Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1894)
- Date
- 1894-11-02
- Page
- Seite 519 (sequence 3)
- Language
- German
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519 im Reiche der Eindruck entsteht, daß eine Cmtralstelle vorhanden ist, die da, wo um des Glaubens willen das Recht verkürzt wird, hilfbereit zur Seite steht und dem Angegriffenen die Unbill bekämpfen hilft, dann wird über kurz oder lang doch manches Unrecht im Keime erstickt werden, und die Frucht, die uns der heutige Tag versagt, wird die kommende Zeit reifen. Es müßte doch mit seltsamen Dingen zugehen, wenn Fleiß und Mühe, die auf eine gerechte Sache verwendet werden, sich als nutzlos erweisen, und wenn zielbewußte Arbeit und planmäßige Agitation, die ja selbst eine ungerechte Bewegung groß und erfolgreich gemacht haben, gerade da ihre Wirkung versagen sollten, wo nicht egoistische Sonderintereffen verfolgt, sondern lediglich Gerechtigkeit und Gleichheit, Wahrung von Verfassung und Gesetz erstrebt und bezweckt wird. Gewiß, wer sich an den Fanatismus und die Leidenschaften der Menge wendet, wer an die unlauteren und egoistischen Regungen der Volksseele mit demagogischen Mitteln appellirt, wird lauteren und größeren Widerhall finden, als unsere auf Wahrung von Gesetz und Recht gerichteten Bestrebungen finden können. Unkraut gedeiht schneller und üppiger als Kraut; aber auch Kraut wächst und gedeiht, wenn sorgsame Hand den Acker bestellt; und wer wird den Acker unbestellt lassen, weil die Ernte nicht immer seinen Wünschen und Erwartungen entsprochen hat? Wie dem auch sei, wie Ernte und Erfolg auch ausfallen mögen, jedenfalls wird uns das Bewußtsein, daß wir Alle unsere Pflicht gethan haben, erheben; nur wenn wir Gleichberechtigung und Emanzipation vertheidigen, dürfen wir sagen, daß wir ihrer würdig sind Daß es nicht immer gelingt, die schweren materiellen und geistigen Schäden, mit denen der Antisemitisnius jeden von uns bedroht, von dem Einzelnen abzuwenden, darf nicht zur Resignation führen. Wird dem Gekränkten für die Unbill, die er erlitten hat, auch nicht immer die entsprechende Sühne zu Theil — der Gedanke, daß er nicht allein steht, daß Genossen für ihn und mit ihm kämpfen, wird ihm die Unbill leichter ertragen helfen und seinen« Herzen die Bitterkeit des Verlassenseins nehmen." Die einzeliten Fälle, welche an die Kommission herantreten, werden wie folgt eingetheilt: In Fälle, wo der Kampf ohne Rücksicht ans den Erfolg geführt werden muß, weil Ehre und Selbsterhaltung den Kampf aufzwingen und große ideale Güter in Frage stehen, sodann in Fälle, wo jede Aufwendung von Muth und Mühe übel angebracht und ein zweckloses Vergeuden von Kraft ist, wo der Verein daher an sich selbst eine Sünde beginge, wenn er gewisse Angriffe auch nur des Federstrichs einer Abwehr würdigte, und schließlich Fälle, die an und für sich zwar ein Einschreiten erheischten, die aber nicht Aufgaben des Rechtsschutzbüreaus sind, weil eine Abhilfe weder von den bestehenden Organen der Rechtspflege, noch von den sonstigen Institutionen des Rechtsstaates, sondern lediglich von der Aufklärung und Veredlung der Waffen durch Wor^ und Schrift zu erwarten ist. Es würde den uns zur Verfügung gestellten Raum tveit überschreiten, wollten wir die einzelnen Fälle, 47 an der Zahl, einzeln besprechen. Wir können demjenigen, welcher sich für die Frage interessirt, dringend empfehlen, den Bericht selbst zur Hand zu nehmen. Nur auf einen prinzipiellen Gesichtspunkt mag hingewiesen werden, der zugleich zeigt, wie falsch das Verhalten derer ist, welche in vornehmer Ruhe und Zurückgezogenheit die Angriffe der Antisemiten über sich ergehen lassen wollen, in der Hoffnung, daß doch einmal die Zeit kommen wird, wo die Unwahrheit, welche in jenen Angriffen liegt, von selbst den Angriffen die Spitze nehmen werde. Als der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Dresden wegen eines Flugblattes Strafantrag wegen groben Unfugs stellte, da wußte der Vertheidiger des Angeklagten nichts Befferes anzuführen, als daß er ein anderes antisemitisches Flugblatt vorlas und hinzufügte, daß dieses in viel schärferer Form gehalten sei, als das zur Anklage gestellte Flugblatt und das Judenthum habe sich doch dadurch nicht betroffen gefühlt. Wir erinnern uns eines in den „Mittheilungen aus dein Verein zur Abwehr des Antisemitismus" mitgetheilten Falles, wonach mit dieser Motivirung sogar auf Freisprechung erkannt wlirde. Daralis ist ersichtlich, wie das Verhalten der Juden leicht rechtserzengend wirkt und als Indiz verwerthet wird: weil man den Strafrichter nicht anruft, deshalb liegt, so deduzirt inan, auch gar keine Beunruhigung vor. Dann mag noch kurz hingewiesen werden cmf einen Bescheid, welcher in Sachen eines jüdischen Kleiderhändlers ergangen ist. Wie unfern Lesern noch erinnerlich, ging im Januar 1894 durch alle Zeitungen die Notiz, daß ein jüdischer Kleiderhündler im Südosten Berlins an einer Straßenecke tausend bunte Reklamezettel habe vertheilen laffen, die mit einem Gedicht begannen, welches eine Verhöhnung der christlichen Religion enthielt. Diese Verbreitung hat eine unzweifelhafte Beunruhigung nicht nur unter den Christen, sondern auch unter den Juden hervorgernfen, und der Centralverein ließ sich die Ermittelung des Falles sehr angelegen sein. Merkwürdiger Weise ist es nicht gelungen, auch nur ein einziges Exemplar des Originals oder gar den Kleiderhündler selbst zu entdecken, so daß ganz offensichtlich die ganze Affaire sich lediglich als eine antisemitische Erfindung herausstellke. Nun hätte man meinen sollen, daß gegen die Kreuzzeitung und diejenigen Blätter, welche die Nachricht verbreitet hatten, wegen groben Uiffngs eingeschritten würde. Die Anklagebehörde hat auch nicht etwa das Vorliegen des groben Unfugs in Abrede gestellt, hat aber das strafrechtliche Einschreiten abgelehnt, weil die Blätter die Notiz aus der „Neuen deutschen Zeitung" abgedruckt hätten, die „Neue deutsche Zeitung" mittlerweile aber eingegangeu sei, die Beschuldigten also nicht in der Lage gewesen seien, sich über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Lage vorher genau zu informiren. Gewöhnlich pflegt man von dem Redakteur zu verlangen, daß er sich erkundigt, bevor er die Nachricht aufnimmt, und gewöhnlich pflegt man jede Zeitung, welche eine strafbare Notiz aufnimmt, so zu behandeln; als ob sie die Notiz als Originalnotiz bringt. Doch nicht um die Ausführung des Einzelnen handelt cs sich hier, sondern um den Hinweis auf das Prinzip. Mit Recht führt Herr Dr. Fuchs aus: „Die Bewegung ist heute anders, als sie vor 10—12 Jahren war. Im Anfänge war das Wort! Das Wort der Abweisung und Verhöhnung für den sich aufi«nd vordrängenden Juden, den Parvenue der toleranten Neuzeit, das enfant terrible des Manchesterlhums und Liberalismus, der sich überall in der Justiz, dem Erwerbsleben so unangenehm fühlbar machte. Da konnte man dem Genossen rathen, durch ruhige Zurückhaltung den Gegner zu entwaffnen, nicht noch mehr „Staub aufzuwirbeln". Aber aus dem Worte ist die That. aus der Bewegung eine große soziale Frage, aus dem vereinzelten Nadelstiche der offene Angriff einer großen Partei geworden, die nicht blos die idealen Güter der Gesammtheit bedroht, sondern durch Art und Weise der Kampfesmittel, durch demagogische und anarchistische Machinationen die Ehre, das Leben und die Freiheit des Einzelnen gefährdet, und die sich nicht scheut, die Autorität der Gerichte, die Integrität der Regierung zu untergraben, wenn beide Staatsgewalten ihren Zwecken sich nicht gefügig erweise««. Soll manauch da innner noch bescheidene Zurückhaltung üben «md predigen, soll man den Einzelnen auf die Zeit vertrösten, da die soziale Frage «gelöst sein wird, und soll man, weil durch die Abwehr von Rechtsverletzungen durch Strafanträge i«nd Berechtigungen die Jndensrage nicht gelöst wird, Bitterkeit und Kränkung, Lüge und Gowaltthätigkeit demüthig ohne Genugthuung entgegennehnien? Das mag man dem Jude» des Ghetto, nicht dem deutsche» Staatsbürger des neunzehnten Jahrhunderts zur Nachachtungempfehlen! Wer für sein Recht nicht kämpft, wird Recht nicht bekommen." Und daß der energischen Verfechtung des Rechts a««ch der Erfolg nicht ausbleibt, davon zerigt die Thatsache, daß der Oberstaatsanwalt