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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-09-28 · Heft 39 (28.9.1894) · p. Seite 461

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 39 (28.9.1894)
Date
1894-09-28
Page
Seite 461 (sequence 5)
Language
German
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461 Bevölkerung herrschende Spannung und der Umstand hervorgehoben, t daß die Deutschen als Unterdrücker den Polen gegenüber stehen, i Eine direkte Anreizung oder Aufforderung zu Gewaltthätigkeiten war t in beiden Fällen nicht vorhanden. Das Reichsgericht hat das ver- > urtheilende Erkenntniß bestätigt. - Die Befürchtung in den oben dargestellten Gründen der Staatsi anwaltschaft, daß dem an sich objektiv schuldigen Thäter „sein! Bewußtsein der Rechtswidrigkeit" nicht würde nachgewiesen werden; können, wäre, — wenn^ er als allgemeiner Grundsatz gegenüber allen l Delikte», insbesondere auch gegenüber politischen Delikten aller Beschuldigten, welcher Parteirichtung sie angehören mögen, angenommen , würde, — gewiß ein Fortschritt der Strafrechtspflege. Wenn ein i solcher Grundsatz aber nur gewissen einzelnen objektiven Thate beständen zu Gute kommt, anderen nicht, so hat er einen sehr un- ) angenehmen Beigeschmack. — Inwiefern in solchen Verunglimpfungen des Judenthums, wie sie oben erwähnt wurden, nach dem Inhalt t des Strafgesetzes auch eine Verletzung der jüdischen Religion und i ihrer Einrichtungen enthalten ist, wird in der Schrift auf S. 67 ff. - überzeugend ausgeführt. e Drastischer liegt noch ein anderer Fall: Ein Pfarrer Matthes — e glücklicherweise wird es wenige Pfarrer wohl geben, die in gleicher , oder ähnlicher Weise zu denken oder zu sprechen es für gut finden. — hat in einer Volksversammlung erklärt: Wie man die Seide aus > dem Klee mit eisernen Haken ausreißen müsse, so niüsse man auch c die Juden mit eisernen Haken ausrotten oder auskehren! — Die - Staatsanwaltschaft lehnt ein Einschreiten ab mit der Begründung: - „Mit diesem Vergleich hat der Beschuldigte, wie er glaubhaft t versichert, nur die Energie, mit welcher das Judenthum be- - kämpft werden sollte, zum Ausdruck bringen wollen." Glückliche t Delinquenten, wenn immer eure Versicherungen glaubhaft erscheinen t würden! Wenn sonst Jemand dem Andern eine Ohrfeige giebt, so pflegt man seiner Versicherung, daß er ihm im Uebrigen nicht habe weh thun wollen, wenig Glauben zu schenken! Nicht was Jemand angeblich gewollt, sondern was er wirklich gethan hat, wird sonst der rechtlichen Behandlung unterzogen! Man betrachte gegenüber dieser Auffassung jene Verurtheilung der beiden Polen, oder die vielfachen Verhandlungen gegen sonstige politische Angeklagte! Man ziehe die zahlreichen in der Zeit des Kulturkampfes gegen katholische Pfarrer erlasienen Entscheidungen zur Vergleichung herbei, oder man denke sich den Fall aus, daß ein katholischer Pfarrer die gleiche Aeußerung wie Pastor Matthes Protestanten gegenüber gebraucht oder ein Rabbiner eine solche Wendung sich gegen Andersgläubige hätte zu Schulden konimen lasten! Mit der bloßen amtlichen Bescheinigung seiner „Energie" wäre dem Thäter ein solches Thun dann wohl nicht vergolten worden! Es kommt für die Darstellung hier nicht auf die juristische Auseinandersetzung mit diesen Bescheiden der Behörden an, — diese Auseinandersetzung erfolgt treffend in der Schrift Seite 24 ff. und Seite 32 ff., welche man Nachsehen wolle, — nur der schreiende Widerspruch sollte hier charakterisirt werden! Ein anderer Gegensatz, der in der Schrift nicht berührt worden ist, der aber noch übler wirkt, besteht darin, daß die Staatsbehörden nicht aus freien Stücken an die Behandlung der hier in Frage kommenden Delikte gegen die jüdische Religion und gegen die Juden als Bevölkerungsklaffe Herangehen! Während bei sonstigen Vergehen begangen Lurch die Preffe, durch Reden in Versammlungen und durch Verbreitung von Schriften nicht so leicht Jemand dem Arm der ihn suchenden Gerechtigkeit entgeht, bedarf es hier erst des Anstoßes durch Anzeige, durch Unterbreiten des Sachverhalts; ja, die Staatsanwaltschaft verlangt unter Umständen vom Anzeigenden sogar Beweise, Gutachten und dergl., so im Fall-Strack gegen Talmud-Auszug (Seite 30). Das ist sonst nicht Rechtens! Ein solches Verfahren widerspricht dem Grundsatz des Anklagemouopols der Staatsanwaltschaft. Es widerstrebt gar Vielen, die ihnen öffentlich angethane Unbill zur Anzeige zu bringen, da Anträge zu stellen, wo sie von Rechtswegen annehmen dürfen, daß die Staatsbehörde ohne äußeren Anstoß ihres Amtes walten und den öffentlichen Angriff auf das Recht, den Bruch der Rechtsordnung, die damit erfolgte Verletzung des Staatswohles von selbst ahnden werde! — Es würde sich verlohnen, die Studie auch auf andere Gebiete zu erstrecken, namentlich nach der Richtung, welche Behandlung der Begriff der Injurie, der Schutz des 8 193 des Strafgesetzbuchs bei Beleidigungen des Reichskanzlers oder von Beamte», insbesondere von richterlichen Beamten in den 70er und Anfang der 80er Jahre gegenüber der neuesten Zeit erfahren hat; welche Strafen damals und jetzt auf solche Delikte erkannt wurden; es wäre von Interesse, die politischen Prozesse aus der Kultnrkampfperiode und der Zeit des Sozialistengesetzes den politischen Prozeffen der Gegenwart einmal gegenüberzustellen. Es würde sich gar viel daraus lernen lasten! Nicht daß damit etwa Partei genommen werden sollte für das Eine oder das Andere! In allen diesen Zeitläufen hat leider eine verbreitete mächtige Stimmung, eine politische Richtung, nicht zu bewilligenden Einfluß aus die Rechtsprechung — vielleicht unbewußt für die Betheiligten — geübt! Allein wahres Recht ist nur da zu finden, wo die staatlichen Behörden, welche der Rechtsprechung obzuliegen haben, freibleiben von jeder Strömung, frei von jeder anderen Macht, als der des eigenen strengen Gewiffens! Es wäre an der Zeit, daß die Göttin der Gerechtigkeit ihre Binde von den Augen nähme und prüfte, ob ihre Waage noch richtig zeigt! 'i&r Nie Volkskunde der Juden. Von Georg Minden. of^on jeher ist bei uns Juden nächst dem treuen und opferäLJ freudigen Festhalten an der von den Vätern ererbten Religion kaum Etwas so hoch gehalten worden, als Gelehrsamkeit und Forschungstrieb. Man hält zwar gewöhnlich die Juden in erster Linie für ein Handelsvolk, und mancher Missionär oder Weltwanderer, der in irgend einem Winkel der Erde einen handeltreibenden mit dunkler Hautfarbe und gebogenen Nasen versehenen Volksstamm auffand, war schnell mit der gänzlich unbegründeten Vermuthung bei der Hand, daß er einen der verlorenen zehn Stämme Israels aufgefunden habe. Aber bei genauerer Betrachtung kommt man zu dem Resultat, daß der Handel eine den Juden aufgezwungene Beschäftigung ist, die ihnen allerdings im Laufe der Generationen in Fleisch und Blut überzugehen, aber doch niemals den viel tiefer wurzelnden Hang zum Studium zu unterdrücken vermochte. Kaum hatte man irgendwo der jüdischen Bevölkerung die gelehrten Berufe freigegeben, so stürzte sich die Heranwachsende Jugend mit einem wahren Fanatismus auf die Hochschulen ohne jede Rücksicht darauf, ob Begabung und Subsistenzmittel ausreichten. Wir haben eine solche Entwickelung mit durchlebt; wir sahen, wie die emporstrebenden jüdischen Familien mit den gelehrten Kreisen Fühlung nahmen und manchen schönen Freundschaftsbund stifteten. Wir lernten aber auch die Rückseite der Medaille kennen. In den studirten Berufen wurde das Angebot von Arbeitskräften größer als die Nachfrage; der Kampf um das Dasein erzeugte einen, nicht immer

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