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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-09-07 · Heft 36 (7.9.1894) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 36 (7.9.1894)
Date
1894-09-07
Page
Seite 423 (sequence 3)
Language
German
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(F -- ’V—f’T^yytayzt 428 in den Reihen unserer Glaubensgenossen — im Großen und Ganzen — die Ueberzeugung sich Bahn gebrochen, daß der Waisenpflege in der Anstalt der Vorrang gebührt. Und mit Recht. Betrachten wir die Waisenpflege in der Familie. Da muß die Frage auftauchen: Mit welchen Waisen hat sich die Oeffentlichkeit zu befassen? Mit denen besserer, will sagen: begüterter Stände zumeist nicht. Für diese sorgen die nächsten Verwandten, in deren Händen größtentheils die Vormundschaft liegt. Wer aber übernimmt die Pflege der Waisen armer Familien? Der bessere Stand sicherlich nicht oder doch nur in verschwindend wenigen Fällen, vielleicht, wo ein mit Glücksgütern gesegnetes kinderloses Ehepaar ein edles Rühren verspürt. Der Mittelstand kann arme Kinder nicht ohne Entgeld aufnehmen, und so viel wird wiederum von den zu ihrer Erhaltung verpflichteten Körperschaften nicht gezahlt, daß sich ein lohnendes Geschäft daraus machen ließe. Bleibt nur der ärmere Stand übrig, der mit der Verpflegung ein Geschäft treiben muß. Bei einem Geschäft muß verdient werden, und wenn hier verdient werden soll, dann kann die Beköstigung für so geringe Entschädigung keine ausreichende, sondern nur eine dürftige sein. Indessen ist doch auch noch die Pflege des Geistes zu berücksichtigen, soll die menschliche Gesellschaft nicht um Geschöpfe körperlichen und geistigen Elends vermehrt werden. „Halte dich gegen die Waisen wie ein Vater und gegen ihre Mütter wie ein Hausherr," sagt Sirach (4, 10.) Der Mann der geringen Bildungsstufe ist nicht einmal im Stande, seinen eigenen Kindern ein guter Erzieher zu sein, um wieviel weniger vermag er fremden gegenüber im Sinne Sirachs zu wirken, ihnen Ersatz zu bieten für das, was diese Stiefkinder des Glücks verloren haben. Ist nun gar die Schulzeit beendet, dann stehen jene Armen doch wieder verwaist da, sie haben keine Heimath mehr, sie gehen, ach, gar zu leicht, im Strom des Lebens unter. Wie ganz anders liegt die Erziehung der Waisen in der Anstalt! Da ist die Pflege des Körpers nach jeder Richtung hin eine geregelte, gute. Die einfache, aber kräftige und ausreichende Nahrung, die gesunde Wohnung, die Sauberkeit am Körper und in der Kleidung, die Gewöhnung an Ordnung und Pünktlichkeit, die Achtsamkeit der Beamten aus die Haltung und die ev. nöthige Unterstützung — bei Abweichungen vom normalen Körperbau — durch Turnen. Hausgymnastik, konsequente planvolle Bewegung im Freien: alles das bürgt für einen gesunden Menschenzuwachs, mit dem man vortrefflich rechnen kann. Aber auch die geistige Seite der Pflege ruht auf ganz anderen Füßen, auf den Gesetzen der Erziehung sowohl nach der religiösen, als auch nach der sittlichen Richtung hin. Schon der Umgang mit Leidensgefährten, die gleiche Behandlung Aller, mildert das Leid; es erfüllt sich das Wort Jesaias (66, 13): „Wie einen, den seine Mutter tröstet, also werd' ich euch trösten." Fachmännische Leitung sorgt für sachgemäße Beschäftigung, flcuert dem Müßiggang, fördert den Fleiß; fachmännische Aufsicht wacht über den Charakter der Kinder, zügelt die Unnatur, weckt und fördert die guten Triebe und lernt aus der geschulten Beobachtung die Anlagen der Pfleglinge kennen, um später einen segensreichen Einfluß auf die Berufswahl derselben zu üben. Und verlassen die Waisen die Anstalt, dann scheiden sie mit dem Bewußtsein, daß die Anstalt ihre Heimath war und sein wird und der Leiter: der Vater, bei dem sie jederzeit Rath und Hilfe in freudllnd leidvollen Stunden finden werden. Me Juden in Finnland. Von Dr. M. Merkin. J,?m „geflügeltes" Wort besagt, ein jedes Land habe d i e Inden, h) die es verdient. Soll der Aphorismus einen realen Sinn ' haben, so wird er nur so zu verstehen sein, daß der Charakter, die Lebensweise und die geistige Entwickelung der Juden i» den verschiedene» Ländern genau der sozialpolitischen Lage und dem Maße von bürgerlicher Gleichberechtigung entsprechen, welche die Gesetze der betreffenden Länder ihnen zu erringen verstatten. Und in diesem Sinne dürfen die Juden in Finnland allerdings Anspruch darauf erheben, den besten Beweis für die Wahrheit des angeführten Satzes zu liefern. Bis in die neueste Zeit hinein gab es in Finnland keine Judenfrage, und zwar so, daß schwerlich Jemand der Eingeborenen des Landes etwas davon wußte, daß innerhalb der Grenzen des Fürstenthrnns auch Juden wohnen. Das Auffallendste im Schicksal der finnischen Juden ist wohl die seltsame Thatsache, daß sie bisher gar keine sozialpolitische Lage im Lande zu erringen vermochten, und der zufällige, um nicht zu sagen: der anfgezwungene Charakter ihres Vorhandenseins daselbst im Verlauf von mehreren Jahrzehnten völlig unverändert blieb. Die Finnen sind eben zum Theil noch ein urwüchsiges Volk und deren Gesetzgebung liebt es nicht zu künsteln, zu klügeln und mit Listen umzugehen. Sie versteht sich schlecht darauf, „hohe Worte" zu machen und mit den anderswo so sehr beliebten „Humanitären" Phrasen um sich zu werfen: sie handelt schlicht, dafür aber entschieden und schneidig. So sorgte sie denn vor Allem dafür, daß die jüdische Bevölkerung des Landes, die seither ausschließlich aus Dimittirten der russischen Armee bestand, sich nicht durch Zuzug von andern Kategorien jiidischer Einwanderer aus Rußland vermehre. Dies erreichte die finnische Gesetzgebung vollkommen und in der denkbar einfachsten Weise, indem sie allen andern Juden, auch den wenigen Glückspilzen, die in Rußland selbst das Recht der unbehinderten Ansiedelung im ganzen Reiche sich erworben haben, die Landesgrenzen versperrt hielt. Doch hätte das Häuflein jüdischer Dimittirten, welche Kaiser Nikolaus der Erste in Finnland ansiedeln ließ, auf den „verbrecherischen" Einfall kommen können, nicht freiwillig auszusterben, vielmehr auf dem Wege der natürlichen Vermehrung ihre Zahl im Laufe der Jahrzehnte nicht unbedeutend zu verstärken. Dieser „Gefahr" wurde wieder durch ein anderes „einfaches" Gesetz genügend vorgebeugt, welches den in Finnland geboreneil Söhnen der Dimittirten mit der Erreichung des 21. Lebensjahres, deren Töchtern aber sofort nach der Verheirathung, das Land zu verlassen vorschreibt. Aber auch für den alten Stamm der „Nikolajew'schen" war gesetzgeberisch ausreichend gesorgt. Sie und ihre minderjährigen Kinder durften allerdings in Finnland „leben", jedoch so, daß jede materielle Wohlfahrt und danlit die Möglichkeit der physischen und geistigen Fortentwickelung ihnen für immer ein unerfüllbarer Traum bleiben sollten. Und ailch dies wurde ohne jede Klügelei durch eine recht urlvüchsige lind ebenso wirksame Maßregel erreicht: den jüdischen Kindern wurden die Thüren der Landesschulen aller Grade einfach versperrt! Bis auf den heutigen Tag vermag weder irgend ein finnisches Gymnasium noch die Hochschule zu Helsingfors auch nur einen einzigen jüdischen Schüler anfzuweisen, und erst kürzlich mußte einer der Aerzte am Helsingforser Militär-Hospiial die bittere Erfahrung machen, daß ein Jude (nota bene russischer Unterthan!), der ein russisches Gymnasium und die medizinische Fakultät an einer russischen Hochschule mit geradezu glänzendem Erfolg absolvirt hat lind seit Jahren im kaiserlich russischen Militärdienst steht, nicht das Recht hat, an

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