Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1904)
- Date
- 1904-05-27
- Page
- Seite 254 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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—- .254 in welchen sie sich in großer Minderzahl befinden^ Manweiß, '-' daß bei der einen Waffe vornehmlich adlige, bei der anderen, vorwiegend bürgerliche Offiziere stehen. Das Publikum?, kennt auch die Gründe.^ Es hält'-.diesogenannten- Eliteregimenter nicht, durchweg ^für Eliteregimenter, wenigstens .in ^geistiger und manch anderer BeziehungFDie'Artillerie- und^diePiomeroffiziere gelten der Allgemeinheit als geistig höher stehend. Diese werden, als die geistig tüchtigeren, auch am ehesten imstande sein, ererbte Vorurteile..abzulegen, ungerechte Beschuldigungen zurückzuweisen, um mit tüchtigen jüdischen Kameraden kameradschaftlich Zu verkehren. Man reihe also jüdische Offiziere zu? nächst, in diese Regimenter ein. Die Ehre, in ihnen dem Vaterlande dienen können, werden dann die Juden sicher hoch genug einschätzen und sich deren zweifellos in jeder Beziehung würdig zeigen. Der Vorwurf, daß die Verfassung verletzt oder umgangen oder nicht beachtet wird, fällt dann sort^ Denn dieser Vorwurf wird, so scheint es, so lange nicht zum Schweigen gebracht werden, bis . den berechtigten Ansprüchen der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens auch auf diesem Gebiete eine Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Forderungen zuteil wird^ ■uam - ' . Dir Woche. Berlin, 25. Mai. ie es scheint, wird der neue Antrag der Freikonservativen und Nationalliberalen wieder einen Kamps um die Schule entfesseln. T>er alte Streit darüber, ob Simultan¬ oder Konfessionsschulen für uns vorzuziehen seien, soll aber bei diesem Anlasse nicht nochmals entfesselt werden. Vielmehr sollten wir statt dessen praktische Politik treiben und dafür Sorge tragen, daß wir, falls der Antrag zu einem Gesetz sich verdichten sollte, was bei der freudigen Zustimmung der Negierung sehr leicht möglich ist, nicht abermals zu kurz kommen.. Das, „Jüdische Volksblatt" hat Recht, wenn es sagt: „Es muß bei Zeiten von den. berufenen Vertretern unserer Religionsgesellschaft vorgesorgt werden, daß derselben durch einen derartigen Gesetzentwurf der uns gebührende Anteil an der Ordnung der Schulverhältnisse eingeräumt wird. Wenn „in der Regel" nach der Absicht der Antragsteller die Schüler einer Schule derselben Konfession angehören und von Lehrern ihrer Konfession unterrichtet werden sollen, so ist die einfache Konsequenz nicht nur „in der Regel" die Ausweisung der jüdischen Schüler aus der einer bestimmten Konfession angehörenden Volksschule, sondern was noch von größerer Bedeutung ist und nicht bloß „in der Regel" verlangt wird, die vollständige Zurückweisung der jüdischen Lehrer vom Unterricht der einer bestimmten Konfession angehörenden Schüler. Nun sucht der Antrag den konfessionellen Minderheiten gewissermaßen gerecht zu werden, erweist ihnen einen Anspruch auf Einrichtung einer Schule ihrer Konfession zu.■ Dieser Anspruch muß aber auch gesetzlich, auch für die jüdische Religionsgesellschaft festgelegt werden, damit dieselbe in der Lage, ist, von dem gesetzlichen Anspruch gegebenenfalls auch Gebrauch zu machen. Dies ist um so notwendiger, als der Anspruch in dem Anträge sehr verklausuliert wird, weil von der konfessionellen Minderheit verlangt wird, daß sie eine „angemessene Höhe" erreiche; hier wird aber eine bestimmte Ziffer niemals ausschlaggebend sein können, ist es auch zurzeit nicht, nur die lokalen Verhältnisse können entscheiden. Zum Schutze gegen etwaiges Uebelwollen lokaler Schulorgane wird eine gesetzliche Bestimmung im Interesse unserer Religionsgesellschaft verlangt werden müssen; in praxi wird Klarheit im Gesetze auch langwierige Prozeßsührung verhüten. Wichtig ist auch die drille Forderung des Antrages, daß in den Schuldeputationen oder Schulvorständen „der Kirche" eine angemessene Vertretung zu gewähren ist. Mit dem Ausdruck Kirche haben wir in der Rechtsprechung schon eigentümliche Erfahrungen aufzuweisen. Es ist wiederholt vorgekommen, daß, obwohl der Gesetzgeber diese Absicht im Gesetze nicht _ * ’' r ■' . \ verfolgt 'hat, der. .formale Jurist im Richter zu der Entscheidung gelangt. ist,'baß die jüdische Religionsgesellschaft nicht 'als Kirche zu betrachten sei. _ Es wird daher Vorsorge getroffen werden müssen, das; in dem Gesetze der Ausdruck Kirche durch den weitumfassenden Begriff der Neligionsgesellschaft >ersetzl wird; der zu ir'gend welchem seinen 'Interpretationen keinen Anlaß mehr bietet. , verlangen ist auch, was gesetzlich micht festliegt, daß, wenn in einer konfessionellen Volksschule die konfessionelle Minderheit eine „angemessene Höhe" erreicht, den Kindern derselben der Religionsunterricht durch Lehrer ihrer Konfession erteilt wird." - > Eine Erörterung und Regelung aller dieser Fragen, welche die. Interessen der Juden in Preußen in hohem Maße berühren, ist dringend notwendig, und es wäre -zu wünschen, daß unsere leitenden Organe sich bald mit dieser Angelegenheit befassen möchten. * . Die ultramontanen Blätter fahren fort, das Thema von der „jüdischen Presse" m agitatorischer Weise zu . behandeln, und die ultramontane jüdische Presse fängt chnen an zu sekundieren nach dem Grundsätze: Gleiche Brüder, gleiche Kappen. Aber schon eine einfache statistische Berechnung kann die ganze Theorie der ersteren über den Haufen werfen. Es gibt eigentlich nur zwei Witzblätter, gegen die sie ihre Pfeile schleudern, während alle anderen in Deutschland erscheinenden bekannten Witzblätter Christen zu Redakteuren und Verlegern haben. Lieft man, wie im „Simplicissimus" und in der „Jugend" über religiöse Dinge gar oft gespottet wird, so erscheint einem das Vorgehen der „Germania" gegen den „Ulk" z. B. in eigentümlichem Lichte. W i r haben ja kein Mandat, die beiden erwähnten Witzblätter zu verteidigen, von denen das eine zumeist Witze über — die Juden bringt; nur glauben aber, daß man zuweilen mit großem Unrecht Verspottung der Religion da erblickt, wo ausschließlich in satirischer Weise gegen die vorgegangen wird, die mit, der Religion geschäftlich krebsen gehen. Das ist ein großer Unterschied, der wohl beachtet werden muß. Wie aber, wenn wir den Spieß umdrehen und etwa die „Germania" gelegentlich recht höflich bitten würden, doch ihren großen Einfluß in katholischen Kreisen dahin aufwenden zu wollen, daß die unerhörten und oft recht unflätigen Scherze, die in süddeutschen, von Katholiken redigierten Witzblättern gegen die Juden immer wiederkehren, endlich einmal aufhörten! Das wäre lächerlich, würde sie sagen. Nun aber, ist es ihr Vorgehen etwa weniger? Wir sind die letzten, die eine Verspottung der Religion auch nur entschuldigen würden. Jede Religion erscheint uns als ein Heiligtum, von dem das Wort der Schrift gilt: „Ziehe deine Schuhe aus, denn hier ist heiliger Boden!" Aber dieselbe Achtung, die wir jeder Religion entgegenbringen, verlangen wir auch für unseren Glauben. Und deshalb haben die, die es dulden und mitansehen (ja gelegentlich auch fördern), wie das Judentum täglich verleumdet und in den Schmutz getreten wird, am wenigsten ein Recht, über die satirische Behandlung einzelner Auswüchse, die oft meist nicht einmal etwas mit der Religion selbst zu tun haben, seitens einzelner Juden sich so übermäßig zu ereifern. * :■ ■ Wieder haben wir von großen russischen Heldentaten zu berichten. Allerdings nicht im Kriege gegen Japan, sondern vielmehr nur in dem Kampfe gegen wehrlose Juden. Herr Plehwe hat dem in Petersburg erscheinenden jüdischen Blatte „Woschod" die dritte Verwarnung erteilt und das Erscheinen desselben auf sechs Monate verboten. Aber die Unterdrückung der Zeitschrift, die in letzter Zeit so gut und mutig die Interessen der russischen Judenvor der großen Oeffent-