Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1894)
- Date
- 1894-12-28
- Page
- Seite 616 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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616 auch Unterfertigter mitwirkte. Angeklagt war ein katholischer Grundbesitzer von Brzesko wegen Meineids. Der Privatbetheiligte war ein Jude. Derselbe hat sich bei einem Bauern eingemiethet und ein Geschäft mir diversen Lebens- und Banernartikeln eröffnet. Hierdurch sahen sich die Gritnder der schon früher bestandenen „katholischen Niederlage" geschädigt und forderten den Juden auf, das Dorf zu verlassen. Als er dies freiwillig nicht thun wollte, drang der Obmann der Kreditgenossenschaft, der Dorfpfarrer, in den Grundbesitzer, dem Inden das Lokal zu kündigen. Der Bauer, der froh war, einen guten Miethzins einzunehmen, weigerte sich, und erst durch versteckte Drohungen mit dem Kirchenbann und allerhand im Dorfe verbreitete Gerüchte, man werde sein Haus in Brand stecken, ließ er sich dazu herbei. Dem Juden versprach er, den Miethzins zurückzuerstatten, er leugnete es jedoch später unter Eid, und so kam er mit dem Strafgesetze in Konflikt. Dieser Fall, der vor dem Gerichte sein Nachspiel fand, steht jedoch lauge nicht vereinzelt da, er ist nur typisch. Bon den oben genannten Vorlagen ist bisher erst das Ratengesetz von beiden Häusern des Reichsrathes angenommen worden; da jedoch das Herrenhaus hauptsächlich in Folge energischen Eingriffes seines Mitgliedes, des Reichsgerichts-Präsidenten Josef Unger, dasselbe bedeutend modisizirte und die gewissen tendenziösen Härten beseitigte, so wird sich das koalirte Parlament wiederum damit zu befassen haben. Gegenwärtig ist die Frage der Sonntagsruhe Gegenstand einer besonderen Fürsorge unserer Regierung. Wiewohl wir schon ein Gesetz über die Sonntagsruhe vom 8. März 1885 haben, das auf einer sozial-politischen Basis beruht, hat das fürsorgliche Ministerium, das kaum seine Straf- und Civilprozeß-Gesetze unter Dach und Fach bringen kann, eine Ausdehnung der Sonntagsruhe im Sinne der., „Sonntagsheiligung" in Aussicht genomnien. Dadurch sind die" bezüglichen Vorschriften sowohl für das industrielle wie für das Handelsgewerbe bedeutend verschärft. Der Ausschuß hat die Vorlage bereits angenommen, der Bericht des klerikalen Referenten Dr. Ebenhoch läßt keine Zweifel übrig, daß es sich da nicht so weit um sozial-politische, als um religiöse Gründe handle. „Der Sonntag gehöre Gott, der Familie, der Ruhe", meint der Referent, und darin muß ihm Jeder, insbesondere wir Juden, zustinimen. Oesterreich hat durch Aufnahme der Sonntagsruhe aber dem Beispiel der amerikanischen Quäker, der englischen Puritaner und der Schweiz gefolgt, die sich ja alle auf die Bibel bezogen. Unvergeßlich bleibt die Debatte im englischen Parlament, in welchem die Volks- und Arbeiterfreunde gegenüber den Großkapitalisten den Standpunkt der Bibel vertraten, und auf die in derselben eingeführte Ruhe an Einem Tage der Woche hinwiesen. Von welchem Standpunkte jedoch immer der Staat ausgeht, ob vom sozialpolitischen des Arbeiterschutzes, oder vom religiösen der Ruhe, der Heiligung, er kann von keinem Unterthanen verlangen, daß er mehr als einen Tag in der Woche feiere. Wenn nun jetzt Oesterreich die Sonntagsruhe als eine Sonntagsheiligung einführt und auffaßt, so kann es ja nur billiger Weise verlangen, daß jeder Staatsbürger in seiner Religion und nach derselben diesen Ruhetag einhalte. Der Zwang, einen anderen Ruhetag einzuhalten, wiederspricht nicht nur der staatsgrundgesetzlich gewährten Gewissensfreiheit, sondern ist auch eine wirthschaftliche Schädigung und ein Eingriff in die freie Konkurrenz. Und dieses Damoklesschwert hängt auch über dem Haupte von Hunderttausenden galizischer Juden. ’ Durch den Art. I, „an Sonntagen hat alle gewerbliche Arbeit zu ruhen", und Art. VIII, „beim Handelsgewerbe ist die Sonntagsarbeit für den Betrieb desselben höchstens in der Dauer von sechs Stunden gestattet", werden die galizischen, meistens aus Kleinhändlern und Kleingewerbetreibenden bestehenden' Jude»' gezwwngen, zwe i Tage in der Woche zu feiern. Betrachtet man noch, daß. es der Landesbehörde fteistetzt, die sechs Stunden einzuschränken, daß ja in den kleinen Provinzstädten durch den Zuzug der Bauern an Sonntagen das Hauptgeschäft erzielt wird, so läßt sich leicht ermeffen, von welcher Tragweite diese neue Vorlage ist und mit welcher Freude dieselbe von den Antisemiten begrüßt wird. Daß ein Ausweg in dieser rückschrittlichen Politik, soll sie nicht auch judenfeindlich sein, möglich ist, beweist der Hinweis auf England, wo in der holidayextension-bill ausdrücklich bestimmt ist, daß jüdische Arbeiter, die am Sonnabend durch 24 Stunden feiern, am Sonntag arbeiten dürfen, sowie auf den Art. XIII unserer Vorlage, welche bezüglich der Feiertagsruhe lautet: „An den Feiertagen ist den Arbeitern mit Berücksichtigung ihrer Konfession die zum des Vormittags-Gottesdienstes nöthige Zeit einzuräumen." Hier nimmt die Regierung auf die Verschiedenheit der Konfessionen schon Rücksicht, und sie sagt auch im Motiven-Bericht zu diesem Artikel Folgendes: „Die Regierung glaubt, ... im Hinblick ans die Schwierigkeiten, welche sich bei der Bezeichnung der Feiertage aus der Verschiedenheit der in Oesterreich vertretenen Konfessionen ergeben würden, derzeit von der Normirung einer weitergehenden Feiertagsruhe absehen zil sollen." Diese Verschiedenheit der Konfessionen besteht für die österreichische Regierung rücksichtlich der Sonntagsruhe nicht. In Galizien Meint man jedoch nicht gewillt zu sein, diese Zurücksetzung und Schädigung zu ertragen. 800,000 steuerzahlende Bürger haben das Recht, ein« Berücksichtigung zu verlangen, und noch dazu in Oesterreich, wo wegen der paar tausend Slovenen und Italiener ganze Minister-Krisen entstehen. Es wurden bereits vielfache Meetings in verschiedenen galizischen Städten abgehalten mid die Abfeildung von Petitionen an den Reichsrath beschlossen. Dieses Aufflammen der Gemüther und der Ruf nach Selbsthilfe hat auch die jüdischen Abgeordneten Galiziens an ihre Pflichten erinnert, und der wackerste derselben, der bereits schon einige Male für die politisthen Rechte eingetreten ist, hat die Frage der Sonntagsruhe vor dem bei der in Oesterreich herrschende»« Klubpolitik kompetentesten Forum, dem Polenklub, vorgebracht. Dr. Byk hat unter Auseinandersetzung der von uns oben angeführten Gründe verlangt, der Polenklub möge sich im Reichsrathe dafür einsetzen, daß für die galizischen Juden, die am Samstag feiern, keine Sonntagsruhe eingesührt werde. Der Antrag bezieht sich jedoch i»ur auf die industrielle Arbeit, nicht aber auf das Handelsgewerbe. Hierdurch würde nur einem und zwar geringeren Theile der jüdischen Bevölkerung gedient sein. Der Polenklub nahm mit Majorität diesen Antrag an, doch gelangte auch ein ziveiter Antrag einstimmig zur Annahme, daß event., wenn das Haus jener» Antrag abweisen sollte, die Frage der Ausnahinegesetzgebung für die Juden dem galizischen Landtage zr» überlaffen sei. Bei der bekannten Autonomie-Politik der Polen darf uns dieser Antrag nicht wundern, und wir glauben, nicht fehl zu gehen, wenn wir behaupten, daß sich die Polen hauptsächlich für den zweiten Antrag, im Interesse der Erweiterung ihrer Autonomie, einsetzen und damit auch durchdringen werden. Leider sitzen im galizischen Landtag unter 151 Abgeordnete»», obwohl die Jude»» in Galizien 12 Prozent der Bevölkerung bilden, im Ganzen^ nur 4 (!) Juden. Morgen beginnt in» Reichsrath die Debatte über die Sonntagsruhe. Sie wird nicht vorübergehen ohne die gewöhnlichen Schimpfereien gegen die Juden, schließlich wird »narr sie doch annehmen. Aber dann kommt noch das Herrenhaus, die Sanktion... und das Parlament