Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 19 (6.5.1904)
- Date
- 1904-05-06
- Page
- Seite 219 (sequence 3)
- Language
- German
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219 den Juden abhängig; auch er selbst müsse die Depeschen für sein in Würzburg erscheinendes Blatt von einem Judenbureau beziehen. Man sei nicht im stände, ein eigenes Depeschenbureau zu gründen. Der Antrag Memminger wurde schließlich gegen die Stimmen der freien Vereinigug abgelehnt. Die Behauptung, daß die meisten Münchener Blätter „Judenblätter" feien, zeigt, wie verlogen diese Gesellschaft ist. Es gibt in München kein einziges Politisches Blatt, dessen Verleger oder Redakteur Juden oder auch nur jüdischer Abstammung sind. $ Die Fremdenbill ist also in England angenommen worden. Am 25. v. M. beantragte Staatssekretär Akers Douglas die zweite Lesung der Vorlage, betreffend die Fremdeneinwanderung, im Unterhause. Sir Charles Dilke stellt hierzu folgenden Unterantrag: Das Haus glaubt, daß die Gesetzgebung die Ausbeutung der Arbeiter durch die Unternehmer verhindern solle. Das beste Mittel hierfür ist, den aus der billigen Arbeit der Ausländer entstehenden Uebeln entgegenzutreten. Das Haus wünscht ferner, bevor es die Vorlage bewilligt, im Gesetze die Aufrechthaltung des Prinzips der Gewährung einer Zuflucht für die Opfer von Verfolgungen zu versuchen. Nach längerer Beratung wurde der Unterantrag Dilkes zur Vorlage, betreffend die Fremdeneinwanderung, mit 241 gegen 117 Stimmen abgelehnt und die zweite Lesung dieser Vorlage ohne besondere Abstimmung angenommen. Im Laufe der Debatte erklärte der Präsident der Lokalverwaltung, Long, die Regierung wünsche nicht, die Einwanderung von gesunden, ehrenhaften Leuten zu behindern, es sei aber nicht möglich, die gegenwärtige Art der Einwanderung weiter zu gestatten. * Ungemein bezeichnend für die Wut der französischen Nationalisten über das Einvernehmen mit England ist das Bestreben ihrer Presse, Vorwände für Verhetzungen zu erfinden. „Libre Parole" entdeckte in dieser Woche, daß Lord Goschen, von dem für den Pariser Botschafterposten die Rede war, Jude sei, und schließt daraus, daß England es nicht wagen würde, einen Juden an einen großmächtlichen Hof als Botschafter zu senden, während es Frankreich verächtlich als Land zweiten Ranges behandelt, gegen das man sich alles erlauben darf. Bekanntlich ist Goschen der Sohn des jetzigen Lord Goschen, der in verschiedenen Kabinetten das Amt des Schatzkanzlers versah und der seinerseits ein Enkel des durch seine Beziehungen zu bedeutenden literarischen Persönlichkeiten bekannten Leipziger Buchhändlers Georg Joachim Göschen ist. Die Familie soll allerdings von jüdischer Abstammung sein. * Nicht nur in Südrußland, sondern — wie wir jetzt aus den russischen juristischen Fachzeitschriften erfahren — auch in Hömel haben die abgeschmackten Gerüchte von angeblichen jüdischen Geldsammlungen für die Japaner Verbreitung gesunden. Hier wurde von den Hetzern sogar auf bestimmte Personen hingewiesen, die sich der verräterischen Handlung schuldig gemacht Hütten. So erzählte z. B. ein Weichensteller jedem, der es hören wollte, der jüdische Kaufmann Lowjanoff habe nach Japan nicht weniger als sechs Waggons Verbandszeug abgeschickt. Lowjanoff klagte vor Gericht und da er überhaupt keine Geschäftsbeziehungen zum Auslande hat, so war es ihm leicht, die Grundlosigkeit der Verdächtigung zu erweisen, woraufhin der Weichensteller zu fünf Tagen Gefängnis! verurteilt wurde. Auch er war nur ein'Opfer der antisemitischen! Hetzreden, die er zu hören bekommen hatte. Der Vertreter! der Anklage stellte fest, daß noch mehrere Prozesse ähnlicher i Art schweben und daß es den Leuten, die derartige Gerüchte! ausstreuen, sogar gelungen ist, eine starke Erbitterung, die bereits einen bedrohlichen Charakter angenommen hat, zwischen der russischen und der jüdischen Bevölkerung der Stadt zu erzeugen. * Gerade jetzt, wo wieder einmal von einer Abänderung respektive Verbesserung derselben die Rede ist, sind intime Mitteilungen über die Entstehungsgeschichte der berüchtigten russischen Maigesetze von Interesse. Aus dem Band VII der zur Zentenarfeier der Errichtung des russischen Ministeriums durch Zar Alexander I. im vorigen Jahre veröffentlichten „Geschichte des russischen Ministerkomitees" entnehmen wir darüber folgende interessante -Einzelheiten: „Zar Alexander III. hat damals sämtliche Generalgouverneure des Ansiedlungsrayons aufgefordert, alljährlich über die in ihrem Verwaltungsgebiete von den Juden angerichteren Schäden Bericht zu erstatten. Man kann sich denken, wie nach einer solchen direkten Aufforderung diese Berichte gelautet haben - konnten. Jeder Gouverneur suchte und fand alljährlich einen neuen -Mißstand heraus, an dem ausschließlich die Juden schuld wären. Der Generalgouverneuer von Odessa beklagte sich im Jahre 1883 über die Ueberhandnahme der jüdischen Schüler in allen Mittelschulen und behauptete, daß dieses für die christlichen Schüler sehr schlimme Folgen hätte, da sie von ihren jüdischen Mitschülern verführt werden. Der Zar schrieb zu diesem Berichte die Randbemerkung: „Das ist sehr beachtenswert." ... Des weitern schlug der Generalgouverneur vor, die Zahl der jüdischen Schüler in den Mittelschulen derart zu beschränken, daß ihr Prozentsatz denjenigen der jüdischen Gesamtbevölkerung des betreffenden Ortes nicht übersteigt. Der Zar schrieb dazu die Randbemerkung : „Auch ich bin. derselben Ansicht." Im folgenden Jahre wiederholte der Generalgouverneur seine Beschwerde. Die Randbemerkung Alexanders III. lautete: „Diese Frage sollte endgültig gelöst werden." Auch der Gouverneur von Charkow, dessen Verwaltungsgebiet außerhalb des Ansiedlungsrahons liegt, sah sich bemüßigt, über durch das Zuströmen der Juden zu den mittleren und höheren Lehranstalten entstehende Mißstände zu klagen. Randbernerkung des Zaren: „Aehnliche Klagen lausen beständig aus Odessa ein!" Weniger glatt ging es mit dem Verbot, an die Juden unbewegliches Eigentum außerhalb der Städte zu verkaufen oder zu verpachten. Den Reigen begann der Generalgouverneur vor: Kiew, Fürst Dondukow-Korsakow, der als Regent von Bulgarien eben verunglückt war- und nun seinen Aerger an den Inden auslassen wollte. In seinem Jahresbericht an den Kaiser beschwerteer sich darüber, daß die Juden Rußlands heiligen Boden in ihren Besitz bringen, und daß der Minister des Innern seinen Vorschlag, den Juden den Ankauf von Land zu untersagen, ad acta gelegt habe. Darob zürnte der Zar Alexander und bemerkte am Rande: „Ich wünsche, daß die Angelegenheit sofort ihre Erledigung findet!" Es stellte sich aber heraus, daß sich dieses nicht „sofort" machen läßt, denn in seinem folgenden Jahresbericht beklagte sich der Eeneralgouverneur beim Zaren über den ihm Vorgesetzten Minister, der offenbar die Absicht habe, die Frage bis zur definitiven Lösung der gesamten Judensrage zu vertagen. Indessen nehme die Macht der Juden immer mehr zu. Alexander III. war in seiner Randbemerkung „vollkommen derselben Ansicht". Dennoch flößten die weiteren Vorschläge des Fürsten Dondukow-Korsakow selbst ihm erhebliche Bedenken ein, denen er durch die Randbemerkung: „Alles das soll ruhig und reiflich überlegt werden!" Ausdruck gab. Auch der Minister des Innern hegte Bedenken, ob man einen so schweren Eingriff in das Privatrecht, wie ein Verbot, Land an Juden zu verpachten, ihn darstellt, wagen sollte. Er zweifelte auch, ob diese schwere Attacke auf das Privateigentum wirklich den von ihm erwarteten Nutzen bringen werde. Es wurde nun eine spezielle Konr-! Mission eingesetzt, welche nach gründlicher Beratung zur Verwerfung