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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-09-14 · Heft 37 (14.9.1894) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 37 (14.9.1894)
Date
1894-09-14
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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- 2 - Wintersemester 1894/95 (vom 26. Oktober an) zu haltenden Vorlesungen. Herr Dr. Maybaum wird lesen: 1. Midrasch-Lektüre, 1 Stunde, 2. Homiletische Hebungen, 2 Stunden. Herr Dr. Müller wird lesen: 1. Talmud statarisch, Ketubot. 4 Stunden, 2 Talmud kursorisch, Baba Mezia Abschnitt V, 3 Stunden, 3. Mischna, Nesikin, 1 Stunde, 4. Agada, Synhedrin, Abschnitt Xl, 1 Stunde, 5 Schulchan Aruch Jore Döa, 2 Stunden, 6. Schulchan Aruch Eben Hasser: Hil. Gittin, 1 Stunde, 7. Die Responsen des Alfasi, 1 Stunde, 8. Moses Maimon, Mischne Thora, Hil. Jom Tob, 1 Stunde. Herr Dr. Schreiner wird lesen: 1. Erklärung der Psalmen, 2 Stunden, 2. Alte Pentateuch-Kommentare, 2 Stunden, 3. Hebr. Uebungen, 1 Stunde, 4. Einleitung in die Wissenschaft des Judenthums, 1 Stunde, 5. Geschichte der Juden, die spanisch-arab. Epoche, 2 Stunden, 6. Lektüre religions-philosophischer Schriftsteller, 2 Stunden. Herr Professor Steinthal wird lesen: 1. Psychologie des Wollens mit Rücksicht auf die Ethik, 1 Stunde. Alle Vorlesungen an der Lehranstalt sind unentgeltlich. L2 Berlin, 12. September. Still und geräuschlos hat der seit vier Jahren bestehende Synagogen-Verein Moabit sich entwickelt, der in diesen Tagen sein neues, hell und luftig eingerichtetes Betlokal, Lessingstraße 19, bezogen hat, in welchem täglicher Gottesdienst stattfindet. Die Gebete, nach dem Ritus dec Heidereuter-Synagoge eingeführt, finden den allseitigen Beifall der Betheiligten, und durch gemeinschaftlichen Chorgesang und gelegentliche Predigt erhält die Andacht eine größere Weihe. Der Verein nimmt noch Mitglieder auf und sind Meldungen an den Vorsitzenden M. Heymann, Flensburgerstraße 5, zu richten. * Berlin, 11. September. Wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung wurde kürzlich in zweiter Instanz gegen den Herausgeber des „Antisemit. Generalanz." Karl Sedlazek verhandelt. In seinem Briefkasten hatte das Blatt bemerkt, daß der „Centralverein jüdischer Staatsbürger," in seinem Büreau besondere Leute beschäftige, die für Angebereien 3-50 Mk. Honorar in jedem Einzelfalle erhalten. An einer anderen Stelle im Briefkasten wurde die Bermuthung ausgesprochen, daß „die bekannten jüdischen Staatsbürger" in einem bestimmten Falle denunzirt hätten. Gegen beide Bemerkungen schickte der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" Berichtigungen ein, die der Angeklagte nicht aufnahm. Er wurde aber vom Schöffengericht von der Anklage der Übertretung des § 11 freigesprochen, weil nach Ansicht des Schöffengerichts jener Verein gar nicht genannt war und weder der Vorsitzende desselben, Dr. Mendelsohn, noch dessen Stellvertreter Dr. Fuchs legitimirt erachtet werden könne, eine solche Berichtigung zu verlangen. Gegen diese Entscheidung hatte der Staatsanwalt die Berufung eingelegt. Der Gerichtshof hielt es für ganz unzweifelhaft, daß in beiden Fällen der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens getroffen werden sollte und daß der Angeklagte sich auch nicht in gutem Glauben befunden hätte, da er dem Gerichtshöfe Gründe vorgeführt habe, an die er selbst nicht glaube. Da es sich hier keineswegs um Beleidigungen, sondern um eine Berichtigung von Thatsachen handelte, seien die Leiter des Vereins durchaus berechtigt gewesen, eine Berichtigung zu verlangen, sonst würden Vereine geradezu rechtlos sein. Der Angeklagte wurde deshalb zu sechs Mark Geldstrafe verurtheilt und ihm die nachträgliche Aufnahme der Berichtigung aufgegeben. Frg. Königsberg i. Pr., 11. September. Der Reise des Kaisers zu den Manövern an der Ostmark und die Enthüllung des Denkmals für Kaiser Wilhelm I. in unserer alten Krönungsstadt am Pregel hat auch bei hiesigen hervorragenden Glaubensgenossen, welche sich bei den Empfangs- und Enthüllungsfeierlichkeiten betheiligten, rege Theilnahme hervorgerufen. Kaiser Wilhelm I. war es, der seit seiner Krönung vielen hiesigen Glaubensgenossen besondere Huld erwies. Demgemäß hatten sich Mitglieder unserer Gemeinde auch bei den Zeichnungen zu dem jetzt enthüllten Denkmal rege betheiligt. Unter Denen, welche dem großen Monarchen nahestanden, gleich ihm aber auch bereits zu ihren Vätern versammelt sind, befand sich der um unsere Synagogengemeinde hochverdiente Geh. Kommerzienrath Moritz Simon, dem von Wilhelm 1. die hohe Auszeichnung des rothen Adler-Ordens zweiter Klasse verliehen worden war. Geheimrath Simon stand in nahen persönlichen Beziehungen zu dem General-Adjutanten des Kaisers, Exzellenz von Manteuffel, dem Statthalter von Elsaß-Lothringen. Als nach dem Feldzug 1871 im Elsaß umfangreiche wirthschaftliche Umwandlungen namentlich bezüglich der früher französischen Assekuranzgesellschaften nothwendig waren, leistete Moritz Simon mit seinem Kapital und Organisationstalent hilfreiche Hand. Unser vor 8 Jahren verstorbener Glaubensgenosse war der eifrigste Förderer des Baues der hiesigen neuen Synagoge, die demnächst eingeweiht werden wird, er hat aber auch unserer Stadt nahezu eine Viertel-Million Mark für wohlthätige Stiftungen zugewandt. — Ein anderer Glaubensgenosse, der Geh. Kommerzienrath Becker, Begründer der weltbekannten Bernsteinfirma Stantien L Becker, ist bereits mehrfach von Kaiser Wilhelm II. ausgezeichnet worden, der auch bei seiner diesmaligen Anwesenheit in Königsberg seinen festen Willen kundgegeben, ein Hort des Friedens an der deutschen Ostmark zu sein. Angesichts der schwierigen Lage, zu der unsere Glaubensgenossen in dem slavischen Grenzgebiet jenseits der schwarz-weißen Grenzpfähle leider wohl noch auf geraume Zeit verurtheilt sind, haben diese Beziehungen und die Thatsache, daß in dieser Provinz die Juden eine feste Stütze des Deutschthums bilden, sowie sie der wesentlichste Faktor des Grenzhandels find, wohl auch weiteren Werth für die Zukunft. Immanuel Kant schrieb in der Pregelstadt noch von den „unter uns lebenden Palästinensern", deren Gleichberechtigung in bürgerlicher Beziehung er anstrebte, heute lehren an der Königsberger Universität zehn unserer Glaubensgenossen in hervorragender Stellung. K. Thorn, 10. September. Das hiesige Königliche Landgericht hat Dienstag den 4. d. Mts. in einem gegen den nun verstorbenen Photographen Alexander Jacobi und Herrn Kaufmann Moritz Kaliski anhängig gemachten Prozeß ein freisprechendes Erkenntniß gefällt. Zu dem am 24. September 1893 angesetzten Vortrage des Reichstagsabgeordneten Leuß hatten sich oben genannte Herren durch einen Arbeiter Böhnke 20 Eintrittskarten besorgen lassen und erhielten dieselben, da der Bote angab, die Karten seien für die Arbeiter einer hiesigen Fabrik bestimmt, zu dem ermäßigten Preise von 30 Pfennigen, während der Arbeiter für seine Besorgung 2 Mark erhielt. Da nun die Karten für 40 Pfennig pro Stück weiter verkauft wurden, so erblickte der hiesige deutsch-soziale Reformverein alias Antisemitenverein darin einen Betrug und machte die Sache bei der Kgl. Staatsanwaltschaft anhängig. Das Kgl. Schöffengericht verurtheilte den Arbeiter wegen Betruges und die Herren Jacobi und Kaliski wegen Beihilfe hierzu zu einer Geldstrafe von je 20 Mark. Gegen dieses Erkenntniß legten sowohl der Amtsanwalt wie die beiden letztgenannten Herren Berufung ein und erfolgte die Freisprechung des Herrn Kaliski, da sich derselbe, ebenso wie der verstorbene Herr Jacobi, nachgewiesenermaßen durch den Verkauf der Karten keinen Vermögensvortheil verschafft hat. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. — Wie uns mitgetheilt wurde, ist von Seiten eines Berliner Antisemitenblattes dieser Prozeß schon am 28. August anticipando in einer ganz perfiden Weise erörtert und beleuchtet worden^ ein solches Verfahren zu kritisiren, das hieße zu viel Ehre dem genannten Blatte anthun. a. Königshütte, 11. September. Der Verein zur Förderung des Handwerks unter den Juden entfaltet seine segensreiche Thätigkeit bereits acht Jahre; er gewährt hilfsbedürftigen Kindern israelitischer Konfession, die ein Handwerk erlernen, während der Lehrzeit und unter Umständen bis nach vollbrachter Meisterprüfung Unterstützungen, bestehend aus Zahlung des Lehrgeldes, Beschaffung der nothwendigsten Kleidungsstücke und des Handwerkzeugs, aus Vereinsmitteln. Die Sitzungsabende werden durch Vorträge des Rabbiner Dr. Goldschmidt eingeleitet. Der Verein zählt ea 170 Mitglieder. a. Ratibor, 7. September. Der Olmützer Fürsterzbischof Dr. Theodor Kohn weilt jetzt zum ersten Male amtlich in Preußisch- Schlesien. Seine Firmungsreise gleicht einem Triumphzuge. Die oberschlesischen Blätter sind voll von Einzelheiten. In Hultschin empfing der Fürsterzbischof am Donnerstag den Ratiborer Rabbiner Dr. Blumenthal, welcher als Sprecher der von den Behörden zu den Empfangsfeierlichkeiten geladenen Hultschiner Synagogengemeinde zur Audienz erschien. Dr. Blumenthal brachte dem Kirchenfürsten die Friedensgrüße des israelitischen Bekenntnisses. Sichtlich erfreut war der Kirchenfürst, zu hören, daß im Kreise Ratibor Frieden in der Bevölkerung herrsche, und daß dort zwar jedes Bekenntniß treu zu seiner Fahne stehe, alle aber freudig zu einem Ganzen stch vereinten, wo es gelte, durch edle That und frommes Werk dem gemeinsamen Ziele aller Religionen zuzustreben. Der Rabbiner wies auf den Baron v. Rothschild hin. j s c i ( 1 s l i

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