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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-05-13 · Heft 20 (13.5.1904) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 20 (13.5.1904)
Date
1904-05-13
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 Normalkontrakt für die jüdischen Neligionslehrer und Kultusbeamten Ostpreußens. - Der Entwurf wurde unter Berücksichtigung einiger Wünsche der Lehrerschaft undmit sonstigen kleinen Abänderungen einstimmig angenommm und soll nunmehr bei den Gemeinden Ostpreußens zur Einführung gelängen. Als wesentlichste Bestimmungen dieses neuen Kontraktes sind anzusehen die Einrichtung einer Disziplinarordnung mit Entscheidung durch das Schiedsgericht des Shnagogenverbandes, die Festsetzung eines Mindestgehaltes für die Kultusbeamten Ostpreußens; die Sicherung des Ruhegehalts, und der Reliktenbersorgung der oftpreußischen 'Beamten durch die ostpreußische Pensionskasse, bei einer. Mindestleistung von. 300 Mark für die Relikten und 500 Mark für die ^neritem Die Ordnung - der Anstellungsfristen mit folgenden 3, 3, 6;-, 6 Jahren und dann dauernd, sofern nicht ein Entlcissungsgrund eintritt» . entweder aus einem Disziplinarverfahren oder durch eina< wesentliche Verringerung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde^ die; die Aufrechterhaltung der Kontraktsbedingungen seitens dern--Gemeinde nach Urteil des Schiedsgerichts fortan unmöglich erscheinen läßt. Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildete der Bericht der Kommission bebetreffs Errichtung eines Provinzial-Siechenhauses durch den Verband. Der Referent Wohthaler-Allenstein legte den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit dar. Nachdem von einer Seite berichtet worden, daß die Gewinnung eines Stiftungsfonds für den Zweck in sichere Aussicht gestellt wurde und . der Referent selbst die Mittel für die erste Einrichtung einer kleinen Haushaltung für Sieche als gesichert bezeichnete, beschloß die Versammlung, der bestehenden Kommission die weitere Bearbeitung der Angelegenheit zu belassen und ihr das Recht der Kooptative zu gewähren. .Der vom Ausschuß vorgelegte Etat pro 1904/5 wurde bewilligt und einige allgemeine Angelegenheiten erledigt, sodann folgte die Wahl des Ausschusses. Derselbe setzt sich pro 19045 zusammen aus: Rechtsanwalt Scheh-Allenstein, Verbandsvorsteher, - Stadtrat S. Magnus und Dr. med. Kamnitzer- Allenstein, stellvertretende Vorsitzende, Amtgerichtsrat Blumenfeld; H. Eloesser und B. Holz-Insterburg, Jul. Lazar-Königsberg, S. Jacobh- Osterode, E. Rastenburg, N. Lublinsky-Johannisburg, Jakob Silberstein-Allenstein und M. Jakobsberg-Zinten. Als Stellvertreter wurden gewählt: Prof. Dr. Lassar-Cohn-Königsberg, Otto Eichelbaum-Jnsterburg und I. Sebba-Tilsit. Ferner gehört als zweiter Vorsitzender der Schulinspektion an Rabbiner Dr. Vogelstein-Königsberg.. r. Aus der Provinz Hannover, 1. Mai. Für Lehrer der Provinz Hannover ist eine ebenso wichtige wie interessante Entscheidung von dem Bezirksausschuß zu Osnabrück gefällt worden. Bis zur Gegenwart genossen die hannöverschen jüdischen Lehrer auf Grund des § 49 der Schulordnung vom 5. Februar 1854 Steuerfreiheit, soweit die Synagogenabgaben in Betrachtkamen. Diesen materiellen Vorzug konnte man dem Lehrer nicht länger gönnen und deshalb wurde er hier und da zur Gemeindesteuer herangezogen, allerdings nicht ohne Protest. Der Osnabrücker Bezirksausschuß, der nun in einem streitigen Falle angegangen wurde, hat aus formalen Gründen^die Klage abgewiesen, indem er sich als unzuständig erklärte. An und für sich wäre an dieser Entscheidung nichts auszusetzen. Aber in dem abweisenden Urteil ist eine Stelle enthalten, die nicht unbesprochen bleiben darf, sie lautet: „Ist hiernach an sich kein Anlaß gegeben, auf die materielle Seite der Klage einzugehen, so mag doch kurz daraus hingewiesen werden, daß § 49 der hannoverschen Schulordnung vom 5. Februar 1854 als durch 8 28 des Gesetzes vom 23. März 1897 beseitigt angesehen werden muß, da es Nicht angängig erscheint, eine Sonderbestimmung eines antiquierten Gesetzes, dessen Gegenstand im übrigen systematisch und erschöpfend neu geregelt ist, aufrecht zu erhalten." Ob der Osnabrücker Bezirksausschuß als zuständig zu betrachten ist, die erwähnte Schulordnung als hinfällig zu erklären, müssen wir dahingestellt sein lassen. Sollte aber in der Tat der § 49, soweit er sich auf die Vergünstigung der Lehrer bezieht, als antiquiert betrachtet werden, dann ist das ganze Schulgesetz von 1854 hinfällig und hat man erst einen Stein aus dem Bau der hannöverschen Verwaltungs- Gesellschaft herausgebrochen, dann wird bald derselbe ganz Zusammenstürzen, Jedenfalls ist in dieser Angelegenheit, die von großer prinzipieller Bedeutung ist, das letzte Wort noch nicht gesprochen. N. Hamburg, 29. Mai. Der Zen trat per ein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hatte eine Versammlung nach Sagebiels Etablissement einberufen, die von mehr als.1000 Personen ' besucht war. Dr. C. Seligmann-Frankfurt a. M. hielt einen Voxtrag über „Der Wille zum Judentum"^ In. seinen vortrefflichen Ausführungen betonte der.Redner, daß nicht unser Wille zum Deutschtum,sondern unser Wille zum Judentum in Gefahr sei. Groß ist die Gefahr, die uns aus unseren eigenen Reihen droht, durch die Indolenten, durch die Abtrünnigen, durch den Uebertritt Erwachsener und die Taufe der Kinder. In unserer Eigenschaft als deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens hätten wir in den gegenwärtigen Verhältnissen wohl die Pflicht, den stärkeren Akzent aus das Wort „jüdischen Glaubens" zu legen, denn nicht die Gefahr besteht, daß wir unser deutsches Empfinden verlieren, größer sei die Gefahr, daß in unseren Reihen der „Wille zum Judentum" an Intensität verliere. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Herr Justizrat Dr. M. Horwitz-Berlin verbreitet sich in seinen Ausführungen eingehend über die Ziele und Zwecke des Zentralvereins. Herr Dr. Kalmus und Herr Redakteur Stark suchen dann unter vielfacher Unruhe die Ziele des Zionismus näher zu erörtern; beide Redner bedauern es, daß der Zentralverein den Zionismus ln seinen Bestrebnngen direkt bekämpft. Herr Rechtsanwalt Waldstein-Altona geht nun mit dem Zionismus arg ins Gericht. Das Endziel der Zionisten sei ein Unding, ein illusorisches und ein verwerfliches. Es .wäre Unsinn, heute einen reinen Nationalstaat zu schaffen, wie die Zionisten es mit den Juden wollten. Die Ziele des Zionismus schädigen die Ziele der Gesamtjudenheit. Nach einem Schlußwort des Referenten tadelt Herr Justizxat Dr. Horwitz noch einmal die Taktik der Zionisten und schließt unter' dem Jubel der Versammlung mit den Worten „Seid einig, einig, einig!" Dem Zentralverein traten nach Schluß der.imposanten Versammlung etwa 100 neue Mitglieder bei. M. Eisenach, 3. Mai. Einen tiesschmerzlichen Verlust hat die hiesige israelitische Religionsgemeinde durch das Ableben ihres ersten Vorstehers, des Herrn Rentiers Leopold Kuh, das sich nach Gottes unerforschlichem Ratschluß am 27. v. M. vollzog, erlitten. Seit einer langen Reihe von Jahren, seit dem Jahre 1873, wo der Verstorbene seinen Wohnsitz nach hier verlegte, gehörte er als Kultusdeputierter der hiesigen Gemeindevertretung an, nachdem er schon eine Anzahl von Jahren in gleicher Eigenschaft in seinem Geburtsorte Stadtlengsfeld gewirkt hatte. Im Jahre 1896 wählte ihn die hiesige Gemeinde zum ersten Vorsteher. Bis zu seinem Tode hat der Verewigte dieses Amt mit Einsetzung seiner ganzen Kraft, mit getreuester Pflichterfüllung, mit regstem Interesse zur größten Zufriedenheit der ganzen Gemeinde verwaltet. Der Verstorbene stand hier in hohem Ansehen und erfreute sich der höchsten Wertschätzung sowohl innerhalb unserer Gemeinde, als auch bei den christlichen Mitbürgern unserer Stadt. So gestaltete sich denn die Beerdigung dieses edlen, uneigennützigen Mannes, der alle Zeit eine offene, hilfsbereite Hand für Arme und Bedrückte hatte, zu einer imposanten Trauerkundgebung. Die ganze hiesige israelitische Religionsgemeinde,, sowie eine große Anzahl der angesehensten christlichen Mitbürger hatten sich zu der Trauerseier eingefunden. Was der Verewigte für seine Familie, für die israelitische Religionsgemeinde und für die zahlreichen Freunde und Bekannten gewesen, bildete den Inhalt der Gedächtnisrede, die der Lehrer der israelitischen. Religionsgemeinde in der von andächtigen Zuhörern gefüllten Leichenhalle hielt. Namens . der israelitischen Religionsgemeinde sprach der Kultusdeputierte Herr S. Weinstein warm empfundene Worte, des Abschiedes und des Dankes. — Das Andenken des Verstorbenen, der durch sein schlichtes Wesen, durch seine treue Pflichterfüllung und durch seinen hohen Gerechtigkeitssinn ein Vorbild aller Gemeindemitglieder war, wird in ^unserer Gemeinde stets sortleben. x. Paderborn, 9: Mai. Die israelitische Waisenerziehungsanstalt für Westfalen und Rheinland, die am 1. Mai 1856 ins Leben gerufen wurde^ hat ihren 44. Jahresbericht herausgegeben. 47 Zöglinge waren im verflossenen Jahre in der Anstalt; hiervon waren 23 aus Westfalen und 24 aus Rheinland. Neu ausgenommen wurden sieben Kinder,, während ebenfalls sieben nach .beendigter Schulpflicht zur Entlassung kamen. Herr Regierungsassessor von Luer, der derzeitige Stellvertreter des Landrates, sprach sich bei einer Be-

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