Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1894)
- Date
- 1894-11-09
- Page
- Seite 530 (sequence 2)
- Language
- German
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530 Schnuplntz Rußland gewesen, gesagt habe: „Ich bin ein frommgläubiger Christ; aber der Glaube an meinen Heilcklid giebt mir noch nicht das Recht, andere Mitmenschen n'm ihres Glaubens willen zu verfolgen." Wenn dieses schöne Wort wirklich gefallen ist, so legt es beredtes. Zeugniß ab für den Edelmulh der Gesinnung, welcher die Brust des jugendlichen Zaren schwellt, und die Hoffnungen sind ivohl berechtigt, die sich an seine Regierung knüpfen. Ruch das Manifest des jungen Zaren stützt diese Hoffnungen. Es enthält das heilige Gelübde Nikolaus II., stets „als einziges Ziel die friedliche Entwickelung, die Macht und den Ruhm des thenren Rußlands und die Beglückung aller treuen Unterthanen zu haben." Das feierliche Gelöbniß der Friedensliebe, die Betonung der Huld des Landesvaters gegenüber allen Unterthanen, das sind Gedanken, die vielleicht die Morgenröthe einer neuen Zeit für Rußland bedeuten. Ein altes jüdisches Sprichwort, hervorgegangen aus den geschichtlichen Leidenserfahrungen von Jahrhunderten, lautet, „Man soll nicht um einen neuen König beten". Nun denn, die russischen Juden haben das nicht gethan, sie haben ihre Gebete für Alexander Hl. und die Erhaltung seines Lebens mit denen einer ganzen Welt znm Vater aller Menschen gesendet. Es ist ihr menschliches Recht, daß sie heute ihre Hoffnungen auf den jungen Kaiser setzen. Mögen sich alle diese Hoffnungen erfüllen, und möge es Nikolaus II. beschiedeu sein, sein eigenes Glück und das seines ganze» Volkes zu begründen! Aie Woche. Berlin. 7. November. fie Genera l synode hat sich in ihrer letzten Sitzung wiederholt mit Angelegenheiten beschäftigt, die uns als Juden angehen. Wir resumiren die beiden Berhandlungspunkte einfach nach dem offiziellen Bericht unb behalten uns vor, auf Einzelnes näher einzugehen. Der erste Punkt betraf den Antrag der Braudenburgischen Provinzialsyuode über Revision des kirchlichen Zuchtgesetzes hinsichtlich des Ueberhandnehniens christlich-jüdischer Mischehen. Referent Syn. Dr. Heffter berichtet über die Verhandlungen der Braudenburgischen Provinzialsynode in dieser Fra^e Der Antrag beruhe aus der Wahrnehmung eines Nothstandes unb habe das Bestreben, diesem abzuhelfen Der Referent verweist namentlich auf den in der Brandenburgischen Synode als typisch bezeichneten Fall, daß in einer Berliner Gemeinde ein Mann als Gemeindekirchenrath thätig sein konnte, der seit Jahren in einer christlich-jüdischen Mischehe lebte. Der Antrag habe durchaus nichts mit krassem Antisemitismus zu thulr, er bewege sich vielmehr auf innerkirchlichem Gebiete und stelle einen Akt der Nothwehr und Selbsthilfe dar. Dr. Heffter empfiehlt: „Generglsynode wolle den Evangelischen Oberkirchenrath ersuchen, zu erwägen, durch welche Maßnahmen dem Ueberhandnehmen .christlich-jüdischer Mischehen wirksamer als bisher Einhalt geboten werden könne, und ihn bitten, die Geistlichen und Aeltesten der evangelischen Landeskirche an ihre ernste Pflicht zur Bekämpfung der aus solchen Mischehen für das christliche Familien- und Gemeindeleben erwachsenden schweren Gefahren zu erinnern." Professor Dr. Kößlin-Halle a. S. hält den Antrag für überflüssig, da der Oberkirchenrath doch nichts weiter thun könne, als daß er auf seinen bereits vorliegenden Erlaß bezüglich der Mischehen verweist Pfarrer Kögel-Staßfurt: Die Zahl der christlichjüdischen Mischehen sei so erschrecklich groß, daß man dringend auf Abhilfe sinnen müsse. Missionsinspektor Lic. Plat h-Friedenau: Der Nothstand sei in der That erschreckend groß. Die Mischehen, um die es sich hier handele, könne man nun und nimmermehr unter die Rubrik dessen bringen, was man sonst unter Mischehen verstehe. So etwas fei erst möglich geworden durch die Einführung der standesamtlichen Organisation. Syn. Hofprediger a. D. Stöcker: Allerdings sei der Nothstand sehr groß, nicht nur der Zahl nach ausgedehnt, sondern auch sehr in die Tiefe des Herzens und der Familie gehend. Bei der Erziehung der in solchen Mischehen geborenen Kinder entstehe ein Gemisch von Judenthum urid Christenthum, das nicht wisse, wohin es gehöre. Das . Uebel hänge mit dem allgemeinen Uebel zusammen, denn man sehe ja, wie unzählige Protestanten immer Partei für die Juden und gegen die Christen nehmen. Man müsse den evangelischen Volksgeist ausrütteln und recht vornehmlich an das evangelische Ehrgefühl appelliren. Man müsse den jüdischen Geist, der unser Volk überall bedrückt, überall bekämpfen. Es wäre eine schöne Aufgabe der Generalsuperintendenteu, durch einen Hirtenbrief das evangelische Gewissen aufzurütteln Die jüdisch-christlichen Mischehen seien ein Skandal für die Gesellschaft, auch für die vornehmen Kreise, die oft genug nur des jüdischen Geldes wegen sich mit dem Judenthum verbinden und damit dem großen Volke ein sehr schlechtes Beispiel geben Syn. Dr. Dry ander (Berlin): Ueber den vorhandenen Nothstand herrsche Einigkeit, die Frage sei nur die, was thue man, um dem Nothstande entgegenzutreten, und da müsse er sagen, daß dem Vorschläge des Syn. Stöcker nicht Folge zu geben sei. Es handele sich hier' um Mitglieder der evangelischen Kirche, die der Kirche bereits vollständig entfremdet seien. Gegenüber solchen Mitgliedern könne man nicht mit Erlassen des Oberkirchenrathes Vorgehen, sondern lediglich auf dem Wege der persönlichen Seelsorge. Dies sei der einzige Weg, der eingeschlagen werden könne. (Sehr richtig!) Man kenne die Zahl der jüdischen Mischehen nicht, namentlich seien in Berlin die Zahlen darüber nicht bekannt. Es sei also nicht ein Nothstand vorhanden, dem man auf den Straßen Berlins offen begegne. Er empfehle daher die Annahme folgender Erklärung: „Generalsynode erwartet gegenüber dem hervorgetretenen Noth ande der jüdisch-christlichen Mischehen, daß Geistliche und Gemeindelirchenräthe allen Ernstes die ihnen zu Gebote stehenden Mittel der Seelsorge und Kirchenzucht anwenden, um dem Nothstande wirksam zu wehren." (Beifall.) Syn. Stöcker widerspricht dem Vorredner. Die hier angeregte Frage sei nicht Gegenstand persönlicher Seelsorge. In einergroßen Stadt erfahre man von den Dingen, um die es sich handle, gewöhnlich gar nichts. Syn Plath: Nach der in der Zeitschrift des kgl. preuß statistischen Büreaus vom Jahre 1893 enthaltenen Veröffentlichung seien in den 16 Jahren von 1875 bis 1890 2101 Ehen zwischen jüdischen Männern und christlichen Frauen und 2113 Ehen zwischen christlichen Männern und jüdischen Frauen vorgekommen, und die Zahl der aus solchen Ehen geborenen lebenden Kinder betrage 16,900. Der Nothstand sei riesengroß, und man müsse ihm Halt gebieten, da er mit der Plutokratie Israels Zusammenhänge und weiter sortwuchern würde. Die Debatte wird hierauf geschlossen. Bei der Abstimmung gelangt sowohl der Antrag Heffter als auch der Antrag Dryander zur Annahme. Der wackere Synodale Stöcker und sein getreuer Schildknappe Plath sind also mit ihren antisemitischen Vorschlägen auch auf der Generalsynode durchgefallen! Der zweite Punkt betraf den Antrag der westfälischen Prooinzialsynode, der Kreissynode Halle Land I. und des Vorstandes der Kösener kirchlichen Konferenz über die.Form der Eidesleistung. Der Antrag der westfälischen Synode geht u. A. dahin: .,Die Generalsynode wolle dahin wirken, daß nur ein christlicher Richter einem Christen den Eid abnehmen darf." Referent Superintendent a. D. Sternberg-Selcho: Die Anträge der westfälischen Synode seien jedenfalls der Erwägung werth, dagegen halte er die Forderung, daß bei derMidesleistung Geistlichhinzugezogen werden, für unausführbar. Referent beantragt: 1. dahin zu wirken, daß der Eidesleistung vor Gericht eine der Heiligkeit der Sache entsprechende Form gegeben werde, und daß namentlich das Hinzufügen einer konfessionellen Bekrästigungsformel gesetzlich gestattet werde; 2. die Forderung, daß nur ein christlicher Richter einem Christen den Eid abnehmen darf, der Versassungskommisfion zu überweisen. Syn. Prof. Dr. Kahl-Bonn empfiehlt der Synode, die Beschlüsse der Eisenacher Kirchenkonferenz in Sachen der Eidesnoth zu den ihrigen zu machen. Gegen die Thesis ad 2 müsse er sich entschieden erklären, da er dieses Verlangen für rechtlich unerfüllbar halte. Die Einführung