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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-09-21 · Heft 38 (21.9.1894) · p. Seite 447

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 38 (21.9.1894)
Date
1894-09-21
Page
Seite 447 (sequence 3)
Language
German
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ffMWWMWWWWMWWWWWWWWW 447 Volksvertretung aus Vertretern der einzelnen Stände, Heranziehung der Einkommen der Fürsten zur Staats- und Kommunalsteuer, Beseitigung aller Standes-, Adels- und Ordensvorrechte, Ausmerzung des alten Testamentes aus Kirche und Schule und Ersatz durch den Glauben unserer Väter, überhaupt gründliche Reform des Juden-Christenthums, Verbot der Judentaufe und'Namensänderung der Juden unter rückwirkender Kraft, Verbot der Ehe zwischen Juden und Deutschen und des Haltens deutscher Dienstboten und Arbeiterinnen, Wiederaufnahme der Ritual-Mordprozesse unter Behandlung der Israeliten als Talmudjuden, Ausweisung sämmtlicher Hebräer nach entlegenen, meerumspülten Kolonien, staatliche Einziehung aller durch Lug und Trug ergaunerten Judenvermögen und Verwendung derselben unter Aufbesserung der sozialen Lage der Arbeiter u. s. n>." Man hat, wenn man diese Sätze liest, de« Eindruck, daß politische Kinder hier das Wort führen. Und diese Leute behaupten, daß sie nicht zu den Anarchisten gehören! In westfälischen und rheinischen Blättern finden wir folgende Notiz: „Ueber den scheußlichen Mord, welcher an der Josephine Hastmann aus Rotthausen begangen wurde, ist dem „W. SSW." ein Bericht zugegangen, in welchem behauptet wird, daß „nach Lage der Sache nur angenommen werden könne, daß die Leiche von mindestens zwei Personen in den Aschenschacht getragen wurde. Bei der amtlichen Obduktion ergab sich, daß der Körper des kleinen Mädchens reinlich gewaschen war, ob vor oder nach der scheußlichen Blutthat, sei nicht festzustellen; ferner habe sich gefunden, daß am rechten Oberschenkel die Hauptader ersichtlich mit „Sachkenntniß" geöffnet und aus derselben offenbar das Blut abgelassen worden war, so daß die Leiche sich als vollständig blutleer erwies. Bei der Verblutung, welche den grausamen Tod herbeiführte, muß das arme Kind entkleidet gewesen sein, da sich in den Kleidern, welche jedenfalls nach der Ermordung der Leiche wieder angezogen wurden, Blutspuren nichts fanden." Die ganze Faflung dieser Notiz ist zu deutlich, als daß übetz die Tendenz derselben Zweifel entstehen könnten. Die am Oberschenkel ersichtlich mit großer „Sachkenntniß" geöffnete Hauptader — Blut abgelaffen — Leiche vollständig blutleer — also ein zweiter „Fall Xanten!" .... Die „Mittheilungen aus dem Verein zur Bekämpfung des Antisemitismus" bezeichnen die Handlungsweise des betreffenden Artikelschreibers als eine frivole, abscheuliche. Die Behauptungen, betreffend den Befund der Obduktion, sind von Anfang bis zum Schluß unwahr und sogar durch den Staatsanwalt von Effen schon entschieden widerlegt. Der Körper des ermordeten Kindes wurde nicht rein gewaschen gefunden, sondern war über und über mit Schmutz bedeckt, das Hemd, überhaupt die ganze Unterkleidung war blutgetränkt, nicht die Hauptader am Oberschenkel war „ersichtlich mit Sachkenntniß" geöffnet, an dieser Stelle fand sich überhaupt keine Verletzung, sondern die Todesursache wurde in einem Stich am Unterleib in der Leistengegend festgestellt. Die Leiche war bereits derart in Verwesung übergegangen, daß sich ein Sittlichkeitsverbrechen nicht mehr feststellen ließ, von den Aerzten aber als höchst wahrscheinlich angenommen wurde. Jedenfalls hat der Schandbube nach vollbrachter That sein Opfer ermordet. Die Kleider des Kindes waren durch das getrocknete Blut und den Schmutz förmlich zusammengebacken, so daß die Leiche vor der Obduktion nicht hatte entkleidet werden können, die Kleider mußten aufgeschnitten werden. Die betreffende jetzt durch die Blätter gehende Notiz muß also ihrem ganzen Inhalt nach nur auf ein erbärmliches Bubenstück zurückgeführt werden. Die Notiz wird jedenfalls die Runde durchdie gesaMmte antisemitische Preffe machen und gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Hetzern gelegenen Stoff zur Hetze geben. Me Synagogenfrage in Berlin. Von I. Weinberg. ie alljährlich, begegnen wir auch jetzt wieder in den Zeitungen den Ankündigungen von Gemeindevorständen, ' Privatvereinen und einzelnen Unternehmern, in welchen Räumen Gottesdienst an den hohen Feiertagen stattfinden wird. Erfreulich ist hierbei, daß die Anzahl der von deni Vorstand der jüdischen Gemeinde gemictheten Lokale gestiegen ist. Während bis zum Jahre 1888 der Vorstand sich auf die „Philharmonie" beschränkte, wurden in demselben Jahre drei neue Lokale hierzu mit einem Male eingerichtet, deren Zahl sich nunmehr ans sieben vergrößert hat. Wenn man bedenkt, daß im Laufe der letzten fünf bis sechs Jahre außer diesen neu eingerichteten sechs gottesdienstlichen Veranstaltungen noch die Synagoge in der Lindenstraße hinzugekommen ist, so muß man sich unwillkürlich die Frage vorlegen, wo die vielen Tausende, welche diese Räume an den hohen Feiertagen füllen, vor fünf Jahren Unterkunft fanden. Erklärlich ist dies nur, wenn man annimmt, daß ein Theil der Glaubensgenossen Privatveranstaltungen besuchte, ein anderer aber es vorzog, zu Hause zu bleiben, da es nicht nach Jedermanns Geschmack ist. dem von einem Unternehmer des Gewinnes halber oft in anrüchigen Lokalen veranstalteten Gottesdienst beizuwohnen. Während früher solche Lokale in großer Anzahl angekündigt und öffentlich angepriesen wurden, hat sich die Anzahl derselben sehr verringert, und wenn unsere Gemeindebehörden hierzu auch nicht aus eigener Initiative, sondern dem Drange folgend beigetragen haben, so gebührt ihnen hierfür doch der Dank der Mitglieder. Die Gemeindebehördeir haben, wenn auch etwas spät, sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß zu ihren Maßnahmen das dringende Bedürfniß sich immer mehr geltend machte, daß sie den Glaubensgenossen Gelegenheit geben müssen, wenigstens an den hohen Festtagen den Gottesdienst besuchen zu können, wenn es ihnen schon nicht möglich erscheint, für die andern Feiertage sorgen zu können. Es wird sogar dieses Bedürfniß bestritten, da behauptet wird, daß die vorhandenen Synagogen an Sonnabenden nicht gefüllt seien. Angenommen, dies wäre der Fall, so wird nicht bestritten werden können, daß an den andern drei Festen die Synagogen gefüllt, bei der Seelenseier überfüllt sind. Seit einigen Jahren finden zwei Gottesdienste statt, um einigermaßen dem Andrang zu steuern, doch ist auch dieser Nothbehelf eine Quelle der Unzufriedenheit geworden. Der erste Gottesdienst beginnt für hiesige Verhältnisse zu früh und findet ohne Predigt statt, ist also für einen großen Theil der Gemeindemitglieder nicht anziehend, und zum zweiten Gottesdienst ist nur denjenigen Mitgliedern der Gemeinde der Eintritt gestattet, die so glücklich sind, feste Plätze zu besitze». Dennoch suchen Viele hier Einlaß, drängen und stoßen sich, müssen oft im Regen vor der Thür in der Hoffnung warten, auch ohne Bittet dennoch eingelassen zu werden. Wenn man sieht, welche Unbilden festlich gekleidete Personen, steuerzahlende Mitglieder der Gemeinde mit ihren Frauen erleiden, um endlich Einlaß zu finden in das Gotteshaus, so bewundert man das fromme Gemüth, das Opfer bringt, um pietätvoll der verehrten Eltern, des geliebten Gatten gedenken zu können. Fällt gar ein Festtag auf einen Sonntag oder christlichen Feiertag, so sind beängstigende Ueberfüllungen selbstverständlich. Wer sich nicht drängen will, der muß hübsch zu Hause bleiben, wenn er es auch schmerzlich empfindet, daß er an solchen Tagen, an denen er Zeit hätte, die Synagoge zu besuche», hierzu gar keinen Versuch machen darf. Er kann sich damit trösten, sein Möglichstes zur Erlangung eines Synagogenbittets gethan zu haben, das Glück war ihm nicht hold

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