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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-08-31 · Heft 35 (31.8.1894) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 35 (31.8.1894)
Date
1894-08-31
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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58. Jahrgang. Ar. 35 Wertcrge Berlin. 31. Avgust 1894. zur „Allgemeinen Zeitung des ZuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. S£2 Berlin, 26. August. Dr. med. Fritz Straßmann, bisher Privatdozent für gerichtliche Medizin an der hiesigen Universität, ist zum außerordentlichen Professor ernannt worden. Damit ist die seit 1891 erledigt gewesene Professur für gerichtliche Medizin wieder besetzt. Dr. Fritz Straßmann, ein Sohn des verstorbenen Stadtverordnetenvorstehers Dr. Straßmann, ist 1858 zu Berlin geboren. Auf dem Friedrichs-Gymnasium vorgebildet, bezog er bereits 1875 die Universität. Seine medizinischen Studien machte er in Berlin, Heidelberg und Leipzig. 1879 promovirte er mit einer in der Leydenschen Klinik gefertigten Arbeit „Ueber die präfebrile Harnstoffausscheidung" hier zum Doktor. Nachdem er im Jahre darauf die ärztliche Staatsprüfung abgelegt hatte, trat er bei der Universitätsklinik in Gießen als Hilfsarzt ein. Später kehrte er nach Berlin zurück, wo er zuerst ausschließlich die ärztliche Praxis betrieb, sodann aber sich der gerichtlichen Medizin zuwandte. 1887 wurde er als Nachfolger von Lesser (jetzt in Breslau) Assistent am Institut für Staatsarzneikunde unter Prof. Liman. Von hier habilitirte er sich 1889 an der Universität. Nach Limans Tode wurde er mit der Leitung der forensischen Anstalt und der Verwaltung der Professur für gerichtliche Medizin betraut. Seit einigen Jahren ist Straßmann zugleich gerichtlicher Stadtphysikus. Während seiner Gießener Zeit veröffentlichte Straßmann eine Arbeit über die Tuberkulose der Tonsillen. Nach seinem Uebergange zur Staatsarzneikunde nahm er das Studium der Alkoholwirkung auf den thierischen Organismus in Angriff und stellte Versuche über den Nährwerth und die Ausscheidung des Alkohols an Andere Arbeiten von ihm (er arbeitete bisweilen gemeinsam mit K. Strecker und A. Kirstein) handeln über das Erhängen, das Aufhängen von Leichen, über Todtenstarre am Herzen, über tödtliche Nachwirkungen des Chloroforms, über Arsenikvergiftung und Arseniknachweis u. A. m. Berlin, 27. August. Als das Opfer seines ärztlichen Berufes ist am 24. d. Mts. früh der Arzt am Krankenhause Moabit Dr. Albert Finkelstein gestorben. Er war Assistenzarzt an der chirurgischen Abtheilung dieses Krankenhauses und hatte sich bei Ausübung seiner operativen Thätigkeit eine kleine Wunde an der Hand und eine Blutvergiftung zugezogen. Trotz sorgfältigster Bemühungen verbreitete sich die Infektion und führte den Tod des erst 31jährigen, sehr beliebten Arztes herbei. Die Beerdigung findet heut von der Leichenhalle des israelitischen Friedhofs zu Leipzig statt. L2 Berlin, 2. September. Wiederholt ist in diesem Blatte auf den Religions-Verein „Westen" hingewiesen worden, welcher sich in der Joachimsthalerstr. Nr 3 einen kleinen Betraum geschaffen hat. Der würdige Gottesdienst fand immer mehr Freunde, sodaß sich schon vor Monaten die bisherige Andachtsstätte als zu klein und unzureichend zeigte. Der Religionsverein „Westen" hat sich nun infolge des großen Zuspruchs veranlaßt gesehen, bereits zu den hohen Festtagen nach der Tauentzienstraße 9 (am Kurfürstendamm) überzusiedeln, wo eine große und luftige Halle nach den Wünschen des Vereins errichtet worden ist. Der Tag der Einweihung der Synagoge wird noch bekannt gegeben werden. Bei der bisherigen Entwickelung des Vereins und dem Mangel einer Gemeinde-Synagoge in diesem großen, sonst so bevorzugten Stadttheile läßt sich für die Zukunft des Religions-Vereins „Westen" auch in seiner neuen Synagoge das Beste erhoffen. Herren- und Damenplätze sind zu haben bei Herrn L. Zomber, Kurfürstendamm Nr. 24 S£2 Berlin, 29. August Die Mittheilung in Nr. 33, den Stadttheil Moabit betreffend, bedarf einer Richtigstellung, da den dort wohnenden Glaubensgenossen auch bisher ein synagogaler Mittelpunkt nicht gefehlt hat. Bereits im Jahre 1665 hat ein eifriges und warmfühlendes Gemeindemitglied, Hr. Gasanstalts-Direktor Siegfried Lövinson, ein Saatkorn in die s. Z. noch vernachlässigte Erde Moabits durch einen religiösen Verein und die gottesdienstliche Feier der hohen Feste gelegt, welches nunmehr durch die Fürsorge der hiesigen Gemeinde hoffentlich gute Früchte zeitigen wird. * Berlin, 26. August. Ein antisemitischer Exceß hat, wie dies so manchmal zu geschehen pflegt, dem leidenden Theil noch eine Anklage wegen groben Unfugs eingetragen, welche gestern vor dem hiesigen Schöffengericht zur Verhandlung gelangte. Der Kaufmann S. passirte am 11. Mai Abends mit seiner Frau auf dem Heimwege die Friedrichstraße. An der Mohrenstraße traten zwei Studenten mit der lauten Bemerkung auf sie zu: „Ueberall sind Einem die verfluchten Juden im Wege." Das S.'sche Ehepaar ließ sich durch diese Provokation im Weitergehen nicht stören, und nun rief einer der beiden Studenten, welcher sich später als der cand phil. Christoffers aus wies, in lautem Tone aus: „Da ist schon wieder ein deutsches Mädchen am Arm eines Fuden." Dies war Herrn S. zu viel, er ergriff den Beleidiger am Kragen und hielt ihn so lange fest, bis ein Schutzmann herzukam, von diesem verlangte er die Feststellung des Beleidigers; da dieser behauptete, von S. beleidigt worden zu sein, mußten Beide dem Beamten zur Wache folgen, wo ihre Nationale festgestellt wurden. Nicht genug, daß die Staatsanwaltschaft die Erhebung der Beleidigungsklage gegen Christoffers mangels öffentlichen Interesses ablehnte, ging dem S. auch noch eine polizeiliche Strafverfügung wegen groben Unfugs in Höhe von 5 Mark zu. Gegen diese erhob er natürlich Widerspruch und hatte die Genugthuung, in Gemäßheit des Antrages des Amtsanwalts freigesprochen zu werden, aus dessen Plaidoyer aber auch zu erfahren, daß Christoffers ebenfalls eine Strafverfügung wegen groben Unfugs erhalten und die ihm darin auferlegte Strafe bezahlt hat. Der Herr Kandidat der Philosophie war juristisch so gut berathen, daß er die „Billigkeit" des Urtheils nicht verkannt hat. Kr Thorn, 23. August. Am 21. d. M. starb nach längerem Leiden der Photograph Herr Alexander Jacobi im Alter von 65 Jahren. Durch seinen Heimgang hat nicht nur unsere Synagogen-Gemeinde, sondern auch die städtische Verwaltung wie andere gemeinnützige Vereine einen fast unersetzlichen Verlust erlitten. Wie selten Einer hat er mit praktischem Verstand und geschärftem Blick überall verstanden, seinen Platz auszufüllen, sei es, daß er als Repräsentant der Synagogen- Gemeinde oder als Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung in den verschiedensten Kommissionen thätig war. Durch diese sich bewährende Thätigkeit hat er sich wiederholt das Vertrauen seiner Glaubensgenossen und Mitbürger erworben, so daß er fast zwei Dezennien als Stadtverordneter und länger noch als Repräsentant wirkte. Wie sehr die städtischen Behörden und die hiesige Synagogen-Gemeinde seine Arbeitskraft und wirksame Thätigkeit schätzten, bezeugen die warmen, ihn ehrenden Nachrufe in den hiesigen Tagesblättern. Aber auch für andere gemeinnützige Zwecke fand er neben seinem Berufe, in dem er es bis zur künstlerischen Höhe gebracht, Zeit und Muße. Er war über 40 Jahre ein äußerst geschätztes, höchst thätiges Mitglied der Liedertafel, viele Jahre Vorsteher in derselben und im hiesigen Handwerkerverein, aus denen er erst austrat, als der Antisemitismus auch hier Wurzel faßte. Der Kopernikusverein sowie die archäologische Gesellschaft dachten seiner in ehrender Weise. „Oft genug hat der Verstorbene bei diesen und ähnlichen Arbeiten seine edle Selbstlosigkeit bewiesen. In seiner Eigenschaft als Stadtverordneter hat er für das städtische Museum und für die Bibliothek eine eifrige Thätigkeit bewiesen, so daß alle Freunde archäologischer Forschungen und Bestrebungen den Tod dieses Mannes beklagen." Welche Liebe er aber hier und weit über den Stadtkreis hinaus genossen, davon zeugte sein heute erfolgtes Leichenbegängniß. Die Geistlichen beider Konfessionen, Magistratsmitglieder und Stadtverordnete, fast sämmtliche Aerzte, Richter und Rechtsanwälte, Lehrer höherer und niederer Lehranstalten, Kaufleute und Handwerker waren in dem Zuge

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