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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-02-12 · Heft 7 (12.2.1904) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 7 (12.2.1904)
Date
1904-02-12
Page
Seite 3 (sequence 13)
Language
German
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tätigte. Der Frankfurter Handelskammer gehörte Rudolf Sulzbach feit 1872 an, somit ununterbrochen 33 Jahre hindurch; er führte den Vorsitz tut Börsenvorstand, in der Sachverständigenkommissioit und war zweiter Vorsitzender des Ehrengerichts. Roch vor gerade 14 Tagen konnte er eine Deputation der Handelskammer empfangen, die ihm anläßlich seines Rücktritts das Diplotn als Ehrenmitglied überreichen ließ, eine Ehrung, die in dieser Weise zunt erstenmal geschah. Sein klarer Blick, seine praktische Klugheit machten ihn für Rat und Tat begehrt und fanden allseitige Anerkennung. Persönlich war er liebenswürdig, bescheiden, von heiterem Sinn und großer Herzensgute, so daß sein Scheiden in weiten Kreisen lebhaftes Bedanern erregen wirdi — Alle diejenigen, welche im Besitze von Gegenständen sind, die für die Geschichte des Philanthrop ins Bedentung haben, werden gebeten, sie dem Ausschuß für die Ausstellung während der Jubelfeier zu überlassen. Besonders gewünscht sind Photographien ehemaliger Lehrer und anderer mit der Geschichte der Schule in Beziehung stehender Personen; ferner wissenschaftliche und künstlerische Leistungen ehemaliger Schüler und dergleichen. Die Ausstellungsgegenstände sind gegen Feuer versichert. Sendungen werden erbeten an die Adresse der Schule, Frankfurt a. M., Rechneigrabenstraße 16,' zu Händen des Herrn Professor Dr. Epstein. — A. Darmstadt, 5. Februar. Die Lage der israelitischen Religionslehrer in Hessen war seit langem keineswegs beneidenswert. Nicht nur, daß sie, wie in den meisten übrigen. Teilen des Deutschen Reiches auch, in erster Linie Schächter, dann Kantor und endlich erst Lehrer sein sollen, in der ersten Gemeinde des Landes ging man noch einen Schritt weiter und stellte einen Mann an, der in erster Linie „Synagogenverwalter", wie man hier auf deutsch den „Schannnes" nennt, dann zweiter Kantor und endlich auch Lehrer der Religionsschule ist. Da nun zu solchen Stellungen, die noch dazu, namerrtlich^in den zahlreichen kleineren Gemeinden des Landes, sehr schlecht bezahlt wurden, sich Leute, die in einem der staatlichen Seminare des Landes oder in einem jüdischen Lehrerseminare Ihre Ausbildung erhalten, ,sich nur selten fanden, so war das Großherzogtum Hessen seither ein Refugieur für allerhand ungeprüfte Elemente, die dem Stande wahrlich nicht zur Zierde gereichten. Unter ben 115 Gemeinden, in denen im Jahre 1899 israelitische Religionslehrer angeftellt waren, befand sich eine, die ein Gehalt von 200 Mark zahlte, elf, die 400 bis 500 Mark gewährten, 21 zahlten 500 bis 600 Mark, über 600 bis 700 erhielten 13 Lehrer, von 700 bis 900 bezogen 33 Lehrer, die übrigen Stellen waren mit mehr als 900 Mark besoldet. Die geringe materielle Wertung führte denn auch eine ebensolche soziale Stellung der Stelleninhaber herbei. Die Religionslehrer in Hessen waren und sind der Willkür der Gemeindegewaltigen bis jetzt schutzlos preisgegeben. Jeden Tag drohte ihnen das Damoklesschwert der Entlassung, und das machte manch' einen, wenn auch zähneknirschend, zum willenlosen Werkzeuge der jeweiligen Vorstände, ihrer Vettern, Basen und Wähler. Diese Zustände herrschten nicht am wenigsten in der Residenzstadt Darmstadt, wo mau in der Religionsgesellschaft vor wenigen Jahren den Lehrer und Kantor nach neun- und,zwanzigjähriger treuer Dienstzeit ohne Pension entließ, und wo man in der Hauptgemeinde den beiden Lehrern sogar den Kreis vorschreibt, in dem sie Verkehren dürfen. Diese ganz unhaltbaren Zustände veranlaßten schon vor vier Jahren die beiden in Hessen bestehenden Lehrervereine (auch ein Charakteristikum des Landes, das eine besondere Besprechung verdiente), eine gemeinsame Eingabe an das Ministerium zu richten, in der sie die Zusammenlegung kleiner leistungsfähiger Gemeinden zu Schulverbänden beantragten, die Anstellung nur solcher Personen als Lehrer, die entweder die Prüfung als Volksschullehrer bestanden oder sich einer solchen vor einer ad hoc von der Negierung zu ernennenden Prüfungskommission mit Erfolg .unterzogen, die definitive Anstellung der Lehrer und als Besoldung für Vikare ein Grundgehalt von 750 Mark, für die definitiv angestellten Lehrer ein solches von 900 Mark verlangten. Der Obmann des hessischen Landeslehrervereins, Oberlehrer Backes, der dem vorigen Landtage als Abgeordneter angehörte, nahm sich der Sache der jüdischen Lehrer an und. brachte mit Unterstützung seiner Fraktion in der zweiter Kammer einen Antrag ein, in dem er die Forderungen jener Eingabe zu seinen eigenen machte. Der Antrag blieb damals infolge des Schlusses des Landtages unerledigt, und inden neuen Landtag wurde Herr Backes nicht wiedergewählt. Trotzdem scheint das Ministerium jetzt an die Erfüllung der genannten Wünsche der jüdischen Lehrer zu gehen, denn irr der neuesten Nummer des Ministerialverordnungsblattes erschien eine Verordnung, die Prüfung der jüdischen Religionslehrer betreffend. Danach dürfen in Zukunft nur solche Personen israelitischen Unterricht erteilen, die die im Volksschulgesetz von 1874 vorgeschriebene Seminarprüfung oder eine besondere Prüfung für israelitische Religionslehrer abgelegtshaben. Die letztere, die jährlich einmal unter Leitung der obersten Schulbehörde abgehalten wird, zerfällt in eine theoretische und praktische Prüfung und erstreckt sich ans die religionswissenschaftlichen Fächer und deutsche Sprache, Geschichte, Geographie nnd Pädagogik. Außerdem meldet die „Wormser Zeitung", daß das Ministerium im Kreise Worms die definitive Anstellung israelitischer Religionslehrer plane, die eilt den Volksschullehrern gleiches Gehalt beziehen und dieselben Rechte genießen sollen, sobald sie wöchentlich 20 Stunden Religionsunterricht erteilen. Die nötigen Mittel sollen von den Gemeinden, die zu dem betreffenden Bezirke gehören, aufgebracht werden. Die Gemeinden des Kreises Worms sind zum Zwecke dieser Neuorganisation in vier Unterrichtsbezirke geteilt worden, und zwar 1. Alsheim, Gimbsheim, Eich und Hanem; 2. Osthofen, Rhein-Dürkheim, Herrensheim, Oberheim und Gundheim; 3. Heßloch, Monzernheim, Eppelsheim, Gundesheim und Westhofen; 4. Monsheim mit sechs Filialen. Dies wäre ein erster Schritt, dem hoffentlich recht bald andere für die übrigen Teile des Landes folgen. i. Stuttgart, 4. Februar. Der Ausschuß des israelitischen Landes - Lehrervereins hielt am 27. v. M. in Heilbronn eine Sitzung ab. Hauptgegenstand der Beratung war die von Lehrer Spatz-Affaltrach verfaßte Eingabe an das königl. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens und an den Landtag. Die Eingabe geht davon aus, daß durch den Eingang resp. Rückgang der Landgemeinden israelitische Volksschullehrer außer Dienst gestellt werden könnten, wenn nicht zu rechter Zeit Vorbeugungsmaßregeln getroffen würden. Als vorzügliches Abhilfemittel wurde die Abänderung des Art. 13 nnd 14 des Schulgesetzes vom Jahre 1836 und des Art. 53 des Inden-Gesetzes vom Jahre 1828 empfohlen. (Besetzung der Religionslehrerstellen.) Nach längerer Debatte wurde die Eingabe gebilligt. Diese wird durch Druck vervielfältigt und den Kollegen zugestellt werden mit der Aufforderung: Jeder Kollege möge den Landtagsabgeordneten seines Bezirks über die in dem Entwurf geschilderten Verhältnisse noch persönlich aufklären. Die Herren Schmal- Ludwigsburg (Ersatzmann Hähnlein-Hall), Preßburger-Creglingen nnd Spatz-Affaltrach erhielten den Auftrag, dem Minister des Kirchennnd Schulwesens in einer Audienz persönlich die bezüglichen Wünsche des Vereins vorzutragen. o. Luxemburg, 5. Februar. Am 29. v. M. fand im Tempel der israelitischen Gemeinde die Installation des neuen Rabbiners Herrn Dr. Samuel Fuchs statt. Nach einem feierlichen Begrüßungsgesang des beliebten Herrn Oberkantors Fuchs trat Dr. Fuchs, gefolgt vom Konsistorium, vor die Gemeinde, woraus Herr Leopold Kahn als Alterspräses in ergreifender Weise dem neuen Seelenhirten die Kanzel übergab, in bewegten Worten noch der langen, segensreichen Wirksamkeit seines unvergeßlichen Vorgängers gedenkend. Hunderte von Menschen lauschten andächtig der an Form und Inhalt vollendeten Predigt des neuen Rabbiners, der sich über den Vibelvers verbreitete: „Gehst du mit mir, so erreiche ich mein Ziel, wenn aber nicht, so arbeite ich vergeblich" (Richter 4, 8), womit er seinen Standpunkt in Bezug aus sein künftiges Verhältnis zu der Gemeinde präzisierte. Die tiefe und wohldurchdachte Rede fand in aller Herzen einen Widerhall. Der erste Segensspruch des Herrn Dr. Fuchs galt dem greisen Landesfürsten, dem ganzen Lande und unserer Stadt. Hieran schloß sich dann der reguläre Gottesdienst, in welchem die Leistungen des Herrn Oberkantors die Zuhörer im Bann hielten. Ein Schlußchor folgte und die erhebende Feier hatte ihr Ende erreicht. Oesterreich-Ansarn. □ Wien, 8. Februar. Der christlich-soziale Turm fängt nun doch an zu wackeln. Die Unzufriedenen, die bei der großen Teilung der Güter nicht berücksichtigt wurden, haben einen „Antisemitenbund" gegründet,' der einen Vereinigungspunkt aller Zurückgesetzten, Ueber-

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