Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1894-07-27 · Heft 30 (27.7.1894) · p. Seite 355

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
58 (1894)
Issue
Heft 30 (27.7.1894)
Date
1894-07-27
Page
Seite 355 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228040-3228071--50992-3273831
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

355 und brauchen es auch nicht; da» ist nicht einmal rathsam; aber wir müssen immer wissen, wo sie sind und was sie treiben — auch dann noch, wenn sie der Schule bereits entwachsen sind. Für das, was wir unseren Kindern nicht gestatten, weil es für sie nachtheilig ist, müssen wir ihnen etwas Anderes, Gesünderes bieten. Halten wir uns nicht für zu gut, mit ihnen zu spielen; auch im Spiele zeigt sich des Kindes Sinn und Art, und so bietet sich auch hier willkommene Gelegenheit zur Erziehung; den Kindern aber macht die Theilnahme der Eltern an ihrem Spiele mehr Freude als das kostbarste Geschenk. Man gewöhne sie ferner daran, nicht viel, aber nur Gutes zu lesen; wo möglich das, was nian selbst gelesen und als gut befunden hat; kann das nicht sein, so frage nian sachverständige und zuverlässige Personen um Rath. Und wie schön, wenn Vater und Mutter gar mitlesen! Man lasse seine Kinder, wo es geht, Musik lernen (aber nur, wenn sie Anlage dazu haben, oder wenn es ohne Schaden für ihre Gesundheit geschehen kann); lasse sie auch, sobald sie genügendes Verständniß haben, eine gute Musikausführung besuchen; das belehrt sie und fordert sie heraus zu vergleichen, wie weit ihre eigene Kunstfertigkeit oder Auffassung noch zurücksteht, und mahnt sie so zur Bescheidenheit. Auch das Zusammenspiel mit Anderen wird ihnen große Freude und manches andere Vergnügen entbehrlich machen, das kostspielig und — gefährlich werden kann. Ein musikalischer Abend im Hause ist unseren Söhnen jedenfalls gesünder als ein Kneipabend im Wirthshause. Ueberhanpt gestatte man seinen Kindern, bisweilen einige Freunde oder Freundinnen zu einem einfachen Kaffee oder einer einfachen Geburtstagsfeier zu laden — namentlich auch als Belohnung für Fleiß und gutes Betragen. Es empfiehlt sich auch, die Kinder irgend eine Handfertigkeit lernen zu lasten; das macht ihnen Freude, schützt vor Müßiggang, fördert mancherlei Geschicklichkeit und lehrt sie die Arbeit lieben und achte». Desgleichen leite mau sie an, nützliche und belehrende Sammlungen anzulegen, namentlich solche, die zugleich einen Aufenthalt im Freien erfordern; mache fleißig mit ihnen Spaziergänge, wobei ein Glas Bier zu einem mitgebrachten Butterbrod gewiß eine besondere Freude machen wird. Vor Allem aber lehre man sie die Natur kennen und auf Alles in ihr achten. Wer Bäume und Sträucher kennt, Blumen und Gräser benennen kanir, die Vögel am Gesänge erkennt, der wird gewiß seine freie Zeit, fern von allem verderblichen Treibe», gern in Wald und Feld verbringen und stärkende Fußwanderungen machen; führt uns doch nichts so sehr wieder zur Genügsamkeit und geistigen Gesundheit zurück, als der Aufenthalt in Gottes freier Natur. Und noch etwas: auch turnen soll unsere Jugend, Eislauf üben, schwimmen und — tanzen! Aber Alles mit Maß und Verstand — und unter sach- und fachgemäßer Anleitung. Die Wer-Fänder-Synod e. Von Rabbiner Dr. S. Bäck in Lissa. (Schluß.) ie Protokolle über die von den Synoden gepflogenen Verhandlimgen sind in Verlust gerathen, auch von den auf den Synoden gefaßten Beschlüffen ist nur ein kleiner Theil erhalten geblieben, aber dieser zeigt, wie sehr sie sich bestrebten, das Gefühl der Solidarität bei den Glaubensgen offen wachzurufen, und in welchem Maße sie bemüht waren, ihren Feinden jede Waffe aus der Hand zu winden, welche diese nur zu gern gegen die Juden wandten. Ein Beispiel der weisen Voraussicht und Fürsorge für das Wohl der Glaubensgenoffen giebt der im November 1573 auf der Synode zu Lublin gefaßte nachfolgende Beschluß, der den Gemeinden zur Darnachachtung übermittelt wurde: „Die zur Berathuug zusammengetretenen Mitglieder der Vier-Länder-Synode haben Nachfolgendes beschloffen und wird dieser Beschluß sämmtlichen Glaubensgenossen knndgegebeir. Die Habsucht und die Geldgier mancher unserer Glanbensgeuoffen, welche die großen Branntweinbrennereien in Händen haben, bedrohen die Juden Polens mit einer großen Gefahr. Um dieser und ähnlichen Gefahren vorzubeugen, haben wir einstimmig beschloffen: kein Israelit darf eine Pacht der Branntweinsteuer übernehmen, mag diese ihm von dem Könige oder dessen Würdenträgern überlassen werden, möge sie ihm, in welcher Form es sei, übertragen sein; kein Israelit darf das Privileg, Münzen zu prägen, an sich bringen, keiner darf den Verschleiß von Koch- oder Steinsalz pachten, ebenso verbieten wir, daß ein Israelit gegen ein Pauschale, das er an die Staatskasse bezahlt, die Eingangs- und Ausfuhrzölle erhebe. Von allen diesen Erwerbsarien haben sich die Israeliten fern zu halten. Sollte Jemand wagen, dem von uns gefaßten Beschlüsse zuwider zu handeln, sei er den: schweren Banne verfallen und er laste auf ihn in diesem und in jenem Leben." Es war der Synode daran gelegen, die jüdische Bevölkerung von allen Erwerbsarten fern zu halten, die bei den Christen den Verdacht erregen konnten, daß sie von den Juden ansgebeutet werden und daß diese sich auf ihre Kosten bereichern, oder bei welchen eine Erregung der Gemüther der christlichen Bevölkerung unausbleiblich war. Sehr begehrt war die Pacht der Branntweinsteuer, da durch dieselbe dem Pächter eine gewisse Macht über einen Theil der Bevölkerung eingerüumt war. Dieser Umstand und die Rücksichtslosigkeit, mit welcher diese Steuern eingetrieben wurden, erregten den Haß der Bevölkerung gegen die Juden, und darum wurde ihnen die Uebernahme dieser Pacht verboten. Hohes Ansehen und großen Reichthum erwarben sich diejenigen, die das Privileg, die Landesmünze zu prägen, besaßen, doch barg diese Vergünstigung eine große Gefahr für die Inden, weil sie in ihrer Gesammtheit für die Minderwerthigkeit der Münzen verantwortlich gemacht wurde, obgleich diese auf den Befehl des Königs zurückzuführen war. Auch dieses Privileg sollte der Jude nicht an sich bringen dürfen. Mit der Einhebung der Grenzzölle sollten die Juden ferner nichts zu thun haben. Die Deutschen, die sich in den Städten Polens niedergelaffen hatten, haßten die jüdischen Kauflentc und Handwerker, weil diese sich größerer Gunst bei der Landbevölkerung erfreuten; die hohen Zölle, die eingehoben wurden, schürten diesen Haß noch mehr, die Juden sollten sich darum mit der Einhebung der Zölle nicht befassen. Auch der Verschleiß des Salzes, für den an den König hohe Summen bezahlt werden mußten, war den Glaubensgenossen untersagt. Salz konnte auch der ärmste Mann nicht entbehren, die Könige bedienten sich der Juden als Werkzeuge, um aus ihm hohe Beträge herauszuschlagen, doch gegen die Inden entlud sich der Haß der Bevölkerung, daß auf dieses nöthigste Nahrungsmittel eine Steuer gelegt wurde, sie sollten darum ihre Hände von diesem Erwerbe fern halten. — Diese Bestimmung zeigt schon, daß die Vier-Länder-Synode auf der Höhe ihrer Aufgabe sich befand und daß sie sich in ihren Beschlüffen von dem Geiste strengster Sittlichkeit leiten ließ. Aber auch alle übrigen von ihr getroffenen Bestimmungen bekunden, daß sie die wahre Gottesfurcht, die ohne ehrliche Gesinnung nicht gedacht werden kann, den Gemeinsinn, der das Interesse der Gesammtheit dem des Einzelnen voranzustellen befiehlt und das Streben nach Bildung in der jüdischen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.