Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1894)
- Date
- 1894-09-07
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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- 3 -- der Synagogengemeinde in Königsberg hervorgerufen. Die dortige Gemeinde ist für ihre Synagoge zur Kommunal-Einkommensteuer herangezogen und ihre dagegen erhobene Klage wider die Stadtgemeinde auf Freistellung von der Besteuerung wurde vom Bezirksausschuß abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin bestätigte das Oberverwaltungsgericht das Urtheil des Bezirksausschusses, inbem es begründend ausführte: „Wenn das Oberverwaltungsgericht am 17. Mai 1892 aus Grundder bestehenden Gesetzgebung angenommen hat, daß in Ansehung der „Kirchen", so lange deren Bestimmung zu gottesdienstlichen Zwecken dauert, mit der bezeichneten Bestimmung unvereinbar, rechtliche Verhältnisse nicht entstehen können, so muß jetzt auch bezüglich der Synagogen gefragt werden, ob denselben durch eine dem Gebiete des unmittelbar gesetzlichen Rechts angehörige Vorschrift eine ähnliche Ausnahmestellung angewiesen sei. Da aber eine derartige Bestimmung fehlt, so hat der Vorderrichter den seitens der Klägerin erhobenen Anspruch mit dem nämlichen Recht zurückgewiesen, wie dieses seitens des Unterzeichneten Senats schon in mehreren Fällen den Universitäten gegenüber der Universttätsgebäude geschehen ist. Einer Argumentation, daß die diesseits in Betreff der „Kirchen" anerkannte Rechtsnorm analog auch auf die Synagogen anzuwenden sei, würde jedoch der Umstand entgegenstehen, daß die Paragraphen 17 und 18 II. A. L. R. eben nur von den seitens des Staats ausdrücklich aufgenommenen Kirchengesellschaften handeln, sowie ihrer Natur und dem Gesetze ihnen angewiesenen Stellung nach eine Uebertragung auf andre Korporationen nicht gestatten. — Der Klempner-Jnnungsmeister Hirschhahn beging kürzlich das fünfundzwanzigjährige Jubiläum seines Geschäftsbetriebes, die Innung überreichte ihm bei einer Festlichkeit unter Anerkennung seines ehrlichen, redlichen Arbeitens die silberne Jubiläumsmedaille. — Die antisemitische „Hannov. Post" vom 31. d. M. veröffentlicht die rechtskräftig gewordene Verurtheilung ihres Redakteurs I. Rethwisch wegen. Beleidigung des Fruchthändlers und Menaaelieferanten I. Baum in Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 150 Mark und zur Kostentragung. Ob sie eine Lehre daraus zieht, ist sehr zu bezweifeln, denn man erzählt sich, daß noch andere Klagen gegen sie anhängig gemacht sind. X Dresden, 3 September. Unter den sächsischen Antisemiten erhebt sich plötzlich ein großes Geschrei. Unerhörte Dinge sind geschehen! Die Behörde hat?as sächsische Vereinsgesetz gegen die Antisemiten ebenso in Anwendung gebracht, wie es alltäglich gegen die Sozialdemokraten geschieht und bei entsprechender Gelegenheit auch gegen Freisinnige, Nationalliberale und Konservative geschehen ist. Bekanntlich verbietet das sächsische Vereinsrecht, daß Vereine, die nicht das Recht der juristischen Körperschaft erlangt haben und sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, miteinander in Verbindung treten. Die antisemitischen Reformvereine einiger Lausitzer Wahlkreise müssen geglaubt haben, daß für sie diese Bestimmung keine Giltigkeit habe, denn sie beschlossen, ein gemeinschaftliches Sedanfest aus dem Czorneboh zu veranstalten, das von der zuständigen Behörde verboten ist. Ueber dieses gesetzlich durchaus korrekte Verbot gerathen jene Leute außer sich. o. Gießen, 2. September. Es sind auswärts über die religiösen Gemeindeverhältnisse in Gießen so irrige Meinungen verbreitet, und es ist erst kürzlich an die Mitglieder der israelitischen Religionsgesellschaft hier an öffentlicher Stelle die Mahnung ergangen, in ihrer Trennung von der Gemeinde zu beharren, daß es geboten erscheint, eine wahrheitsgetreue Darlegung derselben zu veröffentlichen. Neu in die Religionsgemeinde Eintretende haben, mit Genehmigung der Großherzoglichen Regierung, ein nach ihren Vermögensverhältnissen zu bemessendes sogenanntes Einzugsgeld zu zahlen oder zu ihrer Gemeindesteuer ein besonderes Synagogen-Standgeld zu entrichten; in welchem letzteren Falle sie damit aber noch nicht ordentliche Gemeindemitglieder werden, denen z. B. aktives und passives Wahlrecht bei Vorstandswahlen zustände. Eins wie das Andere wollten sich mehrere Hierhergezogene nicht gefallen lassen; sie gründeten darum für sich eine besondere Religionsgesellschaft mit eigenem Gottesdienste, die inzwischen durch Zuzug von außen zu einem Viertel oder Fünftel der Muttergemeinde herangewachsen ist, während diese auch ihrerseits an Mitgliedern zugenommen hat Hätte der Vorstand s. Z. die Forderung eines Einzugsgeldes oder eines besonderen Standgeldes fallen lassen oder auf ein geringes Maß reduzirt, es wäre Niemandem eingefallen, sich von der Gemeinde zu trennen; ja, es steht nicht zu bezweifeln, daß in solchem Falle die Ausgetretenen sammt und sonders wieder in dieselbe zurücktreten würden, wie denn das auch bereits von Vielen geschehen ist. Und warum auch nicht! Unterscheiden sich doch die Ausgetretenen, wie sie selbst zugestehen, in ihrem religiösen Denken und Thun nicht im Geringsten von den Mitgliedern der Muttergemeinde. Befinden sie sich doch mit ihnen in allen religiösen Hinsichten auf gleicher Stufe und sind nicht um ein Haar mehr orthodox als diese. Ja, Viele meinen sogar, wenn man beide auf eine Wagschale legte, man müßte scharf Hinsehen, um zu gewahren, wohin sich das Zünglein neige. Das orthodoxe Mäntelchen, das man von auswärtiger Seite bemüht ist, den Mitgliedern der Religionsgesellschaft umzuhängen, und über das sie selbst gewiß im Stillen lachen, zerfällt bei unserm Betracht in Staub. Und so darf man sich denn auch der sicheren Hoffnung hingeben, daß über kurz oder lang eine Wiedervereinigung beider Gemeinden in eine erfolgen werde, wie es im religiösen Interesse nicht minder wie im pekuniären derselben dringend zu wünschen wäre. Oesterreich Ungarn. JE Wien, 3. September. Der internationale Saatenmarkt ist trotz aller Schwierigkeiten abgehalten worden. Der Handelsminister und der Statthalter sind zur Eröffnung erschienen und haben in ihren Begrüßungsreden auf die große Bedeutung der Institution für Wien und das ganze Reich hingewiesen. Aber die Herren von der antisemitischen Partei haben einen Triumph zu verzeichnen, der freilich ein trauriger ist und dessen Kosten nicht zum geringsten Theile jene Gewerbetreibenden tragen, um deren Wohl diese Herren sich bei allen Gelegenheiten so sehr ereifern. Der Besuch des Saatenmarktes ist in Folge der Agitationen, welche die Antisemiten provozirt haben, ein äußerst schwacher geworden. Während bisher 5000 bis 6000 Anmeldungen Vorlagen, haben sich zum heurigen Saatenmarkt — 1552 Teilnehmer gemeldet, von denen tatsächlich sich ungefähr 600 Personen betheiligten. Von diesen 500 Getreuen des Saatenmarktes sind circa 400 Wiener, der Rest sind — Fremde. Der Saatenmarkt hat also ein Defizit von 5000 Besuchern. Das ist eine Million positiver Schaden, den der Erfolg der antisemitischen Hetzer der Stadt Wien bereitet hat. — Das steiermärkische Landesbauamt in Graz entsendete den Landesingenieur Alois Franz Heide zur Untersuchung einer schadhaften Brücke nach Mureck; der delegirte Beamte stellte sich dem Bezirksobmann vor, wurde von diesem zu einer Liedertafel eingeladen und dortselbst mit dem Bezirksgerichtsadjunkten bekannt gemacht, in dessen Gesellschaft der Gast den Abend zubrachte, um im Verlaufe der Liedertafel auch noch dem Bürgermeister vorgestellt zu werden. Mag nun sein, daß Herr Heide über einen allzu prononzirten Gestchtsausdruck verfügt, oder daß sein Antlitz mehr als nothwendig von der steirischen Sonne gebräunt ist, kurzum, der Herr Bürgermeister Mravlag nahm in irriger Weise an, dieser Heide sein kein Christ, sondern ein Jude, und dieser Voraussetzung gemäß erging er sich in höhnenden und beschimpfenden Worten wider den Gast — es war dies im Wirthshause, nachdem, wie Herr Heide behauptet, die Liedertafel schon vorüber war — und wurde zum Stimmführer in dem allseitig erhobenen Chorus: „Jude hinaus! Hinaus Jude!" Dies geschah in Gegenwart kaiserlicher Beamter und in Gesellschaft von Damen. Herr Heide, der ursprünglich von seinen Tischgenoffen zurückgehalten worden war, das Lokal zu verlassen, da man besorgte, er würde meuchlings und thätlich angegriffen werden, hielt dem insultirenden Ansturm begreiflicherweise nicht Stand und entfernte sich. Die Murecker Zechgenossenschaft, mit dem Bürgermeister Mravlag an der Spitze, hatte dem harmlosen Gast öffentlich durch Beschimpfungen und markirte Drohungen so lange Gewalt angethan, dis er ihr wich und die Jedermann zugängliche Gaststube verließ. — Der Kaiser hat zu Mitgliedern des Landesschulrath es für Oberösterreich den Rabbiner der israelitischen Kultusgemeinde in Linz, Dr. Moritz Friedmann, und für Mähren den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Brünn, Herrenhausmitglied Julius Ritter von Gomperz, ernannt, ferner dem Professor Ger so n Steinschneider in Proßnitz eine Stelle als Professor der deutschen Unterrichtssprache an der Realschule in Tefchen verliehen. — Die im Juli laufenden Jahres verstorbene Frau Jakob ine Brandeis vermachte dem Wärmestubenverein 1000 Gulden, dem Verein gegen Verarmung und Bettelei 1000 Gulden, dem Verein für Ferienkolonien, dem Thierschutzverein und dem Verein zur Beköstigung armer