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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-10-19 · Heft 42 (19.10.1894) · p. Seite 500

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 42 (19.10.1894)
Date
1894-10-19
Page
Seite 500 (sequence 8)
Language
German
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—- 500 Der Meschel Rost fürchtete sich nicht, er reklamirte so lange, bis er endlich einen Bescheid des Bezirks-Hauptmanns erhielt. Natürlich einen ablehnenden Bescheid. Das heißt, ganz so natürlich war dies nicht. Die Bezirkshauptmannschaft erklärte nämlich, sie verweigere dem Meschel Rost den Gewerbeschein als Schächter, weil er den Betrieb „für die israelitische Bevölkerung der Stadt Czortkolv" angemeldet. Nun sei aber nach den jüdischen Religionsgrundsätzen nur derjenige als „Schlächter für Juden", d.i. als „Schächter", zu betrachten, der hierzu die Genehmigung des Kultusvorstandes besitze. Diese aber habe Meschel Rost nicht, noch könne er sie erlangen, da nach Mittheilung des Vorstandes der Bedarf der Gemeinde gedeckt sei. Und darum werde ihm auch gleichzeitig eine etwaige Ausübung des Gewerbes bei hundert Gulden Geldstrafe für jeden Kontraventionsfall untersagt. Das schien dem Meschel nicht in der Ordnung. Die Wort' „für die israelitische Bevölkerung" standen gar nicht in feinem Gesuche. Sie wären auch recht ungewöhnlich gewesen, man pflegt ja ein Gewerbe nicht für eine bestimmte Konfession anzumelden. Zudem fiel ihm dies gar nicht bei, denn wurde ihm ein Ochse „trefe", so blieb ihm ja nichts übrig, als das Fleisch an die Christen zu verkaufen. Der Herr Bezirls-Hauptmann hatte ihn also in seinem Gesuch etwas sagen lasten, was er nicht gesagt, nur um einen Grund zur Ablehnung zu haben. Aber dieser war auch an sich ungesetzlich. Das Gesuch war ja einzig nach den Vorschriften der Gewerbeordnung zu entscheiden' und nicht nach den „jüdischen Religionsgrundsätzen". Das erlaubte sich auch der Meschel, der nicht umsonst die „Neue freie Presse" gelesen, dem Herrn Bezirks-Hauptmann bescheiden/' aber fest auseinanderzusetzen. Er kam aber übel damit an. „Die Juden sind gleichberechtigte Staatsbürger," donnerte ihn der Beamte an. „Ich muß auch ihren Glauben schützen! Und das sagt ein' Jude, ein „Verfassungstreuer". Fort! — damit mich nicht die Ent- - rüstung übermannt! Legen Sie bei der Statthalterei Rekurs ein wenn Sie sich im Recht glauben!" Und Moschel legte den Rekurs ein. Der Jostel Kleiner und Mosche Laib Buchberg verkauften inzwischen ein Stück ihres Hausraths nach dem andern, um ihren Kindern Brod zu schaffen. Die Entscheidung der Statthalterei ließ lauge auf sich warten/' Als sie endlich kam, brachte sie nur eine herbe Enttäuschung Meschels Gesuch wurde „aus erstinstanzlichen Gründen" abgelehnt Da er aber erklärt habe, daß er für alle Konfessionen Fleisch verkaufen, also Fleischhauer werden wolle, so sei ihm dies gestattet, die^ Schlächterei oder Schächterei aber nicht. Es ist ungewiß, ob Absicht oder Zufall diese Entscheidung so witzig gestaltet. Denn daß nun dem Meschel Rost freistand, im Verein mit den beiden Fleischhauern, für die er Schächter werden ivollte, zu hungern, war jedenfalls ein Witz von schneidender Schärfe, über den sich auch die Chassidim vor Lachen ausschütten wollten. Anders die drei Betheiligten, sie nagten nun thatsächlich am Hungertuch, und Leib Geisinger, der sein Letztes mit dem Schwiegervater ' theilte, war der Vierte, Osias Schapira endlich der Fünfte im Bunde. Wir wissen, daß dem Schapira seine Haupteinnahmequelle, die Gebühren für die Matrikelführung, versiegt war. Nun hatte er, da er nie Gehalt bezogen, noch drei Einnahmequellen: seine Funktionen als Beschneider, ferner die Entscheidungen über Koscher und Trefe u. dergl., endlich seine Amtswohnung. Die waren ihm bis zum Januar 1876 geblieben. Das änderte sich, seit am 22. Januar desselben Jahres jener Verein ins Leben trat. Seine erste That war eine Petition an den Bezirks-Hauptmanu, daß dem Osias Meyer Schapira das Beschneiden verboten werden solle. Ein ungewöhnliches Verlangen, denn hat ein Mann die Konzession für diese Ver- - richtnng erlangt, so pflegt man sie ihm zu belasten, cs sei denn, daß er sich bei einer solchen Operation ein grobes Versehen zu Schulden kommen läßt. Aber der Bezirks-Hauptmann sagte auch dazu „Ja!", und zwar sehr rasch, schon am 7. Februar. Und am 21. Februar wurde dies dem Aermsten durch eine Zuschrift des Gemeinde- Vorstands mitgetheilt. Ich laste sie hier folgen: „Da Sie eine Kultusfunktion als Beschneider unbefugt ausübe», wodurch Sie einerseits in die Rechte des Kultusvorstandes Eingriffe machten, und andererseits eine unregelmäßige Manipulation der hiesigen Matrikelführung verursachen, somit wird Ihnen in Folge Erlasses vom 7. Februar 1876 Zl. 281 der hies. Löbl. k. k. Bezirkshauptmannschaft die weitere Ausübung dieser Funktion als Beschneider unter persönlicher Verantwortlichkeit untersagt." So der in Form und Inhalt bemerkenswerthe Erlaß. Ueber den Stil möchte ich nichts, über den Inhalt nur so viel benierken, daß Schapira damals bereits seit drei Jahrzehnten als Beschncider fungirte. Aber das Beschneiden war ja ein „Recht des Kultusvorstandes"! Das ist wenigstens verständlich, aber warum dadurch die „Manipulation" der Matrikelführung „unregelmäßig" wurde, weiß ich nicht zu sagen. Und drei, sage drei Tage später wurde dem Mann auch sein letztes Stück Brodes geraubt. Da erhielt er folgenden Erlaß des Vorstandes vom 29. Februar 1876: „Da Sie fortwährend die Funktionen als Rabbiner unbefugt ausüben und hierdurch das israelitische Publikum irre führen, wodurch Sie ein öffentliches Aergerniß in der hiesigen Kultusgemeiude verursachen, so sieht sich der israelitische Kultusvorstand als gesetzlich anerkannter Vertreter der israelitischen Religion veranlaßt, Ihnen ernst aufzutragen, sich mit der ferneren Ausübung der Rabbinatsfunktionen, nämlich mit der Entscheidung über Koscher oder Tref, überhaupt anläßlich der vor den künftigen Osterfeiertagen nöthigen Koschermachung der Mahlmühlen zur Vermahlung des Ostermehles, sowie der Backöfen zum Backen der Osterkuchen (Mazes) zu enthalten, als sonstens gegen Ihnen unangenehme Schritte qeuiacht werden müßten." Einen Monat später folgte unter Assistenz der Bezirkshänptmannschaft der vierte und letzte Streich: da wurde Osias Meyer Schapira aus seiner Amtswohnung auf die Straße gesetzt. Man sieht, es war auch ohne Jostele Kleiner gegangen. Resümiren wir. Bei den Reichsrathswahlen von 1874 waren in Czortkow gegen den Bezirkshauptmann und die Chassidiin hauptsächlich der Rabbiner Osias Meyer Schapira. der Schächtergehilfe Meschel Rost, der Propinationspächter Michel Wallach und Leib Geisingrr thätig gewesen. Davon waren zwei Jahre später Schapira, Meschel Rost, Geisinger, besten Schwiegervater Buchberg lind außerdem der Fleischhauer Kleiner an den Bettelstab gebracht. Blieb noch Michel Wallach. Mit ihm wurde die Rechnung zuletzt gemacht. Und zwar so. Dicht bei Czortkow liegt die große Gemeinde Wygnanka, die nur von Christen bewohnt wird. Diese mußten ihr Fleisch bis 1876 aus Czortkow beziehen. Darum hielt es Wallach für einen glücklichen Gedanken, im Orte selbst eine Schlächterei einzurichten und schloß mit der Gemeinde Wygnanka einen Vertrag ab, wonach er ihr das Fleisch um vier Kreuzer pro Kilo billiger zu liefern hatte, als sie es in Czortkow bezahlen müßte. Er meldete das Gewerbe an, nahm den Meschel Rost in seine Dienste und ließ ihn einen Ochsen schlachten, natürlich für die Christen. Der Bezirkshauptmann ließ das Fleisch konfisziren. Und warum? Weil Meschel Rost den Ochsen geschlachtet hatte. Ja wohl, so stand es in der betreffenden Verfügung zu lesen. Und

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