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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-11-23 · Heft 47 (23.11.1894) · p. Seite 560

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 47 (23.11.1894)
Date
1894-11-23
Page
Seite 560 (sequence 8)
Language
German
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560 Vor Allem kann ich es nicht verschweigen, daß es mich schmerzlich berührt hat, zu sehen, daß einer der Besten unserer Jugend über das Werk, den Werth und die Bedeutung der Synode so einseitig denken kann. Wem man auch zu den „Jungen" zählt, so braucht man dennoch nicht zu vergessen, daß auch in den „Alten" (die, beiläufig bemerkt, wie Jedermann weiß, auf der Höhe moderner Bildung und Lebensauffassung standen und stehen) zuweilen Verstand, Weisheit, Erfahrung, sittlich religiöser Ernst und ein volles Bewußtsein des Gehalts und der Tragweite gewisser Bestrebungen und Ziele vorhanden waren und sind, — insbesondere wenn zu diesen „Alten" Männer wie Adler, Aub, Geiger, Goldschmidt, Fürst, Herxheimer, Hochstädter, Landau, Lazarus, Lehmann, Löw, Philippson, v. Wertheimer, Szanto rc. 2c. zählten. Diese Männer waren und sind nicht allein theologische und anderweitig wissenschaftlich geschulte und praktisch bewährte, gediegene Charaktere, unermüdliche und unerschrockene Kämpfer für Wahrheit, Recht und Judenthum, sondern kannten und kennen auch, wie ich dreist behaupte, unseren Riester mindestens ebenso gut wie die Jugend. Daß der Verfasser jenes Artikels mit den Bestrebungen und Leistungen der Synode kaum bekannt ist, beweist das Citat vom Fahren am Sabbath. Ein uneingeweihter Leser könnte aus jenem Aufsatz den Glauben gewinnen, daß dieser Gegenstand der einzige oder wichtigste gewesen sei, der die SynodeJ) beschäftigt hat. Wenn der Verfasser sich der kleinen Mühe unterziehen will, die Protokolle oder stenographischen Berichte der Synode' auch nur flüchtig durchzulesen, so würde er sofort erkennen, daß deren Erörterungen, Resolutionen, Einrichtungen und Anregungen ebenso tiefemgreifend wie weitumfassend waren. Warum über das Fahren am Sabbath erst forschen, debattiren, resolviren? „Wer fahren will, der fährt, und wer nicht fahren will, der fährt nicht", so heißt es tu dem beregten Artikel. Und dies mit Berufung aus Gabriel Riesser, der doch in ganz anderen^) Zeiten, Verhältnissen und Bewegungen lebte und wirkte, und durchaus verschiedene Thatsachen und Zielpunkte vor Augen hatte. Nein! Die Frage vom Fahren am Sabbath ist nicht so entfach abgethan. Der wahre Hintergrund unb das bewegende Motiv für die Erörterung und Erledigung dieser jetzt so unwichtig scheinendett Frage sind vielmehr diese: „Es qiebt gesinnungsehrliche und und überzeugungstreue Israeliten und Israelitinnen, die mit einem edlen und menschenfreundlichen Herzen 1) Das Fahren am Sabbath ist auch gar nicht einmal auf der Leipziger Synode, von welcher Herr Lehmann sprach, sondern erst später auf der Augsburger zur Verhandlung gelangt. Wie bekannt, war in der vorliegenden Frage Herr Joseph von Wertheimer (Wien) der Antragsteller, und ich der schriftliche und Vortragende Referent. Der letztere Umstand würde mich nun, da ich in meine Geisteskinder nicht verliebt bin, keineswegs zu einem Protest bewegen. Doch verdient nicht der hochgeachtete, wissenschaftlich und talmud'isch gebildete selige Wertheimer eine gerechtere Würdigung? 2) Es ist mehr als gewagt, Aussprüche Riesser's aus dem Jahre 1831 zu zitiren. — Riesser's, dessen Hauptkraft und unsterbliches Verdienst in feinem glühenden Rechtssinn und Kampfesmuth für uns und nicht in seiner theologischen Kapazität liegen; Riesser's, dem zumeist die gereizten und unerquicklichen Vorgänge in der Hamburger und der Frankfurter (a. M.) Gemeinde anläßlich der dortigen Reformbestrebungen Vorlagen und vorschwebten! — Zudem sind die Reformen, die die Synode anstrebte und erwirkte, innerlich verwachsen, und überdies Niemandem und keiner Gemeinde aufgedrängt worden, mithin in völligem Einklänge mit den diesbezüglichen Riesser'schen Prinzipien. Allerdings ist es aber mehr als der Gottesdienst, was Reform zitläßt und erheischt, wie ein Einblick in die Synodal- '< e;u uv (1 sti g en er weist. oder einem tiefreligiösen Bedürfniß für die Erbauung und Belehrung des Gotteshauses skrupulöse Achtung und Beachtung des geschriebenen. Gesetzes und dessen Deutung verbinden. Ein solcher Israelit re. möchte am Sabbath einen Kranken oder Nothleidenden oder gar einen sterbenden Verwandten besuchen; oder ein solcher Israelit rc. möchte stch ins Gotteshaus begeben und die lechzende Seele am öffentlichen Gottesdienste erfrischen und stärken, Gesang und Predigt hören und Interesse am Gemeindewohl bethätigen. Doch die Entfernung oder körperliche Schwäche oder zu schlechtes Wetter verhindern die betr. Person, die Strecke zu Fuße zurückzulegen. Soll nun der menschenfreundliche Zweck unausgeführt oder das religiöse Bedürfniß unbefriedigt bleiben? Oder würde die betr. Person von der Antwort: „Fahren Sie, wenn Sie wollen, oder fahren Sie nicht, wenn Sie nicht wollen", Genugthuung und Belehrung gewinnen? Für solche Umstände und von solchen Gesichtspunkten aus hat es die Synode zu Augsburg für geboten erachtet, zu erörtern und zu erklären, daß das talmudische^) Verbot vom Fahren (eigentlich Reiten) atu Sabbath wegen BinfV oder weil sich der Fahrende (eigentlich Reitende, Mischnah Beza 52) leicht von einem Baume auf dem Wege einen Zweig zu einer Gerte abschneiden könnte, für unsere Zeit und für religiöse oder wohlthätige oder gesundheitliche Zwecke keine Anwendung finde, und überhaupt, wie viele talmudische Deduktionen und Normirungen zu weit hergeholt und bis zum Extrem getrieben sei." Darf man darüber noch „lächeln"? Es hat den Attschein, als ob für die Jugend Theologie und Seelsorge etwas sehr Einfaches und Leichtes seien. Wie würde dieselbe den folgenden analogen Fall lösen? Ein glaubensinniger jüdischer Rekonvaleszent oder eine religionsdurchdruttgette jüdische Wöchtterin möchte am Versöhnungstage fasten, wird aber vont Arzte bedeutet, daß völlige Abstinenz vott - Speise und Trank selbst für einen Tag nicht ohne nachtheilige Folgen für die Gesundheit jenes oder dieser bleiben würde. Würde mm der konsultirte Rabbiner wahre Gesetzeskunde, Weisheit, sittlichen Ernst und Gefühlstiefe bekmtden, falls er den ängstlich-Fragendett, der ventilirten Schablone gemäß, lächelnd antwortete: „Wer fasten will, der fastet, und wer nicht fasten will, der fastet nicht"? — Es könnten noch viele Beispiele angeführt werden, die aber des Raumes wegen hier ausbleiben. Oder sollte matt meinen, daß der Besuch des Gotteshauses, eines sterbenden Freundes oder Verwandten. eines nothleidenden Armen oder Kranken (für welche Fället b) Die Fußnote, Prof. Lazarus Ausspruch betreffend, beweist auch, daß der Verfasser nicht ganz mit der Materie und dem eigentlichen Punkte der Kontroverse vertraut ist. Es handelt sich hier ausschließlich um das talmudisch urgirte Verbot und dessen Begründung, die für streng konservative Kreise maßgebend sind, und nicht um das mosaische: „Damit ruhe dein Knecht und dein Vieh." Aus diesen letzteren^Worten an sich ist nie und nimmer, weder von der ältesten noch der jüngsten jüdischen Theologie, ein Verbot des Fahrens oder Reitens am Sabbath hergeleitet worden, schon deshalb nicht, weil erst nachgewiesen werden muß, daß eine bestimmte Verrichtung eine „Arbeit" für die Israeliten ist, um auch eine solche für Knecht und Vieh zu sein. Und welchen Sinn hat es denn, der Eisenbahn rc. gegenüber, oder angesichts der christlichen Sonntagsruhe,.salbungsvoll auf „damit ruhe dein Knecht und dein Vieh" hinzuweisen? Sollen nichrjüdische Bedienstete rc.. am Sabbath anstatt am Sonntag feiern? 4) Herr von Wertheimer, als ein Mann mit umfassendem Blicke, konsequenter Logik und talmudischem Wissen, hat im Verein mit mir, dem Referenten, der Vollständigkeit wegen in seiner Fragestellung" die Worte hinzugefügt: oder ob auch zum Vergnügen? Natürlich bedeutet dieses, „zum Vergnügen", wie es nachher im Referate Seite 60 angemerkt worden, nur „zur Erholung", bes. im Gegensätze zum Fahren' für geschäftliche Zwecke, wie bemerkt zu werden hier, kaum nöthig ist. Was demnach Herr Dr. C. mit dem „eher liegt doch etwas Sittliches darin, sich eine Entbehrung aufzuerlegen, „damit ruhe dein Knecht u. s. w." sagen will, ist mir unerklärlich. Die Zwecke, für welche das Fahren am Sabbath seitens der Synode ventilirt wurden, sind edle und heilige Zwecke, die durch Unterlassen des Fahrens unausgeführt bleiben, zum f.

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