Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 37 (14.9.1894)
- Date
- 1894-09-14
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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KMWWWWWM 58. Jahrgang. Nr. 37 Weitage DkV ßerlitr, 14.Sepiemlier 1894 zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Dentschlan-. B. Berlin, 11. September. Die Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde hielt am Sonntag d. 9. er. nach den Ferien ihre erste Sitzung ab. Auf der Tagesordnung derselben stand zunächst die Abänderung des Statuts für das durch die Munifieenz des Herrn Moritz Mannheimer und seiner Gattin ins Leben gerufene Hospital. Durch einige Einwendungen des Oberpräsidenten waren diese Abänderungen nothwendig geworden, die jedoch mehr formaler als inhaltlicher Natur sind. So z. B verlangt die Aufsichtsbehörde statt der bloßen Angabe des Vermögens die Spezialisirung desselben und ähnl. Den im Sinne der Behörde von der Statutenkommission vorgenommenen Abänderungen stimmt die Versammlung zu. Sie bewilligt alsdann für die Neuonlage einer Dampfwasserpumpe im Krankenhause 1350 Mk. und für Schwellenfundawente auf dem Friedhofe Schönhauser Allee 4417 Mk., die letztere Summe nach der Erklärung des Referenten Maurermeister Fränkel, daß es sich nur um eine Auslage handle, da die Besitzer der betreffenden Grabstellen (Erbbegräbnisse) zur Tragung der Kosten herangezogen würden. In der Friedhofs-Synagoge zu Weißensee findet, vom Inspektor Lichtenstein veranstaltet, ein Festgottesdienst statt, für welchen die Versammlung laut Referat des Herrn Mannheimer 200 Mk. bewilligt. Die Revisionskommission hat es zur Zeit gerügt, daß die Einkommmensteuer der Beamten des Erziehungshauses in Pankow von der Gemeinde bezahlt würde. Den Antrag, diese Zahlungen einzustellen, beantwortet das Kuratorium mit einem Schreiben, in welchem es darlegt, daß eine Aenderung dieses Modus eine Verkürzung der seit Jahren auf der nämlichen Stufe gebliebenen Gehälter bedeuten würde. Der Vorstand beantragte nun am Sonntag, den vom Kuratorium eingeführten Modus für das laufende Etatsjahr beizubehalten und erst dann eine bestimmte Regelung der Angelegenheit vorzunehmen. Die Repräsentanten stimmten diesen! Antrag bei. Herr Martin Simon legte den Rechnungsabschluß dek Krankenhaus- Verwaltung vor. Danach hat sich ein Mehrverbrauch von 8826 M. ergeben, obwohl die Wirthschaftskosten gegenüber dem Vorjahr 2000 M. weniger erfordert haben. Die häufige Reparaturbedürftigkeit des Baues im Verein mit den von der Behandlung erheischten größeren Aufwendungen sind die Ursachen dieses Mehrverbrauchs. Das Vermögen der Anstalt, in der in den letzten Jahren 54,8 pCt. aller Kranken kostenfrei behandelt worden sind, hat sich um 169,000 M. vermehrt. Mit besonderer Befriedigung erfüllte die Versammlung die Mittheilung des Referenten, daß die im verflossenen Berichtsjahr zum ersten Male in Thätigkeit getretenen jüdischen Krankenpflegerinnen in jeder Beziehung ihres Berufes sich würdig gezeigt hatten. Mit der Entgegennahme des von Herrn Leichtentritt erstatteten Berichts über den Rechnungsabschluß der Waisenkommission, welche 27 Kinder bei Fremden und 257 bei ihren Angehörigen untergebracht hatte, und dafür einen Mehrverbrauch von 2598 M. verzeichnet, schließt die öffentliche Sitzung. Beiden Rechnungsvorlagen war von der Versammlung Decharge ertheilt worden. Berlin, 9. September. Durch die Tageszeitungen ist in dieser Woche die folgende Mittheilung gegangen: Die Frage, ob und wann eine Ehe als „nach jüdischem Ritus geschlossen" zu betrachten ist, hat kürzlich das Kammergericht beschäftigt Es handelte sich um einen Streitfall, bei dem einem Reformjuden, der eine Mischehe geschlossen und sich von dem Rabbiner einer Reformgemeinde hatte trauen lassen, bestritten worden war, daß er die Bedingung, „eine Ehe nach jüdischem Ritus zu schließen", erfüllt habe. In dieser Streitsache find die Rabbiner Dr. Maybaum und Dr. Oppenheimer von hier als Sachverständige vernommen worden und haben übrigens grundverschiedene Gutachten abgegeben. Dr. Maybaum erklärte: Eine Ehe nach jüdischem Ritus wird, soweit das wesentliche Ritual in Betracht kommt, in der Weise vollzogen, daß. der Bräutigam nach den Worten des Rabbiners: „Durch diesen Ring seist du mir geheiligt nach den Gesetzen Moses und Israels", unter Wiederholung dieser Worte den Trauring der Braut ansteckt, und zwar in Gegenwart zweier Zeugen. Dieses Ritual werde in der Regel auch bei Trauungen von dem Rabbiner der Reformgemeinde zur Anwendung gebracht. „Ich halte," so erklärte Dr. Maybaum, „den Rabbiner der Reformgemeinde an sich für befugt, Trauungen vorzunehmen, vorausgesetzt, daß keine Ehehindernisse vorliegen. Als solches Ehehinderniß sehe ich beispielsweise an, wenn eine Ehe zwischen Juden und Christen vollzogen werden soll. In einem solchen Falle würde auch ich als Rabbiner der Hauptgemeinde zu Berlin mich nicht für befugt erachten die Trauung zu vollziehen." Das Gutachten des Dr. Oppenheimer von der Reformgemeinde lautet dagegen dahin: „Ich halte mich für befugt, Trauungen zwischen Juden und Christen auf deren Antrag vorzunehmen. Die Verschiedenheit der Religion zwischen Brautleuten ist kein Ehehinderniß nach jüdischem Gesetze. In diesem Falle wird eine entsprechende Aenderung der Trauformel vorgenommen und diese wie folgt gefaßt: „Durch diesen Ring seist du mir geheiligt nach dem Gesetze Gottes." Trotz dieser Aenderung der Formel ist nach meiner Ansicht die Einsegnung der Ehe eine jüdische. Nach dem alten jüdischen Gesetz ist überhaupt der Gebrauch der Formel nicht unbedingt vorgeschrieben; die Ehe war vielmehr eine Art Kauf unter symbolischer Anwendung des Ringes. Ein in Paris im Anfang dieses Jahrhunderts versammeltes Rabbinats- Konsistorium hat auch erklärt, daß die Form der Einsegnung der Ehe Sache des die Trauung vollziehenden Rabbiners ist; cs wurde von dem Konsistorium ausgesprochen, daß es von dem Belieben des Rabbiners abhängl, ob er im einzelnen Falle die Trauung vornehmen will oder nicht." Dagegen blieb Dr. Maybaum dabei, daß eine Ehe zwischen Juden nicht als formell giltig erachtet werden könnte, wenn bei der Einsegnung die abgeänderte Formel gebraucht wird, daß aber eine Ehe zwischen Juden und Christen auch unter Beobachtung der vom jüdischen Ritus vorgeschriebenen Form nicht eingesegnet werden könne. Das Gericht hat im streitigen Falle die von Dr. Ritter vorgenommene Trauung als „nach jüdischem Ritus vollzogen" erachtet. So berichten die Tagesblätter. Und dieser Bericht ist im Wesentlichen richtig. Zur Erklärung desselben haben wir aber Folgendes zu bemerken: Es handelte sich um eine Erbschaft, die der jüdische Gatte einer Christin nach der testamentarischen Bestimmung seines Bruders erst dann antreten konnte, wenn er mit seiner Frau rituell getraut war. Da die Frau Christin geblieben ist und blos von Dr. Ritter in der bekannten Weise ohne jede Ceremonie „eingesegnet" (wie er das nannte) worden war, bestritt Dr. M mit Recht den rituellen Charakter der Trauung. Ein Rabbiner kann nur kedath Mose be*Jisrael trauen; eine andere Agende haben wir nicht, und wenn die Reformgemeinde für sich Mischehen einsegnen läßt, so ist das ihre Sache, aber „nach jüdischem Ritus vollzogen" ist eine solche Ehe nicht. Ein Anderes ist es, wenn sämmtliche Rabbiner der Augsburger und Leipziger Synode die' Ehehindernisse des Koben und der Jebamah als aufgehoben erklären und solche Trauungen konsequenter Weise vollziehen. Hier liegt der Ausspruch einer autoritativen Versammlung, hinter welcher die größten Gemeinden Deutschlands und Oesterreichs standen, vor. Die deutsch-jüdische Theologie hatte sich mit der betreffenden Reform des Ehegesetzes Jahrzehnte vorher beschäftigt und das Ergebniß der genannten Versammlung war eine naturgemäße Entwickelung des jüdischen Ehegesetzes innerhalb der Glaubensgemeinschaft! Was Dr. Oppenheim von dem französischen Synhedriuw anführte, gehört absolut nicht zur Sache. Das französische Synhedrium hat auf die Frage Napoleons, ob es die Ehe zwischen Juden und Christen für legal halte, einfach erklärt, was auch wir heute sagen, daß eine solche civiliter geschlossene Ehe selbstverständlich staatsbürgerlich korrekt sei. Aber religiösen Charakter hat sie nicht, und den schreiben ihr auch die französischen Rabbiner nicht zu. Berlin, 12. September. Die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthnms versendet eben das Verzeichniß der im