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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-04-22 · Heft 17 (22.4.1904) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 17 (22.4.1904)
Date
1904-04-22
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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zur Geltung kommen kann, wenn dieser Grundsatz nicht zur Tat und Wahrheit gelangt. Es ist notwendig, sich nicht mit allgemeinen Erklärungen abspeisen zu lassen, sondern man muß die Dinge, wie sie sind, ernsthaft-ins Auge fassen, und. mit dem,' was man zu' fordern hat, ganz deutlich werden. Es kann sich nicht darum handeln, sich mit irgend ein paar Ehrenbezeugungen abspeisen zu lassen, die -den jüdischen Mitbürgern gelegentlich zu teil werden, fcmbetii, wenn der Verein mit feinen Bestrebungen überhaupt eine ernsthafte Bedeutung haben soll, so muß er mit dem Grundsatz aufs Ganze gehen, gemäß den Worten Schillers: „Was habe ich, wenn ich nicht alles habe." Wenn die konfessionelle Gleichberechtigung grundsätzlich durchgeführt und an keiner einzigen Stelle verletzt wird, nur dann kann man von einer wirklichen konfessionellen Gleichberechtigung reden. Bezüglich seiner Stellung zu den politischen Wahlen muß der Verein daraus Bedacht nehmen, nur solche Männer in die Parlamente zu entsenden, für welche der Gedanke der konfessionellen Gleichberechtigung nicht nur etwas Aeußeres ist, sondern von dem sie innerlich durchdrungen sind und von dem sie entschlossen sind, auch in der Gesetzgebung nichts abhandeln zu lassen. Der Verein hat den Grundsatz vertreten, keine besonderen Kandidaten auszustellen,- es kann seine Aufgabe nur sein, nur solche Kandidaten herauszunehmen und zu unterstützen, die den Grundsätzen des Vereins am nächsten stehen,' vom antisemitischen Bazillus möglichst frei sind. Ein solcher Fall sei in Eschwege-Schmälkalden praktisch geworden. Die Mittel und Kräfte des Vereins können nur dort zur Verfügung gestellt werden, wo im voraus eine Garantie gegeben wird, daß bei Eintritt einer Stichwahl zwischen einem Antisemiten und einem Nichtantisemiten, selbst wenn dieser ein Sozialdemokrat ist, rund und klar gegen den Antisemitismus Stellung genommen wird. — Die in der Diskussion gestellte Anfrage, warum der Verein nicht mit Rücksicht auf die jüngsten ' Aeußerungen des Reichskanzlers eine Protestversammlüng einberufen habe, beantwortet Dr. Barth dahin, daß man mit der Einberufung solcher Protestversamlungen, wozu ja recht häufig Anlaß gegeben sei, sehrsparsam sein müsse. Zudem sei dieser Vorfall nicht von solcher Wichtigkeit wie zahllose andere Dinge, bei denen es sich um die Benachteiligung unserer eigenen deutschen Juden handle. — Zum dritten Punkte der Tagesordnung: „Die Juden im Heere" spricht alsdann als Referent der zweite Vereinsvorsitzende königlicher Archivdirektor Dr. Winter. Die Frage ist ebenfalls, wie jede andere mit dem Antisemitismus zusammenhängende Frage nicht unter dem konfessionellen, sondern vom verfassungsrechtlichen und auch vom nationalen Gesichtspunkt aus zu betrachten. Nach den Grundsätzen des Verfassungsrechtes müssen alle Stellen im Heere wie in der Verwaltung den Juden genau so zugänglich sein wie den Nichtjuden. Im Heere ist dies, wie bekannt, nicht der Fall. Seit zwei Jahrzehnten ist kein einziger jüdischer Einjähriger Reserveoffizier geworden. Die Bestrebungen der Antisemiten, auf. gesetzlichem Wege eine Beschränkung der Rechte der Juden herbeizusühren, wie sie es vor zwei Jahrzehnten im Fremdenrecht beabsichtigten, sind endgültig gescheitert, aber der Zweck, den sie anstreben, ist im Wesentlichen erreicht, und zwar auf verwaltungsrechtlichem Wege. In der Zivilverwaltung, in höheren und in niederen Stellen, werden Juden gleichwie im Heere nicht mehr angestellt. Bei diesbezüglichen Interpellationen wird einfach erklärt, ein Gesetz, die Juden im Heere nicht anzustellen, gibt es nicht. Die Verfassung wird grundsätzlich und systematisch somit umgangen. Dies Verfahren ist Heuchelei und Feigheit zugleich, denn wenn verschiedene Kreise wirklich der Meinung sind, daß die Juden zur Ausfüllung der Stellen im Heere ungeeignet sind, sollten sie den Mut haben, dies auf gesetzlichem Wege zu beantragen. Daß aber die. Eesetzesparagraphen betreffs der konfessionellen Gleichberechtigung bestehen bleiben, um grundsätzlich umgangen zu werden, dasist ein Zustand, der eines zivilisierten Volkes schlechthin unwürdig ist. Es kommt hinzu, daß man gegen ein solches Verfahren, das man im Privatleben ganz anders bezeichnet, im wesentlichen machtlos ist. ' Bei einem Gesetz ist ein kolossaler oppositioneller Widerstand möglich. Wenn die betreffenden Stellen aber nicht zugeben, daß hier eine Durchbrechung der konfessionellen Gleichberechtigung systematisch gehandhabt wird, dann kann man nichts dagegen ausrichten, daß in jedem einzelnen Falle so gehandelt wird. Bei einer Beschwerde in einem einzelnen Falle — Redner erwähnt hier ... den Fäll aus der jüngsten Zeit —ist die entscheidende Stelle vielleicht nicht verpflichtet zu antworten.. Anders würde die Sache jedoch liegen, wenü eine ganze Anzahl Juden und Christen gemeinsam - erklärten, hier liegt eine tatsächliche. Verletzung der- Verfassung vor. Erheblicher und tatsächlich wichtiger -ist -noch die Frage der aktiven jüdischen Offiziere. -Nach den Erfahrungen anderer Länder ist die Neigung der Juden, sich dem Soldatenstande zu widmen, ziemlich stark Vorhänden. Indem man im aktiven Heere keine Juden zu Offizieren ernennt, beraubt man die Juden geradezu der Möglichkeit der Betätigung auf einem Gebiete, welches dem Belieben jedes einzelnen offen gehalten werden muß. Die maßgebenden Faktoren müssen daher veranlaßt werden, endlich einmal Farbe zu bekennen. Wenn die Juden sich als Avantageure melden und von mehreren Regimentern abgewiesen werden, so ist der klare Beweis erbracht, daß man keine Juden als aktive Offiziere haben will, und damit ist man . dann ein gut Stück vorwärts gekommen. Ein derartiger Versuch, - der vielleicht scheitert, sollte unternommen werden im Interesse der Frage, die jeden nationalgesinnten Deutschen, gleichviel ob Jude oder Christ, interessieren muß. Für unser ganzes Vaterland ist es von größter Bedeutung,, daß. die reichsgesetzlichen Grundlagen unseres Staates nicht in Frage gestellt werden. Deswegen hat auch der Verein alle Veranlassung, diese Frage energisch in die Hand zu nehmen. (Lebhaftes Bravo!) In einem ausführlicheren und sehr interessanten Korreferat spricht alsdann zu dem gleichen Thema der Reichs- und Landtagsabgeordnete Professor Dr. Eickhoff. Er gibt eine Nachlese zu den Reichstagsverhandlungen, nach denen, wie er berichtet, eine Reihe von Zuschriften zustimmender Art und zwar nicht allein aus. jüdischen' Kreisen an ihn ergangen sind. Das beweist denn doch, daß in unserem Vaterlande das Gefühl für Recht und Gerechtigkeit noch lebendig ist. Aus den Zuschriften ist ferner ersichtlich geworden, daß es noch eine Reihe von Fällen im Heere gibt, in denen in gleicher Weise gegen jüdische Soldaten verfahren wurde wie in dem von dem Redner im Reichstage zitierten Falle. Es ist durchaus nötig, jeden einzelnen Fall vor das Forum der Oeffentlichkeit zu ziehen, da nur so zu erreichen ist, daß derartige Fälle seltener werden. Die Antwort des Kriegsministers im Reichstage war zwar sehr gewunden, aber dieser konnte nicht anders antworten, denn die Verhältnisse sind stärker als die Menschen. Der Redner geht dann aus die Gründe ein, welche seitens der Antisemiten im Reichstage vorgebracht wurden, und weist auf Grund der amtlichen Statistik nach, daß der Prozentsatz der Juden im Heere und Marine genau die Hälfte ihres Prozentsatzes in der Bevölkerung ausmacht. Die Differenz ist, wie er einer ihm zugegangenen Mitteilung entnimmt, dadurch zu erklären, daß reichlich zwei Drittel der jüdischen Mitbürger als Einjährig- Freiwillige dienen. Das bezieht sich nicht auf Berlin allein, sondern auch auf andere größere Städte Deutschlands. Ein weiterer Grund für die erwähnte Differenz muß in dem verschiedenen Altersaufbau der hauptsächlich in Handel und Gewerbe tätigen Juden (62,28 Prozent) gesucht werden. Unter Berücksichtigung des Altersaufbaues müßte man annehmen, daß im Feldzuge 1870 etwa 12 bis 13 000 Juden ihrer Heerespflicht genügt haben, in Wirklichkeit sind es 15 000 Juden gewesen. Der Redner weist ferner auch die Angaben Böcklers im Reichstage als unrichtig und unvollkommen zurück. Insbesondere legt er an der Hand der nach amtlichen Quellen verfaßten bekannten Schrift unseres allverehrten Stadtverordneten Sanitätsrat Neumann („Philosemitische Eulenspiegeleien" oder „antisemitische Wahrheitsliebe") dar, daß die Tatsache des Loskaufens von der Militärpflicht in jener Zeit nicht minder für die Christen zutrifft wie für die Juden, daß alles aus der historischen Entwicklung und den Verhältnissen, wie sie damals bestanden, sich erklären läßt. Wir modernen Menschen, so führte er treffend aus, nennen patriotisch denjenigen Mann, der mit seinem ganzen Fühlen und Denken mit dem Staatswesen verknüpft ist, zu dessen Gliedern er gehört. Aber das Gefühl des Patriotismus ist etwas historisch gewordenes. Erst mit den Rechten, die die Bürger erhalten, werden sie sich der Pflichten gegen das Vaterland bewußt. Wenn zu Anfang des vorigen Jahrhunderts bei der Bildung der Landwehr sich zahlreiche Bevölkerungsschichten, wie der amtliche Bericht der Heeresverwaltung dartut, sich der Heerespflicht entziehen, dann sollte es erst recht

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