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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-11-16 · Heft 46 (16.11.1894) · p. Seite 542

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 46 (16.11.1894)
Date
1894-11-16
Page
Seite 542 (sequence 2)
Language
German
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542 daß er die Untersuchung gegen Dreyfus Niederschlagen wolle, weil es sich um einen Juden handele, während ein drittes Blatt seinen Lesern die romantische Geschichte austischt, Dreyfus habe einst bei einem Wettbewerb nm seiner Abstimmung willen von. einem Examinatoreine ungerechte Note bekommen und in seiner tiefen Erbitterung damals geschworen, sich einmal für diese Zurücksetzung zu rächen —, machen sich auch, wie gesagt, schon gegnerische Stimmen geltend, sogar auch solche, welche den Spieß umkehren und von einem Versehe», von einer böswilligen Verleumdung, selbst von antisemitischen Wühlereien und von einer Fälle sprechen, „die dem Hauptmann gestellt sei. und in der man das ganze französische Judenthum zu fangen beabsichtige". Am meisten sympaihisiren natürlich mit den französischen Bonlevardschreiern die deutschen Antisemiten. Sie wissen natürlich bereits ganz genau, daß Dreyfus schuldig ist; sollte er trotzdem für unschuldig erklärt werden, so wird natürlich die „Alliance" und Rothschild und wer weiß, wer sonst nochangeklagt werden, daß ihr Einfluß den Schuldigen befreit habe. Die Taktik ist ja bekannt. Daß aber selbst liberale Organe, wie die „Münchener Neuesten Nachrichten". sich dazu bereit finden, ihre Spalten einer Auffassung dieses Falles zu öffnen, welche nur wenig von der der Antisemiten sich unterscheidet, und welche selbst nicht von durchaus unwahren Behauptungen zurückschent, — wie die, daß Gambetta die Juden bevorzugt habe, daß die französische Kaute ünance das Avancement der jüdischen Offiziere erleichtert, und daß diese am liebsten in den Verwaltungsbüreaus unierznkommeu suchen, drei Behauptungen, welche auf vollständiger Unkenntniß der Berhältniffe beruhen und durchaus unwahr sind — das ist freilich ein trauriges Zeichen der Zeit! Die Affaire Dreyfus, die jetzt so viel Staub aufwirbelt, wird wieder von der Bildfläche verschwinden. Der Schuldige wird seine Strafe erleiden — und es wird keinem vernünftigen Menschen. beifallen, ihn dieserhalb zu bedauern oder gar irgendwie entschuldigen zu wollen. Dan» wird man die aufgeregten Franzosen daran erinnern dürfen, daß sie zur Zeit mit dem im Duell gefallenen Hauptmann Meyer so aufrichtig sympathisirt und die Tapferkeit wie den Patriotismus der jüdischen Soldaten auf allen Schlachtfeldern so freudig anerkannt haben, daß es daher nur thörichte Verblendung und gekränkte Eitelkeit sein konnte, die die jüdische Abstammung eines Albert Dreyfus besonders hervorheben zu müsien glaubte, in demselben Frankreich, in deni derjenige Abgeordnete, der das schärfste Gesetz gegen die Spione befürwortet und durchgesetzt hat, zufällig den Namen Camille Dreyfus führt und derselben Glaubensgenossenschast angehört, wie der des Spionirens angeklagte französische Hauptmann. Freilich bis zu der Erkenntniß, daß die Bürgertugend und die Ehre, die Hlimanität und die Freiheit feilt bestimmtes Vaterland haben, weil sie allen Menschen angehören, zu dieser Erkenntniß wird sich das „großmüthige Frankreich" noch lange nicht aufschwingen! Nie Woche. Berlin, 14. November. er Rücktritt des Justizministers v. Schelling Hot verschiedenartige Erörterungen hervorgerufen, die bei der nun einmal vorhandenen leidigen Sachlage auch unsere Jutereffen berühren. Allgemein wurde anerkannt, daß Herr v. Schelling in seiner Eigenschaft als Beamter seine strenge Gerechtigkeitsliebe gezeigt hat. Wenn er in der Anstellung und Beförderung der Richter ohne Rücksicht auf die Konfession berechtigten Wünschen nicht in dem Maaße entsprochen hat, wie sein Amtsvorgänger, so liegt wohl die Hauptschuld än^ den Berhältniffen, die stärker waren als er. Die Antisemiten haben Herrn v. Schelling jeden jüdischen Richter, den er in. Ausführung der verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichberechtigung der Konfessionen ernannte, als schwere Schuld auf die Rechnung gesetzt. Wir glauben, daß Herr v. Schelling solche Vorwürfe nicht verdient hat und daß er auch den jüdische,: Juristen nicht jene freundliche Gesinnung entgegenbrachte, die die Antisemiten ihm nachgesagt haben. Ueberhaupt bildete der abgegangene Justizminister lange Zeit die Zielscheibe für die Pfeile der Antisemiten. Eine Fülle heftiger persönlicher Verdächtigungen ergoß sich über ihn. Und dabei wurde zugleich seine amtliche Thätigkeit angegriffen, als sei er persönlich für jede Verurtheilung des Herrn Ahlwardt oder für jede-Verhaftung des Herrn Paasch verantwortlich zu machen. Seit geraumer Zeit haben die Antisemiten die Stellung des Justizministers zu untergraben gesucht. Jetzt hielt Herr v. Schelling selbst die Zeit gekommen, in den Ruhestand zu treten. * Die Generalsynode hat sich auf Antrag der Petitionsko,„Mission schließlich doch mit dem Antrag der brandenburgischen und westfälischen Provinzialsynode befreundet, „daß nur ein christlicher Richter einem Christen den Eid abnehmen dürfe". Und selbst Prof. Kahl aus Bonn, der in einer früheren Sitzung mit allem Eifer dagegen sprach, hat numnehr nach eigenem Geständniß „das Opfer des Intellekts" gebracht. Wie rührend! Aus der Verhandlung selbst heben wir die folgenden Momente hervor: Die Petitionskommisston hat folgende Anträge gestellt: Die hochwürdige Generalsynode wolle beschließen: II. Generalsynode, tief bewegt durch die herrschende, unser Volt schwer drückende Eidesnoth, richtet in voller Uebereinstimmung mit den Beschlüssen, welche die Eisenacher deutsche evangelische Kirchenkonferenz im Jahre 1892 in dieser Angelegenheit gefaßt hat, an den evangelischen Ober-Kirchenrath die dringende Bitte: 1. fortgesetzt dahin zu wirken, daß mit den der Kirche zu Gebote stehenden Mitteln der Predigt, der Seelsorge und der Jugends- Unterweisung das Gewissen unsres evangelischen Volkes in Betreff der Bedeutung und Heilighaltung des Eides überall geschärft und gestärkt werde; 2. bei den Reichs-und Staatsbehörden dahin vorstellig zu werden, daß: a. die Zahl der Eidesleistungen, soweit es die Interessen des Staats und der Parteien nur irgend gestatten, beschränkt, b. die seelsorgerliche Eidesbelehrung im Laufe des Prozesses ermöglicht, c. die konfessionelle Eidesformel gesetzlich wieder hergestellt, 6. die Vereidigung der Christen nur von christlichen Richtern auf dem Verwaltungswege ermöglicht, e. der Eidesleistung vor Gericht eine der Heiligkeit der Sache entsprechende Feierlichkeit gegeben werde. Syn. Prof. Dr. Kahl-Bonn beantragt einige redaktionelle Verbesserungen zu dem vorliegenden Anträge, für den er im Uebrigen stimmen will. Er bittet aber, bezüglich des letzten Punktes des Antrages konstatiren zu dürfen, daß er im Interesse des idealen Gesichtspunktes der Einmüthigkeit ein Opfer des Intellekts gebracht habe. Syn. Justizrath Huchzermeier-Hamm i. W. tritt auch für eine feierliche Ausgestaltung des Eides ein und meint, daß es weniger auf die Formel, als auf die Form der Eidesleistung ankomme. Gestalte man diese Form so aus, wie es der heilige und wichtige Akt erfordere, so stehe die Frage, vor wem der Eid abzuleiften sei, erst in zweiter Linie. Syn. Pfarrer Meyer-Breslau bestreitet die letztere Behauptung. Er wünscht die Wiedereinführung des konfesstonellen Eides und hält es deshalb für unmöglich, daß ein Eid vor einem Juden abgelegt werde. Syn. Superintendent Künstler-Tilsit empfiehlt dringend den Antrag des Neferenten. Syn. Justizrath Geis l er-Breslau erklärt sich gegen die Vereidigung der Christen nur vor christlichen Richtern. Wer da schwöre, der schwöre nicht vor einem Richter, sondern vor Gott, und der Richter habe nur aktenmäßig zu bekunden, daß der Eid vor Gott geleistet sei. Syn. Stöcker: Allerdings werde vor Gott geschworen, es handle sich dabei iMttÜiiii

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