Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1894)
- Date
- 1894-11-02
- Page
- Seite 521 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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521 Ausdruck gekommen, wie es heute sich zeigt. Seit der Wiedergeburt Deutschlands im Jahre 1870, die herbeigeführt durch die gemeinsamen Opfer, welche alle Glaubensbekenntnisse des Vaterlands an Blut und Leben gebracht, hat der deutsche Geist einen Aufschwung genommen, der von keiner diesbezüglichen Aeußerung früherer Zeiten übertroffen wird. Die „Ostdeutsche Volkszeitung kommt in einer ihrer jüngsten Nummern bei der Besprechung der „Schulfrage" auch auf dem Einfluß der Religionsgeseltschaften auf die Schule zu reden. Sie meint: „Das Programm der Fortschrittspartei, wie es auf dem Parteitage 1878 angenommen ist, enthält den Satz: „Selbstständigkeit der Schule gegenüber der Kirche, unbeschadet der Ordnung des Religionsunterrichts." — Im jetzigen Entwurf ist dieser Vorbehalt in Betreff des Religionsunterrichts wörtlich beibehalten, während der Eingang des Satzes lautet: „Unabhängigkeit der Schule von der Kirche." Alls jenem fortschrittlichen Parteitage war die Streichung jenes Vorbehalts von Langenbach-Darmstadt gestellt, der Antrag wurde aber abgelehnt. Berichterstatter war Virchow. Derselbe erklärte, der Vorbehalt in Betreff des Religionsunterrichts sei angenommen, weil eben darüber keine Uebereinstimmung in der Partei herrsche, sondern, wie lange Debatten der Parteifraktion erwiesen haben, drei und mehr verschiedene Meinungen vorhanden seien und lebhaft vertheidigt wurden; man müsse diese Differenzen kenntlich machen. Ob heute die gleiche Meinungsverschiedenheit in der freisinnigen Volkspartei herrscht, wie vor 16 Jahren kurz nach den Aufregungen des Kulturkampfes, mag dahin gestellt bleiben; vielleicht haben die großen Fortschritte, die seitdem in der evangelischen Kirche die Orthodoxie gemacht hat, der damals in der Landtagsfraktion nur von einer kleinen Minderheit vertretenen Meinung, daß man den Religionsunterricht ganz aus der Schule weisen und den Religions- Gesellschaften überlaffen solle, Anhänger gewonnen. Damals waren gerade die forttschrittlichen Lehrer fast allgemein entschiedene Gegner solcher Entwickelung. Sie wollten beit konfessionellen Religionsunterricht in der Schule behaltest und selbst ertheilen." Was genanntes Blatt weiter über diesen Gegenstand sagt, interessirt uns weniger. Uns hält nur der Paffus fest, daß man den Religionsunterricht ganz aus der Schule weisen und ihn den Religions- Gesellschaften überlassen solle — und wir fragen uns, inwieweit ein solcher Fall, wenn er wirklich einträte, für das Judenthum heilsam oder schädlich werden könnte. Wenn wir uns auch sagen müffen, daß die Obligation für den jüdischen Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen schon hinsichtlich der Gleichstellung mit den übrigen Konfessionen als eine zu beachtende Errungenschaft zu betrachten ist, so glauben wir doch nicht, daß hiermit die große und heilige Aufgabe, die in der religiösen Belehrung der Jugend für Juden existirt, ihre vollständige Lösung finden kann. Es wird zugestanden werden müffen, daß das Maß des religiösen Wiffens bei unseren jüdischen Kindern ein ungleich größeres sein muß als bei den anderen Konfessionen. Es ist dies eine Eigenartigkeit, die der jüdische Religionsunterricht einmal mit sich führt. Wie gewiffenhaft er auch an den öffentlichen Schulen ertheilt werden mag, er genügt nicht, weil die ihm zugestandene Zeit nicht ausreicht. Aus diesem Grunde muß er seinen Schwerpunkt finden in den von der jüdischen Genoffenschaft zu diesem Zwecke besonders gegründeten Schulen. Wir wurden vor einiger Zeit in einem Leitartikel dieser Zeitung auf die Nothwendigkeit der Hebung des Religionsunterrichts in beherzigenswerther Weise aufmerksam gemacht. Bei dieser Gelegenheit erfuhren wir, daß die Verhältnisse in dieser Beziehung bei den Großgemeinden viel schlimmer liegen als in den kleinen Gemeinden. Und doch, haben ene den obligatorischen Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen, während diese sich die eigens berufenen Religionslehrer halten. Aber auch hier bleibt noch so viel zu wünschen übrig, daß wir mit Vergnügen diesen Punkt in das Programm, welches sich der gegründete Verband der jüdischen Religionslehrer für seine Zwecke gestellt, ausgenommen sehen, wiewohl wir selbst einer Reussirung dieses Unternehmens zweifelnd gegenüberstehen. Im Verlauf eines Vierteljahres sind uns von drei verschiedenen Seiten Aufforderungen zum Beitritt zu Vereisten zugegangen, die alle der Verbefferung des Religionsunterrichts und der Stellung des Religionslehrers gelten. Wir haben uns denselben gegenüber ablehnend verhalten, weil viele unliebsame Erfahrungen uns mit Bezug auf die Rralisirung von dergleichen Unternehmungen höchst skeptisch gemacht. Wir glauben die Ursache ihres Scheiterns in dem Unistande zu finden, daß die jüdischen Beamten nicht selbstständig genug sind, um aus eigener Kraft für ihre Befferstellung sorgen zu können. Abgesehen von dem freien Versügungsrechte, welches sich die Gemeinden niemals bei der Anstellung ihrer Beamten werden beeinträchtigen laffen, ist das Schicksal dieser von der Ungunst jener in einer Weise abhängig gemacht, daß an eine Befferstellung der jüdischen Beamten ohne Mitwirkung der jüdischen Gemeinden durchaus nicht zu denken ist. Man erwäge, daß die Misere, welche den Plan zur Abhilfe hervorgerufen, meist in best kleinen zum Theil auch in den mittleren Gemeinden vorhastden, von welcher die Beamten der Großgemeinde ganz und gar nichts wissen. Keine feste Anstellung, kein gewisses Einkommen, keine Aussicht auf Pension, wahrlich, genug der existenziellen Nachtheile, um da noch die Freude an seinem Beruf aufkommen zu laffen. Es kann sicher nicht in Abrede gestellt werden, daß es des Schweißes der Edlen werth, hier Wandel zu schaffen, ob es aber gelingen wird, ist eine Frage der Zeit. Jedenfalls sagt uns dieses verschiedenseitige Ringen nach einem Vereinsverband, daß ein Nothstand im Bereiche des jüdischen Beamtenstandes vorhanden, und es kann denen nur zum großen Verdienste angerechnet werden, die sich, wie Herr Dr. Neustadt in Breslau, der Sache mit so vielem Eifer angenommen. Unser Wunsch! «2K '"Q‘7i bs 22N1 fibsn möge die Herren dabei begleiten. Es dürfte schon von allgemeinem Interesse sein, einige Kenntniß von den Schulverhältniffen des Verbandes der Synagogengemeinden Ostpreußens zu erhalten, und wir geben daher aus dem gedruckten Berichte, den der Vorsitzende der Schulinspektion Herr Rabbiner Dr. Bamberger in Königsberg an die Oeffentlichkeit gelangen ließ, im Auszuge Folgendes wieder: „Dem Verbände gehören zur Zeit 45 Synagogengemeinden mit einer Seelenzahl von 11,249, dazu die Filialgemeinden mit 377 Seelen, im Ganzen 11,626 Personen an. Nicht zum Verbände gehören 8 Gemeinden mit 845 Seelen, so daß die jüdische Einwohnerschaft Ostpreußens ca. 12,000 Seelen in 52 Gemeinden beträgt. Die ' kleinste Seelenzahl der Verbandsgemeinde hat Friedland (41 S.) Die größte hat Königsberg (4225). Außer Königsberg haben je eine Gemeinde über 800, 700, 400 Seelen, zwei Gemeinden über 300 ' Seelen, eine über 200 Seelen, achtzehn Gemeinden über 100, und 20 Gemeinden zählen weniger als 100 Seelen. Eine frühere Verbandsgemcinde, Pr. Eylau ist in Folge Austritts der wohlhabenderen Mitglieder als lebensunfähig durch die König!. Regierung aufgelöst und der Rest der Mitglieder der Nachbargemeinde Bartenstein zugetheilt worden. Eine andere Gemeinde, Schippenbeil, ist aus ähnlichen Gründen von demselben Schicksal ''bedroht, doch ist zu hoffen, daß es im letzteren Falle den Bemühungen des Schiedsgerichts des Verbandes gelingen werde, die Gemeinde wenn auch unter erheblichen Opfern zu erhalten. Bei dieser Gelegenheit ist zu bemerken, daß im abgelaufenen Verbandsjahre