Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1894)
- Date
- 1894-11-23
- Page
- Seite 556 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228040-3228088--51278-3274134- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
556 zu machen verstanden, ein Reich, das stark im Innern und geachtet nach Außen dasteht, mit aufblühender Industrie und hohem) Kredit. An diesen glänzenden Resultaten, welche der gesammten russischen Bevölkerung zu Gute kommen, partizipiren auch die Juden. Dieses Gute, das Alexander III. ohne es zu wollen und indirekt den Juden zugefügt hat, mag uns angesichts des offenen)GrabeS das, was dieser mächtige Kaiser mit dem eisernen Willen während seiner ganzen Regierung ihnen anzuthun bemüht war, vergeffen lassen. Aber bei allem vom menschlichen Standpunkt berechtigten Mitleid, das wir für das verwaiste russische Volk im Allgemeinen und für den mitten in einem thatenreichen Leben von dem unerbittlichen Tod getroffenen Kaiser im Besondern hegen, kann doch nicht verschwiegen werden, daß die Trauer um Alexander III. in Rußland nicht allgemein sein dürfte. Alexander III. gehörte zu jenen einseitigen Menschen, welche eben durch diese ihre Einseitigkeit große Erfolge erringen. -Zar Alexander war Russe, nur Ruffe. Nie hat er daran gedacht, daß unter den 120 Millionen seiner Unterthanen nur der geringere Theil der russischen Nation und dem orthodoxen Reich angehört, daß man viele Meilen weit in seinem Reiche fahren konnte, ohne auf einen Russen zu stoßen oder auch nur einen russischen Laut zu vernehmen, daß die vielen Millionen von Menschen nichtrussischer Nationalität und Sprache doch auch seine Unterthanen sind, daß auch diese ihm von Gott anvertraut wurden, damit er ihnen ein unparteiischer, gerechter Richter und ein gütiges „Väterchen" sei. Er hat aber die nach seiner Ansicht ihm von Gott verliehene Gewalt nur zu Gunsten der Russen verwerthet, dagegen hat er die Polen als Katholiken, die Deutschen als Protestanten oder Stundisten und die Hebräer als Juden schwer verfolgen laffen, obwohl auch sie alte und treue Unterthanen sind. Die Verfolgung der Polen wird in den russischen Organen allerdings entschieden bestritten, und alle in der europäischen Presie darüber verbreiteten Nachrichten werden zum größten Theil als Uebertreibung oder gar als Erfindung polnischer Organe bezeichnet, welche den armen Schlachziz gern überall als Märtyrer hinstellen. Auch die Nachrichten über die Verfolgung der Deutschen werden in russischen Quellen theils als übertrieben, zum Theil aber als das absolute Gebot politischer Klugheit dargestrllt. Die Judenverfolgungen aber wagt kein Organ der russischen Regierung zu bestreiten oder auch nur i» ein milderes Licht zu stellen. Die von den jüdischen Auswanderern überfüllten Bahnhöfe von Breslau, Ruhleben und Hamburg, die zahlreichen jüdischen Emigranten in Frankreich und England, die wachsend? jüdische Bevölkerung in Amerika sprechen eine gar zu beredte Sprache, liefern einen gar zu sichtbaren Beweis für das Judenelend im Lande der Romanows. In der That haben die Juden unter Alexander III. eine furchtbare Verfolgung zu erdulden gehabt, eine Verfolgung, wie sie von ihnen seit den schlimmsten Tagen des Mittelalters nicht mehr erlebt wurde. Eine große Reihe neuer drakonischer Ausnahmegesetze wurde gegen sie erlaffen, und eine noch größere Anzahl alter) längst vergeflener, aber nicht ausdrücklich aufgehobener von den strebsamen Tschinowniks aus der Rumpelkammer hervorgeholt. So kam allmählich ein ganzes Arsenal von Ausnahmegesetzen, Vorschriften und Verordnungen zusammen, ein wohlassortirtes Waffenlager, fpafsmd für Juden jeden Standes und Alters, und von der Wiege bis zum Grabe sah sich der Jude von Ausnahmegesetzen umgeben, die ihn bedrohten, ihn in seiner freien Bewegung hinderten, ihn einengten und ihm den Athem raubte». Der jüdische Handwerker außerhalb des Ansiedlungsrayons mußte stets gewärtig sein, entgegen dem klaren Wortlaut des Gesetzes durch Wortklauberei, welche ihn aber dem ihm feindlich gesinnten Pristaw gegenüber formell in Unrecht setzten, nach dem „Rayon, dem Lande seiner Väter", abgeschoben zu werden. Der jüdische. Pächter auf dem Lande mußte seinen Erwerb ausgeben, weil ein temporäres Gesetz ihm verbietet, Grund und Boden zu pachten, der fleißige jüdische landwirthschaftliche Tagelöhner mußte auf die Ausübung seines fruchtbringende» Handwerks verzichten, sein Häuschen Hals über Kopf zu einem Spottpreis verkaufen und in die von^arbeitslosen Glaubensgenossen überfüllte Stadt ziehen, weil es den Juden „einstweilen" verboten war, auf dem platten Lande sich länger als drei Tage anfzuhalten. Selbst in den kleinen Städten war er seines Aufenthaltes nicht ganz sicher, da es häufig vorgekommen ist, daß ein besonders findiger Tschinownik eines Morgens mit der „brillanten" Idee aufwachte, diesen Ort für ein Dorf, für „plattes Land" zu erkläre». ... So wurden die Juden aus dem eigentlichen Rußland ins „Rayon" getrieben, darauf wurde letzteres um einen 50 Werst längs der Grenze sich hinzirhenden Gürtel geschmälert, um endlich es zu versuchen, innerhalb dieses Gebietes selbst die Inden vom platten Lande zu vertreiben und sie womöglich in ca. 170 größere Städte zu preffen, wo sie aus Mangel an Arbeit, Lust und Licht verhungern und ersticken mußten. War Zar Alexander von dem Ungeheuern Umfang, den diese in der neuern Geschichte beispiellos dastehende Verfolgung genommen hat, unterrichtet, und, wenn dieses der Fall war, was hat er damit bezweckt? Wollte er die Juden aus Rußland drängen, das Land von Hebräern befreien? Gedachte er mit Hilfe der Knute die Juden in den Schooß der russischen Kirche zu treiben? Wer vermag wohl dieses Räthsel zu lösen? Die rigorose Handhabung der Paßvorschriften gegen auswanderungslustigeJuden, welche dieAuswanderung erschwerte, sowie eine Reihe von Bestimmungen, welche die Absicht verrathen, den Juden die Taufe als zwecklos erscheinen zu laffen, sprechen ganz entschieden gegen die ersten zwei Vermuthungen. Aber auch die Annahme einer völlig zweck- und planlosen Verfolgung muffen wir bei einem klugen und guten Regenten wie Alexander III., weit von uns weisen. Ein Herrscher, der den Frieden als oberste Regententugend hinstellte, ein Mann, der seinem Gärtner häufig bei der Arbeit half, auf dem Hofe täglich mit seinen Kindern spielte, seiner Frau ein treuer, zärtlicher Gatte war und im schlichten bürgerlichen Familienleben sein höchstes Glück suchte und fand, ein solcher Mann konnte unmöglich in ziellosen Quälereien seiner ihm von Gott zur Obhut anvertrauten Unterthanen Vergnügen finden. So stehen wir bei dem Verhalten Alexanders III. zu den Juden vor einem weltgeschichtlichen Räthsel. Vielleicht gelingt es aber noch einem späteren Geschichtsschreiber, den aktenmäßigen Beweis zu führen, daß Alexander III. mit seiner Judenpolitik ursprünglich einen bestimmten Plan verfolgt hatte, daß aber seine Beamten aus Dummheit und Verfolgungssucht diesen Plan durchkreuzten und ihn zu einer schmachvollen und sinnlosen Judenverfolgung ausarten ließen. Es wäre das in Rußland nicht das erste Mal, daß etwas dem russischen Kaiser in den Schuh geschoben wird, was doch nur dem verlotterten Tschinownikthum aufs Kerbholz zu setzen wäre. Sollte die letzte Vermutbung begründet sein, sollte die Ausdehnung, welche die Judenverfolgung in den letzten vier Jahren genommen hat, wesentlich aufs Konto der Beamten zu setzen sein, so wird Zar Nikolaus, welcher in der Judenfrage nicht engagirt ist und ihr als liomo novus gegenübersteht, nicht umhin können, die Fehler seiner Tschinowniks wieder gut zu machen und in Bezug auf die Juden in Rußland neue Bahnen einzuschlagen.'