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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-12-07 · Heft 49 (7.12.1894) · p. Seite 578

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 49 (7.12.1894)
Date
1894-12-07
Page
Seite 578 (sequence 2)
Language
German
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7 ~ v -Acv'rf"V'r,^c w^tf*'* TF-H'W'?' v.^^ ~ ^«AyL 578 Nie Woche. Berlin, 4. Dezember. err Stöcker hat sich wieder einmal hören lassen. Er sagte unter Anderem: „Es giebt zweierlei Juden, die übertreten. Die einen thun es aus Ueberzeugung und werden von ihren Volksgenossen deshalb mit bitterstem Haß verfolgt; die anderen thun es aus äußeren Gründen, und auf sie erstreckt sich der Haß der Juden nicht. Ich weiß davon verschiedene Beispiele. Ein junger jüdischer Mann, ich kann sagen, er war mein Freund, wollte übertreten und begegnete dafür der bittersten Feindschaft der Genügen. Sein Vater schrieb ihm: „Wenn Du übertrittst, um Professor zu werden, da habe ich nichts dagegen; wenn aber aus Ueberzeugung, dann bist Du unser Feind." Das ist auch ein Beweis, daß die Juden ein ganz anderes Volk sind, als wir. Wir würden doch umgekehrt den verachten, der äußeren Vortheils wegen seine Religion wechselt, und den würden wir achten, der es aus innerer Ueberzeugung thut. Auch ein junges jüdisches Mädchen, die ich kannte, wurde von ihrem Vater dahin bedeutet, daß er ihr seine Gunst nicht entziehe, wenn sie einer Heirath wegen Christin würde, wohl aber, wenn sie aus Ueberzeugung übertrete. Nun wollen wir aber solche Juden gar nicht in unserer christlichen Gemeinschaft haben, die nicht an unsere Heilswahrheiten glauben." Es ist merkwürdig, wie viele „jüdische Freunde" Herr Stöcker zur Hand hat, wenn er sie zu „Beispielen" braucht. Merkwürdig, sehr merkwürdig in der That! Da er aber deren Namen noch nie genannt hat, so muß es auch Jedem gestattet sein, zu sagen: Diese Beispiele beweisen gar nichts! * Auch die vielgerühmte Einigkeit der Antisemiten hat bereits ein Loch. Die Bürgervereine in Berlin sind es nämlich, die sinken. Wir entnehmen das ans dem beifolgenden Bericht: „Der Verband deutsch-sozialer Antisemiten, Abtheilung Ost-Louisenstadt, hielt eine gut besuchte Versammlung ab, in der der Vorsitzende W Genz über die Einigung der Antisemiten und die Berliner Bewegung sprach. Redner gab einen Ueberblick über den Verlauf der Einigungsarbeiten, die trotz mancher Schwierigkeit durch den Zusammenschluß aller Antisemiten zur Deutsch - sozialen Reformpartei ihren Abschluß gefunden haben. Auffällig sei es, daß von demselben Augenblick an, in dem diese Einigung sich vollzog, sich in den Bürgervereinen eine Gegenstellung gegen die Antisemiten kundgebe, die durch die Geschichte der Berliner Bewegung sich in keiner Weise rechtfertigen lasse und kam zu dem Resultat, daß die rein konservative Parteirichtung in Berlin keinen Boden habe, daß die Bürgervereine auf. antisemitischem Grunde aufgebaut seien, vom Antisemitismus getragen würden und deshalb auf treue Bundesgenoffenschaft mit den Antisemiten angewiesen seien. Woher der Bürgerverein das Recht nehme, die Antisemiten zu brüskiren, wie dies in seiner letzten Versammlung geschehen, sei ihm unverständlich. Wenn die Bürgervereine nicht mehr Schulter an Schulter mit der neugeeinten deutsch-sozialen Reformpartei gehen wollen, so haben die Anhänger dieser Partei das Recht, von ihnen wenigstens als Freunde geächtet zu werden. Wenn aber ein Mitglied jenes Bürgervereins gar den Antrag auf Ausschluß aller Antisemiten stelle, so sei der Verein seinen bisherigen Grundsätzen untreu geworden. Redner schließt mit dem. Wunsche, daß die vollzogene Einigung die antisemitische Partei zu ihrem Ziele führen möge. — In der Besprechung führte Direktor Reil aus, , daß nicht die Bürgervereine als solche, sondern einzelne Herren des Parteiraths diese feindselige Stellung gegen die Antisemiten bekunden, daß man aber keinen Anlaß habe, sich darum sonderlich zu bekümmern. Es sei nicht das erste Mal, daß die konservative Partei getrennt vorgehe. Im zweiten Reichstagswahlkreise wurde seinerzeit in der Person des Generalfeldmarschalls Moltke eine rein konservative Kandidatur aufgestellt und Moltke erhielt 2000 Stimmen; bei der nächsten Wahl gingen die Konservativen mit den Antisemiten als Antifortschrittler zusammen und vereinigten in demselben Wahlkreise auf ihren gemeinsamen Kandidaten Stöcker 13,000 Stimmen. Daß der Parteirath bei diesem schroffen Vorgehen gegen die Antisemiten die Bürgervereine in ihrer Masse nicht hinter sich habe, habe Herr von Zedtwitz in Süd- Louisenstadt deutlich genug erfahren. An der Abstimmung über den sonderbaren Ausschlußantrag beiheiligten stch von mehr als 50 Anwesenden nur 15. Er, Redner, habe stets die Erfahrung gemacht, daß er, wenn*er in die Bürgervereine ginge, dort sein eigenes Holz finde. Wollen die Bürgervereine trotzdem eine Scheidung vornehmen, so habe seine Partei keinen Grund, dies zu verhindern." * Den Kampf ums Recht, den lvir seit Jahren aus jedem Gebiete staatlichen und gesellschaftlichen Lebens als wirksamste Gegenwehr gegen alle feindlichen Bestrebungen empfehlen, haben in einen! besondern Falle mehrere Bürger aus Eschwege in nachahmenswerther Weise durchgeführt. Wir erhalten aus Eschwege die nachfolgend abgedruckte Zuschrift, die sich auf eine erfolgreiche Beschwerde gegen die Nichtzuziehung von Juden zunl Schöffen- und Geschworenengerichte bezieht. Die Beschwerde wurde von einer Anzahl im Kreise angesessener, angesehener Israeliten, welche sich durch die fortgesetzte Nichtzuziehung zu jenen Ehrenämtern in ihren staatsbürgerlichen Rechten gekränkt fühlten, bei dem Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten zu Kaffel angebracht und lautet: Ew. Hochwohlgeboren erlauben sich die ergebenst Unterzeichneten Bürger israelitischen Glaubensbekenntnisses der Stadt Eschwege nachfolgende Beschwerde zu unterbreiten: Die Urliste der zu Schöffen und Geschworenen befähigten Gemeindemitglieder hiesiger Stadt wird gesetzlich alljährlich Ende August für den diesseitigen Amtsgerichtsbezirk aufgestellt und während einer achttägigen Dauer öffentlich ausgelegt. Trotzdem man sich unsererseits durch Einsichtnahme von der Einzeichnung unserer Namen in die Liste überzeugt hat, aber seit längeren Jahren kein Befähigter unseres Glaubens aus der Wahl hervorgegangen ist, so scheint es dem Ermessen des zur Wahlhandlung deputirten Wahlausschusses anheimgegeben zu sein, daß bei Auswahl der Schöffen und Geschworenen gerade die Bürger israelitischer Konfession ausgeschlossen bleiben, während dieselben in früheren Zeiten nachweislich fortwährend sowohl als Schöffen, als auch als Geschworene im diesseitigen Bezirke in Funktion waren. Wir fühlen uns in Folge dieser Gepflogenheit in unserer staatsbürgerlichen Gleichberechtigung eingeschränkt und zurückgesetzt, erlauben uns daher Beschwerde hiergegenzu erheben und gleichzeitig um baldgefällige Auskunft darüber zu bitten, ob es dem diesseitigen Wahlausschüsse überlassen bleiben darf, die Ausübung eines uns durch die Staatsverfassung gewährleisteten Bürgerrechtes schmälern und versagen zu können. Indem wir uns einer geneigten Erwägung unserer zweifellos gerechtfertigten Beschwerden und thunlichster Berücksichtigung derselben versichert halten, sehen wir einem diesbezüglichen gefälligen Bescheide zu Händen des mitunterzeichneten Kaufmanns X. hier entgegen. (Folgen Unterschriften.) Hierauf wurde den Beschwerdeführern folgender Bescheid zngestellt: „Der von Ihnen und andern israelitischen Bürgern der Stadt Eschwege eingelegten Beschwerde über die Nichtheranziehung zum Amt eines Schöffen oder Geschworenen kann ich keine Folge geben, da ich nicht berechtigt bin, von dein Amtsrichter als Vorfitzenden des Wahlausschusses eine Aeußerung darüber zu fordern, aus welchem Grunde der Ausschuß eine in der Urliste stehende Person nicht gewählt oder gewählt hat. Die Wahl des Ausschusses ist eine völlig freie und unterliegt, soweit die Gewählten die Befähigung haben, keiner Anfechtung. Es ist möglich, daß der Ausschuß Ihren Wunsch, daß Sie oder andere israelitische Mitbürger zu Schöffen und Geschworenen gewählt werden, berücksichtigt, wenn er davon Kenntniß erhält; ich stelle Ihnen daher anheim, diesen Wunsch zum Zwecke der Mittheilung an den Ausschuß dem Amtsgericht vorzutragen. Den andern Unterzeichnern der Beschwerde von dieser Verfügung Kenntniß zu geben, bleibt Ihnen überlassen." Diesen Bescheid übersandten die Beschwerdeführer den dem Wahlausschuß prästdirenden Amtsrichter mit folgendem Begleitschreiben:

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