Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1894)
- Date
- 1894-09-07
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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w'-t'jwp*“,?*£■*%f! -y^i 't V 58. Jahrgang. Ar. 36 Weikage Dk^ ^'En. 7. September 1894 %nx „Atkgemeinen Zeitung öes IuöenLHums". Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland. §£2 Berlin, 5. September. Am 2. d. Mts. ist hier Dr med. Zacharias Reimann, der Senior der Berliner Aerzte, gestorben. Derselbe wurde 1803 zu Hannover geboren. Seine Schulbildung erhielt er im Pädagogium zu Minden in Westfalen. Im Frühjahr 1821 bezog er die Universität Berlin, bei der er während seiner ganzen Studienzeit verblieb. Im Herbst 1824 promovirte Reimann in Berlin zum Doktor. Als Doktorschrift lieferte er eine Studie über den Wangenbrand, in der er einen von ihm selbst in der Hufelandschen Klinik beobachteten Fall mittheilt. Die ärztliche Praxis betrieb Reimann lange Zeit in Krossen an der Oder. Von hier aus trat er auch vielfach literarisch hervor. Unter Anderem berichtete er in Berliner Fachzeitschriften über merkwürdige Beobachtungen aus seiner Praxis, so über Verblutung u. A. m. In den dreißiger Jahren erschien von ihm eine Schrift über „Die Heilbarkeit der Schwindsucht." Ein anderes Werk von Reimann, mit dem Titel „Ueber die Schädlichkeit der Euthanasischen Handlungsweise am Krankenbett", enthält Rathschläge für den Arzt in Hinsicht auf seinen Verkehr mit unheilbaren Kranken. Während seines Berliner Aufenthalts b schäftigle sich Reimann, der auch Privatdozent an der hiesigen Universität war, besonders mit der Behandlung von Lungenleiden. Die Beerdigung fand heute von der Leichenhalle des Friedhofs in Weißensee aus unter zahlreicher Betheiligung statt. * Berlin, 4. September. Der Magistrat theilt der Stadtverordnetenversammlung die von den Kindern des verstorbenen Stadtv. Louis Liebermann erfolgte Begründung einer Louis Liebermann- Stiftung in Höhe von 100,000 M. mit Die Zinsen der Stiftung sollen nach dem Ermessen der Stiftungsdeputation des Magistrats an hiesige Arme, ohne Rücksicht auf deren religiöses Bekenntniß, alljährlich am 29. April in Beträgen von 100 bis zu 1000 M. vertheilt werden. Dabei kann dieselbe Person drei Jahre hinter einander selbst mit dem Höchstbetrage berücksichtigt werden. Rach dem Wunsche der Gesetzgeber sollen in erster Reihe verschämte Arme unterstützt und vorzugsweise Beihilfen gewährt werden zur Aushilfe oder Begründung wirthschaftlicher Existenz, zur Aussteuer bei der Verheirathung, zu ärztlicher Kur oder zur Ausbildung hervorragend Begabter in Kunst und Wissenschaft. Berlin, 4. September. Um angebliche Mißhandlung eines Dienstboten handelte es sich wiederum in einem Prozeß, der vor Kurzem vor der 130. Abtheilung des Schöffengerichts stattfand. Nach der Anklage sollte die Kaufmannsehefrau H. F. ihr Dienstmädchen festgehalten und ihre Tochter Margarethe F. das Mädchen durch Schläge mittelst eines Schlüssels gegen den Kopf mißhandelt haben. Beide Angeklagte behaupteten, daß kein wahres Wort an der Geschichte sei. Die Zeugin habe geflissentlich die ihr obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Um sie zu verhindern, unnöthige Gänge zu machen und um die Zeit zu überwachen, habe man ihr am 21. Juni den Schlüssel zur Hintertreppe abgefordert, wobei es nur zu einem leichten Wortwechsel gekommen sei. Die H. habe daun bei der Polizei Anzeige erstattet und sich auch nach der Redaktion der Staatsbürger-Zeitung begeben, wo sie eine wahrheitswidrige und aufgebauschte Darstellung des Sachverhalts gegeben habe, die dann unter der Spitzmarke „Christenmädchen in Judenhäusern" in den antisemitischen Blättern veröffentlicht worden sei. Ein Ausschnitt sei ihnen ohne Unterschrift zugegangen, der Absender habe aber an den Rand des Papiers geschrieben: „Euer Schandpranger, jüdisches Diebesgesindel!" Die Zeugin H. beharrptete, daß ihre bei der Polizei gemachte Anzeige der Wahrheit entspreche. In dem ärztlichen Atteste wurde ihr nur bescheinigt, daß sie eine geschwollene Backe gehabt, und daß sie über „Brummen im Kopfe und Sausen in den Ohren" geklagt habe. Es könnten diese Erscheinungen recht wohl die Folgen einer Mißhandlung sein. Der Vertheidiger, Referendar Dr. Grünfeld, hatte einen umfangreichen Entlastungsbeweis für die Unglaubwürdigkeit der Zeugin H. angetreten. Ihr früherer Dienstherr stellte ihr ein höchst ungünstiges Zeugniß aus, er schilderte sie als verlogen und unzuverlässig. Außerdem trat ein früheres Dienstmädchen der Angeklagten auf, welches die Stellung anderthalb Jahre bekleidet hatte und die ihr zu Theil gewordene Behandlung lobte. Schließlich wurde noch erwiesen, daß die Zeugin au epileptischen Krämpfen gelitten hatte. Der Staatsanwalt hielt die H. wenigstens insoweit glaubwürdig, daß sie durch Schläge mit der Hand gemißhandelt worden sei, er beantragte gegen Frau F. 10, gegen deren Tochter 20 Mark Geldstrafe. Der Gerichtshof folgte den Ausführungen des Vertheidigers, hielt die Zeugin H. nicht für glaubwürdig und sprach beide Angeklagte frei. — Derartige Prozesse sind in letzter Zeit öfter vorgekommen; sie sind geradezu symptomatisch für die Zeit, in der wir leben. Ja, wir sind fest überzeugt, daß solche Klagen in den meisten Fällen auf Verläumdung beruhen; ist es doch notorisch, daß die meisten Dienstmädchen Stellungen bei Juden suchen. Allerdings soll es Vorkommen, daß manche eine solche Stellung nicht annehmen wollen; dies hat aber ganz andere Gründe, es hängt zumeist mit der Furcht vor der viel schwierigeren rituellen Küchenführung zusammen. Auch darf man nicht vergessen, daß selbst unsere Dienstmädchen die Zeitungen lesen, ja, daß ihnen sogar antisemitische Blätter mit der Aufschrift „Gehet nicht zu Juden!" durch die Thürspalte der Küche hineingeschoben werden. Umsomehr erwächst aber für unsere Hausfrauen die Verpflichtung, den guten, alten Ruf des jüdischen Hauses auch in der Behandlung der Dienstboten zu wahren und nicht zu vergessen, daß es schon in der Bibel beim Ruhetag, bei jedem Fest und jeder Freude als ein heiliges Gebot vorgeschrieben wird, daß mit der Familie zugleich „auch dein Knecht und deine Magd" daran Theil nehmen. --- Berlin, 3. September. Das halbamtliche „Brüss. Journ." tischt heute seinen Lesern unter der Ueberschrift „Ein Opfer" eine Geschichte auf, die begreifliches Aufsehen hervorruft, aber wahrscheinlich in allen ihren Angaben unrichtig ist. Der im Jahre 1855 im Hannoverschen geborene, gegenwärtig in Brüssel ansässige Musiker Arnold Heilbut trat 1883 zum Christenthum über und wurde evangelischer Christ. Seine früheren Glaubensgenossen — Heilbut soll Israelit gewesen sein — sollen ihn nun verfolgt haben und es sei ihnen gelungen durchzusetzen, daß er im Jrrenhause eingesperrt wurde!! Als Heilbut am 5. Februar 1888 nach London abreisen wollte, um dort ein Konzert zu veranstalten, begab er sich selbst nach dem Polizeibüreau, um sich abzumelden. Der Polizeilieutenant bat ihn, zu warten; ein Arzt erschien, erklärte ihn für geisteskrank, worauf Heilbut, trotz seiner Einsprüche, sofort nach dem Jrrenhause geschafft wurde. Nachdem er 39 Monate hindurch in den Irrenhäusern zu Berlin, Dalldorf und Steglitz festgehalten worden war, gelang es ihm, zu entwischen; er ging nach England und dann nach Brüssel. Die Brüsseler Irrenärzte Struelens, Maes, Van Velsen, Cuylito, Cantineau und Van Heygen, von denen die beiden letzteren Gerichtsärzte sind, bekunden übereinstimmend, daß Heilbut geistig gesund ist. Auf Grund dieser Gutachten hat sich jetzt Heilbut an den deutschen Kaiser und an den Reichskanzler mit der Bitte gewendet, nach Deutschland und Preußen zurückkehren zu dürfen ohne die Gefahr, wieder nach dem Jrrenhause geschafft zu werden. „Wir hoffen," so fügt das Regierungsblatt hinzu, „daß seinem sehr berechtigten Verlangen Folge gegeben wird." Schon im vergangenen Jahre tischte der klerikale Brüsseler „Patriote" dieselbe Geschichte seinen Lesern auf. Hoffentlich nehmen die deutschen Behörden Veranlassung, dieser offenbaren Schwindelgeschichte auf den Grund zu gehen. Lp. Aus der Provinz Posen, im September. Bei der am 7. August er. in Plöschen stattgefundenen Repräsentantenwahl der dortigen jüdischen Gemeinde wurden die Herren Kaufmann Elias Heppner wieder- und die Kaufleute Ludwig Ohnstein, Salo Gellert und Bilak