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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-10-12 · Heft 41 (12.10.1894) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 41 (12.10.1894)
Date
1894-10-12
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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- 3 —— h. Bad Nauheim, 8. Oktober. Die israelitische Kinderheilstätte hier hat ihre Saison Mitte September beendet. Die Anstalt hat auch in diesem Jahre wieder segensreich und nutzbringend gewirkt^ indem sie 38 Kindern die Wohlthat einer Badekur verschaffte und Gelegenheit zur Heilung und Besserung ihrer Leiden gab. Die kleinen Patienten haben alle an Körpergewicht zugenommen, sich erholt und gekräftigt. Am eklatantesten waren die Erfolge bei den Skrophulösen. Die Kinder, die bleich und schwächlich ankamen, sahen frisch und gestärkt bei der Abreise aus. Daher gebührt öffentlicher Dank den Männern, die die Anstalt gründeten und unterhalten, jenen edlen Menschenfreunden, die den Kranken und Schwachen helfen und den Armen eine Stütze sind. Jede Wohlthat belohnt sich selbst. „Wer Gutes thut, so viel er kann, und keinen Lohn dafür erwartet, hat den allerschönsten schon!" Den ärztlichen Dienst hat diesmal während der ganzen Saison Herr Dr. Hirsch versehen. Die zur Behandlung gekommenen Krankheiten waren folgende: Skrophulose in 24 Fällen, Anomalie der Entwickelung, Schwäche, Blutarmuth in 7 Fällen, Rekonvalescenz von schweren Krankheiten in 4 Fällen, Rheumatismus in 2 Fällen, Herzfehler in einem Fall. Die Kur dauerte gewöhnlich 4 Wochen. Die Anstalt war vom 10. Mai bis 12. September d. I. in Betrieb. Im Ganzen wurden über 800 Bäder gegeben. Wir wünschen der jungen Anstalt weiterhin Glück und Gedeihen. ä. Kaiserslautern, 4. Oktober. In heutiger Schöffengerichtssitzung hatte sich der 36jährige Verlagsbuchhändler August Gotthold-Kaiserslautern wegen zweier Uebertretungen resp. Verübung groben Unfugs durch Verbreitung antisemitischer Zettel zu verantworten. Nach der Konstatirung durch Wachtmeister Schulz wurden den ganzen Winter hindurch bis in das Frühjahr hinein Zettel anzüglichen Inhalts an Laden, Thüren, Laternenpfosten rc gefunden, als deren Urheber man den Angeklagten vermuthete. In den Monaten März, April, Mai und Juni d. I. betrieb derselbe die Ausgabe solcher Zettel im Großen, theils durch Verkauf, theils durch unentgeltliche Austheilung, in erster Linie an Schüler der königlichen höheren Lehranstalt zur Weiterverbreitung. Der Inhalt derselben lautete z. B.: „Kauf nicht bei Juden!" „Hier wohnt ein Jude!" „Netourbillet nach Palästina" u. s. w. Auch Preisräthsel fanden sich vor, wie „Warum wurde der jüdische Bankerotteur Maaß in einen runden und nicht in einen viereckigen Thurm eingesperrt? Auflösung: Damit der Jude an den Ecken seinen Kopf nicht einstoße. Der Unfug wurde immer größer, endlich so gewaltig, daß der Vorstand der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde, Anwalt Dr. Gallinger, sich in Folge der vielen bei ihm eingelaufenen Beschwerden veranlaßt sah, Anzeige zu erstatten. Bezeichnend ist, wie der ultramontane „Pfälz. Volksbote" hervorhebt, daß dabei durch Zwischenhändler der israelitischen Kultusgemeinde der Verkauf sämmtlicher im Besitze des Beklagten befindlichen antisemitischen Drucksachen um 3000 Mark angeboten wurde, welche Summe zuletzt sich sogar auf 1000 Mark reduzirte. Der Beklagte will in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt haben. Das Gericht verurtheilte ihn zu 100 Mark Geldstrafe und in die ganz bedeutenden Kosten. Oesterreich Ungarn. LI Wien, 8. Oktober. Das hiesige Bezirksgericht hatte sich in der abgelaufenen Woche mit mehreren antisemitischen Klägern und Geklagten zu beschäftigen: da war die Klage des Lieutenants im deutschen Regiment Twardowsky gegen das „Wiener Tagblatt", welches einen Bericht über Kreuz- und Querfragen brachte, die der Lieutenant an den Reservisten Moses Baron richtete, und in denen er die Person sowie die Religion des Baron verspottet haben sollte. Besagter Lieutenant sandte an das Blatt eine Berichtigung, die dasselbe nicht vollständig abdruckte, deshalb die Klage und schließlich die Freisprechung des angeklagt gewesenen Redakteurs; — außerdem fand die Verhandlung gegen den famosen Polizei-Kommissär von Tribuswinkel, Anton Kraus statt, der den jüdischen Hausirer M. Glücksmann thätlich mißhandelte: aus Konkurrenzneid, wie dies während der Verhandlung zu Tage trat, da der Hausirer, wie der Polizist mit Leinenwaaren handeln. Der Polizist wurde verurtheilt, doch verzichtete Glücksmann auf dessen Bestrafung und begnügte sich mit einer Ehrenerklärung in den Blättern: Ich endesgefertigter Anton Kraus, gewesener Gemeinde - Polizeikommissär von Tribuswinkel, gebe hiermit nachstehende Erklärung ab: „Ich habe am 5. Juni l I. Herrn Moriz Glücksmann in der Ortschaft Josefsthal nächst Baden arretirt, aufs Unwürdigste behandelt und denselben auch insbesondere durch sein Religionsbekenntniß verletzende Angriffe aufs Gröblichste beschimpft und geschmäht. Ich erkläre nunmehr, daß ich damals, durch den Genuß geistiger Getränke aufgeregt, nicht Herr meiner Handlungsweise war, daß ich nicht den geringsten Grund zur Arretirung des Herrn Glücksmann hatte, daß ich daher meine Handlungsweise, sowie alle ihm zugefügten Schmähungen und Kränkungen auf das Aufrichtigste bedaure und daß ich bezüglich aller und jeder einzelnen Beleidigung, welche ich durch mein Verhallen an der Ehre des Herrn Glücksmann, als eines rechtlichen und redlichen Mannes verübt habe, demselben hiermit öffentlich Abbitte leiste. Anton Kraus." Es würde uns zu weit führen, alle skandalösen und gefühlsrohen Vorkommnisse zu erwähnen, die dank der Verhetzung gewissenloser Agitatoren so häufig sind, und die ihren Abschluß zumeist im Bezirksgerichte finden. — Auswärts, in den Provinzstädten, weiß man sich diese Bande besser vom Leibe zu halten; so in Kremsier, wo der Abgeordnete Schneider als Delegirter der Wiener Mechaniker-Genossenschaft erschien Er wurde jedoch nicht zum Worte zugelassen, weil sich alle Vertreter des Tages einstimmig gegen die Theilnahme Schneiders an der Verhandlung ausgesprochen hatten. E. B. Budapest, 9. Oktober. Nach jahrelanger eifriger und emsiger Arbeit, welche das Uebelwollen der antisemitischen Elemente der Stadt störte, ist es der Preßburger israelitischen Religionsgemeindegelungen, ein monumentales Gotteshaus zu errichten, welches in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste, der Vertreter sämmtlicher Konfessionen — mit Ausnahme der dortigen Orthodoxen — seiner heiligen Bestimmung übergeben wurde. — Bei Grabungen sind auf dem Boden unserer Stadt, in einer Tiefe von 4 Metern, Grabsteinfragmente mit hebräischen Schriftzeichen zu Tage gefördert worden, die durch die wunderbare Erhaltung und durch die Nachricht, welche sie uns bringen, die Aufmerksamkeit auf sich lenken. Trotz der Schärfe und Klarheit der Schrift verräth der alterthümliche Charakter der Buchstaben, daß wir — so schreibt Prof. Dr. David Kaufmann dem „Pester Lloyd" — mit Denkmälern aus der Arpadenzeit, den ältesten jüdischen Grabsteinen Ungarns, zu thun haben. Beide Denkmäler stammen, wie das klar ersichtliche Datum besagt, aus dem 13. Jahrhundert Das Datum des einen lautet 38, d. i. 6038 — 1278, und des zweiten 6040 — 1279/80. Durch diesen Fund ist zugleich die Stelle des ältesten jüdischen Friedhofes Ungarns entdeckt. Der einzige Name, der auf dem lesbarsten Fragmente rhalten geblieben ist, lautet R. Pesach, Sohn des R. Peter. B. Budapest, 5. Oktober. Die Bevölkerung Ungarns, die jederzeit den klerikalen und antisemitischen Verhetzungen gegenüber ihre Besonnenheit behielt, scheint, wie es die folgenden Thatsachen beweisen, nicht jene politische Richtung, welche vom Minister Szilagyi als unversöhnliche Politik der religiösen und politischen Unduldsamkeit gebrandmarkt wurde, einschlagen zu wollen. In Gran, dem Sitze des Fürstprimas, wurde vom Munizipium des Komitates, wo sämmtliche Beamten katholischen Glaubens sind, der Jude Dr. Philipp Golaner, dessen Wahl von sämmtlichen anwesenden Geistlichen unterstützt wurde, zum Waisenstuhlnotar einstimmig gewählt. — In Mezötur wurde wieder Ignatz Wiegner zum städtischen Notar gewählt. In Berzova, wo nur wenige Juden wohnen, hat die große orientalische Kirchengemeinde, an welche sich die dortigen Juden in Ermangelung eines passenden Lokales gewendet haben, das Schulgebäude zur Abhaltung des Gottesdienstes während der hohen Feiertage überlassen. Nußlaud. St. Petersburg, 4. Oktober. Die Vornamen-Frage ist jetzt in Rußland neu auf der Tagesordnung. Das russische Departement für fremde Kultur hat kürzlich in einem Erlasse entschieden, daß es den Juden freistehe, ihren Kindern „christliche" Namen zu geben, nur dürfen bereits angemeldete jüdische Namen nicht mehr umgeändert werden. Der „Woschod" bemerkt hierzu, daß es speziell christliche Namen überhaupt nicht gäbe, da daß Christenthum das ganze Alte Testament kanonisirt habe, aus dem die christlichen Völker jüdische Namen schöpften; die übrigen „christlichen" Namen sind den Griechen, Römern und anderen Völkern der heidnischen Welt entlehnt, so. daß ein Jude, der sich Alexei oder Waffilij nennt, einen griechischen Namen annimmt. Uebrigens ist neuerdings unter den russischen Juden eine Rückkehr zu

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