Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 58 (1894)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1894)
- Date
- 1894-08-03
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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- 8 -- 'Anlehnung an den Wochenabschnitt Balak das Judenthum berührende Zeitfragen. Besonders wies er darauf hin, daß die Juden mit ihren. Thaten für einander zu bürgen haben. Auch unsere jetzigen Feinde, so führte er aus, wollen für die schlechten Thaten Einzelner die Gesammtheit verantworlich machen: er lasse daher die ernste Mahnung ergehen, daß der Einzelne nicht nur seine eigenen Handlungen streng bewache, sondern daß es vielmehr auch seine Pflicht sei, auf die Thaten seiner Nebenmenschen, im Besonderen seiner Glaubensgenossen zu achten. — Der bekannte, echt jüdische Wohlthätigkeitssinn macht sich auch hier bemerkbar, und man sieht den Gebern die Freude an, für die armen Kranken ein Scherflein beitragen zu können, wenn der Klingbeutel durch berufene Persönlichkeiten umherwandert. Was den Aufenthalt überhaupt hier angenehm gestaltet, ist das friedliche Einvernehmen der verschiedenen Konfessionen, das durch keinen antisemitisch angehauchten Mißton beeinträchtigt wird. Neben den öffentlichen Bekanntmachungen der Fürstlichen Brunnen-Direktion am Kurpark lesen wir auch die Ankündigung des jüdischen Gottesdienstes. Gemüthlich nebeneinander und gelegentlich freundliche Worte wechselnd .sieht man Kapuziner und Rabbiner am Brunnen Wasser des Heils schlürfen, — doch, des Lebens ungemischte Freude ward keinem Irdischen zu Theil. Mein täglicher Spaziergang führt an einem photographischen Atelier vorüber. Ich kann nicht widerstehen, schnell hinein, um ein Lichtbild für die liebe Gattin daheim, anfertigen zu lassen. Während ich im Künstlerraum Umschau halte, fällt mein Blick auf ein mit großen Lettern bedrucktes Plakat: „Russen und Israeliten müssen den Betrag voraus entrichten." Voll Erstaunen stelle ich den Inhaber des Ateliers in belehrender Weise zu Rede und habe die Genugthuung, daß das Plakat auf Nimmerwiedersehen von der Wand entfernt wird; — wenn doch alle Vorurtheile unserer Gegner so schnell dahin schwinden möchten. Arnswalde, 29. Juli. Hier, in der bekannten Hochburg Ahlwardts, ist man ganz verblüfft über die Sinnesänderung des bisherigen Antisemitenführers. Der eifrigste und thätigste Mitarbeiter und Freund Ahlwardts und der Leiter der gesummten Wahlbewegung im Umkreise von Arnswalde war Herr Jo h. Walter. Sein Name war im Kreise mit dem Ahlwardts fast unlösbar verbunden. Umsomehr war ganz Arnswalde erstaunt, als man in der letzten Nummer des „Wochenblatts" eine Annonce las, in der Herr Walter seine Verlobung mit Fräulein Hermannsohn aus Neumedell seinen lieben Freunden und Bekannten ganz ergebenst anzeigt. Die 16 Jahre alte Dame ist Jüdin! Bemerkenswerth ist, daß der bisherige Antisemitenführer sich mit einer Dame jüdischer Konfession verlobt hat, die irgendwie in Frage kommendes Vermögen nicht besitzt. Herr Walter muß also eingesehen haben, daß der Antisemitismus, dem er sich einst ganz hingegeben, verwerflich und irn Leben nicht durchführbar ist. In dem Ahlwardt-Lager aber dürfte große Trauer herrschen über den „verlorenen Sohn". S. Lengsfeld, 28. Juli. Der Holzhauer Johann Trender war vorn Schöffengericht in Lengsfeld zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden, weil er es nachgewiesenermaßen gewesen war, der am Abend des 4. März d. I. einem jüdischen Getreidehändler in Gehaus ohne irgend welche Veranlassung zwei Fensterscheiben eingeschlagen hatte. Trender legte gegen dieses Urtheil Berufung ein, über welche das Landgericht in Eisenach vor Kurzem verhandelte. Staatsanwalt Blüher führte aus, daß nach den seinerzeit angestellten Ermittlungen zweifellos konstatirt worden sei, daß kein Anderer als Trender derjenige gewesen, der die Sachbeschädigung ausgeführt habe. Es sei in letzterer Zeit überhaupt des Oefteren vorgekommen, daß jüdischen Einwohnern in Gehaus von Leuten, welche jedenfalls durch die antisemitische Bewegung aufgehetzt worden sind, die Fenster eingeworfen wurden. Man sei sogar, so weit gegangen, daß man Grabdenkmäler auf dem jüdischen Friedhofe zerschlagen habe. Derartige Schandthaten könnten nicht genug geahndet werden! Habe man nun bei den vielfachen Bubenstreichen gerade einen der Uebelthäter erwischt, so müsse dieser denn auch gehörig , bestraft werden. Er beantragte daher, die Berufung als vollständig unbegründet zu verwerfen. Der Gerichtshof entschied im Sinne der Ausführungen des Staatsanwaltes und verwarf die Berufung. X Crefeld, 28. Juli. Wie verlautet, sind seitens der Clever Staatsanwaltschaft neue Schritte unternommen worden, um den währen. Thäter in dem genugsam bekannten Prozeß „Xanten-Buschhoff" zu entdecken. Interessant äußert sich dazu die hier erscheinende „Deutsche. Zeitung", wenn sie in Nr 57 schreibt: „Wenn letzterer Ausspruch (des Clever Staatsanwalts) auch so gelautet hat, dann hat es mit der Entdeckung des Mordbuben doch gute Weile Der Clever Staatsanwalt wird, ihn nie entdecken, darauf gehen wir jede Wette ein!" Sehr seltsam! — Bezeichnend ist es, daß Buschhoff sein Haus in Xanten nicht los werden kann. Es steht noch ebenso demolirt da, wie er es verlassen hat. Gleichwohl ist er verpflichtet, nach wie vor Grund- und Gebäudesteuer zu zahlen. a. Karlsruhe i. B., 27. Juli Die norddeutschen Antisemiten verbreiten die Nachricht, die badische Negierung hätte den Schulchan Aruch als unsittliches Buch für die Schule verboten! Es hat sich herausgestellt, daß es der Oberrath der Israeliten war, der das Buch für die unreife Jugend als nicht geeignet verbot! Nun behauptet die judenfeindliche Presse, wie schlecht müsse das Buch sein, wenn die.Juden selbst es als verderblich bezeichnen. Der Sachverhalt ist aber folgender: In einer jüdischen Privat-Handelsschule führte der Leiter, der der orthodoxen Richtung angehört, den Kizzur Schulchan Aruch (Auszug des Schulchan Aruch) als Lehrbuch ein, d. h er übersetzte den Schülern einige gottesdienstliche Abschnitte desselben. Der Oberrath der Israeliten aber gab sein theologisches Gutachten dahin ab, „daß der Kizzur Schulchan Aruch als Schulbuch nicht geeignet erscheine, da bei einem solchen die auf die Reinheit des ehelichen Lebens unter anderen bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien." Das pädagogische Prinzip, welches hier zur Geltung kommt, ist zweifellos ein richtiges. Die ganze Sache, aus der gewisse Kreise so viel Kapital schlagen zu können glaubten, ist hiernach darauf zurückzusühren, daß ein fachmännisch nicht hinreichend unterrichteter Mann eine Zeit lang in einer Schule ein Buch benutzt hat, welches nicht als Schulbuch gelten wollte und Sachen enthält, die für die Schule nicht geeignet sind und unseren Anschaungen oft auch nicht entsprechen. Der israelitische Oberrath des Landes hat aus diesen Gründen die Benutzung untersagt. ■/v. Eschwege, 24. Juli. Unser greiser Kreisrabbiner Goldmann ist heute früh plötzlich im 86. Lebensjahre verschieden. Der Verewigte nahm noch am Morgengottesdienst Theil, fühlte sich aber während desselben unwohl und mußte nach seiner nahe gelegenen Wohnung zurückkehren. Er erholte sich nach kurzer Zeit etwas, allein es war ohne Bestand, ein sanfter Tod machte seinem segensreichen Dasein ein Ende. Die hiesige israelitische Gemeinde verliert in ihm ihren pflichtgetreuen Seelsorger. 67 Jahre hat der Verewigte der Gemeinde angehört, und wie viel Freud' und Leid hat er mit ihr in dieser langen Reihe von Jahren getheilt und getragen. Es war ihm vergönnt, in körperlicher und geistiger Rüstigkeit mit seiner ihm vor acht Monaten im Tode vorausgegangenen Gattin die goldene und die diamantene Hochzeitsfeier zu begehen, außerdem war es ihm beschieden, die Jubiläen des 50. und 60. Dienstjahres zu feiern, und wurde ihm bei ersterem Anlaß vom Kaiser der rothe Adlerorden vierter Klasse verliehen. Sowohl unsere Gemeinde, als auch die große Anzahl früherer Schüler des Dahingeschiedenen, welche in allen Welttheilen zerstreut wohnen, werden ihrem treuen Seelsorger und Lehrer ein gesegnetes Andenken bewahren. Friede seiner Asche! Oesterreich - Ungarn. □ Wien, 29. Juli. Bei den letzten Beförderungen im Richterstande wurden u. A. ernannt: der Rathssekretär Dr. Bernhard Barber zum Landesgerichtsrathe beim Landesgerichte in Czernowitz, und Staatsanwalt-Substitut Julius Turteltaub zum Landesgerichtsrath für das Kreisgericht in Stanislau. Das sind Auszeichnnngen, die bis jetzt in Oesterreich Juden nur selten zu Theil wurden. - Bei den gestern vollzogenen Gemeindewahlen des ersten Wahlkörpers in Ob er Hollabrunn wurden die liberalen Kandidaten gewählt. Diese Gemeindevertretung enthält somit keinen einzigen Antisemiten. — Am Donnerstag verschied hier der Vorsteher der Spirituosen- und Weinessig-Genossenschaft Herr Moritz Eisenschimmel. Das Leichenbegängniß fand Freitag Vormittag unter starker Betheiligung statt. Am Grabe hielt Herr Kommerzialrath Stiaßny namens der Genossenschaft einen warmen Nachruf, in dem er die Pflichttreue des Verstorbenen als Soldat, Bürger und insbesondere als Vorsteher hervorhob und dem Toden die letzten Grüße zurief. — In Galizien und Russisch-Polen herrscht, wie nicht mehr bezweifelt werden kann, die Cholera in arger Weise und neben den