Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1904)
- Date
- 1904-01-29
- Page
- Seite 53 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228581-3228587--60542-3274315- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
53 Professor Gernsheim und Martin Lesser, hat der Gemeindevorstand eingefordert. Die Gutachten dieser Herren sind darin einig, daß die weihevolle und würdige Ausgestaltung des Gottesdienstes die Mitwirkung einer Orgel erfordert, welche den Kantor begleitet und den Gemeindegesang leitet, ferner eine große Stütze für den Dirigenten und den Chor bildet; sie stimmen auch darin überein, daß ein aus Damen und Herren bestehender Chor an: leichtesten zu beschaffen und 31t disziplinieren ist, daß die Zusammensetzung eines aus Herren und Knaben bestehenden Chores enorme Schwierigkeiten verursacht, da der Knabenchor einem steten Wechsel unterworfen ist und brauchbares Material au Knabenstimmen schon jetzt kaum noch für die beider: vorhandenen Chöre zu beschaffen ist. Das gemeinsame Gutachten der letztgenannten beiden Herrerr macht noch geltend, daß ein a capella- Chor, selbst in der mindestens notwendigen Zahl vorr 40 erwachsenen Sängern (Tenöre und Bässe zu gleichen Teilen) dennoch zur tonlichen Ausfüllung der Synagoge nicht genügen würde, daß ohne Orgel bei Einsetzen des Gemeindegefanges der Chor vollkommen erdrückt und ein Mißverhältnis irr der klanglicher: Wirkrrng erzeugt rverderr würde, das zu den größten Unzuträglichkeiterr Veranlassurrg gäbe. Und nun zur Debatte selbst! Für den Ausschuß III referiert Professor Geiger. Er verweist auf die sehr ausführlichen Akten, die betreffs des Kultus der neuen Synagoge den einzelnen Repräsentanten zugegangen sind, urrd gibt kurz die Vorgeschichte der Vorlage. Aus der: Vorverharrdlunger: der gemischten Deputatior: berichtet er zusammenfasfend, daß die Orgel von keinem Redner als religionsgesetzlich rrnzulässig bezeichnet rvorden sei. Der Kernpunkt der Sache seien die Fragen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit, wie rnan sich gegen die künftiger: Besucher der Synagoge zrr stellen habe. Für ihr: persönlich scheide die Frage der Billigkeit aus. Denn wenn sämtliche subventiorrierte Synagogenvereine des Nordens sich auflösen würder: r:i:d hierdurch der Gemeindesäckel entlastet würde, so könnte eine Konzession für die Ersparnis darir: bestehen, eine orgelfreie Synagoge zu begründen. Der Gemeindevorstand, der ja für die Auflösung der Vereine feine Garantie Übernehmer: könne, hätte sich ii: diesen: Sinne direkt an die Leiter der Synagogenvereine tvender: müssen. Die Besucher der Synagogenvereine, welche ja doch ruhig weiter bestehen bleibe::, seien also überhaupt nicht zu berücksichtigen urrd es würder: nrithir: r:ur die übriger: Bewohner des Nordens für die neuerbaute Synagoge in betracht kommen, die nach der einen Ansicht als durchaus konservativ ihrer Gesinnung nach, rrach der andern Meinung als im wesentlicher: liberal bezeichnet würden. Der Gerneindevorstand stehe auf dem Standpunkt, daß der Gottesdienst ir: einer so großer: Synagoge, wie der jetzt errichteten, ohne Orgel kaurn durchzuführen sei, daß Trauungen dort nicht abgehalten werden könne::. Vor: den rnusikalischer: Sachverständigen werde ein gemischter Chor verlangt, der ja den konservativ Denkenden noch anstößiger sei als die Orgel. Der Gemeindevorstand halte die Einführung der Orgel für durchaus nötig, aber glaube, um denjenigen zu genügen, die konservative Gesinnung Heger: und. durch Synagogenbesuch auch zun: Ausdrrrck bringen, was in der hiesigen Gemeinde nicht immer dasselbe sei, einen Ritus dort einzuführen, welcher der Kaiserstraßer:-Synagoge entspreche. Diese Vorlage des Gemeindevorstandes sei im Ausschuß III mit drei gegen zwei Stimmen angenon:n:er: woroerr. Herr Louis Sachs teilt als Referent mit, daß in der Sitzung des Ausschusses I, rvelcher die Konservativer: ferngeblieber: seien, einstimmig beschlossen worden sei, die Vorlage des Gemeindevorstandes dem Plenum zur Annahme zu empfehlerr. Es sei ihm auffällig gewesen, daß Rabbiner Dr. Weiße irr seinen: Gutachten eine religionsgesetzliche Auseinandersetzung völlig umgehe; er habe daher das Gefühl rricht unterdrücken können, daß Dr. Weiße im Herzen nichts gegen die Orgel einzuwenden habe. Er vertoeise ferr:er auf das ausgezeichnete Gutachten des Rabbiners Dr. Rosenzweig, welcher lebhaft für die Orgel eintrete. Besonders bestimn:er:d habe aber auf ihn. die Mitteilung des Gemeindevorstandes gewirkt, daß in der bekannten Sitzung des .„Zentralvereins" ein großer Teil der Zuhörer nicht zu den Steuerzahlern gehört hätte, ein anderer Teil gar nicht in dem Bezirk wohne, der für die neue Synagoge in Betracht komme. „An: Ende waren es nicht einmal Juden!" so ruft -er Redner unter stürmischer Heiterkeit. aus. Jedenfalls sei Von keiner Seite bisher behauptet worden,, daß der Errichtung der Orgel religionsgesetzlich etwas entgegenstehe. Herr Aron Hirsch spricht sich entschieden gegen die Vorlage des Gemeindevorstandes aus. Er wolle .aus der Frage keine Parteifräge machen; die Orgelfrage sei ja bereits gelöst, seitdem in drei Synagogen die Orgel eingesührt sei. Er wolle sich nur von: Standpunkt der Billigkeit gegen die Vorlage wenden. Man wisse noch nicht, wer die zukünftiger: Besucher der Rhkestraßen-Synagoge > seir: werden, aber auf Grund einer Statistik könne man mutmaßlich' | annehmen, daß ein großer Teil der Mitglieder der subventionierter: j Synagogenvereine die Synagoge frequentieren werden. Denn während > die Synagoge Rykestraße nur 2000 Plätze fasse, stellen die subventionierter: j und nicht subventionierten Synagogenvereine allein 2800 Plätze. Für die! vom „Centralverein" veranstaltete Versanrmlung nehme er das gleiche! Recht in Anspruch wie für die vom „Liberalen Verein" ir: der Orgel-! frage errichteten Enquete. Vor: den 700 Unterschriften der Enquete i habe er auch noch keine Armlyse gemacht, ob die Votierenden stirnm-! berechtigte Mitglieder der Gemeinde seien und, selbst wenn dies der! Fall gewesen sei, wisse man immer noch nicht, ob dies die zukünftigen! Besucher der Rykestraße seir: werden, lieber das Religionsgesetzliche I der Orgel wolle er gar nicht sprechen. Diese Frage sei bereits ge-! nirgend geklärt. Trotzdem sei die Orgel dem Religionsgesetze nicht entsprechend rrnd, wenn rnan nach anderer: Seiten höre, werde u:ar: es erfahren, trotzdem die Rabbiner sich dagegen ausgesprochen hätten. Er (Redner) würde ir: irgend einem anderen Stadtteil Berlins ohne rveiteres für die Einführung einer Orgel stimmen. Ein geordneter Gottesdienst werde sich auch irr einer großer: Synagoge durchführen lassen, der Chor rnüsse allerdings entsprechend sein und nach den: Urteil der Musiksachverständigen reiche hierzu ein Chor von 40 Männern aus, der Kantor müsse ausreichend sein; vor allem rnüsse aber ein Rabbiner beschafft rverderr, welcher das Publikum zu fesseln vermöge. Die Synagogenvereine werden auch, falls keine Orgel errichtet würde, nicht verschwinden, da der Zrrzug vor: außerhalb nach Berlin permanent sei. Erst könne man doch einmal die Praxis entscheiden lasser:. Die Konservativer: wollten durchaus keiner: Gottesdienst einführen, wie er vor 50 Jahren bestanden hätte, sie Ivollten nur einen Gottesdienst, wo den: Prinzip Rechnung „getragen würde: Gleiches Recht für alle! .Gemeindevorsteher Martin Simon ist der Ansicht, daß in: allgemeiner: der Standpunkt der Billigkeit zu sehr in den Vordergrund gerückt, der Standpunkt des Religionsgesetzes dagegen ür den Hintergrund gedrängt worden sei. Dies möge zwar sehr geschickt vorr den Gegnern der Orgel gehandelt sein, aber es sei doch von größter Wichtigkeit, daß religiorrsgesetzlich kein Hindernis gegen die Orgel vorliege. Wenn alle sechs Rabbiner erklären, daß keine Bedenken gegen die Orgel bestehen, so müsse doch sür diejenigen heute, rvelche sich konservativ nennen, eine Belehrung möglich sein. Die Gemeindevertretung könne doch nicht auf Forderungen bestehen, welcher: sich die Rabbiner nicht ar:schließer:. Werm die Konservativen den Billigkeitsstandpunkt einnehmen wollten, so müßten sie in der Rykestraße auch den Ritus der alten Synagoge; wie er in den subventionierten Vereinen Brauch sei, einführen. Die Orgelfrage sei kein Schibboleth des Liberalismus, denn die Konservativen hätten in vielen kleinen Städter: die Orgel bereits acceptiert. Die Orgel sei vielmehr das Schibboleth der Orthodoxie geworden, und diejenigen, die auf konservativen: Boden stehen und nicht auf orthodoxem, werden auch die Orgel aceeptiererr. Der Gemeindevorstand hätte zweifellos von der Orgel Abstand genommen, wenn die Orgel als religionsgesetzlich unzulässig bezeichnet worden wäre. Nach den Gutachten der Musikverständigen sei es mit der: größten Schwierigkeiten verbunden, einen ^geordneten Gottesdienst ohne Orgel durchzusühren. Die Zustände ir: der Kaiserstraße seien sehr schlechte — der Redner zitiert hier die betreffende Stelle arrs dem Rosenzweig'scher: Gutachten —, sie würden in der Rykestraßen-Synagoge, die 700 Plätze mehr fasse, also noch trüber werden. Es sei den: Gemeindevorstande vorgehalten worden, weshalb er nicht an die Vorstände der. subventionierten Vereine herausgetreter: sei. Der Gemeindevorstand sei noch weiter gegangen und habe sich ar: die Subventionskornmission gewandt, wo die Elemente sitzen, welche die engste Fühlung mit - den leitenden Persönlichkeiten hätten. Die Subdentionskommission habe einen Bericht darauf gegeben, für welchen-der Gerneindevorstand kein Verständnis hätte; man habe dem Vorstand' nicht einmal eine Antwort