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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-12-21 · Heft 51 (21.12.1894) · p. Seite 612

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 51 (21.12.1894)
Date
1894-12-21
Page
Seite 612 (sequence 12)
Language
German
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612 Sprechfaul. Sehr geehrter Herr Doktor! W der letzt erschienenen Nummer der Zeitung des Judenthums (¥ berichten Sie über einen bei Abriß eines Hauses der Rosenstraße., gefundenen Stein, dessen Inschrift Sie mittheilten und hieran den Wunsch knüpften, es möge sich einer der Nachkommen des Moses Jsaae oder Baer Moses melden. Dieser Wunsch dürfte sich nicht erfüllen, da meines Wissens die Familie völlig ausgestorben, und wenn selbst Urenkel vor» Händen sein sollten, diese von ihren Ahnen nichts mehr wissen. Sollten Sie jedoch folgende Mittheilungen interessiren, welche Ihre Frage aufklären, werde ich mich freuen, dazu beigetragen zu haben. „Moses Jsaae, genannt Mosche Chalfen, war Bankier, und gehörte mit Herz Moses Gumperz und Daniel Jtzig zu den Münzentrepreneuren, welche bei Ausbruch des siebenjährigen Krieges an Stelle von Beitel Ephraim traten. Derselbe war unter anderen auch Besitzer des Hauses Spandauerstraße 21, in welchem sich eine Synagoge befand. Dieses Haus ging später von den Erben an die Post über und erfolgte bei diesem Anlaß die Verlegung der Synagoge nach der Rosenstraße 23, bei welcher Gelegenheit der fragliche Stein angebracht sein dürfte Moses Jsaae verstarb am 13. Mai 1776 mit Hinterlassung von fünf Kindern, von denen jedes 96,000 Thaler erbte; außerdem errichtete er ein Fideikommiß, das folgende Bestimmung enthielt: „Sollte aber das eine oder das andere von meinen vorgedachten fünf Kindern nicht bei der jüdischen Religion bleiben, so soll dasselbe oder dessen Kinder niemals an den Zinsen des Fideikommiß etwas genießen, auch an der Hauptsumme desselben selbst überall etwas zu prätendiren haben, sondern von allem ausgeschlossen sein." Nach seinem Ableben traten zwei seiner Töchter zum Christenthum über, eine davon heirathete den königlichen Artillerie-Lieutenant von Runckel, die andere den Kammer - Assessor von Bose. Diese Ehemänner der Moses Jsaac'schen Töchter pvotestirten gegen das Testament, welches aber Friedrich der Zweite bestätigte. Nach dem Regierungs- Antritt des Königs Friedrich Wilhelm II. wiederholten sie ihre Beschwerden, und erforderte der König darauf von dem Groß-Kanzler von Carmer Bericht, welchen derselbe am 2. Oktober 1786 dahin evstattete, daß die Beschwerdeführer abzuweisen seien. Der König bestätigte unter dem 20. Oktober 1786 die von seinem königlichen Vorgänger getroffene Entscheidung. Hierauf entstand ein gelehrter Streit zwischen dem berühmten Gottesgelehrten Dr. Wilhelm Abraham Teller, dem Hofrath und Professor Oluf Tychsen zu Bützow und dem Assessor der jüdischen Gemeinde zu Groß-Glogau, Israel Lebet Lohnstein, über den Ausdruck des Moses Jsaac'schen Testamentes „nicht bei der jüdischen Religion bleiben", und ob derselbe die beiden Töchter desselben von dem Antheil an dem Fidei kommiß ausschließe? Die Theilnehmer dieses Streites haben alle Gründe erwogen, um ihre Meinung, ob ein zur christlichen Religion übergetretener Jude dennoch Jude bleiben könne, zu behaupten oder zu widerlegen. Teller behauptete, daß Christ und Jude zugleich sein nicht angehe. Dieser hat denn auch die über diesen Zwist aufgesetzten Streitschriften gesammelt und solche 1788 unter dem Titel „Beytrag zur neuesten jüdischen Geschichte für Christen und Juden gleich wichtig und veranlaßt durch die vom König!. Kammergericht erhobene Streitfrage: „Bleibt der Jude, der zum Christenthum übergeht, bei der jüdischen Religion?" herausgegeben." Mit dem Ausdruck größter Hochachtung Berlin, 17. Dezember Louis Bamberger. * Geehrte Redaktion! Nr. 50 Ihrer verehrl. Zeitschrift befindet sich in der Rubrik C¥> „Korrespondenzen und Nachrichten", eine bei dem Abriß der Grundstücke in der Rosenstraße gefundene Steinplatte betreffend, ein Jrrthum, welchen Sie in der nächsten Nummer freundlichst beseitigen wollen. Es heißt darin, daß die Eigenthümerin die SMnplatte der jüdischen Gemeinde zum Kaufe angeboten habe. Die Unterzeichnete Wrma^ hat als Eigenthümerin der Platte dem! Borstande der jüdischen Gemeinde die letztere zur freien Verfügung, also nicht zum Kaufe angeboten und gebeten, dieses Fundstück, aus alter Zeit stammend, von ihr anzunehmen. Durch Schreiben des Vorstandes der jüdischen Gemeinde hat derselbe auch' bereits die Annahme und Aufbewahrung der Steinplatte beschlossen. Wir bitten daher' sehr ergebenst, den vorerwähnten Jrrthum gütigst . berichtigen zu wollen. , Hochachtungsvoll Berlin, 15. Dezbr. , I. Koppel u. Co., Dresdenerstr. 72. * Geehrter Herr Redakteur t ls ich den Eingang der Plauderei von Dr. R. in Kummer 47 dieser Zeitung las, glaubte ich: Dem Mann und seiner Frau ging es' nach dem Herzen und nach dem Wunsche der Frau Nahidä Remy: die Frau bewegt den Mann, den Freitag Abend gernüthlich zu feiern. Im. Geiste drückte ich der Frau Nahida Remy schon die Hand dafür, daß sie es verstanden und zu Wege gebracht hat, durch ihren Aufsatz „Eine Spazierfahrt" eine jüdische Arztfamilie aus ihrer Lethargie zu reißen. Ist es mir doch, gleich vielen anderen Lesern dieser Aufsätze, warm, recht warm und begeistert ums Herz geworden. Da — ja, da kam ich bis an das Ende des Aufsatzes — welche Enttäuschung! Ich fühlte „nichts", nur Kälte und Frost. Und doch fühlte ich etwas: Es war wie „ein Reif in der Frühlingsnacht", der sich auf mein Herz legte und mit eisig kaltem Hauch die zarten Wurzeln des Gemüths, der religiösen Stimmung verwundete. Ich bemitleide Herrn Dr. R. Seine Frau war auf dem richtigen Wege. Er hat sie gehindert, diesen zu betreten. Nämlich innige Religiosität ist einfach Herzenssache, Sache des Gefühls und des Gemüthes. Die Frau hat dies herausgefunden. — Der Mann aber hat seine Frau nicht verstanden! Er führte an, seine früheren Bekannten, welche die Woche durch scharf schafften und sich quälten, hätten Freitag und Samstag gegessen, getrunken und — geschlafen. — Nun, er als Arzt, als Physiologe müßte doch wissen, daß die Feier eines Ruhetages — sei dies Samstag oder Sonntag — eine Naturnothwendigkeit ist zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft. Das Sabbathgesetz ist nicht nur eine religiöse, sondern auch eine naturnothwendige Forderung, die die Neuzeit sogar gesetzlich festgelegt hat. Ja, mein Herr, streben und ringen Sie, diesen mit veredlen zu helfen. Das ist besser gethan, als sich in ein „Nichts" zurückzuziehen! Auch die Gemüthlichkeit im Hause am Freitag Abend, wenn mehrere Lichter auf dem weißen Gedeck des Tisches erglänzen, bemängelt Herr R. — Nun, mein Herr, hier fangen Sie Ihre eigenen Worte. Was wäre wohl unser Chanukah ohne seine Kerzen; was wäre unserm christlichen Nachbar fein Weihnachtsfest ohne seinen strahlenden Weihnachtsbaum? Die Gemüthlichkeit des Heims wirkt auf das Gemüth, auf das Herz, auf die Empfindung — aus das religiöse Empfinden. Und dies, das religiöse Empfinden, wollen Sie uns abschwächen. — Wenn Ihnen auch der Sinn und die Empfindung für das religiöse Gefühl adgeht — verschonen Sie Andere mit Ihrem „Nichts", das nichts empfindet, nicht erwärmt, nicht erhellt und nicht erhebt: Sie haben ja immer Feiertag, nicht aber wir, die rastlos arbeitenden, thätigen Männer. Wir empfinden noch immer mit Herz und Seele und Gemüth die uns sammelnde und erhebende Kraft und Macht und Weihen des siebenten Ruhetages. Und keine Raisonnements wie die Ihrigen können und vermögen uns diese Empfindung zu rauben. Soest, Westfalen. Jul. Ruhstadt. $ Druckfehler berichtigung. In Nr. 50, S. 600 Fußnote*), Zeile 3, lies: vi statt VH und m statt -TJ. Briefkasten der tiedaktioru Einsender: Die Angelegenheit wird in nächster Zeit erledigt werden Verschiedene Zwischenfälle haben dies bis jetzt verhindert. R. in Schr. Beide Anregungen werden verwerthet werden. Drua und Verlag von Rudolf Mosse in Bexlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitzfin Berlin.

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