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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-05-27 · Heft 22 (27.5.1904) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 22 (27.5.1904)
Date
1904-05-27
Page
Seite 256 (sequence 4)
Language
German
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* ■'•- ' ' ' MWWWWMWW^NN 256 wissen, daß neben den englischen und französischen Juden auch die deutschen Juden sich an dem Hilfswerk beteiligt haben. Gleich nach dem Empfang der Nachricht über das Unglück in Stat hat der Hilfsverein der deutschen Juden der Londoner Anglo ^e^visb Assoeialion telegraphisch 2000 Mark für die notleidenden Glaubensbrüder in Marokko überwiesen. Die'Alliance hat für den gleichen Zweck einen Beitrag von 10 000 Frs. abgeschickt. Lehrlmgser^iehung und Lehrlmsshrime. Von Bernhard Tranbenberg. ^^^ie Theoretiker mögen zusehen, wie sie ihr demokratisches und staatsrechtliches Gewissen mit dem Problem des Schulzwanges vereinbaren können. In der Praxis hat sich der Schulzwang als eine notwendige und heilsame Schranke gegenüber der individualistischen Fessellosigkeit erwiesen. Man kann eine höchst verblüffende Wahrnehmung machen: Gerade die Länder mit fortgeschrittener und demokratischer Regierungsform besitzen den Schulzwang, Rußland dagegen, das seinen Völkern nur Mord- und Raubsreiheit garantiert, hütet sich, schulgesetzliche Wehren gegen Unmoral und Unwissenheit aufzurichten. Diese Scheu entspringt der erklärlichen Abneigung, die Volksfreiheit an einer so empfindlichen Stelle anzutasten. Denn die heiligsten Güter: Barbarei, Zuchtlosigkeit und der gebenedeite Wutky, sollen dem russischen Volke unverkürzt und unbeschränkt erhalten bleiben. Sie würden aber gefährdet erscheinen, wenn . nach dem Beispiel des „verfaulten" Westens der Schulzwang eingeführt werden würde. Es ist mit der Freiheit so eine eigene Sache, sie läßt sich am sichersten durch die vielen Ausnahmen derselben beweisen. Gerade die zivilisiertesten Länder haben in ihrer ausgebauten Gesetzesmaschinerie die verfänglichsten Fußangeln. Denn die reine und ätherhaste Freiheit ist wie die vollkommene Wahrheit, um mit Lessing zu reden, nur für die körperlichen Bewohner der Sphären da. Wir müssen diesen Idealen, damit sie sich nicht verflüchten, einige Bleigewichte anhängen. Wie wenig menschliche Ideen sich restlos teilen lassen, wenn sie in den Bereich praktischen Geschehens herabgezogen werden, mag Jean Jacques Rousseau beweisen. Er, der den Menschen aus der Haft des Stüdtelebens und der Kulturauswüchse befreien und ihn in den Urzustand urwäldlerischen Troglodytentums zurückführen will, er kann gleichwohl nicht umhin, seinen Zögling der Beaufsichtigung und leitenden Gewalt einer bevormundenden Persönlichkeit zu unterstellen und so die kaum wiedergewonnene Freiheit in die alten Fesseln zu schlagen. Selbst ein Rousseau mußte sich bequemen, seinen in die Urwälder entlassenen Zögling der Autorität eines beengenden Reglements und eines mit absolutistischer Vollmacht ausgestatteten Lehrers zu unterwerfen. Und sein exzessiver Individualismus störte ihn nicht, das Alter für die Erlangung der Selbständigkeit weit hinauszuschieben, hinauszuschieben bis zur Schwelle des Mannesalters, denn erst mit der Verheiratung will er seinem Zögling sein Schicksal in seine eigenen Hände legen. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt er in der Zucht seines ihm in allen Stücken vorgeordneten Lehrers. An diese Gedanken des genialen Enchklopädisten wird man durch eine pädagogische Kreise interessierende Schrift eines , Schulmannes „Zur Erziehung der Jünglinge aus dem Volke" j erinnert. Diese Schrift des Schuldirektors Richard Seyfert! behandelt das Problem der Erziehung nach Absolvierung der j Schule. Für die meisten Menschen hat eine Erziehung — wenn! darunter eine nach shsteinatischen Grundsätzen geleitete Beeinflussung des Charakters verstanden werpeu soll — mit der Entlassung aus der Schule ihren endgültigen Abschluß gefunden. Die mühsam erworbenen und in ihrem Umfange kümmerlichen Kenntnisse entschwinden bald dem Gedächtnis und die noch wenig entwickelte Willenskraft erlahmt nach und nach und ist nicht imstande, den auf ihn einstürzenden Versuchungen zu trotzen. So ist der materielle und ethische Ertrag der Erziehungsarbeit der Volksschule ein höchst unbefriedigender. Die Schule lehrte nur für die Schule; und nicht nach der bekannten Forderung für das Leben. Unterricht und Erziehung waren eine Sysiphusarbeit, ein nutzloses Abmühen, eine auch durch das schließliche Resultat wenig gelohnte Qual, wenn sie nicht' über die Schule hinaus fortgesetzt und in lebendige und fruchtbare Kräfte verwandelt werden. Der Autor der Schrift vermißt die Brücke, welche zu schlagen wäre, um den gähnenden Abgrund, der zwischen Schule und Leben klafft, zu schließen. Er kann es nicht verstehen, wie das eben noch unselbständige Kind, das die Schule verläßt, sührer- und steuerlos auf das Meer des sittlichen, geistigen und nicht selten auch des materiellen Lebens hinausgestoßen wird. Muß der jähe Klimawechsel 'zwischen der schützenden Treibhausluft der Schule und der Külte des Lebens dem jugendlichen Organismus nicht verhängnisvoll werden? Dieser plötzliche Uebergang widerspricht allen Pädagogischen Grundregeln von dem langsamen und allmählichen Fortschreiten, von der schrittweisen und stufenmäßigen Anpassung und Gewöhnung. Eben war der Junge noch ein höchst unvollkommenes Geschöpf, der Ueberwachung und Beaufsichtigung, der Leitung und Belehrung im höchsten Maße bedürftig, und im Handumdrehen soll das ins Gegenteil umgeschlagen sein. Der Knabe, der der Zucht des Lehrers und Vaters eben noch unterstand, ist auf einmal frei, des Gehorsams ledig und kann über sich alleine schalten. Dazu kommt das aus Grund eines geringen Geldverdienstes maßlos gesteigerte Selbstbewußtsein des Bürschchens. In diesem geringfügigen selbstverdienten Lohn sieht der Lehrling den Rechtstitel zur Selbstbestimmung und oft zun: -Ungehorsam gegen den elterlichen Willen. Darin liegt ein Motiv, das ihn zur Ueberhebung und Anmaßlichkeit stachelt. Man wird mit dem Verfasser diesen Plötzlichen Uebergang für unmethodisch und schädlich halten können, ohne allen seinen Vorschlägen zur Beseitigung des um sich fressenden Schadens der Unbotmäßigkeit und Verrohung der Jugend zustimmen zu müssen. Er zählt eine Reihe vorbeugend wirkender Maßregeln auf, die beherzigenswert sind.- Wenn er aber glaubt, die Versittlichung der Jugend durch polizeiliche Maßnahmen und Reglementierungen erreichen zu können, so wird er sicher vielfachem Protest begegnen. Gesetzliche Bestimmungen, durch die der Schankwirt zum Examinator über das Alter und die sittlichen Qualitäten eines ein Glas Bier heischenden Jünglings gemacht wird, dem nur nach günstigen: Ausfall einer hochnotpeinlichen Prüfung ein Labetrunk verabfolgt werden darf, bedeuten die Schühriegelung eines freien Gewerbes, die sich kein Stand gefallen ließe, ganz abgesehen davon, daß es unklug wäre, den Bock zum Gärtner zu machen. Diese Art, die Seele zu retten, stellt einen Versuch mit untauglichen Mitteln dar. Zu den beachtenswertesten Vorschlägen gehört der nur angedentete Ausbau von Lehrlings- und Erziehungsheimen. In den Lehrlingsheimen, deren wir ja eine Anzahl besitzen, können wir in der Tat eine geeignete Ueberleitungsstnfe von der

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