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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-08-31 · Heft 35 (31.8.1894) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 35 (31.8.1894)
Date
1894-08-31
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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vereinte die Festtheilnehmer ein vom Synagogen-Gesangverein arrarrgirtes Kränzchen, das einen sehr gemüthlichen Verlauf nahm. Der Abendgottesdienst wurde durch Gesänge des Synagogen-Gesangvereins besonders verh rrlicht. Oesterreich - Ungarn. O Wien, 28. August. Vor einigen Jahren machte ein junger Kooperator im Bezirk Wieden viel von sich reden; in Folge seiner politischen Hetzreden und agitatorischen Umtriebe wurde er nach dem kleinen Pfarrorte Schrick versetzt, wo er jetzt nach Verübung mehrerer Betrügereien verhaftet wurde; Pfarrer Scherz er. Sie haben den Namen des enragirten Antisemiten bereits genannt, hat vergebens an die Thüren der Antisemitenführer gepocht und um Hilfe gebeten. Unmittelbar nach seiner Verhaftung wurde er dem Untersuchungsrichter des hiesigen Landesgerichtes für Strassachen vorgeführt und einem längeren Verhör unterzogen und der verhaftete Geistliche der Justizeskorte des Gefangenhauses überantwortet, um an das ihn steckbrieflich verfolgende Kreisgericht Korneuburg eingeliefert zu werden. — Die Agitationsreisen des Mechanikers Schneider und die von ihm veranstalteten Vergnügungszüge bilden den Inhalt einer Eingabe, welche der Statthalterei übergeben wurde und in der Schneider, der Retter des Gewerbestandes, der unkonzessionirten Ausübung der Befugnisse eines Reisebüreaus beschuldigt wird. In der Eingabe wird gebeten, daß der schwunghafte Betrieb des Reisebüreaus, für den der Mechaniker Schneider wohl kaum einen Befähigungsnachweis, noch eine Konzession besitzt, von der Statthalterei im kurzen Wege eingestellt werden möge. In dieser Eingabe heißt es nnter Anderem: „Seit einigen Jahren veranstaltet der Mechaniker Schneider zur Sommerzeit Separatvergnügungszüge zum Zwecke politischer Agiration. Würde derselbe dabei einen korrekten Vorgang einhalten, das heißt die politische Führung derartiger Ausflüge sich Vorbehalten, dagegen den geschäftlichen Theil den für solche Reise-Arrangements berufenen konzesstonirten Geschäftsinhabern überlassen, dann ließe sich gegen das Vorgehen Schneiders auf Grund des Gesetzes nichts einwenden. Allein Herr Schneider bethätigl bei diesen Arrangements die vollständige Ausübung der Befugnisse von Reisebüreaus. Er läßt provisorische Fahrkarten drucken, verkauft diese zunächst, nimmt für diese Reise an Geld weit mehr ein, als er bei der Bahn bezahlt, verdeckt diese Mehreinnahme für Versammlungsspesen, Drucksorten re., deckt sich im Vorhinein gegen allfällige Reklamationen damit, daß er behauptet, allfällige Ueberschüsse sollen Parteizwecken zugeführt werden, und verschafft sich in solcher Art in völlig illegaler Weise Geldmittel mit Umgehung des Gewerbegesetzes und in vollem Gegensätze zu jener Ministerialverordnung, welche die Ertheilung der Konzession für Geschäftsagenturen ganz besonders einschränkt und nur für ganz besonders berücksichtigenswerthe Fälle an ganz besonders vertrauenswürdige Personen normirt, Geldmittel, die er ganz zweifellos für sich und seine agitatorischen Zwecke verwendet. Es ist dabei noch hervorzuheben, daß beispielsweise der jüngste Separatzug nach Graz mit einem Apparate von circa 30 Unterverkaufsstellen, die hierzu gleichfalls keine Berechtigung besitzen, in Szene gesetzt worden ist." Man darf gespannt sein, was die Statthalterei zu diesem. „Reisebüreau Schneider" sagen wird. a. Brünn, 19. August. Seit einiger Zeit besteht hier ein jüdisches Proseminar, über das Ihnen einige orientirendeMitheilungen sicher erwünscht sein werden. Diese Lehranstalt, welche bereits von 50 Schülern besucht wird und deren Begründer und Leiter bekanntlich unser gelehrter Landesrabbiner Dr. Placzek ist, erhielt kürzlich die Sanktion des hohen Ministeriums für Kultus und Unterricht. Nach dem Wortlaut des genehmigten Organisations-Statutes ist „das israelitische Proseminar eine jüdisch<theologische Fachaustalt, an welcher Mittelschüler während der Jahre, in denen sie das Gymnasium oder die Realschule und die Lehrerbildungsanstalt besuchen, außer der Schulzeit Unterricht in der hebräischen Sprachwissenschaft und in biblisch-talmudischen Disziplinen in dem Maße genießen sollen, daß die einen der Zöglinge, die sich dem Seelsorgerberufe zuwenden oder Religionslehrer an den Mittelschulen werden wollen, die nöthige fachliche Grundlage und Vorbildung zum Eintritt in eine rabbinische Hochschule oder zur sebstständigen weiteren Ausbildung gewinnen, und daß die anderen Gelegenheit finden, die zu ihrer Befähigung als israelitische Religions-Lehramts-Kandidaten ffa Volks- und Bürgerschulen nöthige berufliche Ausbildung sich anzueignen." Den Lehramts-Kandidaten wir dauch die Gelegenheit geboten, sich im Kantorfache auszubilden. Der Lehrstoff an dieser theologischen Fachschule umfaßt die vollständige Bibel im Urtexte mit den durch verschiedene Rücksichten gebotenen Eliminirungen, Auswahl aus Targumim, sowie aus den Kommentaren Jizchaki, Nachmani, Jbn Esra und Kimchi; hebr Grammatik in praktischer Anknüpfung an den Bibelunterricht und in theoretischer Zusammenfassung; Grundelemente der aramäischen Grammatik, anknüpfend an Daniel und Targumimstellen; Geschichte des Judenthums und seiner Litteratur; Auswahl aus den Schriften jüdischer Religionsphilosophen und neu-hebräischer Dichter, einige wichtige den Gottesdienst und die bedeutsamsten religiösen Observanzen betreffende Kapitel aus liturgischen und Ritual-Kompendien; hebräische Stylübungen; Methodik beim Religionsunterricht und deren praktische Anwendung durch Theilnahme an dem jüdischen Religionsunterricht in den Volksschulen; liturgische Gesangs-Lehre und Uebungen. Dieser Lehrstoff vertheilt sich auf fünf Klaffen, von denen die ersten drei für je zwei Jahrgänge berechnet find, jede Klasse hat wieder nur fünf Stunden wöchentlichen Unterricht. Die Anstalt hat vor Allem jene Mittelschüler im Auge, g.) welche das Untergymnasium oder die Unterrealschule und die Lehrerbildungsanstalten absolviren und welche das Gymnasium vollenden — und verlangt von den aufzunehmenden Zöglingen beim Eintritt in die erste Masse geläufiges hebräisches Lesen, Uebersetzen einzelner Kapitel aus dem 1. Buch Moses und wichtiger Gebete. Im Hinblick auf das unabweisliche, täglich dringender hervortretende Bedürfniß der Kultusgemeinden nach tüchtig ausgebildeten Kantoren, die zugleich Religionslehrer seien, sowie von dem Umstande geleitet, daß in Wien bereits eine israelitischtheologische Lehranstalt mit Vorbereitungskursen besteht und nur spärlich besucht wird, hat sich der Vorstand des Proseminars in der letzten Sitzung veranlaßt gesehen, einstimmig den Beschuß zu fassen, fortan das Hauptaugenmerk auf die Heranbildung von Religionslehrern und Kantoren und zu richten mit Beginn des neuen Schuljahres im Proseminar auch eine förmliche Kantorenschule zu eröffnen. Gewiß ein sehr dankenswerthes Beginnen. 6. Budapest, 26. August. Das Amtsblatt publizirt die allerhöchste Entschließung, laut welcher dem Dozenten an der Budapester Universität Dr. Ignaz Goldzieher der Titel und Charakter eines ordentlichen Universitätsprofessors verliehen wurde. An der Budapester Universität ist Goldzieher der erste Jude, der, ohne seinem Glauben untreu geworden zu sein, zum „ordentlichen" Professor ernannt wurde, Dr. Ignaz Goldzieher, welcher die Stelle eines ersten Sekretärs der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde bekleidet, ist bekanntlich ein Gelehrter von europäischem Rufe. Er ist in Stuhlweißenburg 1850 geboren, studirte in Budapest, Berlin und Leipzig die orientalischen Sprachen und ist seit 1872 Privatdozent an der Budapester Universität. Die beiden Jahre 1873 und 1674 verlebte er in Wien, Palästina und Aegypten. Im Jahre 1876 wählte ihn die ungarische Akademie der Wissenschaften zum korrespondirenden und 1892 zum ordentlichen Mitgliede. — Im Laufe dieses Jahres beschließt das von der israelitischen Religiousgemeinde erhaltene Knabenwaisenhaus das 25. Jahr seines segensreichen Daseins. Aus diesem Anlässe sammelte der mit der Entwickelung dieser Anstalt unauflöslich verknüpfte verdienstvolle Vorsteher, Herr Jakob Deutsch, 200,000 Kronen, um zum Andenken an diese Jahreswende eine „Jubiläumsstiftung" zu gründen. — Die Stadt Debreczin bewilligte der dortigen israelitischen Kultusgemeiude zum Baue eines Tempels einen Beitrag von 30,000 Kronen. — Am 25 Oktober wird die Vorlage über die Rezeption der Juden im Magnatenhause verhandelt werden. Krakau, 26. August. Aus dem nahegelegenen Wallfahrtsort Kalwarya schreibt man der N. Fr. Pr.: In den Tagen vom 10. bis 15. August wallfahrten alljährlich viele Tausende von Leuten, namentlich Bauern aus Galizien, Ungarn, Böhmen, Mähren und Schlesien, sowie aus Russisch-Polen, hierher, um bei dem weit und breit berühmten Bilde der Mutter Gottes Ablaß zu erlangen. Arme und Reiche, Bauern und Bürger eilen zu Wagen oder zu Fuß herbei, und das kleine Städtchen ist um diese Zeit so überfüllt, daß Viele im Freien kampiren müssen. Aber nicht nur das Marienbild, das sich in der Kirche des Bernhardiner Ordens befindet, übt große Anziehungskraft aus, auch ein anderes merkwürdiges Bild ist in der Klosterkirche zu sehen. Unmittelbar beim Kircheneingange hängt ein großes Gemälde, das die Abschlachtung eines Kindes durch Juden darstellt. Das Bild ist ungefähr drei Meter hoch

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