Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1894)
- Date
- 1894-11-02
- Page
- Seite 518 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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518 spreche»: Kommt, lagt uns ziehen auf den Berg des Herrn in das Haus des Gottes Jakobs, laßt uns lernen seine Wege, laßt uns wallen seine Pfade, denn von Zion geht die Lehre aus und das Wort Gottes von Jerusalem!" Das ist die Herbstpredigt des Jndenthums, das ist die große Lehre der Einkehr in anbrechender Winterszeit. Sie ergeht an Fromme und Freie, an Gesetzesverächter wie an Gesctzestreue! „Haus Jakobs auf, und laßt uns wandeln im Lichte des Herrn," der uns erhalten hat und der uns nach den Verheißungen seiner heiligen Seher erhalten wird dis an das Ende der Tage. Ja, es ist Herbst geworden und der Winter naht, lastet uns daher Einkehr halten, und dann werden wir festbleiben in den trostvollen Verheißungen, die uns geworden trotz aller Sturme, die die Zukunft bringen mag. Die Woche. Berlin, 30. Oktober. ie politische Situation im Deutschen Reiche, herbeigeführt durch den Wechsel in den Aemtern des Reichskanzlers und des Ministers des Innern, drängt augenblicklich alle andern Interessen in den Hintergrund. Der Rücktritt des Grafen Caprivi ist natürlich den Antisemiten und ihren Bundesgenossen sehr gelegen gekommen, da derselbe sich jederzeit als ein offner Gegner des Antisemitismus bekannt hat. Die Antisemiten, so sagte gestern ein Hauptredner des deutschen Antisemitenbundes, werden dem Grafen Caprivi keine Thräne nachweinen. Aber sie werden auch vielleicht keine Ursache haben, sich über seinen Nachfolger zu freuen, als. welcher der bisherige Statthalter von Elsaß-Lothringen, Fürst Hohenlohe, eriiannt ist. Der Wunsch der „Kreuzzcitung", daß der neue Reichskanzler „mit einem Tropfen antisemitischen Oeles gesalbt sein möge", ist, wie man mit Bestimmtheit behaupten kann, glücklicherweise auch diesmal nicht i» Erfüllung gegangen. Wahrhaft rührend war übrigens die Einstimmigkeit, mit der die antisemitische Preste schon am Freitag Abend den bisherigen Ministerpräsidenten, Grafen Eulenburg, zum Reichskanzler ernannte. Ob aber der Nachfolger des Grafen Eulenburg, der bisherige Staatssekretär v. Koeller, ein Mann nach dem Herzen des deutschen Antisemitenbundes sein wird, darf man billig schon heute bezweifeln. * Eine seltsame Nachricht kommt aus der freien Schweiz. Die „Ostschweiz", eine in St. Gallen erscheinende Zeitung, meldet, es stehe eine neue Volksinitiative in Sicht, wonach die Juden schweizerischer Nationalität von allen öffentlichen Aemtern, Offiziersstellen rc. ausgeschlossen werden sollen. Praktisch wäre dieser Antrag, da er kaum 10 bis 20 Personen beträfe, von geringer Bedeutung, vagegeu hätte er eine große Bedeutung für die Erkenntniß, wohin der Antisemitisnms auch ein freies Land zu. treiben vermag. Er ist eine natürliche Konsequenz des Schächtverbots, das gleichsam nur die Ouvertüre zu diesem republikanischen Trauerspiel bildete. Und darum allein darf mau auf die Entwickelung der Dinge in der freien Republik gespannt sein, die sich hoffentlich von antisemitischen Agitatoren nicht zur absoluten Verleugnung der freisinnigen Grundprinzipien treiben lassen wird, auf welchen ihre eigene Existenz und ihre Sicherheit beruht. Der Rechtsschutz der Juden. Von Dr. Maximilian Parmod. t echtsgleichheit ist Voraussetzung der sozialen Gleichheit. Wer die soziale Gleichheit erstrebt, muß erst die Rechtsgleichheit sich erworben habe». Auf dem Gebiete des Strafrechts besteht bisher für Juden und Judenthum volle Rechtsgleichheit nicht überall. Zwar gelten die Strafgesetze zum Schutz aller deutschen Staatsbürger, also auch zrim Schutz der Juden, aber ihre Anwendung auf Alle ist nicht immer gleich. Dies braucht nicht etwa auf Parteilichkeit der in Betracht kommenden Behörden zu beruhen. Zweierlei kann man für die Erklärung dieser Thatsache ansühren: 1. die Schwierigkeit der Auslegung der in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen. 2. die mangelnde Kenntniß des thatsächlichen Materials. In Betracht kommen hauptsächlich die Paragraphen 130, 166, 185 und 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuches (Anreizung zum Klassenkampf, Beschimpfung von Religionsgesetzen, Beleidigung, grober Unfugs). Der Kenner weiß, welch' eine Fülle von Streitfragen sich an die Auslegung der gedachten Strafbestimmungen knüpft, und was die Kenntniß des thatsächlichen Materials anlangt, so muß man berücksichtigen, daß dem einzelnen Staatsanwalt und Richter, welchem eine der antisemitischen Verhetzungen, Beschimpfungen und Beleidigungen zur Benrtheilung vorgelegt wird, vollkommen der Zusammenhang fehlt mit dem ganzen System der Agitation, ein Zusammenhang, welcher denjenigen, die diese Agitation näher kennen, auf den ersten Blick klar ist. Derselbe Staatsanwalt,' welcher in dem einzelnen Betrugsfall sofort ein Glied in der Kette des ganzen Systems sieht und mit sicherer Hand gewohnt ist, das System zu entdecken, sieht das einzelne seitens der Antisemiten begangene Vergehen als ein Ding für sich, ohne Kenntniß davon, daß es nur die Aenßerung eines Ganzen ist, eines seit fast zwei Jahrzehnten fortdauernd geübten Systems. Aus diesem Grunde ist es Pflicht, gerade der Juden, die Behörden, soweit das thatsächliche Material in Betracht kommt, aufzuklären, ihnen den Zusammenhang des Einzelnen mit dem Ganzen zu erläutern. Eine derartige Unterstützung wird die Behörde mit demselben Dank entgegennehmen, als sie z. B. bei Mord-, Betrugs¬ und Wucherprozeffen nicht nur für jede einzelne sachliche Mittheilung Dank weiß, sondern sogar zu derartigen Mittheilungen öffentliche Aufforderung ergehen läßt. Deshalb muß im Jntereffe der Rechtsgleichheit die Thätigkeit freudig begrüßt werden, welche die Rechtsschutzkonimissioii des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" entfaltet. Der soeben veröffentlichte Bericht dieser Kommission über ihre Thätigkeit giebt uns einen beredten Beweis dafür, was geleistet werden kann, und noch mehr, welche schwere Arbeit noch zu verrichten ist. Der von Herrn Dr. Eugen Fuchs, Rechtsanwalt beim Kammergericht, erstattete Bericht enthält aber nicht blos eine chronologische Aufzählung des Erreichten und erfolglos Erstrebten, sondern er zeichnet in edler, gehaltvoller Sprache die Gesichtspunkte vor, welche die Rechtsschutzkommission bei ihrer Thätigkeit auch in Zukunft zu befolgen bestrebt sein wird. Mit Recht iveist Herr Dr. Fuchs auf die Notwendigkeit und Nützlichkeit einer Centralstelle hin. „Wenn wir nur auf der Wacht sind, wenn wir einspringen, wo das Recht der Juden gefährdet wird, wenn im Laufe der Zeit überall i) Das gesammte strafrechtliche Material findet sich in meiner Schrift „Antisemitismus und Strafrechtspflege", Berlin 1894, zusammengestellt (in dieser Zeitschrift besprochen in Nr. 30 und 45).