Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1894)
- Date
- 1894-08-17
- Page
- Seite 392 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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392 andere wichtige Fragen, die zu Nutz und Frommen unserer Schule, erörtert werden müssen, als da sind: Einheitliches Lesebuch,, einheitliche Ferien, die Einsetzung einer Jugendschrift- Komin ission, welche Bücher prüft, die — ohne das religiöse Gefühl unserer Kinder zu verletzen — unseren Jugend-Bibliotheken eingereiht werden können, Anschluß an eine Unterstützungskasse rc. Alle diese Angelegenheiten können aber in den einzelnen jüdischen Provinzial-Lehrervereiuen berathen werden. Der große deutschisraelitische Lehrerbund, dessen Gründung sicherlich ein Herzenswunsch. aller jüdischen Lehrer ist, hat aber nach meiner unmaßgeblichen Meinung als treuer Wächter an der Schwelle der jüdischen Volks-. schule zu wachen, er hat vor Allem darauf zu achten, daß dieselbe an Zahl nicht zurückgehe, sondern im Verhältniß ihrer Lehrer sich ausbreite. Unsere Provinz bietet bekanntlich für öffentliche jüdische Schulen das beste Feld, insofern hier die meisten dieser Schulen sind. Aber auch hier macht sich ein Rückgang der jüdischen Schulen bemerkbar, der äußerst bedrohlich ist. Einzelne Provinzstädte haben; überhaupt keine jüdischen Schulen und Lehrer, z. B. Posen, Brom- , berg, Rawitsch, Meseritz, Birnbaum, Adelnau, Mogilno, Bomst, Schroda, Neutomischel, Bentschen u. A. m. In diesen Städten sind . zwar die jüdischen Hausväter zu ganz stattlichen Schullasten heran-, gezogen, haben aber keinen jüdischen Lehrer au diesen Schulen. Ist ja jüngst erst der klassische Fall in Kosten vorgekommen, daß die evangelischen Hausväter die wenigen jüdischen Schüler — natürlich, unter Heranziehung aller Gemeindemitglieder zu den 'Schulsteuern — in ihre Schule großmüthig aufnehmen wollte», daß aber dagegen die jüdische Gemeinde schriftlich Verzicht leisten sollte, jemals einen; jüdischen Lehrer an dieser Schule, die wohl eine „evangelische" weiter . sein sollte, zu beanspruchen. Selbstredend haben die niannhaften Kostener gegen dieses Ansinnen energisch Front gemacht und bemühen sich redlich, ihre jüdische Schule zu erhalten. Ich bin gewiß vom . pädagogischen Standpunkte der Ansicht, daß in den drei- bis sechsklassigen Simultanschuleu mehr erreicht werden kann, als in einer ein- oder zweiklassigcn jüdische» Volksschule, daß auch das Zusammenleben der Kinder auf die gegenseitige Liebe hinwirken kann. Welche Gegenleistung bieten aber diese Schulen der steuernden jüdischen Gemeinde? Der Religionsunterricht der jüdischen Kinder ist in den meisten derselben nur nothdürftig vertreten, und jüdische Lehrer finden an ihnen keine Anstellung. Es ist traurig, daß die. jüdischen Gemeinden dieser Städte sich nicht energisch aufraffen und von der,, zuständigen Regierung entweder die Anstellung eines jüdischen Lehrers oder die Ausschulung ihrer Kinder beanspruchen. Dadurch würden. über 20 jüdische Lehrer in unserer Provinz mehr Anstellung erhalten. Nun aber thun die Gemeinden das nicht. Den meisten derselben, besonders in den größere» Proviuzialstädten, fehlt hierzu das nöthige Interesse, da die Kinder der Wohlhabenden höhere Lehranstalten^, besuchen, die ärmeren Schulväter aber in der Regel „am grünen Tische" nichts zu sagen haben. Deshalb muß diese Anregung von dem deutsch-israelitischen Lehrerbunde ausgehen. Eine solch' stattliche Vertretung der jüdischen Lehrer Alldeutschlands dürfte bei den Behörden unter Klarlegung , der traurigen sozialen Verhältnisse der jüdischen Lehrerstellen mehr erreichen als eine einzelne kleine jüdische Gemeinde. Jedem unter uns Lehrern ist cs bekannt, daß das, was die deutsche Lehrerwelt errungen, nicht in letzter Reihe den Lehrervereinen zu verdanken ist. . Und darum möchte ich dem zu begründenden deutsch-israelitischen . Lehrerbunde zurnfen: „Glück auf zur Begründung! Wache über unsere jüdische Volksschule." Are Feuerbestattung. Von Bezirks-Rabbiner Dr. Stößel in Stuttgart (Schluß.) er talmudische Satz, daß für Könige und fürstliche Personen wohl Brände veranstaltet und ihre Gewänder u. A. vernichtet, daß aber ihre Leichname nicht verbrannt wurden, wird geschichtlich durch zwei Fälle bestätigt. Bei der Bestattung des Patriarchen Gamliel (aus Davidischein Geschlechte) verbrannte Aquila Werthsachen im Betrage von 70 tyrischen Minen, um ihn nach königlicher. Sitte zu ehren, wobei er gesagt haben soll: „Ein Mann wie Gamliel wiege hundert unnütze Könige auf" (Talmud Aboda sarah 11a und Semach. 8). Nach dem Berichte des Josephus (autiquit. 15, 3. 4.) habe Herodes seinem Schwager, dem Hohenpriester Aristobul, eine prunkvolle Leichenfeier unter Verbrennung vieler Spezereien veranstaltet. Als Freund römischer Sitte hätte Herodes es gewiß nicht Unterlasten, den Leichnam verbrennen zu lasten, wen» er nicht hätte befürchten müffen, durch diese Nachahmung eines heidnischen Brauches die heiligsten Gefühle des Volkes zu verletzen. Die Beerdigung war seit Alters her allgemein und fest gcwurzeltc Sitte, zum Religionsgebote aber ward sie nicht erhoben. „Zum Staube mußt du zurückkehren!" (1. Mos. 3. 10.) ist, wie erwähnt, kein Gebot; daffelbe gilt von den Worten: „Du wirst begraben werden in glücklichem Greisenalter" (1. Bios. 15, 15.), die keinen Befehl enthalten, sondern eine Verheißung. Die bereits erwähnte Stelle (5. Mos. 49, 23). «Du mußt ihn begraben an demselben Tag", spricht nach dem einfachen Wortsinn nur von einem Hingerichteten; daß man ihn nicht über Nacht am Baume lasten dürfe, um die Gottheit in ihm nicht zu entwürdigen, erhebt aber die Beerdigung eines Verstorbenen durchaus nicht zur Pflicht. Nach dem Talmud und den Gesetzeslehrern dagegen ist die Beerdigung ei» mosaisches Gebot; wohl giebt auch er zu, daß das Schriftwort: „Begraben mußt du ihn!" nicht ein ausdrückliches Gebot, der Beerdigung enthält, sondern höchstens das der Bergung in einem Sarg ,*TDp it6 rntris pan mnp px rrb immerhin aber mag es als Hindeutung auf ein solches (nn"ö n 'iispb Tül) angesehen werden." (Sanhedrin 46b). „Du mußt ihn begraben", spricht nach dem Wortlaute nur von Hingerichteten, im Sifrö aber wird gelehrt: „Die Beerdigung auch anderer Todten wird hierdurch zum Religionsgebote gemacht" (Maimonides Sefer hamizwoth,261 Gebot und von den Trauergesetzen 12,1). Nach dem Talmud ist die Beerdigung des Leichnams vorzügliches Liebeswerk. „Die Thora beginnt mit dem Bericht eines Liebeswerkes und schließt mit einem solchen; auf ihrem ersten Blatt erzählt sie, der Herr bekleidete das erste Menschenpaar (1. Mos. 3, 21.), und auf ihrem letzten berichtet sie, der Herr begrub Moses (5. Mos. 34,6). Die Wege Gottes, will sie damit lehren, sind Liebe und Barmherzigkeit; thue wie Gott: kleide tvie er die Nackten und beerdige die Todten" (Sotah 14a). Zur Zeit des Talmuds hat es bereits in vielen Ortschaften, wo Israeliten wohnte», Bereinigungen gegeben, die sich zu gegenseitigen Liebeserweisnngen in dem gedachten Sinne verpflichteten (Mosd Katon 27). Die Mischnah (baba bathra 6, 7 und 8) enthält genaue Bestimmungen über die Beschaffenheit und Einrichtung der Familiengräber, aus denen ihre Hochachtung vor den Grabstätten hervorgeht. R. Chiskia hat testanientarisch angeordnet, daß sein Sarg so gefertigt werde, daß der darin liegende Leichnam unmittelbar die Erde berühre (jerusal. Talmud Kilajim gegen Ende); dazu bemerkt Tur joreh-deah 362: N1LV IWP?>->12VLk „denn die Beerdigung