Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1894)
- Date
- 1894-09-07
- Page
- Seite 424 (sequence 4)
- Language
- German
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424 der simiischen Hochschule das Doktorat zu mache»! De» jüdischen Dimittirten und deren Familien wies die finnische Gesetzgebung eine „sichere und ruhige" Existenz an: sie haben das Monopol des Handels mit Lumpen und mit alten Kleidern erhalten, den sie übrigens ans einem besonderen speziell, dazu bestimmten Platz betreiben müssen — dem sogenannten „Judenmarkt"! Um den finnischen Gesetzgebern gerecht zu werden, wollen wir rückhaltlos einräumen, daß sie zwar etwas urwüchsig, aber durchaus zweckentsprechend zu Werke gingen. Die „einfachen" Maßnahmen erwiesen sich in der That äußerst wirksam, und der erzielte „Erfolg" dürfte selbst einem Ahlwardt kaum etwas zu wünschen übrig laßen. Im ganzen Fürstenthum leben nur 120 jüdische Familien, die ausschließlich den Nikolajew'schen Dimittirten angehören und die sich nur auf die drei Städte: Helsingfors (etwa 75) Wyborg (etwa 25) und Abo (etwa 20) vertheilen. Sie alle betreiben das kunstreiche Gewerbe — den Kleinhandel mit Lumpen und getragenen Kleidern, der sie naturgemäß von materieller und geistiger Wohlfahrt ebensoweit entfernt hält, wie die oben gekennzeichneten finnischen Landesgesetze mit Bezug auf die Juden von der Humanität und von der Gerechtigkeit fern verblieben sind. Denn lvohl verstanden: die 120 Dimittirten-Familien werden keineswegs als finnische Bürger anerkannt; sie gehören keiner Landesgemeinde im Fürstenthum an, noch dürfen sie eine solche daselbst begründen. Sie sind vielmehr gezwungen, Aufnahme bei den jüdischen Gemeinden im Auslande zu suchen, dafür aber sind sie gehalten, halbjährlich einen finnischen Paß für den billigen Preis von 5 Mark und 40 Pf. (sinn. Währung) zu erkaufen, der ihnen ihr Monopolrecht bestätigt, auf dem Judenmarkt in Helsingfors, Wyborg und Abo mit Lumpen und getragenen Kleidern handeln zu dürfen. Zum großen Leidwesen Ahlwardts und seiner Genossen müssen wir indeß berichten, daß neuerdings der Zeitgeist auch an die schwer bewegliche Pforte des finnischen Landtags mächtig zu pochen anfing, und wenn nicht alle Zeichen trügen, so wird es ihm gar bald gelingen, selbst diese festesten, gleichsam versteinerten Gesetzesschlacken wegzuräumen. Besonders bemerkenswerth ist, daß (im schroffsten Gegensatz zu der Krautjunkerpartei in Deutschland) die Bewegung zu Gunsten der Emanzipation der Juden in Finnland vom hohen Adel ausgeht, dem sich das städtische Bürgerthum und die akademische journalistische Intelligenz eifrig anschließen. Die gebildeten Kreise in Finnland fangen an, sich ihrer Zurückgebliebenheit hinter den Kulturländern Europas zu schämen, und sie werden sich der schreienden Ungerechtigkeit bewußt, die ihre Vorfahren gegen die Juden verübt haben. Sie sind daher endlich bemüht, diese nach Kräften wieder gut zu machen. Wie natürlich, beschränkte sich die Bewegung zuerst auf die Klubs und auf die Tagespresse, von wo aus sie in den Landtag drang. In der Preffe war es vornehmlich Dr. Lieb, der Redakteur der einflußreichen und weit verbreiteten „Nya Preffe", der sich im Kampfe für Recht und Wahrheit hervorgethan hat. Wesentlich der von ihm geleisteten Pionierarbeit ist es zu verdanken, daß der in der letzten Session des finnischen Landtages gestellte Antrag auf Abschaffung der bestehenden Ausnahmegesetze gegen die Juden einen dankbaren Boden und williges Gehör fand. Bekanntlich betrieben selbst die Vertreter der Bauernschaft nur passive Opposition in dieser Frage, indem sie sich der Abstimmung enthielte», während die Vertreter der übrigen drei Stände (Adel, Geistlichkeit und Bürgerthum) einmüthig für die Aenderung der alten „Ordnung" stimmten. Damit ist die volle Gleichberechtigung der Juden in Finnland freilich noch nicht einmal ausgesprochen, geschweige denn vollzogen. Man darf aber umsomehr auf eine baldige und radikale Beffecung der seitherigen rechtlosen Lage hoffen, als das erste leise Wehen des Freiheitswindes erfreulicher Weise bereits genügt hat, die finnischen Juden selbst aus der traurigen Gleichgiltigkeit zu reißen und sie veranlaßt hat, kräftig die Hand an die eingewurzelten Mißstände in ihrer eigenen Mitte zu legen und namentlich durch systematische Erziehung der Jugend im Geiste der modernen Kultur ihre Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung vorzubereiten und zu beschleunigen. Den Bemühungen der jüdischen Pioniere und mit werkthätiger Hilfe der besten Männer Finnlands ist es endlich gelungen, in Helsingfors die erste höhere Schule für jüdische Knaben zu eröffnen. In erster Linie ist die Pflege der finnischen Landes¬ und der schwedischen Litteratursprache ins Auge gefaßt, aber auch das Russische, das Deutsche und das Französische sollen als obligatorische Unterrichtsfächer eingeführt werden, und außerdem ist so ziemlich der volle Kursus eines Realgymnasiums vorgesehen. Die Zöglinge sollen mithin befähigt werden, an einem finnischen Gymnasium die Maturitätsprüfung zu bestehen und die Landesuniversität zu beziehen. Erst im Vorjahre eingeweiht, zählt die Schule bereits 80 Schüler, und als Rektor ist der auch im Ausland nicht unbekannte Dr. Phil. Leopold Ginzburg berufen worden. Hoffentlich werden sich die jüdischen Lichtträger an der Newa — die Männer der bekannten „Gesellschaft zur Verbreitung von Bildung unter den Juden" — es angelegen sein lassen, dieser neuen Pflanzstätte moderner Bildung ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Eine Reliquie aus der Censurzeit. bent Nachlasse von A. Bernstein, der uns seiner Zeit zur Publikation übergeben wurde, fand sich auch die folgende interessante Reminiszenz aus der seligen, oder vielmehr unseligen Zeit der Censur vor 1848. Mit dieser Censur hatte Bernstein bekanntlich jahrzehntelang einen erbitterten Kampf zu führen. Manchmal faßte er denselben allerdings, wie im vorliegenden Falle, von der humoristischen Seite auf. Bernstein gab damals (noch als A. Rebenstein) eine jüdische „Reform-Zeitung" heraus und hatte in derselben das Wort „Predigt" auf die Rede eines Juden in der Synagoge angewendet; das wollte die Censur nicht gestatten, da nur die Rede in der Kirche eine „Predigt", sei und auf dieses Verbot bezieht sich der folgende, wortgetreu adgedruckte Aufsatz: Me Kirche und ihr Eigenthumsrecht un deutsche Morte. (Eingabe an das Königl. Obercensur-Gericht und Bescheid desselben wegen eines von der Censur gestrichenen Wortes in der Reform-Zeitung.) Einem hochlöblichen Obercensur-Gericht Hierselbst. In dem beikommenden Artikel „Tages-Zeitung" für die Reform- Zeitung, Organ für den Fortschritt im Judenthum, unter der Redaction des Unterzeichneten erscheinend, hat der betreffende Censor im nachstehenden Satze: „und wird namentlich die von Hrn. Obervorsteher Hellwitz gehaltene Predigt, im Sinne des Fortschritts im Judenthum, als ergreifend und erhebend geschildert", das Wort „Predigt" mit der Bemerkung gestrichen: „Diese Bezeichnung ist der christlichen Kirche eigenthümlich und Vorbehalten." Indem ich ein Hochlöbl. Obercensur-Gericht ersuche, die Druckverweigerung Seitens des Herrn Censors inhibiren zu wollen, glaube ich zur Begründung dieses Gesuches Folgendes darlegen zu müssen. Zuförderst will es mir scheinen, als habe keine Kirche und märe sie auch die herrschende eines Staates derart ein Vorrecht an den Sprachschatz des Volkes, vor jedem Privatmann, daß sie ein Wort einzig und allein für sich in Anspruch nehmen und ihrer Verwendung Vorbehalten