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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-11-16 · Heft 46 (16.11.1894) · p. Seite 543

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 46 (16.11.1894)
Date
1894-11-16
Page
Seite 543 (sequence 3)
Language
German
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543 - aber doch auch um das Decoruw. Wenn man bei der Eidesleistung ine Form der Aufhebung von drei Fingern wieder einführe, so sei es nicht möglich, einen solchen Eid vor einem jüdischen Richter zu schwören. Auf hundert Christen komme erst ein Jude, und wenn man dieses prozentuale Verhältniß auch auf die Richter anwende und dafür sorge, daß auf hundert Richter immer erst ein Jude komme, so sei die ganze Sache erledigt. Dann werde ein Jude kaum in die Lage kommen, einen Eid abzunehmen. Es komme nur auf die Energie des Staatsbewußtseins an. Bei der Abstimmung werden die Anträge des Referenten mit den redaktionellen Verbesserungen angenommen. An Stelle der Worte: „konfessionelle Eidesformel" werden die Worte „konfessionelle Eidesform" gesetzt. Wie man sieht, waren die Juristen gegen den Antrag, die Geistlichen für denselben. Charakteristisch ist aber für die Frömmigkeit der Letzteren, daß sie dem Justizminister den schlauen Rath gaben, diesen gegen die Verfassung verstoßenden Antrag einfach „auf dem Verwaltungswege zu ermöglichen". Mit Recht bemerkt die „Kölnische Zeitung" hierzu: „Jene Forderung bedeutet, das wird Niemand verkennen, im Grunde den Ausschluß der Nichtchristen, zumal der Bekenner des Judenthums vom Richteramt überhaupt, denn auch bei den größten Gerichten, wo die Geschäftsvertheilung sehr ins Einzelne geht, ließe sich wohl kein Geschästskreis bilden, ohne daß der Abtheilungsrichter in die Lage käme, Eide und Versicherungen an Eidesstatt abzunehmen. Aber selbst wenn eine solche Bildung ausnahmsweise dennoch gelänge, müßte der betreffende „eidlose" Richter gegenüber seinen nicht also verkürzten Amtsgenoffen und in den Augen der Rechtsuchenden eine mehr untergeordnete Stellung einnehmen, während unsere Gerichtsverfassung gerade in dem Grundsätze wurzelt, vorbehaltlich der bereitstehenden Rechtsmittel,, alle Richter als vollwerthig und gleichberechtigt zu betrachten, während — auch dies kann nicht oft genug betont werden — das Gesetz vom 3. Juli 1869 die Gleichberechtigung der Konfessionen festgestellt hat, so daß das Recht, öffentliche Aemter einzunehmen, zu einem ununterbrochenen Ausfluß der staatsbürgerlichen Rechte bei uns geworden ist. Daß die westfälische Provinzialsynode diese Folge ihres Antrages sich und Andern nicht verhehlt, beweist das Auftreten des Gymnasialdirektors Göbel aus Soest, denn in seiner unmittelbar an den Professor Dr. Kahl gerichteten Entgegnung erklärte er, es durchaus nicht bedauern zu können, wenn die Juden vom Richteramt ausgeschlossen würden, wofür ihm Beifall gespendet wurde von den Bänken seiner Landsleute von der rothen Erde. Mit dem Justizminister, dessen Aeußerung zu den westfälischen Anträgen von dort aus vorweg erbeten worden war, halten wir diesen Theil nach wie vor für unzulässig und gänzlich unausführbar; wir bedauern diese Zuthat, welche den außerordentlich gesunden Kern der Anträge zur Abstellung der Eidesnoth zu vergällen geeignet erscheint." Me Sühne des Todes. Von Rabbiner Dr. I. Kohn m Hnowrazlaw. s wäre Heuchelei und ein großer Mangel an Aufrichtigkeit, wollten wir verschweigen und verhehlen, daß es uus stets auffällig gewesen, daß dem Zar Alexander III., den sonst so zahlreiche erhabene Tugenden zierten, gerade die schönste und edelste, die Toleranz gegen Andersgläubige, fehlte, daß der Kaiser, der seine engere Familie in allen ihren Theilen so zärtlich und innig liebte, einen Theil seiner großen — Hundert Millionen zählenden — Familie, deren Glieder alle zu ihm wie Kinder zu ihrem Vater emporblickten, wie Stiefkinder behandelte. Nicht als ob wir heute etwa Anklage oder Vorwürfe gegen den großen Todten erheben wollten! Behüte! „Der Tod sühnt" lehrt das Judenthum! (Moed Katan 28). Eingesargt und begraben sind für uns mit dem großen Todten alle seine etwaigen Mängel und Gebrechen, und wir gedenken in diesem Augenblicke nur seiner Vorzüge und Tugenden. Wer kennt und preist nicht seine Frömmigkeit. seine Gerechtigkeit, seine Friedfertigkeit, seine Häuslichkeit! Aber nicht erst heute, auch während seines Lebens hat Israel die Vorzüge des mächtigen Fürsten zu schätzen gewußt, wenn ihm auch seine väterliche Huld und Gnade nie zu Theil geworden, und es auf seinen ihm so nölhigen Schutz und Schirm vergeblich hoffte. Das zeigte sich am besten während der schweren Krankheit des hartgeprüften Kaisers. Wie wahrhaft groß und innig war die Theilnahme von Seiten Israels! Die Welt schien sich darüber zu wundern, daß Israel, das hartgeprüfte, für den schwerkranken russischen Kaiser seine Gebete zum Himmel emporgesendet, daß Juden in Petersburg, Paris und London Thrünen vergossen haben, als sie in tiefer Andacht die Gnade und Barmherzigkeit Gottes für den leidenden Herrscher Rußlands auriefen. Als ob Israel je anders gehandelt hätte! Als ob das jüdische Volk nicht zu jeder Zeit für seine Unterdrücker zu Gott gebetet, für seine Verfolger die Hilfe Gottes angerufen! Dreimal wurde Israel von der Hand des Geschickes erfaßt und schier zermalmt, dreimal setzte der Feind in seinem Hoch- und Uebermuth den Fuß auf den Nacken des schwachen Volkes, um es zu demüthigen und zu zertreten, und dreimal betete Israel für diejenigen, die eS verhöhnt und verspottet, die ihm das Leben vergällt und verbittert, die ihm den Tag in Nacht, das Licht in Finsterniß umgewandelt. Wer kennt nicht die drei Namen Aegypten, Babylon und Rom! Wer weiß nicht, woran sie erinnern und was sie bedeuten in der Geschichte des jüdischen Volkes! Das stolz-mächtige Aegypten mit seinem von Größenwahn besessenen Pharao! Welches Maaß von Verachtung, Geringschätzung und feindlicher Gesinnung gegen Israel — gegen das Volk, das so schwer und rastlos zum Nutzen des ganzen Landes gearbeitet — drückt sich in jedem Wort Pharaos aus! Welches Maaß von Unmenschlichkeit und Grausamkeit, von Rohheit und Verworfenheit wird aufgeboten, um dem ohnehin hart bedrückten Volke das Leben zu vergällen und zu verbittern! Als aber Gott den herzlose» Tyrannen, der die Kinder der Ebraer ins Wasser werfen läßt, mit schweren Plagen heinisucht, da wendet er sich zerknirscht und demüthig an zwei Ebräer, und jammert und ruft „wehaäthiru“! „Und flehet zum Ewigen, eurem Gott, daß er von mir thue nur diesen Tod" (2. B. M. 10. 17), und Mose zaudert und zögert keinen Augenblick, und betet und^ fleht für den Unterdrücker Israels, und sein Gebet wird erhört. Nebukadnezar, der König der Babylonier, besiegte, züchtigte Aegypten zu wiederholten Malen, bei Circesium (605 v. Chr.) nnd an andern Orten (581 und 571 v. Chr.). Er war mächtiger als Aegypten und wo möglich noch grausamer als Pharao. „Und es schlachtete der König von Babel die Söhne (des Königs) Zidkijahus vor seinen Augen, und all' die Edlen Jehudas schlachtete der König von Babel. Und die Augen Zidkijahus blendete man und legte ihn in Ketten, ihn nach Babel zu bringen." (Jeremia 39. 6—7): „Und er verbrannte das Haus des Ewigen und das Haus des Königs nnd alle Häuser in Jerusalem, und alle Häuser der Großen verbrannte er im Feuer." (ibid. 52.13.) Was Wunder, daß dieser Fürst mit sammt seinen Kindern und Kindeskindern von Gott in furchtbarer Weise gezüchtigt, und seinem Nachkommen Belschazzar, durch jene wunderbare Hand und Wandschrift: Mene, Mene, Te.kel Ufarsin, der baldige Untergang verkündet wurde! „Du wurdest gewogen auf der Waage und wurdest zu leicht befunden!" (Daniel 5,26—28.) ' Das Alles hindert aber Jeremia nicht, unbefangen und frei von jeder Verbitterung Israel im babylonischen Exil zuzurufen: „So spricht der Ewige der Heerschaaren: fördert das Wohl der Stadt, dahin

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