Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1904)
- Date
- 1904-05-20
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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68. Jahrgang. No. 21. Kerlin, 20. Mai 1904. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums" Larrelponden-en und Mschrichtm. Deutschland. 8. Berlin, 15. Mai. In der heutigen Repräsentantenversammlung teilte der Vorsitzende Geheimrat Blumenthal zum geschäftlichen Teile mit, das; der Gemeindevorstand der von den Repräsentanten betreffs des Wahlrechts der Steuerrestanten gefaßten Resolution dadurch entgegenkommen tvill, daß die Gemeindemitglieder durch - wiederholte Bekanntmachungen darauf aufmerksam gemacht werden sollen, welches die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts sind; durch ein besonderes Zirkular sollen alsdann noch sämtliche Zensiten auf die öffentlich ausliegenden Wählerlisten hingewiesen werden. Die Einsetzung von Sonderkommissioneu zur Heranziehung aller Steuerpflichtigen ist vom Gemeindevorstand abgelehnt worden, dagegen ist die Veranlagungskommission ausgefordert worden, geeignete Maßnahmen in Vorschlag zu bringen. — Die Zuwendung des Fräulein-Fl orette Lepke im Betrage von 6000 Mk. zum Zwecke der dauernden Erhaltung von Gräbern auf den Friedhöfen Schönhauser Allee und Weißensee wird angenommen mit der Maßgabe, daß die Pflege nur in dem Umfange, den der Zinsertrag gestattet, stattfinden kann. Die Zuwendung des Herrn Nath an Sim oni im Betrage von 500 Mark zum Zwecke der Grabeserhaltung wurde dagegen nicht angenommen, da die Summe zur Pflege zweier Gräber völlig unzulänglich ist. Gegen die Annahme einer Zuwendung des Herrn Siegfried Guttentag im Betrage von 300 Mark zur Verteilung an Gebrechliche erhoben sich keine Bedenken. Die Beschlußfassung über die Zuwendung der Frau Mathilde Priester an die Alterversorgungsanstalt wurde auf Antrag Man Heimer in die geheime Sitzung verlegt. — Eine längere Debatte schließt sich an die Vorlage betreffend Bewilligung einer Subvention an die vereinigte Schochare-Hatob und B'ne B'rith-Gemeinde. Der Referent Adolph Mayer bringt in Erinnerung, daß in der Subventionskommission die Summe von 3600 Mk. auf ein Jahr an die genannte Gemeinde bewilligt worden war, die Repräsentanten hatten über diesen Antrag hinaus deu gleichen Betrag aus drei Jahre genehmigt. Der Gemeindevorstand dagegen ist diesem Beschlüsse nicht beigetreten und hat für die Dauer der Etatsperiode nur 2500 Mark zu geben beschlossen, unter hauptsächlicher Berücksichtigung des Umstandes, daß der Religionsgemeinde die Religionsschule, welche einen Kostenaufwand von 12 000 Mark jährlich erforderte, abgenommen worden ist; gegen die Nichtigkeit des Voranschlags sind allerdings auch mehrfache Bedenken seitens des Gemeindevorstandes erhoben worden. Der Ausschuß I hat mit Ausschluß einer Stimme diesem Anträge des Gemeindevorstandes zugestimmt. Rechtsanwalt Dr. Cohn tritt dafür ein, die Vorlage noch einmal an die Subventionskommission zur genaueren Prüfung zurückzugeben. Nach seiner Ansicht reicht der bewilligte Betrag nicht aus, um die jährlichen Bedürfnisse des Vereins zu bestreiten; zudem seien auch die von der Subventionskommission aufgestellten Berechnungen in keiner Weise widerlegt worden. Die Gehälter der angestellten Beamten hätten naturgemäß eine Aufbesserung erfahren müssen, Neuanschaffungen gäbe es selbstverständlich für jeden Verein. Die Subventionskommission habe sich aus die Angaben eines ihrer Mitglieder, welches den Vorsitz in dem petitionierenden Verein führe, stützen können, und mau dürfe deshalb kein Mißtrauen in die Richtigkeit dieser Angaben setzen. Vorsteher Landgerichtsrat Loewe widerspricht in längerer Ausführung dem Anträge, die Vorlage noch einmal an die Subventionskommission zurückzugeben, in welcher sie schon zweimal zur Beratung gestanden Hütte. Nach ihm liegt die Vermutung vor, daß in dem Verein Rückstände bestehen, die nun durch eine eigens hiernach eingerichtete Aufstellung des Voranschlages'eingebracht werden sollen. Der Gemeindevörstand habe jedoch gar keine Veranlassung, dieses Minus zu decken, und die Berechtigung zur Herabminderung der Subvention lasse sich sehr wohl aus den besonderen Verhältnissen des Religionsvereins herleiten. Der Verein zählt nur 105 Mitglieder, wovon reichlich zwei Dutzend gar nicht mehr in der Gegend wohnen, welche für die Vereinssynagoge am Grünen Weg in Betracht kommen. Diese Synagoge entlaste zwar mit ihren 500 Plätzen etwas die Großgemeinde, doch liege sie andererseits im Bereich der Synagoge Kaiserstraße, in welcher durch die Fertigstellung der Synagoge Rykestraße sicher Plätze frei werden würden, so daß schon hierdurch das Bedürfnis für die Vereinssynagoge in Fortfall kommen würde. Die Religionsschule des Vereins hätte aufgegeben werden müssen, nachdem die Großgemeinde selbst in der Straußbergerstraße eine eigene Schule errichtet hätte. Dem Verein sei zurzeit eine Extraunterstützung von 400 Mark gewährt worden, weil eine sofortige Ileberführung der Schüler sich nicht hätte bewerkstelligen lassen. Die Steuerverhältnisse der Vereinsmitglieder seien außerordentlich ungünstige; sie liefern an Steuern nur den Betrag von 1856 Mark ab, bekommen also durch die Subvention einen weit höheren Betrag heraus. Seit Gründung des Vereins seien die Subventionen von Jahr zn Jahr bedeutend gestiegen, von 300 Mark ab bis zur Höhe von 3200 Mark für die letzte Etatsperiode, ohne daß aus den früheren Jahren ein Defizit nachgewiesen worden wäre. Der Gemeindevörstand hätte deshalb mit vollem Recht annehmen müssen, daß die bewilligten Beträge ausgereicht hätten, und nur mit Rücksicht auf das Votum der Subventionskommission sei der Betrag nach Fortfall der Religionsschule bis aus 2500 Mark erhöht worden, obwohl rechnungsmäßig nunmehr der Betrag von 2000 Mark genügen müßte. Ein früherer Repräsentant, Herr Oskar Berlin, hätte in seinen eingehenden Recherchen bereits zur Zeit, wo die Religionsschule noch bestanden hätte, eine Subvention von 2000 Mark schon für ausreichend erachtet. Der Gemeindevorstand behandle somit die Angelegenheit mit außerordentlichem Wohlwollen. Für die Plätze in der Vereinssynagoge seien in den Vorjahren 1600 Mark eingegegangen, in den neuen Etat sei der Betrag nur mit 1300 Mark eingestellt. Es gehe aber füglich nicht an, den Platz mit 2,50 Mark zu berechnen. Der Redner bittet, schließlich dringend, sowohl in Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Religionsvereins als namentlich in Rücksicht auf die vielen anderen Religionsvereine, welche die Großgemeinde zu subventionieren habe, nicht über die vom Ausschuß bewilligte Summe hinauszugehen und dadurch die Begehrlichkeit der anderen Vereine, welche zumteil weit mehr die Großgemeinde entlasten, zu wecken. Vorsteher Jacoby widerspricht ebenfalls dringend der Rückgabe der Vorlage an die Subdentionskommission, die sich nicht wider ihren Willen mit Dingen beschäftigen könne, die nicht zu ändern seien. Für die Synagoge werde eine übermäßige Summe ausgegeben. Als Ersatz für diese könne außer der Kaiserstraße noch sehr wohl die Rykestraße in Betracht kommen. Die Entfernung sei gar nicht so groß, und in früheren Jahren hätten hunderte von Glaubensgenossen trotz größter Entfernungen nicht den Weggescheut, um zur neuen Synagoge zu gelangen. Es sei in dieser Beziehung außerordentlich bemerkenswert, daß, obwohl bereits seit vier Monaten Vormerkungen für die Plätze in der Synagoge Rykestraße zulässig feien, erst 500 Anmeldungen für die 2000 Plätze fassende Synagoge . eingelaufen seien. (Zwischenruf des Herrn Louis Sachs: „Weil keine Orgel da. ist!") Die Großgemeinde könne auch nicht aufkommen für die Entschädigungen, welche die angestellten Beamten des Vereins nach Auflösung der Religivnsschule erhalten. Herr Manheimer bestreitet auch das Bedürfnis für die Synagoge, in welcher, wie durch ein Gemeindevorstandsmitglied festgestellt worden sei, an einem Sonnabend nicht einmal Minjan vorhanden gewesen sei. Rechtsanwalt Dr. Cohn hält es materiell für unerheblich, wenn wirklich Rückstände vorhanden seien, der Verein würde dann doch sehr bald in einem besonderen Anträge die Deckung seines Defizits erbitten. Der Verein müsse eben so gestellt werden, daß er kein Defizit haben könne. Ziffernmäßig seien übrigens die Angaben des Vereins nicht widerlegt. Kommerzienrat Friedländer weist noch darauf hin, daß bereits in der Sübventionskommission y.on vorhandenen Rückständen gesprochen worden