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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-08-31 · Heft 35 (31.8.1894) · p. Seite 414

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 35 (31.8.1894)
Date
1894-08-31
Page
Seite 414 (sequence 6)
Language
German
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414 Wissenschaften (Physiologie, Logik, Schulhygiene, Geschichte des Erziehungs¬ und Unterrichtswesens, Methodik u. s. w.) einführen, durch den Unterricht in der Semiuar-Uebungsschule praktisch tüchtig machen, für das Kultusamt ausreichend vorbilden und bei Ergänzung des allgemeinen Wissens besonders die religiösen Wissenschaften und die Musik berücksichtigen. 4. Die Einführung der Externats-Erziehung ist anzustreben. Wo aus Zweckmäßigkeitsrücksichten die Beibehaltung des Internats sich empfiehlt, darf die Hausordnung nicht zu beengend wirken und muß den Zöglingen thunlichst Gelegenheit zum Verkehr in bessern Familien ermöglicht werden. 5. Die Zahl der jährlich in die Seminare Aufzunehmenden soll sich nach dem vorliegenden Bedürfniß richten, und die Auswahl unter den zur Aufnahme Angemeldeten soll mit besonderer Sorgfalt vorgenommen werden. 6. Als Seminarorte empfehlen sich größere Städte. Zu Seminarlehrern sind in der Volksschulpraxis wohlerfahrene Schulmänner berufen, welche eine sichere Gewähr für ihre wissenschaftliche Befähigung bieten Es folgt nunmehr die Berathung der gestellten Anträge. Herr Schwarzschild-Schlüchtern begründete den von ihm in Gemeinschaft mit mehreren Kollegen des Vorsteheramtsbezirks Hanau eingebrachten Antrag: „Der Ausschuß der israelitischen Lehrerkonferenz Hessens möge bei Königl. Negierung dahin wirken, daß die Neligionslehrer im Regierungsbezirk Kassel den israelitischen Volksschullehrern vollständig gleichgestellt werden." Obschon die ganze Versammlung den in Betracht kommenden Lehrern in Bezug auf Besoldung, Anstellung und Penstonirung Gleichstellung mit den Volksschullehrern gönnt, wurde ihnen dennoch von vielen Seiten die Aussichtslosigkeit des Antrags nachgewiesen und ihnen der Rath gegeben, an maßgebender Stelle die Umwandlung der Religionsschulen in Volksschulen zu veranlassen. Die Antragsteller beschränkten denn auch ihren Antrag darauf, daß für sie wenigstens eine gesetzliche Regelung ihrer Pensionsverhältnisse herbeigeführt würde; auf Anregung des Herrn Dr. Munk wurde deshalb eine Kommission gewählt, die aus den Ausschußmitgliedern und den Herren Schwarzschild-Schlüchtern, Löwenstein-Fulda und Strauß-Gelnhausen besteht, welche die Angelegenheit weiter betreiben soll. Ein Antrag des Herrn Amram: „Die israelitische Lehrerkonferenz Hessens möge beschließen, daß die Jahresversammlung nicht mehr wie seither am ersten Montag im Juli, sondern Pfingsten stattfinde," welcher mit der schon vorher erwähnten Neuregelung unserer Sommerferien begründet war, wurde von der Versammlung nicht angenommen. Als dritter Berathungsgegenstand stand wie auf allen diesjährigen Versammlungen der israelitischen Lehrer Deutschlands die Bildung eines D. I. L. B. auf der Tagesordnung Namens des Ausschusses hatte Herr Cornelius-Rothenburg ein Referat über die angestrebte Vereinsbildung ausgearbeitet, in welchem zwar das Zustandekommen eines alle israelitischen Lehrer Deutschlands umfassenden Lehrerbundes als wünschenswerth und nutzbringend dargestellt worden war, in welchem aber auch davor gewarnt wurde, eine solche Vereinigung zu sehr auszudehnen. In der sich an die Vorlesung anschließenden Debatte wußte Herr Gutkind-Kassel in überzeugender Weise nachzuweisen, daß bei den in den einzelnen deutschen Provinzen und Ländern bestehenden verschiedenartigen Lehrverhältnissen die Gründung eines D. I. L. B. kaum möglich sei, daß ein solcher Verein jedenfalls nicht von Bestand sein könne, und daß die Ziele des anzustrebenden Vereins auf andere, einfachere und billigere Weise erreicht werden könnten. Die Konferenz beauftragte daraufhin ihre zu der konstituirenden Versammlung zu delegirenden Ausschußmitglieder, zu der beabsichtigten Veremsbildung eine abwartende Stellung einzunehmen und diese den Delegirten der Brudervereine gegenüber zu begründen. Von den hierauf erstatteten Mittheilungen, bei denen die Verfügung der Königl. Regierung betr. der Ferienordnung und das Dankschreiben des Schriftstellers Hause zur Verlesung kamen, waren die des Unterzeichneten und des Kollegen Ehrenreich-Wehrda von besonderem Interesse. Erstere betraf die von der Königl. Regierung beabsichtigte Regulirung der Gehälter der israelitischen Lehrer, die denen ihrer christlichen Kollegen ganz und gar entsprechen sollen, die im Kreise Ziegenhain bereits durchgeführt sei und allmälig auf den ganzen Regierungsbezirk ausgedehnt werden solle. Kollege Ehren reich führte die von Herrn Hauptlehrer Eschwege in Höchberg herausgegebenen „kolorirten Zahlenbilder für gemeine Brüche" vor. Als Ort der nächstjährigen Versammlung wurde Kassel gewählt, als Bortrag von den zur Auswahl gestellten Themen auf warme Befürwortung der Herren Dr. Munk und Horwitz das Thema: „Was ist Thierschutz, und wie ist die Pflicht der Schonung der Thiere und Pflanzen in der israelitischen Schule zu behandeln?" Das Referat übernahm auf einen aus der Versammlung geäußerten Wunsch Herr Dr. Munk, das Korreferat der Unterzeichnete. Die Vorstandswahl fand auf Vorschlag des Herrn Heiser-Niedenstein durch Wiederwahl der seitherigen Mitglieder ihre Erledigung. Nachdem die Versammlung von dem Vorsitzenden für geschlossen erklärt worden war, sprach der vorgenannte Kollege dem Leiter der Konferenz für die umsichtige Leitung derselben und für die unparteiische Führung der Geschäfte den Dank der Versammlung aus. Das sich an die Verhandlungen anschließende gemeinschaftliche Mahl vereinigte die Theilnehmer noch einige Stunden, die leider allzu rasch verflogen. Spät trennten sich die Kouferenzbesucher mit dem herzlichen Wunsche eines allseitigen frohen Wiedersehens im nächsten Jahr. Treysa, am 5. August. G. Oppenheim. Misfionswesen. u Carl Ed. Klopfers Sammelwerk: „Zur Judenfrage" schreibt Heinrich Melkens (Würzburg, den 6. Mai 1891): „Es ist dem auserwählten Volk Gottes mit einer Art Begeisterung nachgeriihmt worden, das; es nicht darauf ausgehe, Proselyten zu machen. Seine Religion, sagt man, weist solche sogar zurück, indem es bei ihm gleichsam für eine strafbare Vermessenheit gilt, wenn Jemand darnach strebte, zu derselben zu gehören, und deshalb ist auch der Uebertritt einer Person zum jüdischen Glauben ein fast ebenso seltenes Ereigniß, als eine lokale Sonneiifinsterniß.') Diese Thatsache, die auf den ersten Blick etwas unleugbar Jmponirendes, ja, ich möchte fast sagen: Ehrfurcht erweckende hat, zeigt uns aber bei ruhiger Betrachtung eine Seite, die das innere Wesen des Judenthums und den herben Antagonismus zwischen „christlich" und „jüdisch" m der unheimlichsten Weise charakterisirt. Es spricht sich in diesem Zuge eine Unversöhnlichkeit ans, welche die Erfüllung der stolzesten Hoffnungen aller Emanzipationsfrennde in die fernste Zukunft hinausrückeu muß. — Von der wahren Menschenliebe erscheint uns ein gewiffer Bekehrungsgeist unzertrennlich, insofern es das Bestreben ist, dm Mitmenschen zu einer Meinung zu gewinnen, die ihm zur Erlangung, zum Mitgenuß einer Wohlthat verhelfen soll. Dieses Bestreben ist tief in unserer christlich-germanischen Natur begründet und dünkte uns niemals an sich, sondern mir durch den Gebrauch unrechtmäßiger Mittel sträflich. Dem auserwählten Volke Gottes aber ist derselbe ganz unbekannt, wodurch es, wie wir fürchten, niemals zu einer vollen politischen Reife auf gemeinschaftlichem Boden gelangen wird." Diese Ausführungen, die wir ausführlich wicdergebe», weil sie auf weit verbreiteten Anschauungen beruhen, sind' irrige. Merkens vergißt zunächst, das das Gesetz dem jüdischen Missionseifer Schranken gesetzt hat. Im Mittelalter galt das Bekehren, wie der Uebertritt zum Jndenthum als todeswürdiges Verbrechen. Meldete sich also ein Christ zum Uebertritt, so war es natürlich, daß die jüdische Gemeinde um ihrer eigenen Sicherheit, wie des Konvertiten willen, diesen auf das Gefährliche seines Schrittes aufmerksam 1) Dies ist nicht ganz richtig, es stnd im letzten Dezennium doch ein paar Hundert Uebertritte erfolgt.

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