Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1904)
- Date
- 1904-05-27
- Page
- Seite 264 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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— 264 - zugänglich werden, und alle, Theologen und Laien, werden Professor Strack Dank wissen für die reiche Mühewaltung, der er sich unterzogen. I. Elb o gen. — I. Horovitz: Babel und Bibel. Randglossen zu den beiden Borträgen Fr. Delitzschs, Frankfurt a. M., I. Kausfmann 1904. Wiewohl man nieinen sollte, daß bei der Unzahl von Broschüren, die contra Delitzsch erschienen sind, noch eine mehr oder weniger nicht maßgebend wäre, so verdient die obengenannte wegen der Klarheit und Gründlichkeit der Darstellung dennoch eine, wenn auch nur kurze Besprechung. Zuerst zeigt uns der Verfasser, wie Delitzsch sich von einer Hypothese Lagardes, daß „EI“ in der Bedeutung von „Ziel" aufzufassen sei, leiten läßt, um dem Judentum die Begründung des Monotheismus abzusprechen, und stellt dem gegenüber fest, daß Delitzsch früher jene Hypothese nicht nur bekämpft, sondern sogar verworfen habe. Nicht anders macht es Delitzsch mit dem Bilde Hamninrabis, welches nach ihm den Gott Schaums darstellen soll, wie er dem Könige Hammurabi das Gesetz gibt. In Wirklichkeit zeigt uns aber jenes Bild bloß den König Hammurabi; die vor ihm stehende Figur ist die Personifikation! des 'gesetzbedürftigen Volkes. Aehnlich verhält es sich auch mit’ der Ableitung des jüdischen Sabbaths vom sapalu der Babylonier. Zu verschiedenen anderen Scheingründen kommt noch der hinzu, daß Delitzsch für die Durchführung seines Beweises das assyrische Wort „sibütu“ mit dem aramäischen „Zähm“ identifiziert und es durch „Geschäft" wiedergibt, wiewohl letzteres in dieser Bedeutung sin der syrischen Literatur überhaupt nicht vorkvmmt. Am originellsten aber ist die Einleitung zu diesem Büchlein, in welcher uns gezeigt wird, wie die Forscher alle möglichen nnd unmöglichen Hypothesen aufstellen, um nur dem Judentume etwas am Zeug flicken zu können. Nach dieser Richtung hat sich der Verfasser ein Verdienst erworben, indem er die Irrwege und Trugschlüsse verschiedener kritischer Forscher näher beleuchtet. S. O. Sprechsasl. Geehrter Herr Redakteur! ^sn Ihren: geschätzten Blatte vom 22. April lese ich die Notiz, daß Dr. Michael sMaldstein, Edler von Heilwehr, österreichischer Generalstabsarzt der Reserve am 10. April gestorben sei. Diese Nachricht, die ich auch in anderen deutschen, jedoch nicht österreichischen Blättern gefunden habe, steht in Widerspruch mit einem kleinen, aber doch nicht bedeutungslosen Kreuzchen an der Spitze der in der „Nene Freie Presse" vom 11. April veröffentlichen Todesanzeige, in der gleichzeitig angegeben wird, „daß die sterbliche Hülle des Entschlafenen im Hause eingesegnet und im Familiengrabe zu Hietzing beigesetzt werden wird." Es ist wohl möglich, daß man in Wien auch jüdische Leichen „einsegnet", aber jüdische Familiengräber gibt es meines Wissens in Hietzing nicht. Unter diesen Umständen ist es wohl nur recht nnd billig,. Herrn Halevy für den Optimismus, mit welchem er aus Scherira Gaons Epistel die Reihenfolge der Saburäer seststellen will, unsere Bewunderung anszusprechen, worüber ich noch ein andermal mich weiter auslassen will. Ergebenst Cincinnati, 3. Mai. G. Deutsch. $ Geehrter Herr Redakteur! <^hr Artikel über das Einwandernngsgesetz in England in No. 19 . scheint mir auf irrigen. Voraussetzungen zu beruhen. Wie Ihr Gemeindebote in Nr. 20 mitteilt, haben von den 10 englischen jüdischen Abgeordneten 3 für die Bill gestimmt, 2 dagegen, während 5 sich der Abstimmung enthalten haben. Daraus geht doch wohl genügend deutlich hervor, daß es sich nicht um ein besonders gegen die Juden gerichtetes Gesetz handeln kann. Ich halte die meisten Bestimmungen des^Gesetzes für durchaus richtig und angebracht^nnd bin überzeugt, daß viele Bestimmungen des Gesetzes äuflandere Bevölkerungsschichten stärker Anwendung finden, als ans die Inden. Beispielsweise werden die Bestimmungen über Verbrecher das internationale Hochstaplertum treffen, welches nur zun: kleinen Teil aus Jude:: besteht, die Bestimmungen gegen die Paupers, u. a. auch Italiener, gegen die auch die amerikanische Gesetzgebung bezüglich der Paupers im wesentlichen mitgerichtet war. Zweifellos ist ja wohl, daß auch viele Juden unter dein neuen Gesetz leiden werden. Wenn Ausländer, die krank sind, oder die nach kurzem Aufenthalt der Armenpflege anheimgesallen sind, ausgewiesen werden, so mag man ja Mitleid mit den armen Leuten empfinden, aber ein derartiges Gesetz kann man nicht als unbillig ansehen. Da dem Gesetz, auch der Beratung des Gesetzes, jede gehässige Spitze fehlte, hat man kaum das Recht, sich über das Gesetz zu beklagen, auch wenn es uns gewisse Verlegenheiten bereitet. Für - viele Russen und Galizier, die von hier ausgewiesen werden, fällt damit allerdings ein Land fort, in welches man sie von hier aus befördern kann; aber diese Verlegenheiten, die wir gelegentlich durch das Gesetz haben, geben uns nicht das Recht, das Gesetz zu schmähen. Die Stimmabgabe der jüdischen Abgeordneten sollte genügend sein, uns zu einem vorsichtigeren Urteil über das Gesetz zu veranlassen. Wir dürften zufrieden sein, und die Zahl der hier lebenden auswärtigen Juden würde sich zweifellos stark vermehren können, wenn das englische Fremdengesetz bei uns Anwendung hätte. Berlin, 15. Mai. Hochachtungsvoll c:. Geehrter Herr Redakteur! ^in richtiger Würdigung der Verdienste des Professors Dr? M. I. Schleiden brachten Sie zu seiner Zentenarfeier mehrere Artikel über seine beiden Schriften: „Die Bedeutung der Juden für Erhaltung und Wiederbelebung der Wissenschaften im Mittelalter" und „Die Romantik des Martyriums bei den Juden in: Mittelalter". Gewiß dachte so mancher sofort daran, diese beiden trefflichen Broschüren der Jugend in die Hand zu 'geben und sie den Schülerbibliotheken einzureihen. Auf eine Bestellung erteilte die Buchhandlung die Antwort, die erste seinerzeit vom Ausschüsse des Deutsch- Israelitischen Gemeinöebundes herausgegebene sei im Buchhandel vergriffen. Ich glaube, es wäre von seiten der Juden eine Ehrenschuld den Manen dieses verdienten Judenfreundes abzutragen, und es wäre in unsrer antisemitischen Zeit eine treffliche und oft verwendbare Schutzschrift als unparteiisches Zeugnis eines gelehrten Nichtjuden, der mit dieser Schrift „den Wunsch hatte, den Anfang zu nwchen, um einen Teil des unsäglichen Unrechtes, welches die Christen an den Juden, begangen haben, wieder gut zu machen", wenn, sei es nun wieder der Gemeindebund oder eine jüdische Verlagsbuchhandlung diese beiden Broschüren in einen: Hefte in schöner Ausstattung neuerdings verlegen würde. Für die Jugend, für die vielen Literaturvereine und die jüdischen Volksbibliotheken wäre es eine willkommene und wohlangebrachte Gabe. ' Es wird ncir eine große Befriedigung sein, wenn Sie, dieser meiner Anregung Raun: geben und zur Verwirklichung mit beitragen. Teplitz, 15. Mai 1904; Achtungsvoll Dr. Ad. Kurreiu. « Berichtigung. -- In dern Artikel „Gefährliches Spiel' (Nr. 18) hat sich ein sinnentstellender Fehler eingeschlichen, den unsere Leser wohl schon selbst verbessert haben. Es muß (S. 211, SP. 2 unten) natürlich heißen: Wer dem Institut in solcher Weise aber dienen will, der wird seine Hebung nimmer erschweren, sondern erleichtern. ßmfhaftni der Aedaktwn. L. in D. Der Betreffende ist nicht mehr Jude. Bei solchen Mitteilungen empfehlen wir Ihnen und allen unseren Korrespondenten um so größere Vorsicht, je mehr in dieser Beziehung von manchen Blättern gesündigt wird. . Druck und Verlag von Rudolf Mos.se in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.