Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1894)
- Date
- 1894-08-10
- Page
- Seite 384 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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384 f ,7^ Apvechfaal. | £j£\ie Diskusston über die Priorität des Gebotes der allgemeinen ’ Menschenliebe wogt hin und her. Jeder trägt sein Scherflein zur Lösung der aufgeworfenen Streitfrage bei, doch eine endgittige Ent- scheidung ist noch nicht erzielt. Was ist unter „Rea" (Levit. 19, 18) zu verstehen. Jeder, der Menschenantlitz trägt, wie es das Judenthum auffaßt, oder nur der Israelit, wie dessen Gegner, welche erst dem Christenthum jene Verallgemeinerung — der sie freilich faktisch keine Folge leisten — vindiciren wollen, behaupten? Das ist der Kernpunkt, um dessen Axe sich die ganze Frage dreht. Ob nun aber unsere Gelehrten und Schriftforscher, und wäre es auch eine hervorragende Autorität wie Luzzatto, das Urtheil auch zu unfern Gunsten fällen, wird den Widersachern wenig imponiren, die ja bekanntlich auch den authentischsten Beweisen ihr beharrliches „non credo“ entgegenrufen; nun so bleibt, wie ich meine, nur der eine Weg übrig, den auch der Feldherr im Kriege, um zum Siege zu gelangen, am liebsten anwendet: nämlich den Kampfplatz auf das Terrain des Feindes zu verlegen und ihn da zur Waffenstreckung zu zwingen. Der altjüdische Rechtsgrundsatz: wenn die Partei selbst eingesteht, so ist das hundert Zeugen gleich zu achten, darf wohl in seiner Selbstverständlichkeit als unanfechtbar angesehen werden, ein solches Zugeständniß haben wir diesesfalls aber in einer grade vom christlichen Standpunke unmöglich abzuweisenden Form, und zwar in einem unzweideutigen Ausspruch keines Geringeren als — des Stifters der christlichen Religion selber. Denn derselbe antwortet (Ev. Matth. 22, 37-40) auf die Frage eines Schriftgelehrten: welches das vornehmste Gebot im Gesetze sei: „Du sollst lieben den Herrn, deinen Gott, mit ganzem Herzen, ganzer Seele und ganzem Vermögen, das ist das erste und größte Gebot; das andere aber ist demselben gleich: Du sollst lieben deinen Nächsten wie dich selbst. An diesen zwei Geboten hängen das ganze Gesetz und die Propheten " Hätte ihn nun Jemand gefragt; woher hast du das? so würde er ohne Zweifel der Wahrheit die Ehre gegeben und es nicht als eine erst von ihm ausgehende neue Offenbarung ausgegeben, sondern lediglich als ein dem 5. B. Mose (6, 5) und den 3. (19, 18) entlehntes Citat bezeichnet haben, wie die meisten Bibelausgaben es gleichfalls thun. Letzterer Stelle spricht er denn eben so absolut wie der ersteren und ohne jede Einschränkung allgemeinste Giltigkeit zu, und hätte Jemand (nach heutiger Manier!) ihm einwenden wollen, daß dort unter dem „Nächsten" blos der Israelit gemeint sei, so würde er sicher, wie er dies solch vorwitzigen Einreden gegenüber zu thun pflegte, im Zorn erwiedert haben: du Hypokrit! du Ränkeschmied! warum achtest du nicht auf das in demselben Kapitel (V. 34) so bestimmt ausgesprochene Gesetz: „wie der Einheimische unter euch soll auch der Fremde sein, der sich bei euch aufhält, du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Aegypten, Ich, der Herr, euer Gott? und wie oft sonst wird im Gesetz die gleiche Behandlung des Fremdlings, also Nichtisraeliten, mit dem Israeliten vorgeschrieben!" So fürwahr und nicht anders hätte er den Superklugen abgefertigt, und wer daher auf den Namen eines „Christen" Anspruch erhebt, der kann so nachdrücklicher Betonung der ausnahmslosen Nächstenliebe als eines oder besser des Grundgesetzes der mosaischen Religion im Munde seines Heilands und Erlösers keinerlei Widerspruch entgegensetzen oder — er verleugnet diesen selbst. Ob dies Dilemma die Gegner zum Schweigen bringt? Bei ihrer Herzenshärtigkeit und Schwerhörigkeit auch für die überzeugendsten Argumente und Vernunftgründe schwerlich, doch gleichviel, wir sind uns unseres guten Rechtes voll bewußt und lassen allen Widersachern zum Trotz nicht davon, gestützt auf das Losungswort des Hohenzoller'schen Fürstenstammes 8uum euigue! Berlin, Ende Juli. Dr. M. Stern. * Geehrter Herr Redakteur! tezugnehmend auf die der Verbesserung unseres Gottesdienstes gewidmeten Artikel Ihrer geschätzten Zeitung sende ich Ihnen eine interessante Verfügung zu, die der als hochorthodox weit bekannte Kreisrabbiner Wetzlar zu Gudensberg (Rbz. Cassel) im Jahre 1839 an sämmtliche Gemeinden seines Rabbinats — aus lauter kleinen Landgemeinden bestehend — erlassen hat. Die Verfügung lautet: „Folgende Anordnung werden Sie in dasiger Gemeinde für Tischebeaf treffen: (1 und 2 belanglos). 3. Der dasige Lehrer hat beim Morgengottesdienst die Haftora, nachdem dieselbe vom Vorsänger hebräisch vorgetragen ist, in deutscher Sprache vorzutragen. 4. Nachdem die Thora eingehoben ist, hat der Lehrer ganz Echa in deutscher Sprache vorzutragen, wobei derselbe vordem Aron hakodesch sitzen soll. 5. Hingegen sollen von den Kinoth, welche die Jechidim singen, folgende ausgesetzt werden. (Hier werden 18 solcher angeführt.) Gudensberg, am Vorabend des Monats Ab 5599. Der Kreisrabbiner gez. Wetzlar. An den Gemeindeältesten Herrn N. zu N." Aehnliche Anordnungen hat Herr Rabbiner Wetzlar auch bezüglich der Hebung des Gottesdienstes an den Feiertagen getroffen, wonach man sich doch fragen muß, was unsere heutigen Orthodoxen eigentlich wollen, daß sie sich noch immer gegen jede Reform des Gottesdienstes wehren. A * Verehrliche Redaktion! Gftin Ihrem geschätzten Blatte hatte neulich Herr Dux bestritten, saß Borkum antisemitisch verseucht sei. Um Ihnen den Beweis zu liefern, daß dies in der That der Fall ist, erlaube ich mir Ihnen inliegend ein Plakat zu senden, das in sämmtlichen Hotels Borkums aushängt und das, wie ich Sie versichern kann, gegen ähnliche Sudeleien früherer Jahre äußerst milde erscheint. Ich bemerke, daß die in einliegendem Plakat genannten Fahrkarten, wie mir ein christlicher Bekannter, dem ich auch diesen Fetzen verdanke, sagte, thatsächlich an den genannten Stellen zu haben sind. Hochachtungsvoll Norderney, 1. August. Julius von der Wall. Fahrplan zwischen Borkum und Jerusalem. (Neujüdland anlaufend.) Das verehrliche christliche Publikum wird darauf hingewiesen, daß die jüdischen Passagiere an der Grenze einer Revision unterzogen werden, auch daß die nach Jerusalem abdampfenden Juden nur 6 Mk. bei sich führen dürfen. Retourkarten werden nicht ausgegeben. Billets sind in sämmtlichen Hotels Hierselbst zu erhalten. Geehrter Herr Redakteur! Än Nr. 19 der „Allgemeinen Zeitung" befindet sich auf S 228 eine Mittheilung des Herrn Dr. Weinberg, die in Anlehnung an die bekannte Thatsache, daß die Buchstaben von ^p^ im Alphabet nebeneinander, die von fift^ von einander getrennt stehen, auf eine andere „vielleicht schon bekannte" Eigenthümlichkeit dieser beiden Worte hinweist. Die Buchstaben von fiftK haben nämlich eine breite Basis, sie stehen fest, die von *-jp^ stehen nur auf einem Fuße und haben daher keinen festen Halt. Es dürfte vielleicht manche Leser interessiren, daß beide Bemerkungen im Talmud Sabbath 104a. stehen. Auf die erstere Thatsache wird das Sprichwort angewendet n W tib NBtPlp rTOW „Die Lüge ist häufig, die Wahrheit selten." Auf die zweite itfp $b fcnpttf 'Kp KWlp „Die Wahrheit besteht, die Lüge vergeht." Auch das Sprichwort ^pP ptf, bas dem Deutschen: „Lügen haben kurze Beine" besser entspricht, hat diese Thatsache zur Grundlage. Der Hinweis, daß diese drei Buchstaben von j-)ft^ breiter geschrieben werden dürfen, paßt nicht, weil das von dem offenen ft nicht gilt Er ist auch nicht nothwendig, weil diese Buchstaben ohnedies eine feste Basis haben. . München, 3. August. Dr. E. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.