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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-02-19 · Heft 8 (19.2.1904) · p. Seite 93

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 8 (19.2.1904)
Date
1904-02-19
Page
Seite 93 (sequence 9)
Language
German
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teilweise noch kriegerisch itub werden es noch geräüme Zeit bleiben! 'Auch würde, in lriegerischm oder teilweise kriegerischen Staaten mit der Gleichberechtigung der Frau eine Ungleichheit zü ihrenMunstm Eintreten, fte wärebie $^0x31:^ Denn die Verpflichtung, in den Krieg zu ziehen, würde doch nur den Männern aüsgebürdet werden. Daß auch die Frauen in den Krieg zögen, davon kann heute in zivilisierten Staaten kann: noch die Rede sein. Spencer geht noch weiter, er meint: in den ganz oder teilweise kriegerischen Staaten wäre eine volle staatliche Gleichstellung der Frau sogar schädlich für die Freiheit -der Völker. Hier spricht aus Spencer der Psychologe, der in die Frauenseele geblickt haben will. Er meint: der Sinn für persönliche Freiheit ist in den Frauen wenig entwickelt, außerdem haben sie viel Ehrfurcht vor der Autorität,- dies würde gerade zur Folge haben, daß sie alle Schranken im Staate bestehen ließen und noch neue ausrichteten. Die Frauen, meint er. ferner, suchen nach unmittelbaren praktischen Ergebnissen, fernliegende Folgen können sie nicht abschätzen, was übrigens auch bei den meisten Männern der Fall ist. Hätten sie die Macht in Händen, würde ihr praktischer Sinn nach -dem augenblicklichen Vorteil greisen und für später Unheil heraufbeschwören. Dies und noch anderes Unheil würden die Frauen aber nur stiften in kriegerischen und teilweise kriegerischen Staaten. Ist aber der Krieg einst abgeschafft oder zur Seltenheit geworden, ist der Industrialismus zur vollen Herrschaft gelangt und sür die persönliche Freiheit nichts mehr zn fürchten, dann kann .man der Frau alle staatlichen Rechte übertragen. Die moralische Entwicklung wird all diese Konzessionen herbeiführen und für die Allgemeinheit nützlich gestalten. Es sei widerholt, Spencer wünscht die Gleichberechtigung der Frau, ihre volle Gleichstellung mit dem Manne. Wir haben gehört, unter welchen Bedingungen sie ihm möglich und nützlich erscheint. Er setzt voraus, daß die Emanzipation in mancher Beziehung weiter geführt werden wird, meint aber, daß andererseits ihre Ansprüche bereits über die normalen Grenzen hinaus getrieben worden sind. Wenn man an jenen Zustand denkt, wo die Frau als Arbeitstier behandelt wurde, ihn vergleicht mit den Zuständen in Amerika, wo eine Dame, die in einem, dem allgemeinen Verkehr dienenden Fuhrwerk keinen Sitz findet, nur einen der. Herren anzusehen braucht, um ihn zum Aufstehen zu bewegen, und die Dame, ohne auch nur zu danken, den Sitz einnimmt, so drängt sich die Annahme auf, daß die Frauenbewegung bereits an ein extremes Ziel angetangt ist, wo ein Rückschlag zn befürchten ist. Der Frau gebührt, mit Rücksicht auf ihre Konstitution, Schonung von seiten des Mannes, aber die Konzession, die ihr gemacht, die Höflichkeit, die ihr erwiesen wird, darf niemals als ein Recht beansprucht werden. In diesem, wie in dem anderen Gedanken, daß die Frauen im häuslichen Leben es niemals mit dein Männe zur absoluten Gleichheit bringen werden, wird man kaum mit Spencer übereinstimmen. Wohl mag in Ehestreitigkeiten und auch sonst der Richter das Recht des Mannes höher stellen als das der Frau, aber daß es die Frau im ehelichen Leben nicht zur Gleichheit bringt, wird man kaum zugeben. Spencer ist mit dieser Auseinandersetzung bereits auf die Zustände der neuen Zeit und der bestehenden Völker übergegangen. Da wir unsere Vergleiche aus die Bibel beschränken, hätten wir es nicht nötig, ihm hierin zu folgen. Bemerkt sei jedoch, daß manche der von ihm aufgestellten Desideria von der Bibel und der im Lause der Zeit aus ihr sich herausgebildeten Gesetzgebung erfüllt sind. Freilich muß auch hier die Theorie von der Praxis geschieden werden, und ist die letztere vom Ideal noch weit entfferut: Aber Bibel- und -Talmud haben die Wünsche Spencers -als Sittengeböte längst hingestellt, sowohl bei der Eheschließung als der Ehescheidung. -! ' Daß das Mädchen (die Frau) zur Heirat nicht gezwungen werden soll, ersehen wir aus der Art, wie Mieser für seinen Herrn Isaak wirbt. Die Angehörigen sprechen: „Wir wollen das Mädchen rufen und es befragen. Willst du mit dein Manne gehen?" (Genes. 24, 57. 58.) - Wenn es Spencer als Errungenschaft unserer Zeit befrachtet, daß es aus Mißbilligung stößt, wenn der Mann des -Geldes wegen heiratet, so hat das der Talmud längst als verwerflich hingestellt. Wer die . Frau des Geldes wegen ehelicht, so lautet ein Ausspruch, - dessen Kinder entarten, er wird an ihnen keine Freude sehen, er verarmt über kurz oder lang. (Kidduschin 70 a). Was die Scheidung betrifft, hat Spencer nicht nur kirchliche Satzungen irn Auge, sondern auch die Verhältnisse seines Vaterlandes, wo die Ehescheidung nicht gestattet oder ungemein erschwert ist. Hierin sind Bibel und Talmud den sittlichen Forderungen längst gerecht geworden. Nicht nur bei erwiesenen Sittlichkeitsvergehen muß die Scheidung eintreten, es wird auch da aus Scheidung erkannt, wo der eine Teil dem Ändern-sich innerlich entfremdet hat. Man will nicht Menschen aneinander ketten, zwischen denen Haß eingetreten, oder wo der eine Teil sittlichen oder physischen Ekel vor dem andern empfindet. Auch bei der Scheidung kommt das sogenannte Herrenrecht zur Anwendung, aber auch das Recht der Frau wird mit peinlicher Gewissenhaftigkeit gewahrt. Der Gatte vollzieht nach den gesetzlichen Bestinnnungen - die Scheidung, er löst die eheliche Verbindung, dennoch werden viele Fälle ausgezahlt (Eben-haözer 154), wo sie'die Scheidung -fordern, ja erzwingen kann. Nach dem seit einigen Jahrhunderten bestehenden Gesetz wird eine Scheidung nur dann 'als rituell gültig angesehen, wenn die Frau im voraus ihre ^Einwilligung gegeben. Man darf hieraus nicht schließen, daß nach jüdischen: Rituell die Scheidung den Parteien allzu leicht gemacht wird. 'Vielmehr sind da so viele gesetzliche Bestimmungen, Kaütelen und Formen zu beobachten, ist das Schreiben des Scheide- Wriefes ein solch umständlicher Akt, werden da an die Parteien so viele eindringliche Gewissenssragen gerichtet, wie sie, 'meines Wissens, kein bürgerliches Gesetzbuch vorsieht. Eine Scheidung aus Leichtsinn und Leichtfertigkeit, in augenblicklicher Erregung, ist, nach jüdischer Satzung, ebenso unmöglich, wie eine solche des Geldes oder anderer niederer Interessen wegen. Nach der Bibel ist zwar, auch der Mann der Herr im Hause. Diese Herrschaft ist aber nur eine formelle. Sie hat sich, wie erwähnt, aus den: Gegensätze zu dem einst bestehenden Mütterrecht herausgebildet. Wenig stimmt mit der Theorie des Herrenrechtes der schon erwähnte Ausspruch: „Höre aus die 'Stimme Sarahs in allem, was sie dir sagt!" Das ist nicht mehr Herrschaft des Mannes, sondern Herrschaft der Frau. Es ist auch mehr als Höflichkeit, wenn der Talmud, auf die Eigenart der Frau Rücksicht nehmend, empfiehlt, sie besser zu /kleiden, als es die Verhältnisse des Mannes gestatten. Hören wir noch, was Spencer über den so wichtigen Punkt, über den Beruf der Frau, sagt. Er sieht einen Fortschritt der -Zivilisation in der Befreiung der Frauen von härter Arbeit, -besonders von jener, die mit der Häuslichkeit nichts zu tun > hat. Ein Fortschritt in der Entwicklung ist es, wenn dieFrau -ihre Tätigkeit nach außen nicht mehr entsalten muß, nicht gezwungen ist, zur Erhaltung des Hauses, zur Ernährung der Familie beimtragen. Nun erfahren wir einen völligen Rück-

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