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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-11-02 · Heft 44 (2.11.1894) · p. Seite 520

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 44 (2.11.1894)
Date
1894-11-02
Page
Seite 520 (sequence 4)
Language
German
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520 in Breslau wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft jüngst eingeschritten ist und auch die Strafkammer zu Hannover wegen Veröffentlichung des üblichen Kolnidre-Flugblättes das Hauptverfahren eröffnet hat. Jeder Kampf ums Recht ist schwer. Er hat Erfolge, wenn er von großen Gesichtspunkten aus unentwegt, durch die unausbleiblichen■ Mißerfolge unentmuthigt, fortgesetzt wird. Allmählich, wenn auch langsam, werden die Vorurtheile besiegt, welche bisher den Siegen des Rechts hartnäckig entgegengestanden haben. Freilich ist der Einzelne in diesem Kampf machtlos. Nur die Gesammtheit kann Erfolge erringen. Mögen einsichtsvolle Männer in jeder Gemeinde> den Kampf ums Recht aufnehmen, mögen sie bemüht sein, das Material, welches ihnen entgegengebracht worden ist, für weitere Kämpfezu verwerthen. Möge der Centralverein seinerseits in ganz Deutschland die Rechtsschutzbestrebungen unter den Juden beleben und diejenigen besonders zur positiven Mitarbeit heranziehen, welche ob der vielen Mißerfolge entmuthigt, sich in dem Glauben zurückgezogen haben, daß in Deutschland den Juden und dem Judenthum ihr Recht nicht gewährt , werde. Alles Recht in der Welt — sagt Rudolf von Jhering — ist erstritten worden, jeder Rechtssatz, der va gilt, hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden muffen, und jedes Recht setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Indem die Juden für ihre Rechtsgleichheit kämpfen, kämpfen sie zugleich sür die Befestigung der staatlichen Grundlagen — per aspera ad astral , Die Anstellung von Wanderlehrern.! Bon Eduard Alexander, Lehrer in Gollantsch. Hammer mehr zeigt sich das Bcdürfniß, um das Judenthum zu! fördern und zu kräftigen, der Heranwachsenden Jugend schon frühzeitig Sinn und Jnterefle für dasselbe zu erwecken. Um dieses zu ermöglichen, muß man den Familienvätern Gelegenheit^ geben, ihren Kindern Religionsunterricht ertheilen zu lassen; besonders; aber habe ich diejenigen unserer Glaubensgenossen im Auge, die zerstreut auf dem Lande und in kleineren Städten vereinzelt wohnen.; Sie haben weder einen Kultusbeamten, noch einen Lehrer, besitzen; kein Bethaus lind haben daher gar keine Gelegenheit, für ihr Seelen-; heil, noch für das ihrer Kinder Sorge zu tragen. Um diesen edlen Zweck zu ermöglichen, hat der neugegründete! „Verein jüdischer Religionslehrer" zu Breslau in sein Programm; auch die Anstellung von Wanderlehrern ausgenommen. Es ist klar, daß der junge Verein dieses gemeinnützige Werk noch nicht bald wird' ausführen können, beim reichhaltige Mittel gehören zur Ausführung; dieses Planes. Und dennoch wäre es nöthig, mit allen Kräften; darnach zu streben und noch andere Mittel und Wege zu suchen, um das Ziel schneller zu erreichen; es könnte z. B. jede Provinz, sogar jede größere Stadt, einen Verein haben, der die Interessen zur He-; bung des Religionsunterrichts wahrt und es würden sich sicher viele! Mitglieder dafür werben lassen. Besonders Gemeinden, die weder einen jüdischen Lehrer, noch andere geeignete Personen zum Religionsunterricht onstellen können, werden gern und dankbar ihr Scherflein dazu beitragen. Welche Folgen das gänzliche Fehlen des Religionsunterrichts hat, zeigt drastisch der folgende Vorfall: In einem kleinen Städtchen der Provinz Posen wurde ein Knabe, der die paritätische Schule, asi der kein jüdischer Lehrer angestellt war, besucht hat, als Zeuge vorgeladeu. Der Vorsitzende des Gerichtshofes wollte den Knaben, der nicht vereidet werden konnte, auf das Gebot Hinweisen: „Du sollst kein falsches Zeugniß ablegen gegen deinen Nächsten" — der Knabe aber hatte keine Ahnung von einem Gebot! Was denkt sich wohl ein solcher Herr von der Erziehung der jüdischen Jugend, welches Licht werfen solche Vorkommnisse auf unsere Gemeinschaft? Um solches zu verhüten, wäre es sicher an der Zeit, überall, wo es noth thui, Abhilfe zu schaffen und unsere ganze Jugend zum Religionsunterricht heranzuziehen; den» ebenso, wie es Frauen-, Jungfrauen- und Litteratnrvercine giebt, könnten sich auch solche „zur Wahrung religiöser. Interessen unter den Juden", bilden. An freien Nachmittagen könnte «in jüdischer Lehrer an den Landschulen im Umkreise seines Wohnortes eine segensreiche Thätigkeit ausüben. Möge dieser oft angeregte Gedanke bald zur Ausführung gelangen, damit der Grundstein religiöser Gesinnung in die Herzen unserer Jugend gepflanzt wird. Aus Ostpreußen. Bon Moritz Scherl» el. H«n einer Zeit, die sich als Trägerin der konfessionellen Gegen- XI' sätze so sehr markirt, wo man dahin gekommen ist, den Antisemitismus zum Brodstudium zu machen und den Judenhaß in nutzbringender Weise zu verwerthen, daß er zur Erhaltung einzelner Existenzen ausreichend geworden, in einer solchen Zeit gereicht es zur frohen Genugthuung, von einem Falle berichten zu können, wo im Gegensatz hierzu die Eintracht der verschiedenen Glaubensbekenntnisse den erhebendsten Ausdruck gefunden hat. Am 1. Oktober siedelte der Herr Kaufmann Alex Fürst von Gumbinnen nach Königsberg über. Der Herr war bis jetzt nicht blos in dem Synagogen-Vorstande vertreten, sondern hatte es auch verstanden, das Vertrauen seiner christlichen Mitbürger sich in einem Maße zu erwerben, daß er schon seit lange» Jahren als Stadtverordneter seinen Sitz in der städtischen Verwaltung inne hatte, außerdem aber in dem Aufsichtsrath des hiesigen Vorschußvereines sich befand, vom Turnverein zuni Turnwart gewählt war und auch dem Gesangverein angehörte. Alle diese Körperschaften nahmen nun Gelegenheit, dem scheidendenLerrn Fürst durch Abschiedsfeste, die sie zu diesem Behnfe ihm gaben, ihre Ovationen darzubringen. Es wurden dabei Reden gehalten, welche die Verdienste des Genannten in einem Lichte zeigten, das ihn in unserer Stadt in schönster Erinnerung halten und sein Andenken zu einem stets ehrenden machen werden. Wir erkennen daraus, daß Herr Fürst durch sein jüdisches Glaubensbekenntniß nicht daran gehindert wurde, sich im Bereiche unseres städtischen Bezirkes nach Maßgabe seiner Kräfte überall zu betheiligen, wo es galt, das Allgemeinwohl zu fördern und dem gesellschaftlichen Leben die gedeihliche Pflege zu geben. Wir können mit Sicherheit annehmen, daß solches auch in andern Städten von Seiten der Juden geschieht, woraus sich dann jedenfalls die Angabe als Perfidie ergiebt, daß die Juden, nur Sonderintereffen huldigend, sich des Rechtes der deutschen Zugehörigkeit von selbst begeben. Dahin zielen sicherlich auch die Auslassungen eines erst neulich erstandenen Blattes, die uns jüngst zu Gesicht kamen. Offenbar damit die anderen Mängel zu verdecken, woran die Moral unserer Zeit laborirt, hat das Blatt nur das verloren gegangene echte Deutschthum zu beklagen. Wir sagen im Gegentheil hierzu, daß das Deutschthum niemals in größerer Blüthe gestanden, als wie es unsere Zeit aufzuweisen hat, und noch in keiner Periode zu solchem eklatanten

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