Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 16 (15.4.1904)
- Date
- 1904-04-15
- Page
- Seite 183 (sequence 3)
- Language
- German
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hat, womit er sich den Haß aller nationalistischen Kreise zuzog) eine interessante Episode. Es war am Tage, an dem Felix Fan re gestorben ist. Der Fürst war eben aus Berlin gekonrmen und brachte von dort dem Präsidenten der Republik eine Botschaft — gegründet auf Mitteilungen des deutschen Kaisers — welche den Beweis von der Unschuld des Dreyfus erbrachte. Felix Faure geriet in großen Zorn; diese Wendung störte seine Kreise, und er wollte davon! nichts wissen. Ein paar Stunden später war er tot."! Die Tatsache, daß Fürst Albert der letzte Besucher Felix! Faures vor dessen Tode war, ist bekannt; daß er dabei der i Träger neuer, aus Berlin stammender Mitteilungen über die! Dreysus-Angelegenheit war, ist jedenfalls von Interesse. > * Verschiedene Blätter brachten in dieser Woche das folgende Zirkular des russischen Ministers Plehwe an die Gouverneure, Stadthäupter und Polizeimeister des Landes: Die zu verschiedenen Zeiten vom Ministerium des Innern angeordneten Maßregeln, um die sich zu Unrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons .niederlassenden Juden aus. den neuen Niederlassungsgebieten wieder zu entfernen, haben eine Reihe von mehr oder minder strengen Verordnungen zur Folge gehabt, welche alle den Zweck hatten, die betreffenden Juden zurück nach dem Ansiedlungsrahon zu befördern. Aus den anläßlich dessen von seiten der gemaßregelten Juden im Ministerium eingelaufenen sehr zahlreichen Beschwerden, sowie aus den ans diese Beschwerden hin von seiten der örtlichen Verwaltungsbehörden erteilten Auskünften ist zu ersehen, daß die von den Gouverneuren und den ihnen unterstellten Organen behufs Ausrechterhaltung der das Wohnrecht. der Juden beschränkenden Bestimnlungen getroffenen Maßnahmen manchmal von schweren Folgen für die Betroffenen begleitet sind. Indessen läßt sich nicht verkennen, daß. die Gründe, welche manche Juden dazu veranlassen, an ihnen verbotenen Plätzen zu wohnen, nicht selten in dem mangelhaften Zustand unserer Gesetzgebung in bezug auf die Juden zu suchen sind. Die in den höheren Verwaltungskreisen anerkannten Mängel haben diese bereits veranlaßt, an die Vorarbeiten zu einer Revision der die jüdische Bevölkerung des Reiches betreffenden Gesetze zu schreiten. Die Unklarheit der betreffenden Gesetze, welche selbst innerhalb der höchsten Instanzen die widersprechendsten Auslegungen erfahren haben, hatte zur unausbleibkrchen Folge, daß die Einheitlichkeit wie die Ausführung der aus Grund dieser Gesetze von den oberen, namentlich aber von den unteren lokalen Behörden getroffenen Vorkehrungen in überaus ungünstiger Weise beeinflußt wurden. Unter solchen Umständen wäre es nicht ganz gerechtfertigt, wollte man alle schweren Folgen einer ungesetzlichen Niederlassung von Juden außerhalb der ihnen znm Wohnsitze angewiesenen Gebiete ausschließlich die Juden allein tragen lassen. Es wäre das namentlich in jetziger Zeit ungerechtfertigt, da durch die kriegerischen Ereignisse ■ int fernen Osten mit den durch sie bedingten Mobilisierungen in einigen Militärbezirken und der Einberufung der Reserven, unter welchen sich eventuell Angehörige der ausgewiesenen jüdischen Familien befinden können, die schweren Folgen der Ausweisungen von den Betroffenen doppelt schwer empfunden werden müssen. Aus diesen Gründen, sowie aus dem Bestreben heraus, alles zu vermeiden, was den normalen Gang im Inneren des Reiches stören und in manchen Fällen die Unzufriedenheit der Bevölkerung Hervorrufen könnte, halte ich es für notwendig, einstweilen und bis zur Wiederherstellung des Friedens alle diejenige!: Juden, welche nach Ansicht der lokalen Behörden sich in ihrem gegenwärtige!: Wohnort zu Unrecht niedergelassen habe, in Ruhe zu lassen, falls diese Niederlassung ursprünglich berechtigt und erst nachträglich ihre rechtliche Grundlage^; verloren hat, oder we::n die Betreffender: schon seit längerer Zeit an ihrem gegenwärtigen Aufenthaltsorte wohnen und daselbst^Familie und Besitz haben. Ew. Exzellenz n:öge von obigen: Kenntnis nehmen und danach ihre Maßnahmen treffen. Ich füge hinzu, daß als unbedingte Voraussetzung für die Anwendung der vorstehenden Verordnung die Ueberzeugung der lokalen Behörden gelten rnuß, daß der zum Wohnen außerhalb des für ihn besiünmiert Gebietes, zngelassern' Jude die öffentliche Ruhe nicht gefährden und durch seine Anwesenheit nicht die Unzufriedenheit der Bevölkerung, in deren Mitte er wohnt, erregen wird. ' Der Minister für die inneren Angelegenheiten, gez. Plehwe, Staatssekretär. Was dieser seltsame'Erlaß sein soll, wenn man ihn seines Beiwerkes entkleidet und auf die vorliegenden Tatsachen zurückgeht, liegt klar zutage. Es bestanden Gesetze, die unter gewissen Voraussetzungen den Inder: das Wohnen innerhalb des Rayons gestatteten. Diese Gesetze sind je nach dem Belieben der Behörden in rücksichtslosester Weise mißachtet worden. Auch jetzt während des Krieges haben sich eine Anzahl besonders krasser Fälle dieser Art ereignet und zwar in der Weise, daß die Angehörigen von Familienoberhäuptern, die zur Verteidigung Rußlands nach Ostasien einberufen worden sind, rücksichtslos ausgewiesen werden sollten, unter dem Vvrgeben, daß den: Familienoberhaupt der Aufenthalt an den: bestimmten Orte gestattet sei und alsdann auch den Familienangehörigen, daß,!venn aber das Familienoberhaupt nicht da wäre, auch die Familienmitglieder ihr Recht verwirkt Hütten. Diese Ungeheuerlichkeit erregte auch in allen besonneneren russischen Kreisen solche Empörung, daß sie nicht zur Durchführung gelangen konnte. Es war selbst für Rußland zu stark, daß :nan die Väter für das Zarenreich kämpfen und die Frauen und Kinder es durch Ausweisung alsdann entgelten läßt, daß das Familienoberhaupt den Wohnsitz im Interesse des Vaterlandes verlassen hat. Aber Minister Plehwe denkt gar nicht daran, die unerträglichen Zustände generell zu. ändern, sondern er erläßt nur ein neues willkürliches Reskript, mit während des Krieges möglichst Skandale zu vermeiden. Dieses Reskript zeigt zugleich, was nach dem Kriege von nettem zu erwarten sein wird. Das „Verl. Tagebl." erhält noch eine Mitteilung, die genau denselben Charakter trägt. Die Zensurbehörde hat die „Nowoje Wremja" und die „Snamja" aufgefordert, Artikel über die Judenfrage bis nach Ostern nicht zu bringen. Nach Ostern ist es ihnen also wieder erlaubt. * Ueber die von Herrn v. Plehwe nach St. Petersburg einberusene Versammlung von 60 jüdischen Not ab ein aus Rußland weiß die sehr g::t unterrichtete Stuttgarter „Oswobofhdenie" einige interessante Details zu berichten. Anfangs Februar erhielt Baron Ginsburg vor: Herrn v. Plehwe bei: Auftrag, 60 Vertreter der verschiedenen Gemei::den des Ansiedlungsrayons nach Petersburg einzüberusen, damit diese sich mit den Vertretern der Negierung über die Lage der Jude:: in. Rußland aussprechen mögen. In einer Vorversammlung einigten sich die 60 Notabel:: dahin, daß sehr „wünschenswert" wäre: 1. Die unbeschränkte Zulassung der Juden zu allen Bildungsanstalten des Reiches. 2. Die liberalere Handhabung des Gesetzes über das Wohnrecht der J::den, nantentlich sollen die Frauen der privilegierten Juden selbst daun nicht mehr in den Ansiedlungsrahor: ausgewiesen werden, ivenn sie auch ohne ihre Männer außerhalb dieses.Rayons wohnen. Endlich 3. Wiederherstellung des Zunftwesei:s, damit die jüdischen Handwerker einen Meisterbrief erhalten könnten. Diese Meisterbriefe sind nämlich unerläßlich für den Fall, daß ein jüdischer Handwerker sich außerhalb des Ansiedlungsrayons niederlassen will. Durch die Aufhebung der Zünfte ist das Recht der jüdische:: Handwerker, in gan Rußland wohnen zu dürfen, mit einem einzigen Federstrich illusorisch gemacht, da niemand mehr da ist, den unerläßlichen Meisterbrief auszustellen, ohne den jeder sich außerhalb des Rayons niederlassende jüdische Handwerker von der Polizei unbedingt ausgewiesen wird. So bescheiden die Wünsche der jüdischen Repräsentanten aber auch waren, so konnten sie dennoch der Regierung nicht einmal zur Kenntnis gebracht werden.