys grundlegend für den ganzen Aufbau des modernen badischen Staatslebens gewesen und geblieben sind, ergriff als Vertreter des Großherzoglichen Oberrats Geheimer Regierungsrat Dr. Mayer das Wort zu folgendem sehr bedeutsamen Trinkspruch: Hochgeehrte Festversammlung! - Ich bin dem verdienten Vorsitzenden des Denkmalkomitees dankbar, daß er in seiner eindrucksvollen Festrede unter den Ruhmestaten des Staatsmannes Lamey auch die Durchführung der bürgerlichen .Gleichstellung der Israeliten hervorgehoben hat. Unter den Momenten, die das Selbstvertrauen der Israeliten und ihr Vertrauen auf den Fortschritt der Menschheit zu erhalten und zu stärken geeignet sind, ist keines der geringsten die Tatsache, daß diejenigen Herrscher und Staatsmänner, die als die größten aller Zeiten gefeiert werden, Wohltäter der Juden gewesen sind. Der große Alexander und Cäsar, Theodorich und Karl der Große und die Hohenstaufer, Wilhelm von Oranien und Cromwell, der große Kurfürst und Badens erster Großherzog, Karl Friedrich, sind auch für die Israeliten Lichtgestalten! So darf es denn auch die Israeliten Badens mit hoher Genugtung erfüllen, daß sie dem volkstümlichsten badischen Staatsmanne, der wie kein anderer einen tiefgreifenden, nachhaltigen und segensreichen Einfluß auf die Entwicklung dieses schönen Landes geübt hat, ihre Emanzipation verdanken. Auch der nachmalige Handelsminister von Dusch, der in den 1860 er Jahren die rechte Hand Lameys war und das Emanzipationsgesetz vor den Ständen so kraftvoll vertreten hat, ist einer Unserer besten Staatsmänner gewesen. Das Gleichstellungsgesetz war nur der letzte Schritt auf dem von Karl Friedrich eingeschlagenen Wege, wie unser geliebter Großherzog anläßlich seines Regierungsjubiläums in seiner bescheidenen Weise gesagt hat. Llber wie viele Vorurteile und Widerstände waren aus dem Wege zu räumen, ehe es gelang, die Israeliten zu wahlberechtigten Gemeindebürgern zu machen und ihnen die freie Niederlassung an jedem Orte ihres Heimatslandes zu gewähren! Heute, nach wenig mehr als fünf Jahrzehnten, werden die Stadtväter von Baden, Offenburg, Freiburg, Konstanz nur noch ein Lächeln dafür haben, wie ihre Vorgänger von anno 1850 eifrig darüber wachten, daß ihre judensreien Gemeinwesen nicht etwa auf die Stufe von Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe und dergleichen judenbelasteten Ortschaften herabsänken. Man kann auch nicht sagen, daß die Gemeinden, in denen Israeliten den Gemeinderat und Bürgerausschuß wählen helfen oder gar selbst in die Gemeindekollegien eingetreten sind, dadurch dem Verfälle nahegebracht worden wären. Und so wird man vielleicht nach weiteren 50 Jahren auch darüber lächeln, daß zu einer Zeit, in der in England und Nordamerika, in Frankreich und Italien, ja sogar in Oesterreich, jüdische Generäle, Minister, Staatssekretäre, Gesandte ihres Amtes walteten, in unserem lieben Deutschland ein Jude tatsächlich nicht einmal die unterste Sprosse — ich betone speziell die unterste — der Verwaltungszweige, geschweige denn der militärischen Stufenleiter erklinimen konnte. Diese Tatsache ist an sich gewiß nicht so tragisch zu nehmen. Aber sie ist ein Symptom des sozialen Miß- I Verhältnisses, das trotz der rechtlichen Emanzipation noch heute in

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