Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-12-14 · Heft 50 (14.12.1894) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 50 (14.12.1894)
Date
1894-12-14
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228040-3228091--51340-3274199
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

3 bet fast 45 Jahre im Amt gewesen, ist nun endgiltig entschieden und hat der Synagogen-Gemeinde-Borstand in seiner mit dem Repräsentanten- Kollegium abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung beschlossen, die Pension ans 1500 Mark jährlich zu bemessen und außerdem Herrn Dr. Jaffö die Revenuen aus den Legaten, welche sich auf jährlich 360 Mark belaufen, zu belassen, so daß derselbe ein Einkommen von zusammen 1860 Mark beziehen soll. t. Hamburg, 7. Dezember. Im hiesigen Verein für jüdische Geschichte und Litteratur hielt am 27. v. Mts. Herr Rabbiner Dr. Rosenthal aus Rogasen den ersten der Vorträge, die der Verein in diesem Winter veranstaltet. Das vom Redner behandelte Thema lautete: „Drei Räthselbjicher der Menschheit. (Koheleth, Hamlet, Faust)". Der Vortragende zeigte, wie weniger Hiob, als vielmehr Koheleth dem Faust und dem Hamlet geistesverwandt sei. — Die große Zuhörerschaft lohnte dem Redner am Schluffe des Vortrags mit lebhaftem Beifall. G Köln, 7. Dezember Unsere Leser werden sich noch des vor einigen Monaten vorgekommeuen Falles Spanier erinnern. Dieser hatte in nichtswürdigster Weise in einer hiesigen katholischen Kirche ein Christusbild verunreinigt und war bei seiner Missethat abgefaßt worden. Der Kölner Antisemitische Verein glaubte, „diesen neuen Frevel eines Juden" durch Extrablätter bekannt machen zu müssen, die auch zum Theil öffentlich in Köln angeschlagen wurden. Es stellte sich jedoch alsbald heraus, daß Sp. kein Jude ist und auch nicht von Juden abstammt. Aus letzterem Grunde wurde gegen den Kaufmann Breitwisch und den Drucker Franz Greven Anklage wegen Vergehens gegen das Preßgesetz erhoben. Im Laufe der Verhandlung, welche am 4. d. Mts. vor dem Schöffengericht stattfand, bemerkte der Angeklagte Breitwisch, daß der Thäter allerdings ein Jude sei. lieber diese Bemerkung gerieth der Amtsanwalt in sichtliche Erregung. Er hielt dein Angeklagten vor, daß er wohl inzwischen Zeit genug gehabt habe, um sich zu überzeugen, daß Spanier kein Jude, sondern Katholik sei, und beantragte das höchstzulässige Strafmaß von 150 Mark. Nun setzte der Angeklagte Breitwisch dem Amtsanwalte auseinander, daß Spanier nichts als ein getaufter Rassenjude sei. Jeder Mensch, der Spanier sehe, erkenne schon an feinem Aeußern und an seiner Sprache unzweifelhaft den echten Juden. Ob er getauft sei oder nicht, thue gar nichts zur Sache, da ein Jude immer Jude bleibe; das Wort Jude sei eben ein Rassenbegriff, geradeso wie Sachse oder Bayer, aber niemals ein Religionsbegriff. Ist diese Definition nicht entzückend? — Das Schöffengericht sprach den Drucker frei und verurtheilte den Kaufmann Breitwisch zu einer Geldstrafe von 3 Mark, indem es ausführte, daß die Verhandlung keine Momente zu Tage gefördert habe, welche ein Hinausgehen über das geringste Strafmaß rechtfertigen. Oesterreich - Ungarn. □ Wien, 10. Dezember. Die antisemitische Opposition unseres Gemeinderathes besitzt das Talent, jede Frage in eine Judenfrage und die edelsten und humansten Ideen der liberalen Majorität in ein Attentat auf das christliche Volk zu verwandeln. Heute lag dem Gemeinderathe der Antrag des Stadtrathes vor, es sei der Betrag von 15,000 fl. den Wiener Kinderspitälern zuzuwenden, um denselben die Beschaffung von Heilserum gegen Diphtheritis zu ermöglichen, da der hohe Preis dieses Mittels bisher seine Anwendung zumeist nur in den Fallen gestattete, in denen die Eltern in der Lage waren, die Kosten zu tragen. Es handelte sich also um einen Akt reinster Humanität. Sollte man es glauben, daß auch dieser humane Antrag des Stadrathes unseren Antisemiten, die doch so gerne sich als Anwälte der Armuth geberden, Anlaß zur heftigsten Opposition und zu den gehässigsten Anklagen zu bieten vermochte? Herr Gregorig benützte die Debattte und erging sich in Beschimpfungen und Witzen über die Juden. Dev Aerztestand sei heute zu drei Viertheilen verjudet, und man könne sich denken, wie da an den Christen herummanipulirt wird. Nur Leichen von Christen werden sezirr, niemals die von Juden. (Rufe rechts: Zur Sache! Das ist zu dumm!) Wenn die Juden studiren wollen, sollen sie jüdische Leichen seziren, und wenn sie ein neues Heilmittel erproben wollen, so mögen sie das an ihren eigenen Kindern thun Gemeinderath Dr. Stern wendete sich gegen Gregorig, der die Debatte wieder zu einer Judenhetze benützt habe. Es sei bedauerlich, daß sich gegen diese Expektorationen, welche weit besser in eine Branntweinschänke passen würden, nicht ein einhelliger Sturm der Entrüstung erhoben habe. Denn solche Ausführungen seien geeignet, das Ansehen uud die Würde des Wiener Gemeinderathes aufs Aergste zu kompromittiren. (Lebhafter Beifall rechts.) Ein Mann, der eine solche Rede in der Berliner oder Pariser Gemeindevertretung gehalten hätte, wäre von dem Unwillen aller anständigen Elemente hinausgefegt worden. — Vor einigen Tagen wurde der ehemalige Katachet Dr. Georg Battisti als unterstandslos aufgegriffen Er war einer der bekanntesten christlich-sozialen Redner im Prieflergewande, er zog von Wirthshaus zu Wirthshaus und begann auch leidenschaftlich dem Kartenspiele zu huldigen. Eine Disziplinaruntersuchung, die vor einigen Monaten gegen ihn angestrengt wurde, förderte außerdem zu Tage, daß rhm das Haus einer Wittwe, deren Töchter er unterrichtete, verboten worden war, weil er zwischen Mutter und Töchtern Unfrieden gestiftet hatte; und daraufhin entzog ihm zu Beginn des Schuljahres das Konsistorium zuerst die Befugniß zur Ausübung geistlicher Uebungen und in weiterer Folge wurde er vom Bezirksschulrathe seines Lehramtes verlustig erklärt. — In Graz wurde am 6. d. Mts. die Appellverhandlung in der Affaire Heide-Mrawlag zu Ende geführt. Der Berufung des Landesingenieurs Franz Heide wurde in sämmtlichen Punkten stattgegeben. In seinem Plaidoyer führte Dr. von Webenau ans, daß Heide für den ihm angethanen Schimpf nicht in einer ihm genügenden Weise durch das erstrichterliche Urtheil Satisfaktion erhalten habe. Nicht darin liege für den Berufungswerber der Schimpf, daß man ihn für einen Juden gehalten, sondern in dem Umstande, daß der Provokateur aus der Annahme allein, Heide sei ein Jude, sich berechtigt hielt, ein Benehmen an den Tag zu legen, was nicht scharf genug verurtheilt werden könne. Die ganze Szene, wie sie sich abgespielt, sie mußte den Eindruck Hervorrufen, daß der an derselben ganz unschuldige Kläger in der Weise, in der man ihm zum Vorwurfe machte, daß er ein Jude sei, dem öffentlichen Spotte ausgesetzt werden sollte. In diesem Vorgehen liege auch zugleich eine Schmähung wider eine Religions-Genossenschaft. Es verstoße gegen allen Anstand, gegen die gute Sitte, gegen jedes Gerechtigkeitsgefühl, wenn Leute ihrer Gesinnung in solch nicht näher qualifizirender Weise Ausdruck geben. Der Appellsenat erkannte, daß der Berufung sowohl hinsichtlich des Paragraph 491, wie auch des Paragraph 496 stattzugeben sei. Die Strafe von 25 Gulden, zu der Mravlag verurtheilt worden war, wurde demgemäß auf 100 Gulden erhöht. — Die fünfzigjährige Jubelfeier des israelitischen Taubstummeninstituts fand in sehr erhebender Weise statt. Wahrhaft rührend war die Dankrede eines ehemaligen Zöglings der Anstalt, der heute als Schuster seinen Lebensberuf gefunden hat, und bei dem Dankgebet, das ein kleiner Zögling, stammelnd verrichtete, ging eine tiefe Bewegung durch die Reihen der Festgäste. Nach dem Vortrage eines vom Oberkantor Singer komponirten deutschen Psalms begrüßte im Namen des Vorstandes dessen Präses Hieldburghäuffer die erschienenen Gäste, worauf der kaiserliche Rath Joel Deutsch, der durch vierundvierzig Jahre die Anstalt geleitet hatte, die Festrede hielt. Sodann ergriff der ehemalige Zögling der Schule Graveur Hasterlitz das Wort und hielt in fließender Rede eine Ansprache. Unter lebhaftem Beifalle beglückwünschte hierauf Landesschulinspektor Dr. Rieger die Anstalt zu ihrem schönen Feste. Direktor Dr. Brunner gab sodann ein Bild der Thätigkeit der Anstalt und gedachte der huldvollen Unterstützung des Kaisers und der Behörden. Ein zehnjähriger Zögling verrichtete schließlich mit gefalteten Händen ein Gebet, das in den rauhen Tönen aus dem Munde des der Stummheit entrissenen Kindes eine tiefe ergreifende Wirkung übte. Mit der Absingung der Volkshymne wurde die Feier geschloffen. * Budapest, 9. Dezember. Die ungarische israelitischlitterarische Gesellschaft hielt unter dem Vorsitz des Oberrabbiners Dr. Samuel Cohn eine Ausschußsitzung, in welcher über die Thätigkeit der Direktion in Angelegenheit der ungarischen Bibelübersetzung berichtet wurde, deren Kosten der Ausschuß einstimmig votirte. Der Bericht über die zu veranstaltenden volksthümlichen Vorträge wurde zur Kenntniß genommen. Der Ausschuß beschloß die Ausschreibung folgender Konkurse: 1. Die Erörterung und Würdigung der Organisation der europäischen Judenschast auf historischer Grundlage. (Bis 31. März 1896 in ungarischer, deutscher, französischer, englischer oder italienischer Sprache. Preis 1000 Kronen); 2. Geschichte einer vaterländischen Judengemeinde auf Grund von Quellen. (Bis 31. März 1895. Preis 590 Kronen.) Ausschußmitglied Paul Tencer macht die Mittheilung, daß er für eine Geschichte der auf dem Gebiete der Haupt- und Residenzstadt existirenden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.