Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1904)
- Date
- 1904-02-12
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Friedensprüsenzstürke die „Judenfrage" heranzuziehen verstanden. Er ärgerte sich darüber, daß man seinerzeit nach Kvnitz Militär gelegt hat, „als das Volk in gerechter Empörung über den noch immer nicht aufgeklärten Mord ein bißchen weniger friedfertig war. Aber im ganzen Osten wäre gegen das Polentum, das alles'Deutsche boykottiert, und gegen das Judentum, das die ganze Gegend auspowert, Militär notwendig aus nationalen und wirtschaftlichen Gründen." Der Kriegsminister gab auf diese Bemerkung die einzig richtige Antwort — nämlich gar keine. Dasselbe gilt von der Bemerkung des Abgeordneten Gräfe (den ein jüdisches Blatt mit den: nationalliberalen Abgeordneten Lehmann verwechselte), in einer früheren Sitzung des Reichstags. Der sozialdemokratische Abgeordnete Fischer hatte sich kurz vorher eine beleidigende Aeußerung gegen die Geistlichen überhaupt erlaubt. In der berechtigten Zurückweisung derselben ging der antisemitische Abgeordnete soweit, zu äußern: „Wenn wir so etwas gegen das Judentun: und Rabbinertum sagen wollten, so möchte ich einmal das Geheul in Ihrer Presse hören." Der Zeitungsbericht bemerkt dazu in Klammern: „Zuruf bei den Sozialdemokraten: Gar keins." Das Originelle an der Sache ist, daß diese geistreiche Bemerkung schon Tags vorher in einem antisemitischen Blatte zu lesen war. In: übriger: unterliegt es gar keinem Zweifel, daß der sozialdemokratische Abgeordnete alle Theologen gemeint und die jüdischen sicher nicht ausgenommen hätte. Die Sozialdemokratie liebt es ja, gelegentlich sich auch antisemitisch zu zeigen. So z. B. jetzt im Wahlkreise Eschwege-Schmälkalden. In einer freisinnigen Wählerverfammlung in Weipenhausen bei Eschwege schloß ein sozialdemokratischer Wahlagitator seine Rede gegen den freisinnigen Kandidaten mit den Worten: „Wählt nicht den bezahlten Juden kan di baten!" Ein beachtenswertes Seitenstück zu dem bekannten sozialdemokratischen Bericht mit dem schonen Motto: „Mansche oben"! $ Das neue s a chsische Judengesetz dürfte in nächster Zeit zur Beratung gelangen. Wir haben schon ausführlich darüber gesprochen, wollen aber doch noch eine Stimme aus Sachsen selbst hören: „Unter der Geltung des bisherigen sächsischen Rechts haben zwar die israelitische:: Gemeinden in Dresden und Leipzig eine ausreichende Organisation als öffentliche Korporation gefunden und auch dem Wunsche der Genreinden in Chemnitz und Plauen, nach den gleichen Grundsätzen, wie denjenigen der beiden größten Städte des Landes organisiert zu werden, ist Rechnung getragen worden, die übrigen jüdischen Gemeinden in Annaberg, Bautzen und Zittau dagegen bestehen zur Zeit noch als privatrechtliche Vereine, indem sie nur ihren Eintrag im gerichtlichen Genossenschaftsbeziehungsweise Vereinsregister nachgesucht und erreicht haben. Hieraus ergibt sich für die einzelnen Gemeinden eine unliebsame Verschiedenartigkeit. Während in den Bezirken der größeren Gemeinden die einzelnen ohne weiteres zu den Kultuseinrichtungen Zugang, aber auch zu deren Kosten beizusteuern haben, hängt es an anderen Orten von dem freien Willen der einzelnen ab, ob sie sich überhaupt einer Kultusgemeinde anschließen wollen oder nicht. Die Regierung hält es nun vom Standpunkte der öffentlichen Ordnung aus und namentlich im Interesse der Wahrung des Bekenntnisstandes und der religiösen Pflege der Heranwachsenden Jugend für erwünscht, daß nicht einzelne Juden nach ihrem Belieben sich von den Kultuseinrichtungen ganz fernhalten, sondern daß jeder Israelit im Lande einer bestimmten Religionsgemeinde angehören muß. Um diesen Zweck zu erreichen, bestimmt die Gesetzesvorlage, daß die sämtlichen jüdischen Glaubensgenossen zu Religionsgemeinden zu vereinigen sind, welche juristische Personen des öffentlichen Rechts werden und ihre Anlagen und Gebühren in: Wege der Zwangsvollstreckung wegen Geldleistung in Verwaltungssachen einznziehen berechtigt sind. Die Durchführung dieses Grundsatzes dürfte mit wenig Schwierigkeiten verbunden sein, da jetzt schon teils soche Religionsgemeinschaften bestehen, teils die Anfänge der Gemeindebildung vorhanden sind. Nach der sächsischen Verfassung steht die öffentliche Religions- Übung nur den bereits aufgenommenen oder mittels besonderen Gesetzes aufzunehinenden christlichen Konfessionen zu. Hierin eine Aenderung in: Sinne des israelitischen Kultus eintreten zu lassen, beabsichtigt die Negierung nicht. Daraus folgt, daß die Religions- Übung der Inden nur als private zugelassen ist, daß sie sich also ans ihre Kultstätten zu beschränken und nicht aus die öffentlichen Straßen und Plätze oder sonstige öffentliche Lokalitäten zu erstrecken hat, daß die Religionsdiener und Vorsteher ihrer Gemeinde nicht den Charakter als öffentliche Beamte oder Behörden haben, und endlich, daß der israelitische Kultus einen Anspruch auf Berücksichtigung bei der allgemeinen Feiertagsordnung im Staate nicht erheben kann, und daß weitere öffentlich-rechtliche Zwangspflichten, als wie sie der Gesetzentwurf ausdrücklich vorsieht, innerhalb der Gerneinden nicht bestehen sollen. Die Schaffrrng eines Landeszentral- Organs für die jüdischen Gemeinden, wie es beispielsweise in Württemberg r:nd in Baden besteht, hält die Regierung bei den sächsischen Verhältnissen nicht für ein Bedürfnis. Für diese Gesetzesvorlage ist aus einen Widerspruch seitens der Kammern kaum zu rechnen, denn sie entspricht einerseits der: vor: den israelitischen Gemeinden geäußerten Wünschen (?), andererseits legt sie der: einzelnen Juder: nur diejenigen Verpflichtungen auf, welche für die Staatsbürger der christlicher: Konfessionen schon von jeher bestehen." * Unter den Vorlagen, welche die englische Thronrede ankündigt, befindet sich auch die betreffend die Mißstände der Einwanderrmg von Verbrechern und Armen. Die Gefetzesvorlage enthält zunächst die Bestimmung, daß jeder das Gebiet des Vereinigten Königreichs betretende Einwanderer einen von der Behörde seines Landes ausgefertigten Paß vorzuzeigen hat, der eingehende Angaben»über sein Vorleben enthält. Personen, deren Paßausweis zu irgend welchen Bedenken Anlaß giebt, sollen von der Landung ausgeschlossen und auf Kosten der Schiffahrtsgesellschaft, mit der sie die Hinreise abgeschlossen haben, sofort zurückbefördert werden. Aber auch alle übrigen Einwanderer, die zugelassen werden, sollen innerhalb der ersten fünf Jahre ihres Aufenthalts in England einem Ueberwachungsbureau unterstellt und verpflichtet sein, von Zeit zu Zeit der zuständigen Bezirksbehörde über ihre Tätigkeit :c. Meldung zu erstatten. Schließlich solle die Bezirksbehörde befugt sein, den Zugang weiterer Einwanderer zu untersagen, falls der Bezirk nach ihrer Meinung bereits genügend Bewohner fremdländischer Herkunft aufzuweisen hat. Wird diese Vorlage Gesetz, woran leider nicht zu zweifeln ist, so hat die Agitation gegen die jüdische Einwanderung ihr Ziel, auf das sie seit Jahren mit aller Energie hinsteuert, vollauf erreicht, und England hat dann wieder auf eines seiner schönsten Vorrechte, allen Heimatlosen ein Asyl zu gewähren, freiwillig verzichtet. ft Ueber eine neue Judenhetze in Marokko kommen die traurigsten Berichte. Das hiesige Büreau der A. J. U. sendet uns darüber folgende authentische Nachrichten: Am 17. Dezember brach über die Jrrder:. in Etat, einer von Casablanca ca. 50 Kilometer entfernter: Ortschaft, eine verheerende Katastrophe herein. .Die ganze Gemeinde, an 1500 Seelen, meist kleine Handwerker oder Hausierer, wurde durch einen plötzlichen räuberischen Ueberfall ins tiefste Elend gestürzt.