Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1904)
- Date
- 1904-02-05
- Page
- Seite 70 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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itttb nur auf Uebersetzungen angewiesen war.- Die Goldschmidllsche berücksichtigt, aber soweit sie bis jetzt vorliegt, .nur 30 Traktate und die des Professor Wünsche nur den agadischen Teil. Es muß vor allem rühmend hervorgehoben werden, daß Professor Ebstein seine Quellen mit peinlichster Gewissenhaftigkeit benutzt und sie auf ihren medizinischen Inhalt mit jener ruhigen Objektivität geprüft hat, wie wir es bei diesem Gelehrten in allen seinen medizinischen und medico-historischen Forschungen bewundern.; Auch die begeistertsten Freunde des Tälnmd verlangen ja von den Forschern, die über den Inhalt des Talmud urteilen, nicht mehr als Gerechtigkeit, verlangen nur, daß sie ihr Votum sine ira et sludio abgeben. Nur dadurch, daß man bei Studien über den Talmud diese billige Forderung nicht berücksichtigt hat, ist dieses monumentale Werk leider auch bei vielen.Unserer Glaubensgenossen in Mißkredit gekommen. "Wie sehr auch der nicht religionsgesetzliche Inhalt des Talmud allen billigen Anforderungen entspricht, wie die Gelehrten des Talmud nicht bloß auf der Höhe des wissenschaftlichen Standpunktes ihrer Zeit standen, sondern diesen an vielen Stellen weit überragten, das lehrt Ebsteins vorurteilsfreie Darstellung des medizinischen Inhalts des Talmud in überzeugender Weise. Freilich darf man nicht einen Vergleich mit den Hippokratischen Büchern 'machen. Man darf eben nicht.vergessen, daß der Talmud kein rein medizinisches Werk ist, daß vielmehr medizinische Fragen hier nur gelegentlich erörtert werden und daß in den Diskussionen häufig auch Nichtärzte zu Worte kommen, die nicht den wissenschaftlichen Standpunkt ihrer Zeit, sondern die Volksanschauungen vertreten, .Und da kommen manche abstruse Dinge zum Vorschein. Da spielt der Dämonenaberglaube eine große Rolle; da wurden Amuletten und Sympathiemitteln ein hoher Wert und bedeutende Wirksamkeit zur Heilung und Verhütung von Krankheiten zugeschrieben. - - Dieses und ähnliches kann bei Wertschätzung des Talmud befremdend nur auf denjenigen wirken, dem es unbekannt ist, daß die Volksmedizin zu allen Zeiten und bei allen Völkern eine solche Vorliebe für das Wunderliche gezeigt hat. Der Hang zum Wunderbaren haftet eben dem menschlichen Geiste unausrottbar an. Das ist eine tausendfältig bestätigte psychologische Tatsache. Auch heutigen Tags herrschen selbst in gebildeten Kreisen in Bezug aus medizinische Fragen, naurentlich die die Heilung von Krankheiten betreffen, Anschauungen so seltsamer, so sinnloser Art, daß man sie bei klar denkenden vernünftigen Menschen gar nicht für möglich halten sollte. Und normal denkende Menschen sind es ja zumeist, die namentlich bei langwierigen Krankheiten sich nicht an wissenschaftlich gebildete Aerzte wenden, welche in nüchterner Weise aus Grund ihrer Einsicht von dem Wesen der Krankheiten und dein natür-- lichen Zusammenhänge zwischen Ursachen und Wirkung, pathologische Zustände bekämpfen, sondern vielmehr ein gläubiges unerschütterliches Vertrauen' jenen illegitimen „Heilkünstlern", den gewissenlosen und unwissenden Kurpfuschern entgegenbringen, die ohne Spur von einer Kenntnis von den. Funktionen des Körpers in: gesunden und kranken Zustande, mit geheimnisvollem Gebaren und allerhand Hokuspokus die Gesundheit wiederherzustellen unternehmen. Gerade das Unerklürliche übt eben eine so große Anziehungskraft auf den Menschen aus. Uebrigeus bezeichnet der Talmud selbst manche medizinische Anschauungen, die aus uns einen befremdenden Eindruck machen, direkt als Ammenmärchen, und sie können nur als solche bewertet werden. So z. B. wird Erubin - fol. 29 b behauptet, daß geröstete Aehren schlechte Gedanken verscheuchen, daß man einem an Herzschwäche Leidenden Fleisch von der rechten Flanke eines Widders auf Rinderkot vom.Monat Nissan brate rc. Von diesen Mitteln erzählt Abaja, fügt aber hinzu, daß ihm seine Amme von deren Wirksamkeit berichtet habe. An anderen Stellen, z. B. Chulin 105 b charakterisiert der Talmud gewisse medizinische Anschauungen als Altweibergeschwätz, indem das entsprechende Dictum im Namen einer „Matronitha“ berichtet wird, Im übrigen haben die Gelehrten des Talmuds die wissenschaftlich gebildeten Aerzte sehr hoch geschützt und ihre Achtung vor der Bedeutung der Medizin und ihrer Vertreter stets bekundet. Bei Entscheidung religionsgesetzlicher' Fragen über Dinge, die in das ärztliche Gebiet hinübergreifen, haben sie den Aerzten das ausschlaggebende Votunr zugebilligt. Ebstein meint dagegen, daß man im. Talmud den Aerzten einen niedrigen Platz in der menschlichen Gesellschaft angewiesen Hütte, weil die Mischnah im Traktat Kiddüschin fol. 82 a das harte Urteil füllt: „Der beste der Aerzte gehört in die Hölle.". Die Uebersetzung ist zwar wörtlich, aber nicht sinngemäß. In seiner wörtlichen Bedeutung wäre ja dieser Ausspruch mit der prinzipiell so wichtigen Stellung und Autorität der Aerzte bei Entscheidung religionsgesetzlicher und juristischer Fragen gar nicht in Einklang zu bringen. Der Sinn der Worte ist vielmehr der, daß derjenige Arzt abfällig beurteilt wird, der sich als den besten unter den Aerzten hält und deshalb meint, er brauche in seiner Kunst sich nicht mehr zu vervollkommnen, nicht mehr zuzulernen. Wie sehr man die Leistungen der Aerzte geschützt hat, beweist ja auch das Verbot, in einem Orte sich niederzulassen,- in welchem kein Arzt wohnt. Ueber die Stellung des Arztes sagt Ebstein ferner: „Auch über die Frage, ob in talmudischer Zeit eine so fixierte, nach dein Stand des Behandelten verschieden normierte ärztliche Gebührenordnung und überdies eine Straffälligkeit der Aerzte bei unglücklich verlaufenden Kuren bestand, tute bereits zur Zeit des Königs Hammurabi, darüber habe ich iut babylonischen Talmud keinen Aufschluß bekommen." Tatsächlich konnte von einer ärztlichen Gebührenordnung im modernen Sinne des Wortes schon deshalb nicht die Rede sein, weil der Arzt rücht seine Kunst, sondern nur sein Zeitversäumnis sich bezahlen lassen durfte. (Siehe Joreh deah 8 336 und dort angegebene Quellen.) Ein mit Erlaubnis der Behörde praktizierender, also ein approbierter Arzt war nur vor seinem Gewissen verantwortlich (cliajiw bedine schamajim); für irrtümlich begangene Fehler war er dem Patienten gegenüber nicht ersatzpflichtig, im Gegensatz zum Kurpfuscher und dem unapprobierten Heilkünstler, die irnmer ersatzpflichtig waren. (Tosephla Baba kania, Kapitel 8). Das ist ein bemerkenswerter Gegensatz zu der heutigen Rechtsprechung, die in analogen Fällen den Arzt sehr schwer, den Kurpfuscher aber sehr milde bestraft oder ihn ganz und gar freispricht. Die Talmudisten haben übrigens ans die Honorierung des "Arztes einen großen Wert gelegt und eine gratis geleistete ärztliche Hilfe im Vergleich zu der bezahlten sehr niedrig bewertet. Wer einem anderen eine Verletzung beigebracht hat, mußte ihm bekanntlich einen Arzt zur Verfügung stellen. Der Verletzte hat aber (Tractat, Baba kama 85 a) das Recht, einen nicht bezahlten Arzt abzulehnen und einen solchen zu verlangen, der für seine Leistungen ein entsprechendes Honorar bekommt. Denn — so meint der Talmud — ein Arzt, der für nichts kuriert, ist auch nichts wert. Es ist sehr bedauerlich, daß Herrn Professor Ebstein bei seinen Tälmndstudien der Urtext nicht zugänglich war. Sein Urteil über die medizinischen Kenntnisse der Talmudisten wäre