Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1904)
- Date
- 1904-04-29
- Page
- Seite 209 (sequence 5)
- Language
- German
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„Was die andere Paßangelegenheit betrifft, nämlich dieBehandlung der Juden in Rußland, so kann ich nicht das gleiche behaupten, das; wir nichts von diesen Beschwerden wüßten.: sie sind,sehr häufig und regelmäßig eingegangen. Der Herr Abgeordnete Kämpf hat mir die Erwiderung insofern erleichtert, als er bereits die Bestimmungen des Handelsvertrags verlesen hat, auf die es ankommt. Ich möchte von diesen Bestimmungen nur eine etwas mehr betonen als er: das ist Art. 1 Abs. 2 des Vertrages, worin es heißt, daß durch die vertragsmäßigen Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlässe und Verordnungen auf dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und der Polizei nicht berührt werden, welche in jedem der beiden, vertragschließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Aus- Iander Anwendung finden. Zu diesen Bestimmungen rechnet die russische Negierung auch die Gesetzgebung über die Juden. Der Herr Abgeordnete hat bereits erwähnt, daß die Juden in Rußland nicht die gleichen Rechte genießen wie die Nichtjüden und daß sie mannigfaltigen Aufenthaltsbeschränkungen unterworfen sind. Diese Beschränkungen gelten in gleicher.Weise für die ausländischen wie die inländischen Juden, und zwar für alle. Es ist gelegentlich wohl mal behauptet worden, daß England oder Amerika -sich solche schlechtere Behandlung ihrer Juden nicht gefallen lassen würden. Das ist natürlich vollkommen aus der Luft gegriffen. England und Amerika und jeder andere Staat haben sich diese Beschränkungen ebenso gefallen zu lassen und lassen , sie sich ebenso gefallen wie wir; der Nechtszustand gibt keinen Anhalt, es anders zu machen. Besonders schwierig sind allerdings, wie der Herr Abgeordnete hervorhob, die Verhältnisse im Dongebiet. Dort besteht ein Gesetz vom 22. Mai 1880, nach dem es den Juden verboten ist, unbewegliches Vermögen als Eigentum zu erwerben und in Miete oder Pacht zu nehmen, sowie sich anzusiedeln oder ständigen Wohnsitz auf Grund der gesetzmäßigen Pässe zu nehmen. Es besteht'im Dongebiet außerdem ein Zustand, der in Rußland der Zustand des „verstärkten Schutzes" genannt wird, der den Behörden noch viel weitergehende Befugnisse gibt und namentlich nach der Praxis auch die Befugnis gibt, den vorübergehenden Aufenthalt zu verbieten oder nur auf Grund besonderer. Erlaubnis zu gestatten. Nun scheint mir, daß der Bescheid, den unser Konsul in dem zur Sprache gebrachten Fall gegeben hat, durchaus sachdienlich und zweckmäßig war, und wenn es dem betreffenden Kaufmann gelungen ist, auf anderm Wege, nämlich durch, die Handelskammer zu Rostow eher ans Ziel zu kommen,, so kann uns das nur freuen. Der Bescheid des Konsuls war aber durchaus sachgemäß. Wir können nur bed au ern die Ungelegenheiten und Unbequemlichkeiten, die den deutschen Juden in Rußland unzweifelhaft erwachsen. Der gegenwärtige Zustand gibt aber, wie. ich schon sagte, keine Möglichkeit, darin etwas zu ändern, und insbesondere nicht Art. 3 der Verfassung;, denn der kommt in unserm Verhältnis zu Rußland nicht in Betracht. , Ich kann nur hinzufügen, daß wir natürlich bemüht sein werden, bei Verhandlungen mit Rußland auf Besserung des Zustandes Bedacht zu nehmen. Für den Erfolg kann ich mich freilich nicht verbürgen." Diesen Aeußerungen gegenüber ist es gerade in jetzigem Augenblicke von größtem Interesse zu erfahren, daß das amerikanische Unterhaus eben die Resolution angenommen hat, Rußland aufzufordern, daß es den Israeliten mit amerikanischen Pässen keine Schwierigkeiten . mehr bereite? Die amerikanische.Presse erwartet bestimmt Rußlands Nachgeben. „Amerika, du hast es besser," sagt Goethe. In eindrucksvoller Weise sekundierte nachher der Abgeordnete Müller- Sagan seinem Fraktionsgenossen, indem er darauf hinwies, daß die Art, wie Deutsche jetzt in Rußland behandelt werden, förmlich als ein Hohn auf das vorher zitierte stolze Wort fd: Civis germanus sum! Nun nahm erst der Staatssekretär Freiherr v. Richthosen das Wort. Wir zitieren seine Rede nach dem stenographischen Protokoll: - „Der Herr Abgeordnete Dr. Müller-Sagau hat uns vorhin den dringenden Wunsch ausgesprochen, daß wir der kaiserlich russischen Regierung gegenüber die Stellung der deutschen Juden in Rußland klarstellen sollten: Ja, meine Herren, einer solchen Klarstellung bedarf es eigentlich nicht. Die russische Regierung hat auch beim Abschluß des gegenwärtigen Handelsvertrags gar keinen Zweifel darüber gelassen, weder uns, noch auch in . gleicher Weise, der französischen, der englischen, der amerikanischen Regierung, daß sie durchaus gewillt ist, die für russische Juden geltenden Bestimmungeu auch für die zeitweise in Rußland sich aufhaltenden fremden Juden gelten zu lassen und den Israeliten fremder Nationalität im eigenen Lande keine größeren Rechte zu gewähren, als sie den eigenen Israeliten einräumt. Wir werden selbstverständlich auch bei den gegenwärtigen Handelsvertragsverhandlungen — wir haben es schon getan und werden darin weiter sortsahren — nach Möglichkeit für eine bessere Behandlung und Erleichterung der Geschäftstätigkeit der deutschen Juden in Rußland eintreten und wünschen, daß wir dabei zu einem günstigen Resultat gelangen mögen." Es war erfreulich, daß auch Herr v. Kardorsf für die Sache eintrat. Allerdings geschah dies in einer Weise, die Widerspruch auf liberaler Seite Hervorrufen mußte. Ererzählte nämlich, Fürst Bismarck habe ihm einmal gesagt, es sei nicht zu erwarten, daß die Russen ausländische Juden besser behandeln sollten, als die einheimischen. Darauf bemerkte der Abgeordnete Gothein mit Recht, daß derartige Bemerkungen der Sache wenig förderlich seien und die Verhandlungen mit Rußland nur erschweren könnten. In der russischen Presse tauchen ja jetzt allerlei abenteuerliche Pläne über die Ausnutzung der deutschen Politik auf. Nachdem man lange Jahre den Zweibund gefeiert und Frankreich als Vasallen behandelt hat, erinnert man sich plötzlich der Liebe für das Deutsche Reich und ist drauf und dran ihm die Rolle zuzumuten, die bisher die Republik gespielt hat. So schreibt „Russj", die amtlichen Kreise Deutschlands seien infolge des englisch-französischen Abkommens genötigt, gegen Rußland noch größere und Herzlichere Freundschaft zu bekunden als in der jüngsten Zeit. Von Rußland werde es abhängen, daß diese Freundschaft nicht bei Worten sei, sondern sich auch tatsächlich bewähre. Nun denn, bei den: Handelsverträgen hat ja, wie die. Reichstagsdebatte vom 19. d. M. beweist, Rußland vollauf Gelegenheit, diese Freundschaft zu bewähren. Der Groll über diese ganze Debatte wirkte noch einige Tage bei den Parteien der Rechten nach, wie folgendes Intermezzo in der Sitzung vom 22. d. M. beweisen mag.. Der konservative Abgeordnete Rvg alla von Bieberstein bedauerte nämlich, daß die Regierung den Publikationstermin für ihre Pferdekäufe in Ostpreußen nicht richtig gewählt habe und glitt daraus ins antisemitische Fahrwasser. Er meinte, die jüdischen Händler hätten aus irgend eine Weise von den Pserdekäusen erfahren, ehe die Bauern es wußten, und diesen die Pferde zu niedrigen Preisen abgetanst. Herr Liebermann M Sonnenberg ging noch weiter: Er machte der Regierung den Vorwurf, daß sie die christlichen Pferdezüchter zurückgesetzt und die jüdischen Händler bevorzugt habe. Dr. Müller-Sagan konnte Nachweisen, wie töricht das ganze antisemitische Gerede sei, indem er seststellte, daß eine große Anzahl christlicher Händler bei den Pferdeankäüsen in Frage gekommen sei. Eine weitere Antwort haben die Herren noch vom Kriegsminister erhalten/ . * Die königstreue Gesinnung der Antisemiten bewährte sich in dieser Woche wieder einmal in sehr wirksamer Weise. Der Kaiser hat nämlich ein von dem Reichstagsabgeordneten Wilhelm Brüh n'eingereichtes Immediatgesuch, ihm den Rest seiner Strafe im Gnadenwege zu erlassen, auf Grund höchsteigener Entschließung trotz der Befürwortung des Justizministers soeben abgelehnt; desgleichen ist ein von den Vorständen von